Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
D-60316 Frankfurt a.M.
Deutschland
Europäsicher Gerichtshof
für Menschenrechte
Europarat
F-67075 Strasbourg
20. Februar 2015
Betreff: Nr. 8400/15
soeben, 20. Februar 2015 erhalte ich Ihr Schreiben datiert auf den 16. Februar
2015 frankiert und zur Post gegeben am 18. Februar 2015. Wie sie den Unterlagen
entnehmen können bin ich am 09. Februar 2015 persönlich bei ihnen in Strasbourg
vorstellig geworden mit zwei großen Leitzordern
und der bei Ihnen abgegebenen Beschwerde. Ich habe hierfür Eingangsstempel und
Fotos als Beweis sowie Kopie der Fahrkarte die ich mir vom Munde absparen
musste (ich hungere deshalb) und die ich beifüge.
IHRE GERICHTSBEAMTEN HABEN NUN BEHAUPTET SIE BENÖTIGTEN KEINERLEI WEITER
UNTERLAGEN obgleich ich ausdrücklich angefragt hatte, ob zusätzliches Material nötig sei
welches ich vollum-fänglich (erkennbar an den Fotos) mit nach Strasbourg
gebracht hatte. Es ist zudem online abrufbar unter: http://tabea-lara.tumblr.com
Überlegen Sie nun selbst in wessen Verantwortung es liegt wenn Akten fehlen die
sie zur Entscheidung benötigen. Ich sende Ihnen trotzdem die angemahnten
Entscheidungen zu.
Ich bin ja gewohnt daß deutsche Gerichte schlampig arbeiten und Verfahren
verschleppen aber ich hätte nicht damit gerechnet daß auch in Strasbourg mit solch
wirklichen üblen Tricks gearbeitet wird. Die angeblich fehlende Entscheidung
ist erstinstanzlich wird also sowieso durch die höherinstanzliche (Oberlandesgericht) aufgehoben die Ihnen INZWISCHEN
ja vorliegt.
Bitte überdenken Sie ihre Entscheidung da der Fehler nachweislich in Ihrem
Hause liegt.
Ich betrachte das permanente Verschwindenlassen von Unterlagen, und die
Blockade von vollständigen Sendungen
per Fax oder Email aufgrund der Seitenanzahl/Mailgröße als ein ganz
gezieltes Instrument
von Psychoterror also FOLTER insbesondere weil Sie ja selbst die
fehlenden Akten beim jeweiligen deutschen Gericht zur Einsicht anfordern
könnten.
Maximilian Bähring