per Fax: 06 11 / 32 27 63
Persönlich
Herrn
Dr. Christean Wagner
Minister der Justiz
des Landes Hessen
Luisenstraße 13
65185 Wiesbaden
Dieses Faxschreiben umfasst insgesamt zwei Seiten!
24. Februar 2003
Amtsgericht Bad Homburg
AZ 3133 E - IV/4 - 1140/02
Sehr geehrter Herr Dr. Wagner,
ich möchte mich an dieser Stelle zunächst für das Engagement Ihres Büros für die Einleitung des Dienstweges in oben genannter Sache ausdrücklich bedanken.
Immerhin hat sich die Situation am Familiengericht durch die Neubesetzung mit der Richterin Leichthammer nach meiner Beschwerde vom 10. Juli 2002 derart deutlich verbessert, dass eine Einstweilige Anordnung schon nach ganzen sechs Monaten zusammen mit dem Hauptsacheverfahren verhandelt werden kann.
Auch wenn als Wehrmutstropfen bleibt, dass die
wohl psychiatrisch geschulte Richterin dem Antragsteller unter Verweis
auf den (so wörtlich) Wirbel, welchen er um das Verfahren veranstaltet
habe, (genaueres weiß Sie auf Rückfrage des Antragstellervertreters
nicht zu berichten und verweist auf den anderen Familienrichter am AG)
psychische Krankheit unterstellt. War hier vielleicht,
möglicherweise, eventuell und unter anderem oben genannte Beschwerde
gemeint?
Um nicht Ursache einer weiteren Überbelastung der
Jurisdiktion durch erneute Beschwerde zu sein, habe ich meinen Antrag
schlussendlich zurückgezogen.
Doch dies ist des Lobes für das
Amtsgericht nicht genug. Denn immerhin habe ich seit neuestem mit dem
Vormundschaftsgericht des selben Gerichtes, ein paar Zimmer weiter zu
tun. Grund ist nun ein Betreuungsantrag gegen mich. Dessen Inhalt
ist mir, trotz Antrag auf Einsichtnahme der Akten nicht bekannt.
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Und hier erstaunt und erfreut mich dann doch wirklich die zügige Bearbeitung:
Von Einreichen bis Gutachtentermin dauert es weniger als zwei Wochen!
(In 9F 104/01 KI immerhin sechs Monate.)
Mein Ablehnungsantrag des Gutachters wird noch am selben Tage positiv und nicht begründet beschieden, und binnen eines Tages per Post zugestellt. (Acht Tage dauerte in 9F 104/01 KI allein der Weg von der Geschäftsstelle des Richters ins Gerichtsfach der von mir beauftragten Kanzlei im Hause des Amtsgerichtes.)
Und ganze neun Tage später erhalte ich (mit
einfacher Post) schon Terminsladung für einen Termin ganze vier Werktage
später! (In 9F 434/02 UG, einer Einstweiligen Anordnung, immerhin sechs
Monate.)
Vielleicht liegt das ja auch daran, dass bei solchem zivilrechtlichen Verfahren andereVerfahrensvorschriften angewandt werden können (welche konnte mir die Geschäftsstelle auf mehrfache Nachfrage hin allerdings leider auch nicht nennen). Oder sogar (ebenfalls Auskunft der Geschäftsstelle) daran, dass es hier eben um Menschen gehe. (Wobei ich nicht ganz verstehe: Sind Kinder keine Menschen?)
Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich anregen, vielleicht per ministerbürolichem Fax-schreiben, dem Amtsgericht Bad Homburg die ?vorzügliche Hochachtung? (wie der Landgerichtspräsident bei Beschwerden zeichnen lässt) für diese ausgezeichnete Arbeit zu bescheinigen.
In unerschütterlichem Vertrauen in den Rechtsstaat
und mit freundlichen Grüßen
(Maximilian Bähring)
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Dr. Sieg, Nörr Stiefenhofer Lutz 0211/49986-100
P.S.: Ironie (gr. eironeia). In allg. Sinn eine Redeweise [?], bei der das Gesagte und das Gemeinte beabsichtigterweise nicht übereinstimmen, so aber, daß dies als Schein für den [?] Leser durchschaubar ist. [Philosophielexikon/Rowohlt-Systhema]