VORABVERSION KLAGE BEIM EGMR
Verfassungsbewschwerde ist raus. Vor dem BverfG herrscht keine Anwaltspflicht. Ich habe Ihnen angeboten das Mandat zu übernehmen. Abgesehen davon habe ich gegenüber dem EGMR angekündigt Klage zu erheben. Mir macht allein ihre problematische Eisntellun gegepber Reiki zus haffen.
Aus eienr eheähnlichen Lebensgemeinschaft mit gemeinsamer Wohnung ging am 19.09.2000 due Tochter Tabea-Lara des Vaers und Klägers Maximililan Bähring hervor. Kurz vor der Geburt kam es zum Streit darüber daß die Mutter das Kind mittels Reiki, das ist eine nicht anerekannte pseudomedizinsiche Heilmethode, zur Welt bringen wollte satt Schulmedizinsich und so eienr erhöhten gefährdung aussetzen wollte. Hintergrund hierfür istd aß die Mutter der Kidnesmutter einen esoterische Sekten-Zrikel der wie ein Schneeblllsystem aufgbeuat ist betreibt bei dem gegen Barzahlungen aller mögliche esotersiche Schwachsinn unfugg getrieben wird, von Tarot-Karten bis hin zur Heilung von unheilbaren Krkanheiten wie Krebs per Handauflegen gegen Vorkasse. Die Kidnesmutter ist daraufhin aus der egemeisnamen Wohnung ausgezogen und unter der Faslchangabe sie sei bei ihrer Schwetser eingzogen zu Ihrer Mutter in die Räumlichkeitend er Skete gezogen.
In der Folge hat sie dann versucht die Angabe der Vaterschaft in der
Geburtsurkunde rechtswirksam zu unterrdücken nachdem sie aber
gelichzeitig vorher versucht hatte an das nicht uenrhbeliche Vermögen
der Kidnesgroßeltern väterlicherseits per Unterhaltsfrderung aus
vaterschaftsvermutung hin zu gelangen. Hierzu hat sie versucht unter dem
falschvorwurf der Kidnesvater würde Drogen nehemn idesen in eien
anstalt einweisenzu lassen und über ihn so eine rehtliche Vormundscahft
zu errichten. Es besteht der mehr als dringende Tatverdacht daß vermögen
der Kidnesväterlichen Familie (Anteiel an der Firma des Kidnesvaters,
5% Anteil an der wolfram Bergbau in österreich die auch die israelische
Rüstungsindustrie beliefert) der Reiki-Sekte einverleibt werden sollte.
Im verfahren 9F 104/01 KI Amstegricht Bad Homburg und 3 WF 174/01
Oberlandesericht Frankfurt a.M. hat der Kläger und Kindesvater daraufhin
? der versuchten Unterhalsforderung auf vaterscaftsvermutung hin ? in
eienm über einem jahr daurenden verafhren die gerichtliche
Zwangsvorführung der Kindesmutter zu einem Vaterschaftstest erwirken
können womit das Kind dann de jure als seines galt udn er auf
Umgasgrecht kalgen konnte. Von eienr Klage auf Entzug des Sorgerchtes
der kindesmutter aht er abgesehen und sattedessen versucht mit anderen
Vätern die Reform des § 1626a BGB vornazutreiben.
Der Kidnesvater udn Kläger hat niemals versucht der Kidnesmutter das sSorgerecht gänzlich zu netziehen.
Anläßlich des nun folgenden Umgasnverafhren 9F 434/02 UG desssen
prozessuale Voraussetzung die langwierige Klärung der Vatershcfatfrage
per DNA_Test duch vershculden von Kidesmutter schleppender
verahrensfürhung von Jugednamt udn Gericht gewesen war ordnete ein
Richter Umgang einstweilig und telefonsich an nachdem dei Kidnesmutter
nicht zu eiem vermittlungsgesprächd es Jugendmates erschienen war so wie
sei bisher schlicht dn ergreifend sich um keierelic belange des Kidnes
gekpümmert ahztte. Jugendamt und Polizei weigerten sich eine socl
vorläufigen Entscheidung zu volstrecken.
Die Kidnesmutter
schrieb dann dem gericht 15 eng mit der Mashcien ebschireben Seiten nach
denen der vater Drogenabhängig sei. Abegshen davon hat sie das von
ihren Anwälten in die Bürogemeisnchaft das Unternehemsn des Kindesvaters
schicken lassen, eienr otgesourcten EDV-Abteilung die ihr Sekreatriat
mit dem größten Kinden aund andere geslslchafter udn finazier teilte.
Die Mitgeselslchafter stiegen daraufhin aus der Gesellschaft aus, das
Unternehmen gin der Difamierungun und Fejhlvorwürfe der kidnesmutetr
wegen pleite. Mherfach evrsuchte an mir in dieser zeit Drioge
unzeterszchiene um den Fehlvorwürfe der Kindesmutter Gehalt zu
verleihen. Mehrfahc sandte die Kidnesmutter dem Vater verleumdenderweise
Krnakenwagen udn Orgdungsämter zur feststellung von Drogennahme vor dei
Tür. Ich wurdet stelelnweise merere Wochen fetsgehalten um irgendwelche
Droegtetstw zu amchen die allesam negativ ausfielen. Als 2012 emate
wider versuchten mir auf eienn soclhes gespinnerten Anwurf hin meien
grundechte zu entziehen habe ich micht notgwehrt, ich und drei
ebamte wurdne verlefzte. Cih wurd indesme Zusammenhang gefoltert udn
durch medikamentengabe ohen Diagnose vergiftet. Man hat evrsucht mcih zu
nötigen Erkläruingen zu unetsrchreiben die mir im Sorgerchtsvefahren
hidnerlich gewesen wären.
Deisen Erpressungen wegen haben ich
schon Ende 2002 den antrag auf Umgsnagsregelung zurückgezoen und ab 2003
darauf gewartet daß der Budnestag den §1262a BGB ändert, der bereits
2003 für verafssungswidrog erklärt worden ar. Das Gestzgebungsvefahren
solle ja bis zum 31.12.2003 abgeschlossen sein. An die vom
Budnesverfassungericht gesetzte Frist hat sich aber der Bundestag nicht
gehlten. Erst nachdem 2007 (Görgülü) udn 2009 die Budnesrepublik
Deutschlad erfolgreich auf Menschrechtsverletzung vor dem Eourpäischen
gerichthof für Menschrecht gezrrt worden wra nahmen dei ?Schläfer? im
Budnetag sich der Reform des §1626a BGB an die dann erst am 19.03.2013
in Kraft trat. Andeisem tag hat der kidnesvater gaklagt.
In der
gnazen zeit hat die kidnesmuttter den Umagng durch Erpressung/Nötigung
vereitelt. Der Kidesvater hat seizt 14 lediglich die unvershcämte
Auskunft de gerichtes ad homburge rhalten dem kidn gehe es gut, es
bekomme schließlich Rieki-Behanldungen.
Unetr dem zynischen
Hiwneis ES SEI NUN ZUVILE ZEIT INS LAND GEGANGEN; DAS KIDN KENNE DEN
VATER NICHT hat das OLG schlußendlich aabgelehnt dem avter das
gemeinsame sorgerecht hisl-7eratzweise eintelsorgercht zu erteilen udn
zwar
Unter der prämisse der vater sei möglicherweis geistig behidnert und
müsse deshalb, weile r szusagen im rollstuihl sitz ? vor dem gestz
benachteiligt wrden, abgehsen davon daß er banchteiliget werden muß wel
e4r als vater der midnewretige Letrenteil ist.
Das verstößt
gegen so ziemlich jedes Grundrecht und Menshcrecht. Auf ejden Fall das
natürliche Elternrecht, die menschenwürde (behidnerte bekommen kein
Sorgercht), die Gelcuiherechtigung wegen des geschlechtes, das echt auf
einfaires verafren in dem ich nicht etwa nachweisene muß gesund zu sein
nur weil mich die geneparte außerprozessoal (Mißbaruch des §10 HFEG) vom
ordnungsamt zusmmenshclägen läßt um ein psychitrsiche Gutachten zu
erzwingen mit dem dann mein vermögen unter Zwnagsverwlatung DERS EKTE
egstellt werdne soll.