16.04.2015 04:02 http://tabea-lara.tumblr.com/post/116563052938

                                                                   T: +33 (O)3 88 41 20 18
EUROPEAN COURT OF HUMAN RIGHTS   F: +33 (0)3 38 41 27 30
COUR EUROPEENNE DES DROITS DE'LHOMME www.echr.coe.int

Herrn
Maximilian BÄHRING
Hölderlinstrasse 4
D-60316 FRANKFURT MAIN

16/02/2015

ECHR-Adeu6

Betreff Nr. 8400/15

Sehr geehrter Herr Bähring,

bei der Kanzlei des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ist Ihre Eingabe vom 09/02/2015 eingegangen.

Ich stelle jedoch fest, dass Sie die Voraussetzungen nach Artikel 47 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs nicht erfüllt haben:

- Es wurden nicht alle Kopien der relevanten Entscheidungen oder Maßnahmen, die  Gegenstand der Beschwerde sind, vorgelegt. Insbesondere fehlt der Besschluss des  Amtsgerichts Bad Homburg vom 23. Januar 2014.
- Es wurden nicht alle relevanten Kopien der Dokumente vorgelegt, die die
 Erschöpfung der innerstaatlichen Rechtsmittel belegen. Insbesondere fehlen Ihre  Beschwerde gegen den amtsgerichtlichen Beschluss und der Beschluss des  Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 15. Dezember 2014.

Unter diesen Umständen kann die Beschwerde nicht vom Gerichtshof untersucht werden.

Daher wurden die von Ihnen eingereichten Unterlagen und Eingaben nicht aufbewahrt.

Wenn Sie möchten, dass der Gerichtshof Ihre Beschwerde bearbeitet, müssen Sie ein vollständig ausgefülltes und gültiges Beschwerdeformular mit allen erforderlichen Unterlagen gemäß Artikel 47 der Verfahrensordnung vorlegen.

Sie finden Informationen dazu, wie Sie eine gültige Beschwerde erheben, auf der Internetseite des Gerichtshofs (www.echr.coe.int/applicants). Diese Informationen sind in sämtlichen Sprachen der Mitgliedstaaten des Europarats abrufbar.

Ich weise Sie darauf hin, dass die Sechs-Monats-Frist nach Artikel 35 Absatz 1 der Konvention nur dann unterbrochen wird, wenn eine vollständige Beschwerde an den Gerichtshof gesendet wird.

EUROPEAN COURT OF HUMAN RIGHTS  - COUNCIL OF EUROPE - COUR EUROPEENNE DES DROITS DE'L HOMME
COUNCIL OF EUROPE CONSEIL DE'L EUROPE
67075 STRASBOURG CEDEX  67075 STRASBOURG CEDEX  
FRANCE  - CONSEIL DE'L EUROPE - FRANCE

                                         - 2 -

Der Gerichtshof wird auf schriftliche oder telefonische Anfragen im Zusammenhang mit der
Unvollständigkeit dieser Akte nicht antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Für den Kanzler

A. Müller-Elschner
Rechtsreferent


http://41.media.tumblr.com/40a127ab97d509741315a4ab19e634d4/tumblr_nmwpweh5fI1sq93cpo1_1280.jpg
[1] http://41.media.tumblr.com/40a127ab97d509741315a4ab19e634d4/tumblr_nmwpweh5fI1sq93cpo1_1280.jpg
http://41.media.tumblr.com/408fb2d76b2ee294837f0162089ced20/tumblr_nmwpweh5fI1sq93cpo2_1280.jpg
[2] http://41.media.tumblr.com/408fb2d76b2ee294837f0162089ced20/tumblr_nmwpweh5fI1sq93cpo2_1280.jpg