Champagnerluft und Tradition
Bad Homburg
Der Magistrat
Fachbereich Soziales u. Jugend
- Soziale Dienste -
Rathaus - Rathausplatz 1
Bad Homburg v.d.Höhe
Ansprechpartner/in: Frau Grohmann
Geschoß/Zimmer: 1.OG./173
Telefonzentrale: 06172/100-0
Telefon direkt: 06172/100-457
Telefax: 06172 / 100-470
Postanschrift: Stadtverwaltung 61343 Bad Homburg v.d.Höhe
Herrn
Maximilian Bähring
Ludwigstraße 4
61348 Bad Homburg V d Höhe
28. September 2000
50.3.5.5048.BU.O0.74
Beratung und Unterstützung für das Kind Tabea Lara Riek, geb. 19.09.2000
Sehr geehrter Herr Bähring,
das Jugendamt ist beratend und unterstützend für das oben aufgeführten Kind, zur Klärung folgender Aufgaben beauftragt:
Feststellung der Vaterschaft
Regelung der Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den Vater
Frau Uta Riek
hat Sie als Vater ihres Kidnes be-
nannt
Wir fragen daher unter Hinweis auf die im Bürgerlichen Gesetzbuch enthaltener Vorschriften (§§ 1592 ff BGB) an, 0b Sie gewillt sind, die Vaterschaft anzuerkennen. Als Vater eines nichtehelichen Kindes wären Sie nach § 1615 f BGB auch verpflichtet, dem Kind mindestens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Unterhalt in Form einer Geldrente zu gewähren (sofern es nicht in Ihrem Haushalt aufgenommen worden ist). Die Verpflichtung zum Unterhalt kann zusammen mit der Anerkennung der Vaterschaft (kostenfrei) beim Jugendamt beurkundet werden!
Zur
Eintragung ihrer vollständigen Personalien ins Geburtsregister und zur
Klärung der Unterhaltshöhe, die sich nach Ihren persönlichen und
wirtschaftlichen Verhältnissen richtet - unter Berücksichtigung der
Richtlinien und Sätze der ?Düsseldorfer Tabelle? (siehe beil. Kopie) ?
bitten wir
Sie, den beigefügten Ermittlungsbogen gewissenhaft
auszufüllen, zu unterschreiben und mit den erforderlichen Nachweisen
über Einkommen, Vermögen, aber auch sonstige Verpflichtungen, innerhalb
der nächsten 14 Tage an uns zurückzusenden.
Sobald uns diese Unterlagen hier vorliegen werden wir eine Unterhaltsberechnung vornehmen.
Danach kann ein Termin zur Beurkundung der Vaterschaft und Unterhaltsverpflichtung mit Ihnen
vereinbart werden.
Mit freundlichen Grüssen
Gohmann
Anlagen
1 Unterhaltstabelle
1 Ermittlungsbogen
Postbank Frankfurt, BLZ 500 100 60, Konto 2512 609. Taunus-Sparkasse, BLZ 512 500 00, Konto 001 014 005.
Öffnungszeiten Rathaus: Mo., Mi., Fr. von 08.00 bis 12.00 und Mi. von 14.00 bis 17.00 sowie nach Vereinbarung.
Öffnungszeiten Stadtladen: Mo., Di., D0. von 08.00 bis 17.00, Mi. von 08.00 bis 18.00 und Fr, von 08.00 bis 12.00.