Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
D-60316 Frankfurt a.M.
15. April 2016
Maximilian
Bähring - Hölderlinstraße 4 ? D-60316 Frankfurt a.M.
Einschreiben Einwurf
Amtsgericht
Auf der Steinkaut 10-12
61352 Bad Homburg
92 F 360/16 EA SO Amtsgericht Bad Homburg
v.d.Höhe
Sorgerecht für meine Tochter Tabea-Lara Riek geboren 19.09.2000
FrAuULEin RICHERTIN, (DU bist doch
ein MAEDCHEN, oder?) KOERNER!
In einem Staat der Väter wegen ihre Geschlechts hinsichtlich des Sorge- oder Umgangsrechtes diskriminiert darf man sowas schreiben! Das ist nämlich schwerwiegender diskriminerend als eine einfache Beleidigung weil der Menschenwürde- und Geschlechtergleicheitsgrundsatz in der Verfassung garantiert daß alle (bio-)deutschen (Artikel 116 GG) Staatsbürger Menschen erster und nicht Väter / Männer Bürger zwoter Klasse sind (wobei das natürliche - also biologisch/genetische Elternrecht sogar ein Menschen- und Grundrecht ist das auch für ausländische Einwohner und Besucher an deren leiblichen eigenen Kindern gilt). Das ist wie einen Mord verbal androhen oder ihn tatsächlich durchzuführen. Die Tat ist schwerwiegender als die Verbalinjurie. Das ich um Gleichberechtigung in Sorgerechtsfragen überhaupt kämpfen muss ist als ob man
Barack Obama nicht nur
als NIGGER bezeichnen, nein
Ihn auch noch behandlen würde wie einen
Juden (deren Andenken man dank ?Stolpersteinen? als Frankfurter Deutscher im
übrigen mit den Füßen treten darf) oder einen geistig Behinderten (eine Gruppe die
sie bei Gericht ja auch heute gerne noch diskrimineren, wie meine Verfahren aufzeigen)
zu Zeiten des Nationalsozialismus
nämlich als
zwotrangig
und
menschenentrechtet
aufgrund einer körperlichen Eigenschaft, hier nicht des Geschlechtes sondern
der Gene/Abstammung.
Eben am 26. April 2016 erhalte ich per TNT-Post ihr Schreiben vom
19.04./20.04.2016.
Jetzt reicht es mir aber mit Ihrer unverschämten nd sexistischen,
strafrechtlich als Rechtsbeugung angezeigten und relevanten Verfahrensführung.
Grund für ihre einseitig eine Partei
begünstigende Verfahresführung sind Dientaufsichtsbeschwerde und die Frage
ob Polizei oder Staatsanwalt
jeweils aufgrund meiner Korrrepsondenz vom 15. April des Jahres gegen Sie
ermitteln.
Sofortige Beschwerde richtet sich an das nächst instanzliche Gericht. Dort habe
ich Sie eingereicht. Sonst würden Sie sie abfangen.Immerhin hat gestern nacht auch
ein Pulk Polizsten einfach jene Computer konfisziertauf denen in elektonsicher
Form Dienstaufsichtsbeschweden und Strafanzeigen sowie
Strafverteidigerkorrespondenz in Verfahren wegen Polizeibrutalität gegen diese
Beamten abgelegt ist. Damit ich im Zweifelsfall mangels eingescanntem Doppel
nicht mehr nachweisen kann daß ich solche Verfahren angestrengt habe. Das ich
Beschw4rde beim OLG einreichte steht auch ganz am Ende des Schreibens vom 15.
auf Seite Zwo; Zitat:
?Und ich werde ihren eingangs benannten Beschluss per sofortiger Beschwerde
anfechten.?
Da Beschluss gegen Sie betreffenden
Ablehnungsantrag noch nicht rechtskräftig ist, ist es für das Verfahren gar
nicht erheblich ob sie, Zitat aus heutigem Brief:
?Schriftsatz vom 15.04.2016? ?nicht als Beschwerde? ?werte?n
und zwar weil bis letztinstanzlich über ihre Ablehung befunden (aktuell per
Beschwerde) wurde
ES IHNEN mangels innehabens von Amstgewalt GAR NICHT OBLIEGT irgendetwas ZU
WERTEN.
Abgehsen davon beweist ihr Schreiben daß Sie die Möglichkeit einräumen daß mein
Brief als Beschwerde angesehen werden könnte. Und statt ? was ein neutral bis mir wohlwollend
gegenübertretender Richter es einfach getan hätte ? denselben an das OLG
weiterzuleiten mit dem Vermerk: ?Beschwerde??
und dasselbe dann hierüber befinden zu lassen versuchen Sie die Beschwerde erstinstanzlich
zu kassieren (unterschlagen?) oder das Verfahren so zumindest weiter zu
verzögern.
Einen besseren Beweis für ihre parteiische Verfahrensführung konnten Sie gar
nicht liefern.
Ihen geht es nur darum mich so lange zu quälen und malträtieren bis sich mich
am besten noch umbringe damit die Riek dann an das viele geile Geld meiner
Eltern kommt.
Gru&SZlig;
Maximilian Bähring