gleich mehrfache Schlamperei des Gesetzgebers
zur § 1626a BGB Reform im FamFG keine passenden Verfahrensvorschriften
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/die-ard-serie-die-stadt-und-die-macht-macht-vieles-richtig-aber-nicht-alles-14008809.html
Das mit den
schleppenden Sorgerchtsreformen die handwerklich so schlampig
ausgeführt sind daß zur § 1626a BGB Reform im FamFG keine passenden
Verfahrensvorschriften sind liegt alles daran daß politkerinnen sich
nicht mehr samt Kind in DatingApps anbieten können wenn der Ex-Mann
ebenfalls das Recht hätte das Kind bei sich zu behalten.
http://blogs.faz.net/stuetzen/2010/06/28/moderne-und-absolutismus-4-die-hofschranze-nach-wulff-1330/ - http://www.banktunnel.eu/imbitchme.nt/
Wenn
Bettina Wulff für das Kind von ihrem Ex-Stecher Kohle kassiert (muss
sie sonst veruntreut sie Kindesvermögen) fällt sie unter PROSTITUIERTE
weil
Definition: MEHRVERKEHR GEGEN GELD FÜR SEXUELLE GEFÄLLIGKIETEN
(ohne dieselben kommen Kinder ja nicht zustande)!