A. Beschwerdeführer
1. Familienname Bähring
2. Vorname Maximilian
3. Geburtsdatum 21/07/1975
4. Staatsangehörogkeit deutsch
5. Anschrift
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt a.M.
6. Telefon (mit internationaler Vorwahl)
+49 (0)69 17320776
7. Email (falls vorhanden)
maximilian@baehring.at
8. Geschlecht
männlich
D. Staaten gegen die sich die Beschwerde richtet
33. DEU - Deutschland
E. Darlegung des Sachverhaltes
34.
siehe Anlage
Mir wird das Sorgerecht für mein Kind verweigert.
Die Kindsmutter und ich lebten in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft in einer gemeinsamen Wohnung.
Die Kindsgroßmutter ist Anhängerin einer esoterischen Sekte die pseudomedizinsiche Verfahren ?Heilen durch Handauflegen? propagiert - Reiki.
Als meine Ex schwanger war kam Sie plötzlich auf die Idee das Kind mit Reiki zur Welt bringen zu wollen anstatt mit wissenschaftlicher Medizin.
Weil ich aus der Erfahrung meiner eigenen Geburt bei der ich fast gestorben wäre um die Gefahren weiß bestand ich auf einer ?ärztlichen? Geburt um mein Kind nicht zu gefährden.
Die Kindesgroßmutter die auch Tarotkartenlegen betreibt und Rutengänge und in einem Schneeballsystem als
?Reiki-Meisterin?
ihren ?Jüngern? erhebliche Summen abpresst kam zudem auf die Idee das
Kind von dem die Ärzte erklärten es werde ein MÄDCHEN habe einen
WEIBlichen Körper aber eine MÄNNliche Seele.
Hierbei würde es sich um die Wiedergeburt einer von der Kindesgroßmutter erlebten Totgeburt handeln, das Kind sei gar nicht das Kind der Kindesmutter sondern das der Kindesgroßmutter das verstorben sei. Dessen Seele sei gewandert.
Als wir die Belange des Kindes besprachen - noch vor der Geburt - bat ich die Kindesmutter
35.
mir das gemeinsame Sorgerecht einzuräumen schließlich waren wir nicht verheiratet.
DIE KINDESMUTTER VERWEIGERTE MIR MICH ALS VATER DES KINDES EINTRAGEN ZU LASSEN.
SIE VERWEIGERTE DADURCH AUCH DAS GEMEINSAME SORGERECHT.
Es kam hierüber zur Trennung, im 6. Monat schwanger zog meine Ex aus der gemeinsamen Wohnung aus und zog in die Behausung der Sekte zu ihrer Mutter.
Ich erfuhr erst am 21.09.2000 als Letzter von der Geburt meines Kindes. Dafür hatte die Kindesgroßmutter Sorge getragen.
Sie hat dann zusammen mit dem Jugendamt eine Gesetzeslücke genutzt die sogenanne Vaterschaftsvermutung nachdem Sie sich geweigert hatte mich rechtswirksam als Vater anzugeben.
Als erster Mann in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte habe ich dann einen DNA-Vaterschaftstest eingefordert.
- 9F 104/01 KI Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe
- 3 WF 174/01 Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
Nach einem Jahr wurde ich so per Abstammungsgutachten DE JURE Vater des Kindes.
Erst jetzt konnte ich Umgangs-/Sorgerecht einklagen.
Vorher gab mein Anwalt an, die Vaterschaftsvermutung mittels derer meine Ex versuchte mir für ein Kind Unterhaltszahlungen abzupressen dessen Vater ich DE JURE nicht war wohl aber DE FACTO ermögliche
36.
mir das gemeinsame Sorgerecht einzuräumen schließlich waren wir nicht verheiratet.
DIE KINDESMUTTER VERWEIGERTE MIR MICH ALS VATER DES KINDES EINTRAGEN ZU LASSEN.
SIE VERWEIGERTE DADURCH AUCH DAS GEMEINSAME SORGERECHT.
Es kam hierüber zur Trennung, im 6. Monat schwanger zog meine Ex aus der gemeinsamen Wohnung aus und zog in die Behausung der Sekte zu ihrer Mutter.
Ich erfuhr erst am 21.09.2000 als Letzter von der Geburt meines Kindes. Dafür hatte die Kindesgroßmutter Sorge getragen.
Sie hat dann zusammen mit dem Jugendamt eine Gesetzeslücke genutzt die sogenanne Vaterschaftsvermutung nachdem Sie sich geweigert hatte mich rechtswirksam als Vater anzugeben.
Als erster Mann in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte habe ich dann einen DNA-Vaterschaftstest eingefordert.
- 9F 104/01 KI Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe
- 3 WF 174/01 Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
Nach einem Jahr wurde ich so per Abstammungsgutachten DE JURE Vater des Kindes.
Erst jetzt konnte ich Umgangs-/Sorgerecht einklagen.
Vorher gab mein Anwalt an, die Vaterschaftsvermutung mittels derer meine Ex versuchte mir für ein Kind Unterhaltszahlungen abzupressen dessen Vater ich DE JURE nicht war wohl aber DE FACTO ermögliche
37.
Artikel 14 Ich werde diskriminiert weil ich
- ein Mann bin
- als behindert verleumdet werde
Artikel 4 Man hat alles getan um mein Recht auf ein faires Verfahren innerhalb angemessener Frist zu behindern.
Die Bundesrepublik hat ein Gesetz nicht geändert das gegen die Verfassung verstieß und mein Recht zur Klage ein Jahrzehnt lang behindert
Artikel 8 Die Bundesrepublik achtet nicht daß ich ein Recht auf Familienleben mit meiner Tochter habe.
Artikel 9 Ich möchte daß mein Kind nach humanistischen, atheistischen Grundsätzen erzogen wird mit einem aufgeklärten wissenschaftlichen Weltbild.
Meine Ex zieht das Kind im Dunstkreise der ?Reiki? Sekte auf.
Das mißachtet mein Recht des Schutzes des Kindes vor religiöser Missionierung.
38.
Artikel 14 1 BvR 50/15
Artikel 4 Bundesverfassungsgericht Karlsruhe
Artikel 8 vom 23. Januar 2015
Artikel 9 vollumfänglich beigefügt
42.
In 1 BvR 933/01 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden daß der §1626a BGB, das Sorgerecht unverheirateter, nicht mit der deutschen Verfassung, dem Grundgesetz, vereinbar sei und dem Gesetzgeber, dem deustchen Bundestag, Frist gesetzt bis zum 31. Dezember 2003 dies zu ändern.
Nachdem 2012, fast 10 JAHRE SPÄTER, immer noch nichts geschehen war habe ich mit Petition Pet-A-17-99-1030-021771 vom 14./15. April 2012 beim Deutschen Bundestag, Berlin, den Verfassungsnotstand/Widerstandsfall nach Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz erklärt weil ich die freiheitlich demokratische Grundordnung gefährdet sehe wenn das Parlament sich nicht um Entscheidungen der Normenkontrollinstanz kümmert. Damit befindet sich Deustchland im Bürgerkrieg.
DARAUFHIN wurde mit Wirkung des 19. Mai 2013 das Gesetz - im übrigen zum Schlimmeren - geändert. Gab es vorher keine Möglichkeit für unverheiratete Väter ihr gemeinsames Sorgerecht einzuklagen, so können diese jetzt klagen - falls die Mutter nicht von ihrem neugeschaffenen Veto-Recht gebrauch macht - was genau dasselbe ist wie vor der Reform.
Direkt nach Klageinreichung am 19. Mai 2013
wurde ich am 23. Mai 2013 von Polizisten die mich wohl per willkürlicher
Inhaftierung und Bedrohung an Klage hindern wollten in meiner Wohnung
?überfallen und? dann krankenhausreif
?zusammengeschlagen? weil sie
sich provoziert gefühlt hatten. Weil dies möglicherweise eine
Bürgerkriegs-Angriffs- handlung ist habe ich sicherheitshalber Offensive
an das internationale Kriegsverbrechertribunal in Den Haag gemeldet.
44.
nicht relevant
I.
45.
1. 22. Januar 2015
2.
3. Verfassungsbeschwerde 1 BvR 50/15
4.
5. 27. Januar 2015
6.
7. Entscheidung 1 BvR 50/15
8.
9. jeweils Bundesverfassungsgericht
47.
15042015
49.
Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt a.M.