Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt/Main
Oberlandesgericht
Frankfurt/Main
Zeil 42
60313 Frankfurt/Main
10. Oktober 2008
3 Zs 1795/08 - Klageerwzingung
Entscheidung durch das OLG Frankfurt/Main
und Antrag auf Prozesskostenhilfe
Grund:
Polizei und Staatsanwaltschaft waren bisher entweder unfähig - oder unwillig (?) - in der Sache zu ermitteln.
Und
das seit längerem. Bis Anfang 2002 habe ich mich über mein Kind zur
Duldung nötigen lassen. Dann habe ich bis Anfang 2007 im Wissen, wie das
so läuft, vor Gericht, von einer Strafverfolgung abgesehen. Diese
trachte ich jetzt durchsetzen.Ich traue der Anwaltschaft aus gemachter
Erfahrung nicht mehr über den Weg (beispielsweise unterlassene
Hilfeleistung durch RA Krutzki, der mich Anfang 2007 bei Nötigung zur
Begutachtung verhungern lassen wollte, statt tätig zu werden, obgleich
ich für Kostenübernahme gesorgt hatte). Daher bitte ich das für die
notwendige anwaltliche Vertretung beim OLG in Sachen der folgende
Klagerzwingung (sozusagen von Amts wegen) zu sorgen und einen
Staatsanwalt auf die Sache anzusetzen, der dem Nachfragen fähig ist.
Vorwürfe:
Bedrohung,
Verleumdung, Freiheitsberaubung, Nötigung/Nachstellen mit der Absicht
der Todesfolge, erpresserischer Menschenraub, Rechtsbeugung,
Amtsmissbrauch Es kann einfach angehen, daß sich hier niemand zuständig
fühlt. Wenn das nicht genügt, und da mehrere identische Fälle bekannt
sind zudem Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung mit dem
Ziel die Rechtsweggarantie, die rechtliche Gleichbehandlung und das
Beweislastprinzip (jeder gilt solange geisteskrank, bis er für alle
Zukunft das Gegenteil beweisen kann) abzuschaffen.
Hergang/Beteiligte:
I) Erstmalige Drohung via Psychiatrie zur Unterbindung des Rechtsweges.
Im
Dezember 1998 wurde ich vom ehemaligen Lebensgefährten und
Geschäftspartner ?Ulli? einer Komillitionin ?Andrea? (mit der ich eine
kurze Liaison hatte) bedroht, eine ganze Nacht lang belagerte dieser
meine Wohnung. Andrea deutete mir gegenüber zudem an, fortgesetzt von
demselben belästigt zu werden. Da ich ?Ulli? kannte hatte ich
meine
Zweifel ob dieser Darstellung. Über den gemeinsamen Bekanntenkreis, der
auch in meinem Betrieb beschäftigte Subunternehmer ?Thomas?, ?Jörg?
umfasste, versuchte ich in direkter Folge herauszufinden was an der
Sache drann war. An die Polizei, so hatte ich mich Andrea
geeinigt, würde ich mich nicht wenden, da Ulli ihrer Auskunft nach eine
Bewährungsstrafe habe. Ich vernahm dem allgemeinen Dorftratsch zudem,
dass Andrea möglicherweise schwanger
sei. Bei direkten Rückfragen im
gemeinsamen Bekanntenkreis wurde ich von allen meinen Bekannten
diesbezüglich angelogen. Nur meine neue Bekanntschaft ?Uta? (zudem
eine Bekannte von Andrea) erklärte mir, daß meine Vermutungen
hinsichtlich des bestehens einer Schwangersschaft richtig seien. In der
Folge wurde von meinem
Bekanntenkreis meine neue zu Uta Liaison
schlechtgeredet, mir im selben Atemzug aber immer wieder versichert,
irgendetwas Diffuses würde sich schon zum Guten wenden.
Somit ergaben sich für mich zwei gegensätzliche Annahmen.
1) Uta hätte mit ihrer Darstellung recht. Ich wäre möglicherweise Vater des werdenden Kindes von Andrea, und
beide würden bedroht.
2)
Der restliche Bekanntenkreis hätte in seiner Einschätzung recht, der
gesamten Sache keinerlei Bedeutung zuzumessen, und Uta wäre im Irrtum.
Die zweite Alternative hätte jedoch einer anders gearteten Wendung hin zum Positiven (diffuse Andeutungen) bedurft.
Diese wäre jedoch explizit nicht meine neue Liaison gewesen, da selbe ja vom Bekanntenkreis ungern gesehen wurde.
Also
beschloß ich, vor allem um dem sich bis ins Büro ziehenden Dorftratsch
ein Ende zu bereiten, mir rechtlichen Beistand zu holen um die Situation
zu klären und negative Auswirkungen auf meine Arbeit abzuwenden.Um
dieses zu verhindern bedrohte man mich - erstmalig - mit den Mitteln der
Psychiatrie und erklärte mir, ich könne
mich hiergegen nicht wehren, ohne für geisteskrank erklärt und weggesperrt zu werden.
Beweis:
Verschiedene EMails aus dem Bekanntenkreis an mich aus 1998/99.
Schreiben der Andrea mit Hinweis auf die ?Horrornacht? (teils handschriftlich).
Seite eins der Darstellung der Uta in 9F 434/02 UG AG Bad Homburg (Darstellung im übrigen jedoch
größtenteils verleumderisch und unrichtig).
II) Zweite Drohung via Psychiatrie zur Unterbindung des Rechtsweges.
(hier Klärung der Abstammungsverhältnisses meines Kindes)
In der Folgezeit (1999 - 2000) verzichtete ich auf weitere Beauftragung der Subunternehmer Jörg und Thomas und zog
mich
in die Beziehung zu Uta zurück, da ich den Drohungen glauben schenkte.
Aus dieser Beziehung enstand ein eheähnliche Lebensgemeinschat und
hieraus eine Schwangerschaft der Uta.
Unter Hinweis meines nichtaufgenommenen Kampfes gegen die psychiatrischen Diffamierungsversuche kam Uta auf
einmal
auf die irrsinnige Idee das Sorgerecht für das erwartete Kind nicht
teilen zu wollen. Dies alles da ich dem ?Handauflege-Zirkel? ihrer
Mutter (mit dem zudem Familie des Ulli Kontakt pflegt) kritisch
gegenüber stehe (?akzeptiere das oder bring dich um?). Hierauf kommt es
zur
Trennung.
Beweis:
Nur um Uta zu beruhigen habe ich mit
ihr zusammen 2000 einen Psychiater besucht, der ihr erklärte dass
Männer nicht deshalb geisteskrank sind, weil sie sich für ihren
Nachwuchs engagieren. Ich sorge für dessen Aussage und zwar explizit nur
hierüber.
Nach dem Auszug der Uta aus der gemeinsamen Wohnung protokolliert RA Dr. Sieg, Düsseldorf am 30.05.2000
meine Bedenken und Handlungsgründe.
Nach
Geburt des Kindes gibt Uta mich zunächst als Vater des Kindes an und
fordert Unterhalt, woraufhin ich die Vaterschaft einseitig urkundlich
anerkenne. Um die Gewährung von Umgangsrechten gänzlich ausschließen zu
können (laut ihrer eigenen zu ?a)? als Beweis aufgeführten Stellungnahme
ist dies ihrer Mutter nicht recht) entschließt sie sich jedoch, die
Unterschrift zur von ihr geforderten Urkunde nicht abgeben zu wollen.
Beweis:
Aktenzeichen 50.3.5.5048.BU.00.74, Jugendamt Bad Homburg
Verfahren 9F 104/01 KI AG Bad Homburg, 3 WF 174/01 OLG Frankfurt/Main
In der Folgezeit verzögern (auch meine und zudem mehrere unterschiedliche) Anwälte das Verfahren unter Beihilfe der
Richter am AG Bad Homburg und des Jugendamtes die das Kind betreffenden Verfahren. Schlußendlich gebe ich
unter Protest das Umgangsverfahren auf, da der anwaltliche Rufmord eine Gefahr für mein Unternehmen darstellt.
Beweise:
Dienstaufsichtsbeschwerde 3133 E - IV/4 - 1140/02 LG Frankfurt/Main
Überprüfung durch RA Dr. Sieg, Düsseldorf ergibt Fehler der Anwälte Perpelitz, Dr. Wetzel und Asche, Bad
Homburg
Weigerung des Jugendamtes in Sachen Entscheidung des RiAG Knauth tätig zu werden
RA Dr. Finger, Frankfurt stellt keinen Antrag auf Säumnisurteil, als sich Gelegenheit bietet
RiAG Leichthammer verzögert mögliche Begutachtung schon im Vorverfahren und schließt unser Angebot zur Güte,
begleiteten Umgang bis zur Endentscheidung aus, die mit der Begründung es sei ihr ja von RiAG Dr. Knauth
berichtet worden, welchen Wirbel (gemeint ist wohl die DAB) ich um das Verfahren gemacht habe.
III)Dritte Drohung via Psychiatrie zur Unterbindung des Rechtsweges.
Nachdem ich Verfahren einstellen lassen habe, geht die Belästigung
durch die Psychiatrie weiter. Ich werde per offenem Schreiben im Büro
aufgefordert mich hinsichtlich des eingestellten Verfahrens
psychiatrisch begutachten zu lassen. Als ich dies unter Verweis auf die
Einstellung des Verfahrens ablehne, und vor allem in dem diesbezüglichen
Telefonat mit dem Gutachter feststelle, daß dieser über jede Menge
Informationen verfügt, die sich allein auf die verleumderische
Hetzschrift der Uta stützen können, nicht jedoch einen Gutachtenauftrag
wie im Verfahren angedacht, stellt man Betreuungsantrag gegen mich. Im
übrigen führt das Vorgehen zu extremen Spannungen mit den
Mitgesellschaftern
meines Unternehmens. Schlussendlich ist eine weitere Zusammenarbeit
nicht mehr möglich. Wieder erklärt man mir, ich hätte keine Möglichkeit
mich rechtlich hiergegen zu wehren.
Beweise:Existenz des eingestellten Betreuungsverfahren 42 XVII B 34/03 AG Bad Homburg (Einsicht wird nicht zugestimmt)
In
der Folgezeit werde ich - welch Zufall - erneut von einer ?angeblich
geprügelten Frau? behelligt, von Hunden gebissen (wobei es die
Polzei es nicht für nötig hält Anzeige aufzunehmen), ? Beweis:
Zeugin
Schmitz-Scior, Bad Homburg.Nachdem sich die Polizei in Bad Homburg auch
noch weigert einfachster Strafanzeige nachzugehen und statt dessen die
Frechheit besitzt gegen mich zu ermitteln, da ich auf den rechtsfreien
Raum hingewiesen habe, den RiAG
Leichthammer geschaffen hat, ??
jetzt darf man sich wohl nur noch selbst schützen, wenn es die Justiz
nicht tut ??, beschließe ich Bad Homburg zu verlassen.
Beweis:
eingestelltes Verfahren der angeblichen Bedrohung 332 Js 32999/06 und nicht bearbeitete ?hilfsweise?
Strafanzeige 5/4 QS 11/07 LG Frankfurt/Main (da ja eine Wiederaufnahme der Sache nicht möglich war).
IV) Vierte Drohung via Psychiatrie zur Unterbindung des Rechtsweges.
Durch
einen Homburger bekannten ?Chris? erfahre ich dass ein weiterer Fall
existiert ?Ducreay?, in dem dieselben Anwälte und Richter mit denselben
Mitteln Umgangsrechte verhindern. Zudem erfahre ich nahezu zeitglich
durch die Presse vom Fall ?Görgülü?. Ich beschließe daraufhin deren
Anliegen zu unterstützen, indem ich die anwaltlichen Verleumdungen
seitens der RAe Asfour insofern ad absurdum führe, als ich selbe zur
Einreichung einer ?Invaliditätsrente? aufgrund des (Achtung: Ironie)
?psychiatrisch Sachverständigen Gutachtenschriftsatzes? (Ironie Ende)
nutze.
Als es aber darum geht, eine Rente zu beziehen weil mich die
Beschuldigten zum Narren stempeln wollten, also die Allgemeinheit für
das Versagen des Staates im weitesten Sinne in die Haftung zu nehmen,
ergibt sich - oh Wunder - gutachterlich meine vollkommene Gesundheit.
Ich arbeite Anfang 2007 nochmal deutlich das Vorgehen der Psychiatrie,
in diesem Falle von Dr. Golusda (?Nötigung zur Begutachtung?) heraus.
Daraufhin erstatte ich Strafanzeige. Da die Staatsanwaltschaft
(beispielsweise in Person Dr. Wüst, Fabry wurde vom Fall wegbefördert)
keinerlei Klärung der ihr vorliegenden Vorwürfe herbeiführen will,
ebenso RiLG Dr. Lodzik, landet die Sache dann schlußendlich dort, wo ich
sie (nachdem ansonsten niemand tätig werden wollte) bereits Anfang 2007
avisiert habe, nämlich bei Ihnen.
Beweisw:
Akte 3 Zs 1795/08 als Verweis auf die
Beweissammmlung unter 3540 Js 219084/07 (nicht etwa aus 08,
?schallersche Rechtschreibschwäche??) die unter Behinderung der
Akteneinsicht durch das AG Frankfurt/Main
nicht rechtzeitig fertigwurde.
Zeugin Nowatius, Heusenstamm
Zeuge Knak, Bad Homburg
Zeugin Brehm, Frankfurt/Main
Mit freundlichem Gruß,
Maximilian Bähring
Nachrichtlich in Kopie
Hessisches Ministerim der Justiz 0611/32-2763
Präsident des Landgerichtes Frankfurt 069/1367-6050
Generalbundesnwalt Karlsruhe 0721/8191-590