Frankfurt/M., 13. Januar 2015
Pet 4-18-07-40236-007577 FALSCHE SACHVERHALTSDARSTELLUNG
Wie
dämlich ist der Petitionsausschuß eigentlich. Mir wurde kein
Umgangsrecht entzogen! Mir wurde ein Sorgercht nicht erteilt und zwar
deshalb weil der Bundestag zwsichen 2003 und 2013 verpennt hat die
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zu erfüllen und den
§ 1626a
BGB menschen-rechtskonform zu ändern. Ein Umgangsrecht mit einem
Minderjährigen kann man auch nicht dauerhaft entziehen weil
es ein absolutes Elternrecht ist. Das geht eindeutig aus mir
vorliegendern OLG- Urteilen hervor. Ich abe den Budnetsag nicht egeten
ein Uretil aufzuheben, ich habe den Budnestag gebeten ein Gesetz zu
erlassen. Das ist Kernaufgabe dieses verafssungsorgans.
Aufgrund
dieses Versäumnisses bestand für mich ekeirnlei Möglichkeit gegen die
Kindesmutter erichtlich vorzuegehen. Vorher hatte die Kindesmutter
versucht duch rechtunwirsksame Angabe der avterschaft zu verhindern daß
ich dei belange des Kidnes gerichtlich klären lasse. http://take-ca.re/ug.htm
Richtig ist: Artikel 146 Grundgestz äußert sich ausdrücklich zum
Übergangslösungscharakter des Grundgestztes indem es angibt daß das
Grundgestz von dem deutschen Volke (?Deutschen? nach Artikel 116) durch
eine endgältige Verfassung ersetzt werden kann. Ich habe zudem darauf
hingweisen daß wegen der Menschrechtsverltzung beim Sorgerecht
Bürgerkrieg in Deutschland herrscht. (Pet A-17-99-1030-021771 Deutscher
Budnestag). Als nach Artikel 20 Absatz 4 GG handelnde Bürgerkriegspartei
ist es mir erlaubt ohne Vorwarnung Verantwortliche für
Menschrechstverbrechen, etwa die Abgeordnete Steinbach zu töten wie
jeden anderen feindlichen Kombattanten auch. Wann udn ob ich von dieser
möglichkeit gebrauch mache erfahren sie ? um Operation nicht gefährden ?
frühestens im Nachhineien!
GruSS
( Maximilian Baehring )