Maximilian Baehring
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Oberlandgericht Frankfurt a.M.
Zeil 42
D-60313 Frankfurt a.M.
Frankfurt/M., 02. August 2015
3 UF 167/15 Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
Alleinsorgerechtesentzug für das Kind Tabe-Lara Riek * 19.9.2000
Dieselbe
Richterin Heike Knauth die mit dem Richter aus erster Instanz Joachim
Knauth nachweislich (Telefonbuch) unter einem Dach wohnt welcher wobei
aus vergangenen Verfahren beide schon wegen Rechtsbeugung strafangezeigt
sind und gegen die gleich mehrfach wegen skandalöser Verfahrensführung
Ablehnungsanträge wegen Befangenheit gestellt wurden erdreisten sich der
Richterin Kummer-Sicks einen Freibrief auszustellen.
Vetternwirtschaft
nennt man das wenn das Familienmitglied in erster Instanz urteilt und
das andere Familienmitglied in zwoter Instanz dafür sogt dass die
Urteile nicht angefochten werden. Das ist eine regelrecht mafiöse
Struktur zwischen dem AG Bad Homburg und dem OLG Frankfurt/M..
Die
Begründung der Ablehung des befangenheitsantrags ist nun wirklich
haarsträubend. Wäre die Geschlechterzugehörigkeit für Kummer-Sicks ohne
Belang dann wäre der Kläger längst Inhaber des Sorgerechts. Denn dann
gäbe es (Artikel 3 GG) auch keine Vorzugsbehandlung der Kindesmutter
wegen des weiblichen Geschlechtes nach § 1626a BGB. Sie lügt also
nachweislich und einer dreist lügenden Richterin sollte nicht erlaubt
sein ihr Amt auszuüben.
Abgesehen davon gibt es schon allein
deshalb keine ?Überraschungs-urteile? (WAS SOLL DAS DENN SEIN) weil von
der Richterin zitierte BGH Urteile sich immer wieder auf das finsterste
Mittelalter beziehen nicht aber die gesetzliche Situation die sich seit
1998 mit Kindschaftsrechtsreformgesetz grundlegend geändert hat. Zudem
gibt es seit 2009 keine FGG verfahren mehr sondern nur noch FamFG
Verfahren.
?/-2?2-
Ich kenne neben den Richtern noch so
eine Intelligenz-bestie, einen Rechtsanwalt und Jura-Examensprüfer ?
wahrscheinlich ist das der Grund der hundsmiserablen Qualität der
Rechtssprechung im OLG Bezirk - der parteiverräterisch auch gerne mal
neues und altes Recht verwechselte oder damals noch gültige BRAGO und
BRAO wenn, aufgepasst, es der GEGENSEITE einen Vorteil verschaffte und
ihm einen finanziellen, das kriminelle Schwein von Dr. jur. Peter Finger
dem DESHLAB das Mandat entzogen wurde und gegen den deshalb
staatsanwaltliche Ermittlungen angestrengt wurden. Das Gericht ist
unfähig das BGH-Urteil so zu zitieren ? mit BGH Aktenzeichen - dass es
irgendwo anders aufzufinden ist als in der FamRZ. Ich kaufe aber deshalb
noch lange kein FamRZ Abo bei den von Gerichten im Bezirk (in anderen
Fällen) unterstützten kriminellen Drückerkolonnen. Wollten Sie mir schon
wieder Kosten (Zeitungskauf, Fahrt zur Bibliothek, etc.) verursachen?
Das ist ja regelrecht kriminell wie das Verafhren geführt wird.
Der
BGH Beschluss vom 26. November 2008 mit dem Aktenzeichen XII ZB 103/08
bezieht sich auf die Rechtsprechung bevor FGG Verfahren durch FamFG
Verfahren ersetzt wurden. Die FORMALvorschrift welche den Antrag des
leiblichen Vaters auf Sorgerecht Behinderte EXISTIERT nicht mehr,
MATERIELL (in der Sache) stand dem nichts entgegen.Das zitierte Urteil
bezieht sich zudem auf den Fall eines ?Kuckuckskindes?, Resultat des
Fehltrittes einer verheirateten
Frau den das Gericht mit einem Versorgungsanspruch durch den gehörnten Ehemann zu belohnen trachtet, vielleicht kann der
Ehemann ja keine Kinder zeugen so dass man zum Samenraub greifen
muß
um an fremder Leute Nachwuchs zu gelangen anders ist das irrationale
verhaltene eines Ehegatten seiner untreuen Frau gegenüber nicht zu
erklären. Der Fall ist überhaupt nicht mit meinem vergleichbar wo das
Kind einer eheähnlichen Lebens-gemeinschaft mit gemeinsamem Haushalt
entspringt in der es deshalb noch vor der Geburt des Kindes zur Trennung
kam weil die Kindesmutter das Kind durch ihren pseudomedizinsichen
Reiki-Sekten-Unfug schon bei der Geburt unnötig lebensgefährden wollte.
Da
wir gerade bei Zitaten sind: Als nächstes unterstellt man mir schon
wieder ich sei keine VERNÜNFTIG denkende Partei. Diese
UNGLAUBLICHE MENSCHENWÜRDE VERLETZENDE FRECHHEIT ? sie dürfte nämlich
vollkommen unabhänging davon keine unvernünftig denkende geistige
behinderte Partei diskriminieren habe ich schon mehrfach auch genau
diesem Senat angekreidet und mehrfach gebeten dieses UNPASSENDE Zitat zu
unterlassen ? macht er aber ebenso wenig wie das gesamte parteiische
Gericht das einen körperverletzend zum Krüppel prügeln lässt um die
Realität nachträglich an seine Fehlurteile anzupassen wenn man keiner
ist.
?/-3-
-3-
Die nächste purer Provokation sind die
nicht unterschriebenen Beschlüsse in zwofacher Ausfertigung. Wir
erinnern uns: Die Kindesmutter hatte in 9F 104/01 KI AG Bad Homburg (http://take-ca.re/)
den § 1595 BGB missbrauchend versucht zu verhindern dass der Vater
antrags-berechtigt ist was ein Umgangsrecht angeht und gleichzeitig
versucht für ein Kind das er nicht zu Gesicht bekommt aber mit der
Vaterschaftsvermutung § 1592 BGB Unterhalt zu kassieren.
Man
unterschreibt Dokumente/Verträge dann nicht wenn man die Unterschrift
jederzeit nachholen kann also auf der eigenen Kopie aber niemals auf
einer Kopie die eine andere Vertragspartei/Gegenseite erhält.
Wahrscheinlich ist das den NUTTEN die bei Gericht von Friedmann ins Amt
gehoben wurden wegen des zu vielen KOKS in der Rübe nicht begreiflich zu
machen. Vor Gericht benötigen die Streitparteien und das Gericht
jeweils eine Kopie, wenn ich meine Schriftsätze bei der Poststelle und
beim Empfang des OLG doppelt einreiche hat das zudem den Sinn zu
überprüfen an welcher Stelle im Hause in der Vergangenheit Dokumente
verloren-gegangen sind ich denke etwa an das Fax vom 13. Februar 2012 in
92/95/96 F 493/102/ EA? oder die Monatelang auf dem Gerichtsweg von Bad
Homburg nach Frankfurt /M. ?verschwundene? Akte in 9F 104/01 KI) Was
Sie machen ist erkennbare Provokation und nachweisbare Rechts-beugung
durch Verfahrensverschleppung.
Die neuen Beweise die ich
zwischenzeitlich eingereicht habe was die Gefährlichkeit der Reiki Sekte
angehrt werden einfach nicht gewürdigt.
Das Jugendamt prüft
auch überhaupt nichts weil das korrupte Schwein von CDU-Landart Banzer
der Reiki im Hochtaunuskreis fördert damit er als Gegenleistung in
Sorgrechts-verfahren die Möglichkeit erhält Opfer sexuellen
Missbrauches seitens Personals das seinen Parteifreunden unterstellt ist
für vor Gericht unglaubwürdig begutachten zu lassen, die Familie kennt.
Er hat ihr ja versprochen Reiki Salonfähig zu machen wenn dafür als
Gegenleistung der sexuelle Missbrauchsvorwurf in der Klinik Dr.
Baumstark nicht länger in die Verantwortung von CDU-?Kiffer?-
Kurdirektor -Bruckmaier und CDU-?Biertest?- Oberbürgermeister-Assmann
fällt. Deshalb nimmt die Polizei auch keine Strafanzeigen entgegen was
Drogenkonsum angeht. ( http://www-bad-homburg.eu/donwloads/korwisi.pdf )
?/-4-
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Ihre Blockadepolitik lässt eine andere Möglichkeit offen als die Sache mit TERROR und BRUTALSTER GEWALT zu lösen.
Sie wissen ja wi es Asfour (tot) und Leichthammer (tot) ergangen ist.
Wenn ich jemanden verfluche ? was ich hiermit mit Ihnen tue ? lebt diese Person meist nicht mehr lange; und: ICH VERFLUCHE SIE !
Am
18. März 2015 hat man Ihnen mal anhand der ihrem Hause
gegenüberliegenden Polizeistation DEMONSTRIERT was widerständsiche
Krfäfte mit korrupten staatlichen Insitutionen tun.
Wderstandsfall/Bürgerkrieg ist Ihnen seit spätestens 2012 erklärt. Ernst
nehmen tut man sie sowieso nicht mehr.
Ich wünsche mir
inständigst dass irgendein Taliban / Blockupy Anhänger Sie aus dem Amt
bombt nachdem er ceteris paribus mal ihre Familie massakriert hat.
SIE haben sehenden Auges nie wieder gutzumachende Schäden angerichtet. Jeder tag den das so weiter geht macht UNS nur
noch wesentlich wütender.
Außerdem
verhalten Sie sich wie die NAZI weil sie meinen Behinderte aufgrund
ihrer Behinderung benachteiligen zu dürfen und weil Sie meinen es gebe
zweierlei Eltern-menschen-typen den Untermensch-vater der DIR FRESSE ZU
HALTEN und zu zahlen HABE und die Herrinnenrasse der Schlampen-Mütter
die sich jede noch so niederträtchtige menschliche Schweinerei
(Verbrechen gegen die Menschlichkeit) herausnehmen dürfte.