Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
D-60316 Frankfurt a.M.
Fax: (0) 721 / 9101-382
Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3
D-76131 Karlsruhe
15. Januar 2015
Verfassungsbeschwerde des Maximilian Bähring vom 29.Dezember 2014 gegen das ?Urteil? in
3 UF 70/14 Oberlandesgeriicht Frankfurt a.M. (Nichterteilung des Sorgerechtes), Nachtrag.
Man verweigert(e) mir anwaltliche Unterstützung. Zwecks Fristwahrung
will ich noch Sachverhalts-schilderung im Entwurf einreichen die ich für
Klage vor dem Europäische Gerichtshof für Menschen-rechte angefertigt
habe.
Schon 2002 unterstellten wir der Gegenseite in 9F 434/02 UG AmtsgerichtBad Homburg das Ziel:
?So lange wie möglich? KONTAKT ?zu vereiteln um sich dann? [?] ?auf den Standpunkt zu stellen in der Zwischenzeit sei der Vater dem Kind ?entfremdet??
genau
mit dieser Begründung hat das Gericht jetzt das Sorgerecht nicht
eretilt. Nicht ich war untätig sondern die Gerichte und der Bundestag
der entgegen den Weisungen in 1 BvR 933/01 Bundesver-fassungericht
demseben Frist setzte zum 31.Dezember 2003 Verfassungskonforme
Neuregelung des
§ 1626a BGB zu als Bundesgesetz erlassen.
Ich bin soweit gegangen den Widerstandsfall/Bürgerkrieg nach Artikel 20
abstaz 4 Grundgestz gegen die Regierungen Schröder/Merkel und
Koch/Bouffier zu erklären weils ich der Bundestag einfach nicht an die
Vorgaben des Verfassungsgerichtes hält, nachdem keine andere Abhilfe
mehr möglich war, und zwar auch deshlab weil sowohl die Polizei,
Jugendamt als auch das Amtsgericht die Sache wissentlich und willentlich
verzögerten so daß der weiter Instanzenweg blockiert war. Ich gehe
davon aus daß der Abgeordnete Michel Friedmann, der Nachwuchspolitikern
wie mir im Hochtaunuskreis verscuht hat Drogen unterzuchieben?
möglicherweise erpresst von ukrainischen Zwangsprost-ituierten ? an der
politischen Blockade Anteil hatte. Sein CDU-Kreisverband um Petra Roth
legaliserte damals Drogen (?Frankfurter Weg?/Methadon) und Prositiution. Die
Reiki-Sekte der die Kindes-mutter huldigt ist ja nur deshalb nicht
verboten weil sie von jenem ?Welpenschutz? profitiert den das Judentum
durch den Holocaust hat. Ich denke beim vorliegenden Falle; ?Das
weibliche Kind habe,? behauptet die Sekte, ?eine männliche Seele, die
nicht zum weiblichen Körper passe, das habe man beim
Lichtaura-Kindesenergie-channeln festgestellt? eben auch an das Recht
des Kindes nicht aus religiösem Wahn heraus genitalvestümmelt zu werden
wie durch Beschneidungen im Judentum oder Islam wenn ein athesitsicher
Elternteil ? in diesem Falle ich ? das nicht will. Hier sollten keine
Fakten geschaffen werden können.
Mit freundlichem Gruß