Maximilian Bähring Hölderlinstraße 4 D-60316 Frankfurt a.M.
Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
Zeil 42
D-60313 Frankfurt a.M.
Frankfurt a.M., den 20. Januar 2015
92 F 1351/14 Amtsgericht Frankfurt a.M.
EA Sogrerchet
Soeben
20. Januar 2015 erhalte ich im Umschlag der mit Klebestreifen nach
öffen wiedervesiegelt wurde. Darin Anschriebn vom 14./16. Januar zu oben
geannten Aktenzeichen.
1. Richterin Körenr ist befangen das
ergibt sich as den Anträgen in 92 F 403/13 Amstgericht Bad Homburg,
Verfahren auf das sie selbst hinweist. Ich habe beantragt die richterin
psychiatrisch mehrerer Monate lang begutachten zu lassen, weil der
begründete verdacht besteht daß diese aus dem grunde eine Sexistin zu
sein mein Kind oder ganz allegmein auch andere Kidner Gefahr bringt. Das
wäre Fremdgefährdung. Beantragtes Guatchten liegt bis heute nicht vor
und über den Beweisanrag vom Jahreswechesl 2013/14 wurde auch nicht
befunden.
2. Es liegt mir datiert auf Datum des 7. Januar ein
besuchsbericht eines Herrn Andre Schmidt vor. Dieser ist nicht fähig
einen Satz richtig zu formulieren. Er schreibt: ?Die Kindesmutter
streitet die im Schreiben des Kindesvaters vom 06.12.2014 Aussagen ab.?
Wo es richtig heißen müßte: ?Die Kindes-mutter streitet die im Schreiben
des Kindesvater vom 06.12.2014? GEMACHTEN/GETROFFENEN ?Aussagen ab.? Er
schreibt ?besteht keinerlei Anhaltsunkt für Kidnswohlgefährdung? wo
?bestehen keinerlei Anhaltsunkt für Kindeswohlgefährdung? hingehört.
Frau
Riek lügt wenn sie sagt es gebe seit 11 Jahren keinen Kontakt zwischne
Vater und Kind es sind 14. Daß sie nicht zählen kann ist eindeutig
Kindeswohlgefährdend. Wahsrcheinlich verwechselt Sie die Zeit seit Ende
des Umgangsverfahrens (Termin Dezember 2002) in dem sie mich über
übelste Verleumdungen bedroht und erpresst hat was aktenkundig ist.
Schon daher ist (siehe 1.) klar erkennbar daß die Richterin eine
Sexitsin ist denn der Anscheinsbeweis gilt bei ihr nur für Frauen.
Weiterhin ist Gerichtsentscheidung beigefügt datiert auf 14.01.2014 ausgefertiogt am 16.01.2014.
Was
mir auffällt ist daß die zuvor erwähnten Wohnräume der Frau Riek in
Neu-Anspach im Gerichts-beschluß nicht als Wohnort auftauchen.
Zudem
hat die Richterin den Vater nicht (schriftlich) angehört. Ansonsten
wäre ihr aufgefallen daß der Vater vorgetragen hat daß die Kindesmutter
das Kidn MASSIVST GESUNDHEISTGEFÄHRDET HAT weil Sie eien Hausgeburt mit
Reiki wollte satt das Kind in enem krankenhaus zur Welt zu bringen.
Eine
ambulante oder Hausgeburt erhöht das Riksio der Kidnerstrblichkeit in
den ersten Lebensowchem um 300 %! - ?/-2-
-2-
Um
mir eine reinzwürgen habe ich als drejenige den es am meisten aghet
nämlich mit voollster absicht als letzte über die Geburt meisn Kindes
erfharen erst zwei Tage später und auch nur weil die Gefahr bestand daß
ich es anderweitig über Dritte erfahre.
Am 22. September hat Uta
Riek mir folgende SMS gesendet! Morgens erhält der Kindsvater eine
Testmitteilung auf sein Mobiltelefon.
HUARR TABEATIST DA-3430 GR-52 CM-WIR SIND SEHR ERSCHÖPFT-ABER GESUND-
AMBULANT ENTBUNDEN-JETZT DAHEIM-UTA+TABEA
Sie
gibt als zu ambulant entbinden zuhaben. Esie hat ambulant entbunden
weil sei GEGEN ÄRZTLICHEN RAT ? unbdedingt wollte daß ihre Mutter Reiki
praktiziert. Schon damals hätte man ihr das Kind deshlab wegnehmen
können wegen akuter Gesundheitsgefährdung des Neugeborenen.
Wege
diese Kindeswohlgefährudng und weil Frau Riek mir das gemeisname
Sorgercht an meinem Kid verwehrt hat haben wir uns getrennt. Weil ich
davon ausgehe daß sie meinem Kind in ihrem Esoterikwahn schwer schadet.
Zum
Thema daß Reiki eine okkulte pseudomedizinsiche Praktik ist ud ddaß
unter der ?Behandlung? ihrer Mutter in Engalnd eine Frau verstorben ist
möchte ich neues Beweismaterial einbringen:
Diese Tage wurde mir
von der Innenbhörde der Freien und Hansestadt Hamburg eine Broschüre als
PDF zugespielt die folgenden Titel hat: ?Arbeitsgruppe Scientology? ?
?Satanismus und Okkultismus?.
Hier wird REIKI als Prakatik aufgeführt.
Hans-Peter
Grösgen, der Lebensgefärte der Tochter von Frau Rieks Schwester
unterhält über seien Ex-Frau deren Kidner er 14-tägig bei sich hat laut
auskunft von frau Riek enge Kontakte zu Scientology. Ist das immer noch
nicht ausreichend kindeswohlgefährdend? Wir kennen das doch mit der
Religions-freiheit und Sexismus. Beschneiduung weiblicher
genitalien ist verboten aber bei Knaben kann man ja Genitalien
verstümmlen wenn man Jude ist oder Moslem.
Ich lege hiermit SOFORTIGE BESCHWERDE gegen den skandalösen Gerichtseschluß ein.
Zur
Sache 92F 493/13 SO Amtstegricht Bad Homburg bleibt zu sagen. Es
gibt in der Sache kein Urteil. Und: Die erforderliche
rechtsmittelbelehrung (das kann auch die Negative sein wie:
?Unanafechtbar beim BVerfG? - gegenüber dem EGMR) fehlt. Wohl um mich
daran zu hindern schleppende, parteiische und schlampige
Verfahrensführung des Gerichtes einem Bundesgericht vorzulegen. Dennoch
habe ich die Möglichkeit genutzt nach § 93 BVerfGG
Verfassungsbeschwerde einzulegen weil von Artikel 1 bis Artikel 8 jedes
Grundrecht verletzt wurde.
Gru&SZlig;
(Maximilian Bähring)