Anfang April 1999
Beginn einer Beziehung zur Kindsmutter
Mitte Juni 1999
Beginn der eheähnlichen Lebensgemeinschaft
Ende November 1999
zusammenziehen in die gemeinsam ausgesuchte Wohnung Ludwigstraße
Anfang Februar 2000
Kenntnis vom Entstehen des Kindes
Mitte Mai 2000
Eindruck der Einmischung der Mutter der Kindsmutter in Belange der werdenden Familie und Äußerung von Bedenken.
Mutter der Kindsmutter drängt auf
Heiratstermin, äußert mehrfach Kindsvater müsse ja bei Geburt des Kindes
nicht dabei sein, oder sie habe ja auch bereits Kindern von Ihren
Freundinnen mit der Kraft ihrer heilenden Hände ans Licht der Welt
verholfen. Kindsmutter berichtet von Handauflegen am schwangeren Bauch
seitens des gesamten esoterischen Zirkels zwecks Kindsenergiespüren.
Mutter der Kindsmutter erklärt das Rauchen der Kindsmutter für die
Entwicklung des werdenden Kindes als unbedeutend und ähnliches.
Mutter der Kindsmutter befragt unter anderem
Frauenarzt der Kindsmutter ob normal sei, dass Kindsvater sich in
Belangen seines Kindes engagiert.
Es entsteht massiver Druck auf die Beziehung zwischen Kindsvater und Kindsmutter.
Man einigt sich nach Streit darauf dass die Mutter der Kindsmutter bei der Geburt nicht anwesend zu sein habe.
Kindsvater bricht daraufhin den Kontakt zur
Familie der Kindsmutter ab. In einem nun folgenden Telefonat mit dem
Lebensgefährten der Schwester der Kindsmutter, äußert diese lautstarkst
im Kreise der gesamten Familie der Kindsmutter der Kindsvater sei ein
(Zitat) ?Arschloch?. Schwester der Kindsmutter schreitet ein.
Freundinnen der Mutter (aus dem esoterischen Zirkel) beginnen Telefonate mit Kindsmutter.
Fast allabendlich entsteht nun ein neuer Streit über die Frage der Anwesenheit der Mutter der Kindsmutter bei der Geburt.
Kindsmutter will dass Kindvater sich einer
psychiatrischen Untersuchung unterzieht. Kindsvater geht hierauf ein und
vereinbart einen Termin für sich bei einem Facharzt.
In Anwesenheit der Kindsmutter diagnostiziert der Facharzt dem Kindsvater nach kurzer
Untersuchung absolute geistige Gesundheit. Bezüglich des im Gespräch
angesprochenen Streitpunktes empfiehlt er der Kindsmutter zur Geburt des
Kindes doch auch noch ein paar Freunde des Kindsvaters zu laden.
Am darauffolgenden Wochenende bespricht Kindsvater mit Kindsmutter
anstehende Regelungen die in den Gesellschaftsverträgen seiner Firmen
finanzielle Sicherheit für die Tochter im Falle seines Ablebens
garantieren sollen. Die Kindsmutter stellt die Frage was den im Falle
ihres Todes mit der Tochter geschehen solle. Der Kindsvater erklärt für
diesen Fall würde er sich selbstverständlich um die Tochter kümmern. Er
schlägt vor eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abzugeben. Die
Kindsmutter erklärt daraufhin keine Sorgerechtserklärung unterzeichnen
zu wollen.
Der Kindvater erklärt, hierin einen
massiven Vertrauensbruch sehe und schlägt vor, dass die Kindsmutter für
die nächsten zwei Wochen bei Ihrer Schwester wohne; Intention hierbei
ist das Rückfinden zur Ruhe.
Die Kindsmutter packt ein paar Sachen und ist anschließend für drei Tage verschwunden.
Der Kindsvater arrangiert ein Treffen mir
der Kindsmutter in einem Cafe, diese besteht auf Anwesenheit Ihrer
Schwester. Die Kindsmutter formuliert ?du kannst das Kind natürlich dann
jederzeit sehen?, der Kindvater macht deutlich dass es auch auf keinen
Fall dazu kommen werde dass man ihm das Umgangsrecht mit dem Kind
entziehe. Er nennt dies zu diesem Zeitpunkt fälschlicherweise noch
Sorgerecht.
Der Kindsvater ruft einen befreundeten Anwalt an und lässt sich über die rechtliche Situation aufklären.
Der Kindvater erklärt der Kindsmutter, sie
möge bitte im Interesse des Kindes versuchen ob eine Beilegung der
Beziehungskrise möglich sei. Die Kindsmutter erklärt gemeinsam daran
arbeiten zu wollen. Es finden regelmäßig Treffen statt. Der Kindsvater
stellt hierbei fest, dass die Kindsmutter nicht bei Ihrer Schwester,
sondern bei Ihrer Mutter eingezogen ist. Der Kindsvater schlägt vor, zu
einer Paarberatung zu gehen. Die Kindsmutter willigt zunächst ein, sagt
dann aber wieder ab.
Immer wieder betont sie, der Kindsvater könne das Kind jederzeit und wann immer er wolle sehen.
Der Kindsvater erkennt in zunehmendem Maße
eine Verweigerungshaltung der Kindsmutter gegenüber der ?Beziehung?. Er
bittet laut die Kindmutter klar und deutlich zu äußern, wenn Sie ein
Ende der ?Beziehung? erreichen wolle. Die Kindsmutter äußert am 11. Juli
die ?Beziehung? sei aus Ihrer Sicht nicht zu retten. Am 12. Juli räumt
Sie Ihre Habe unter Begleitung von Freunden Ihrer Mutter und Ihrer
Schwester aus der gemeinsamen Wohnung.
September 2000
Der
Kindsvater trifft die Kindmutter hochschwanger apfelweintrinkend auf
einem Straßenfest. Die Kindsmutter teilt ihm mit welchen Namen sie für
das Kind gewählt habe. Der Kindsvater erkundigt sich ob sie Chancen für
die Wiederaufnahme der Beziehung sehe. Die Kindsmutter weist dies
zurück. Sie erklärt ihn von der bevorstehenden Geburt des Kindes
umgehend unterrichten zu wollen. Des weitern macht Sie deutlich dass der
Kindsvater das Kind nur sehen werde, wenn er bereit sei eine
freundschaftliche Beziehung zu Ihr einzugehen.
19. September, Morgens
Geburt von Tabea Lara laut späterer
Auskunft der Mutter in der Notaufnahme des Kreiskrankenhauses Bad
Homburg. Die Kindsmutter verlässt das Krankenhaus noch am selben Tag.
22. September
Morgens erhält der Kindsvater eine Testmitteilung auf sein Mobiltelefon. Hurra Tabea Ist Da-3430 GR-52 CM-WIR SIND SEHR ERSCHÖPFT-ABER GESUND-AMBULANT ENTBUNDEN-JETZT DAHEIM-UTA+TABEA