Maximilian Bähring
Louisenstraße 101
61348 Bad Homburg
Fax: 06172 / 685078
per Fax: 06 11 / 32 27 63
Persönlich
Herrn
Dr. Christean Wagner
Minister der Justiz
des Landes Hessen
Luisenstraße 13
65185 Wiesbaden
Dieses Faxschreiben umfasst insgesamt zwei Seiten!
24. Februar 2003
Amtsgericht Bad Homburg
AZ 3133 E - IV/4 - 1140/02
Sehr geehrter Herr Dr. Wagner,
ich
möchte mich an dieser Stelle zunächst für das Engagement Ihres Büros
für die Einleitung des Dienstweges in oben genannter Sache
ausdrücklich bedanken.
Immerhin hat sich die Situation am
Familiengericht durch die Neubesetzung mit der Richterin Leichthammer
nach meiner Beschwerde vom 10. Juli 2002 derart deutlich verbessert,
dass eine Einstweilige Anordnung schon nach ganzen sechs Monaten
zusammen mit dem Hauptsacheverfahren verhandelt werden kann.
Auch
wenn als Wehrmutstropfen bleibt, dass die wohl psychiatrisch
geschulte Richterin dem Antragsteller unter Verweis auf den (so
wörtlich) Wirbel, welchen er um das Verfahren veranstaltet habe,
(genaueres weiß Sie auf Rückfrage des Antragstellervertreters nicht zu
berichten und verweist auf den anderen Familienrichter am AG) psychische
Krankheit unterstellt.
War hier vielleicht, möglicherweise, eventuell und unter anderem oben genannte Beschwerde gemeint?
Um
nicht Ursache einer weiteren Überbelastung der Jurisdiktion durch
erneute Beschwerde zu sein, habe ich meinen Antrag schlussendlich
zurückgezogen.
Doch dies ist des Lobes für das Amtsgericht nicht
genug. Denn immerhin habe ich seit neuestem mit dem
Vormundschaftsgericht des selben Gerichtes, ein paar Zimmer weiter
zu tun. Grund ist nun ein Betreuungsantrag gegen mich. Dessen
Inhalt ist mir, trotz Antrag auf Einsichtnahme der Akten nicht
bekannt.
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Und hier erstaunt und erfreut mich dann doch wirklich die zügige Bearbeitung:
Von Einreichen bis Gutachtentermin dauert es weniger als zwei Wochen!
(In 9F 104/01 KI immerhin sechs Monate.)
Mein
Ablehnungsantrag des Gutachters wird noch am selben Tage positiv und
nicht begründet beschieden, und binnen eines Tages per Post zugestellt.
(Acht Tage dauerte in 9F 104/01 KI allein der Weg von der
Geschäftsstelle des Richters ins Gerichtsfach der von mir beauftragten
Kanzlei im Hause des Amtsgerichtes.)
Und ganze neun Tage später erhalte ich (mit einfacher Post) schon
Terminsladung
für einen Termin ganze vier Werktage später! (In 9F 434/02 UG, einer
Einstweiligen Anordnung, immerhin sechs Monate.)
Vielleicht liegt
das ja auch daran, dass bei solchem zivilrechtlichen Verfahren
andere Verfahrensvorschriften angewandt werden können (welche
konnte mir die Geschäftsstelle auf mehrfache Nachfrage hin allerdings
leider auch nicht nennen). Oder sogar (ebenfalls Auskunft der
Geschäftsstelle) daran, dass es hier eben um Menschen gehe. (Wobei ich
nicht ganz verstehe: Sind Kinder keine Menschen?)
Ich möchte an
dieser Stelle ausdrücklich anregen, vielleicht per ministerbürolichem
Fax-schreiben, dem Amtsgericht Bad Homburg die
?vorzügliche
Hochachtung? (wie der Landgerichtspräsident bei Beschwerden zeichnen
lässt) für diese ausgezeichnete Arbeit zu bescheinigen.
In unerschütterlichem Vertrauen in den Rechtsstaat
und mit freundlichen Grüßen
(Maximilian Bähring)
Nachrichtlich in Kopie
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Redaktion Spiegel 040/3007-2247
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Dr. Sieg, Nörr Stiefenhofer Lutz 0211/49986-100
P.S.:
Ironie (gr. eironeia). In allg. Sinn eine Redeweise [?], bei der das
Gesagte und das Gemeinte beabsichtigterweise nicht
übereinsti
en, so aber, daß dies als Schein für den [?] Leser durchschaubar ist.
[Philosophielexikon/Rowohlt-Systhema]