1998 wird der § 1626a geändert das bedeutet die Seite mit dem Gesetz
wird aus dem Ordner herausgenommen und durch die ab 1998 gültige
ersetzt. Jetzt wird rückwirkend die alte Fassung verändert die vor 1998
galt und ersetzt wurde. Das bedeutet die aktuelle Fassung von 1998 wird
aus dem Ordner genommen und durch die nicht aktuelle Fassung von vor
1998 die sich geäbert hat ersetzt oder was?
?
RÜCKWIRKUNGSVERBOT! Verfassungswidrig: Ich kann ein
Gesetz nicht im Einführungsgesetz nachträglich verändern. Denn das
Einführungsgesetz bestimmt die Abänderung des Gesetzes (hier dem § 1626a
BGB sind folgende Absätze 3-5 hinzuzufügen) die dann nachträglich nicht
mehr ausgeführt werden kann wiel eine andere abgeänderte Fassung
beshclossne worden war. (Die Gesetze sind ja gedruckt und wurden bereits
angewendet).
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Die § 1626a BGB Reform - Ein verfassungswidriger Vorgang.
Der
Bundestag änderte ein Gesetz für die Vergangenheit und für einen
Einzelfall. Geändert wurde nämlich nur ? und das nachträglich - das
Einführungsgesetz zum Kindschaftrechts-reformgesetz und nicht das BGB
selbst.
HANDWERKLICH FALSCH
Somit tauchte die Regelung im BGB nie auf, es handelt sich um eine Art
GEHEIMGESETZGEBUNG
die
für die Bürger intransparent bleibt weil man im Nachhinein ein Gesetz
nicht ändern kann,wenn es erstmal in den gedruckten Fassungen steht und
somit Gültigkeit hat sondern immer nur für die Zukunft.
Man kann
ja auch nicht hingehen und im nachinhein sagen die Gesetze zur
Rassenhygiene von Hitlers Regierung sind plötzlich rückwirkend ungültig.
Sie waren zu dem Zeitpunkt wo sie bestanden ja zunächst mal gültig und
die Rechtsprechung der Freisler Justiz
Das ist ein wirklich ganz unglaublicher Vorgang der mit rechtsaatlichkeit aber auch gar nicht zu tun hat.
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DAS IST AUCH NIE IN KRAFT GETRETEN WEIL DIE PENNER
§1626 UND § 1626a BGB VERWECHSELT
HABEN! DESHALB STAND DIE NEUREGELUNG NIE IM GESETZBUCH! ES WURDE NUR BEIM EINFÜHRUNGSGESETZ VON 1994 GEÄNDERT!
?GEHEIMGESETZGEBUNG?
VON DER DIE BÜRGER NICHT WISSEN SOLLEN! NACHTRÄGLICHE VERÄNDERUNG BEREITS NICHT MEHR GÜLTIGER GESETZE!
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/15/007/1500757.pdf
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/15/015/1501552.pdf
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/15/018/1501807.pdf