25.06.2013 09:04 http://tabea-lara.tumblr.com/post/53831112642

Maximilian Bähring
Louisenstraße 101
61348 Bad Homburg
Fax: 0 61 72 / 68 50 78

 

per Fax: 06172 / 405 - 235
Amtsgericht Bad Homburg

- Familiengericht -
Auf der Steinkaut 7
61352 Bad Homburg v.d. Höhe

 



9F 434/02 UG
Bähring ./. Riek

 

hier: Einstweilige Anordnung



30. September 2002




Eben erhalte ich Mitteilung über Terminverlegung vom 2. zum 30. Oktober des Jahres. Da der Antrag auf einstweilige Anordnung dann bereits den fünften Monat unbeschieden ist, und durch urlaubsbedingte Abwesenheit der RA Asfour unnötig verzögert wird, beantrage ich hiermit, Umgangsregelung im Zuge der Einstweiligen Anordnung ohne Anhörung auf dem Beschlusswege zu bescheiden.

Es ist Gefahr im Verzug, nämlich die Gefahr einer noch weiteren Entfremdung zwischen Vater und Tochter. Des weiteren besteht aus selbem Grunde dringendes Regelungsbedürfnis.

Sie werden im Übrigen erlauben die folgenden Feststellungen zu treffen.

  1. Frau Riek leidet unter erhöhtem Rechtfertigungsdruck hinsichtlich der nun schon fast zwei Jahre andauernden Entziehung meiner Tochter.

  2. Sie lässt nichts unversucht um Tabeas Vater zu demontieren, bis hin zu dem Vorwurf, ich sei zu Zeiten der Beziehung nicht zum Mittagessen erschienen. Die Anwürfe von Frau Riek sind großenteils verleumderisch und bösartiger Natur. Sie scheint sich nicht bewusst, dass sie Tabea mit dieser Demontage schadet. Immerhin wird Tabea sich früher oder später einen eigenen Eindruck vermitteln können. Wie soll sich das Kind denn fühlen, wenn Ihm seitens der Familie der Mutter stets nur mitgeteilt wird, was für ein übler, kranker Mensch der Vater sei? Ihr Verhalten kollidiert im übrigen mit

    § 1684

    2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt ?

    Frau Riek scheint mir in Hinblick auf diesen Punkt für die Erziehung von Tabea vollkommen ungeeignet; doch das mag dahingestellt bleiben.

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  1. Frau Riek ist der ungewöhnlichen Auffassung, das Kind müsse vor seinem Vater geschützt werden. Als Gründe hierfür gibt sie eine Ihrer Meinung nach existierende Geisteskrankheit meinerseits und eine Verweigerung einer Therapie dieser an. Dies ist falsch. Hintergrund ist vermutlich das Betreiben eines esoterischen ?Reiki? Zirkels seitens der Mutter von Frau Riek. Diese glaubt Krankheiten durch Handauflegen (oder durchs Telefon, sogenanntes ?Fern-Reiki?) erkennen und heilen zu können.

  2. Frau Riek hat das durch Sie verursachte Ende der Beziehung bis heute nicht verarbeitet und trägt ihre Aggressionen auf dem Rücken von Tabea Lara aus. Sie ist der Ansicht, ich müsse ihrer Sicht der Dinge Folge leisten und projeziert Ihre eigenen Schuldgefühle, anders ist dies nicht zu erklären, in mein vermeintlich ?übles? Verhalten.

  3. Frau Riek und ihr familiäres Umfeld schaden Tabea Lara indem Sie den aus entwicklungspsychologischer Sicht wichtigen Kontakt zu mir als Ihrem Vater unterbinden.

Das Jugendamt hat sich mit Schreiben vom 26. Juni 2002 bereiterklärt die Umgänge von Vater und Tochter fürs Erste zu begleiten.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist wie gestellt zu bescheiden. Alles andere käme einer unnötigen Verzögerung gleich, welche der Entfremdung von Tabea und ihrem Vater weiteren Vorschub leisten würde.

 

 

 

Maximilian Bähring


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