Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt a.M.
Mobil: +49 (0)174 3639226
EMail: maximilian@baehring.at
http://www.maximilian.baehring.at
http://www.buvriek.baehring.at
http://www.take-ca.re
http://www.reiki-direkt.de/huessner/
http://www.nazis.dynip.name
Maximilian Bähring Hölderlinstraße 4 D-60316 Frankfurt a.M.
Fax: 069/1367-2976
Oberlandesgericht Farnkfurt a.M.
Zeil 42
D-60313 Frankfurt a.M
Frankfurt a.M., den 01. Juli 2013
20 W 189/13 OLG Frankfurt a.M.
Steht
irgendwo auf meiner Eingabe vom 20. Juni irgendwas von ?Beschwerde??
Eine Beschwerde (was soll das sein) liegt gar nicht vor. Schlamperei!
RECHTSMITTEL gegen ein erstinstanzliches Urteil SIND deshalb NICHT
EINGELEGT weil kein rechtskräftiges solches vorliegt SONDERN
BEFANGENHEITSANTRAG IST GESTELLT Anzuwendendes Recht ist ?§45 ZPO
Entscheidung über das Ablehnungsgesuch?. ES LIEGT KEIN LG URTEIL VOR !!!
WEIL KEIN rechtskräftiges AG URTEIL VORLIEGT VERDAMMT NOCHMAL!
Ich könnte sie auch gar nicht selbst einreichen weil am OLG Anwaltszwang herrscht.
In
Familienrechtssachen (Abstammung/Umgang) gibt es nur zwei Insatnzen.
Das übrigen schon seit 1998. Der einzige der das nicht mitbekommen
hat ist der Prüfer der Juristen im Staastexamen
Dr. Jur Peter Finger.
mit
Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht. Das lässt tief blicken was
Qualität juristischen Personals angeht. Ich habe dessen eklatante Fehler
(verwechselt § 53 BRAO und BRA-G-O, verwechselt § 1711 und 1684 BGB)
unter
http://buvriek.baehring.at
zusammengefasst.
Da vorher schon sein ein Bremser, der Anwalt und Notar Perpelitz
ebenfalls eine Verfahrens-verzögerung nach der anderen eingebaut hat,
wie mir der Verfasser des Handbuches der Anwaltshaftung (Her-ausgegeben
vom BUNDESGERICHTSHOFRICHTER und Mitarbeiter des
Bundesminsiteriums der Justiz Dr. Horst. Zugehör) Dr. O. Sieg bestätigt
hat, der es folglich wissen muß, ebenso Rechtsanwalt C.J. Exner, nehme
ich keine kontraproduktiven Anwälte mehr. Das Vertrauen in den
juristischen Berufsstand ist endgültig dahin.
Sie versuchen sich
erneut für das zwangsweise vorführen der Uta Brigitta Riek zum
Abstammungstest zu rächen. Urteil hierbei ist die 3 WF 174/01 OLG FFM.
Sie beugen das Recht und ich werde sie hierfür zu Verantwortung ziehen.
Umd das zu realisieren habe ich nach Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz
Verfassungsnotstand ausgerufen.
Es gab 1998 ein Kindschafrsrechtsreformgesetz. Und es gab 2001 eine ZPO-Reform. Das wars, sie ?Schläfer?!
Das
bedeutet Krieg spätestens ab 2006. Der Gesetzgeber war ergo 2009 längst
nicht mehr beschlussfähig womit ihr beschissenes FamFG allenfalls als
Grillanzünder dient. Einen Richter Cuntz gibt es laut
Geschäfts-verteilungsplan nicht ? nur einen korruptes Politik von den
Grünen namens CUN-I-TZ der seinem Parteifreund KORWISI aus Bad Homburg
einen Gefallen tut und Kritiker willkürinhaftieren lässt wie in den KZs
der Nazis°!
Gru&SZlig;
(Maximilian Bähring)
~~~
Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt a.M.
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per Fax: 069 / 1367-2025, 069 / 1367-2100
Amtsanswaltschaft
Battonstraße 40-42
D-60311 Frankfurt a.M.
via
Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M.
Konrad-Adenauer-Straße 20
D-60313 Frankfurt am Main
Frankfurt a.M., den 22. Mai 2013
359 Js 21186/13 A(m)A(rsch) Frankfurt am Main!
Fräun Schieler!
Ich
habe mich umfassendst zur Sache geäßuert und zwar nachvollziehbar
schriftlich, zu der Sache bei der Staatsnawaltaschaft,
Konrad-Adenauer-Starße 20, 60313 Frankfurt am Main, dort sind die
Vorgänge meist mit Vermerk auf das Verafhren 3 Zs 1795/08 beim
Generalstaatsanwalt Frankfurt a.M. versehen. Neben der Beschwerde in der
Sache, für die ich hiermit in Klageerzwingung gehe, werde ich
auch alles daran setzen ein Disziplinarverfahren gegen sie einzuleiten.
So dämlich kann man doch wirklich nicht sein, daß man die in gleicher
Sache wegen Zeugenbeeinflussung durch Folter (§ 343 StGB)
strafangezeigten Polizeibeamten am Besten vom 1. oder 5. Revier oder
denen aus Bad Homburg, die in der Sache ebenfalls wegen übelster Willkür
als Beschuldigte involviert sind Ermittlungen überträgt.
Befragungen
mache ich ? aus gemachten Erfahrungen - nur im Beisein von Presse und
unabhängigen Beobachtern von EU, UN und/oder OSZE mit.
SIND SIE
VOLLKOMMEN ÜBERGESCHNAPTT DASS SIE MEINEN ICH SAGE DEN STRAFTÄTERN NOCH
WO DIE EBSCHULDIGTEN DIE RESTLICHEN BEWEISMITTEL VORFINDEN UM DIESE AUCH
NOCH VERNICHTEN ZU KÖNNEN?
SOLL ICH IHNEN MAL DEN ZSUTAND VON
BEWEISMITTELN ZEIGEN DIE VORHER GLATT WIE GEBÜGLT HINEIN, NACHHER
ZERKNÜLLT AUS DEM 1. POLIZEIREVIER WIEDER HERAUSGEGEBEN WURDEN OHNE
IRGENDWELCHE ERMITTLUNGEN AZUSTRENGEN.
DIESE BEWEISMITETLVERNICHTER WOLLEN SIE ERMITELN LASSEN? SIND SIE NOCH BEI TROST?
Gru&SZlig;
(Maximilian Bähring)
~~~
Was die Amtsrichter Cun_tz und Buchtsab angeht!
FamFG
§ 6 Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen
(1)
Für die Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen gelten die §§
41 bis 49 der Zivilprozessordnung entsprechend. Ausgeschlossen ist auch,
wer bei einem vorausgegangenen Verwaltungsverfahren mitgewirkt hat.
(2)
Der Beschluss, durch den das Ablehnungsgesuch für unbegründet erklärt
wird, ist mit der sofortigen Beschwerde in entsprechender Anwendung der
§§ 567 bis 572 der Zivilprozessordnung anfechtbar.
Genau wie im
Zivilprozess wird erst wenn ein Ablehnungsgesuch erfolglos beschieden
worden ist Beschwerde eingelegt. Hierzu muss Gerichtsbeschluß aus dem
Ablehnungs-antrag die getrennt von diesem Antrag erfolgende
Ablehnungsbegründung vorliegen.
§ 275 Verfahrensfähigkeit
In Betreuungssachen ist der Betroffene ohne Rücksicht auf seine Geschäftsfähigkeit verfahrensfähig.
§ 316 Verfahrensfähigkeit
In Unterbringungssachen ist der Betroffene ohne Rücksicht auf seine Geschäftsfähigkeit verfahrensfähig.
§ 283 Vorführung zur Untersuchung
(1)
Das Gericht kann anordnen, dass der Betroffene zur Vorbereitung eines
Gutachtens untersucht und durch die zuständige Behörde zu einer
Untersuchung vorgeführt wird. Der Betroffene soll VORHER persönlich
angehört werden.
§ 284 Unterbringung zur Begutachtung
(1) Das
Gericht kann nach Anhörung eines Sachverständigen beschließen, dass der
Betroffene auf bestimmte Dauer untergebracht und beobachtet wird, soweit
dies zur Vorbereitung des Gutachtens erforderlich ist. Der Betroffene
ist VORHER persönlich anzuhören.
Unterbringung ohne Anhörung ist Verletzung des Rechtes auf richterliches Gehör
(Artikel 103 GG)
Und jetzt machen Sie PFEIFENANZÜNDER aus diesem FamFG oder
organisieren Sie hilfs-/ersatzweise eine Gesetzbuchverbrennung!
~~~
Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
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Fax: 069/1367-8468
Amtsgericht Frankfurt am Main
Gerichtsstraße 2b
D-60313 Frankfurt a.M
via
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M.
Zeil 42
D-60313 Frankfurt a.M
Frankfurt a.M., den 04. Juli 2013
Ich
hatte am 02. Juli 2013 Schreiben eines RiAG Bauer datiert auf den
27.Juni 2013 hinsichtlich eingestelltem Verfahren vom 06. Juni
2013 erhalten und wollte Wissen ob er das eingestellte Unterbringungs-
(48 XIV 495/13L) und Betreuungsverfahren (48 XVII BAE 1255/13)
verwechselt. Denn beim Betreuungsverfahren liegt mir kein Endentscheid
vor. Ich hatte deshalb um nochmalige Zusendung dieser Unterlagen
gebeten.
Daraufhin erhalte ich heute Schreiben der StA zum Verfahren ?psychiatrische? Verlemdung durch Riek/Asfour!
Genau
wie mir gestern das Amtsgericht Bad Homburg zum zwoten male ein Doppel
eines Schreibens zustellt in dem es um die Unpässlichkeit eines
Ulrich Ames für Verfahrenspflegschaft geht, in einem
Sorgerechts-verfahren in dem Frau Asfour involviert ist ebenso wie Frau
Riek; was soll ich denn damit?
Außerdem stellt mir die
Staatsanwaltschaft wegen Freiheitsberaubung für den Zeitraum ?0.0.2008?
Einstellung einer Anzeige vom 31. Mai 2013 ? aus der Willkürhaft heraus
gefaxt - zu. Aktenzeichen ist 3540 UJs 410641/13 StA FFM.
Ist mit /08 das erstinstanzliche Verfahren zu 3 Zs 1795/08 GStA OLG FFM gemeint?
?3540 Js 219084/07 (nicht etwa aus 08, ?schallersche Rechtschreibschwäche??)
Gru&SZlig;
(Maximilian Bähring)
~~~
Maximilian Bähring
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Zeil 42
D-60313 Frankfurt a.M
Frankfurt a.M., den 04. Juli 2013
(mir zustehender Rechtsbehelf des) Klageerzwingungsverfahrens § 172 StPO
Strafanzeige wegen Rechtsbeugung / Dienstaufsichtsbeschwerde
OberSTaatsAnwalt Grimm / AmtsanwAeltin Schieler
Ich
habe mit Faxschreiben des 22. Mai 2013, Amtsanwaltschaft ?Fräun
Schieler?, mitgeteilt daß ich mit korrupten hessischen Polizeibeamten
nicht kooperiere. Immerhin hat man mir seitens derselben mehrfach
verweigert Strafanzeige entgegenzunehmen. Sollen die gegen sich selbst
ermitteln? Genau diese Bedenken hatte ich mitgeteilt. Frau Schieler
sowie Ihnen in Kopie jeweils per Fax. Meinen Faxbeleg überlasse ich
Ihnen umseitig in Kopie.
Daraufhin hat man mich zwo Woche lang
ohne GÜLTIGE Gerichtsentscheidung inhaftiert um mich eiunzuschüchtern,
Entscheidung traf der Richter ?Cuntz? den ich bereits wegen solch
rechtsbeug-erischen willkürklichen Verhaltens (Entscheid über eigene
Ablehnung/Befangenheit) angezeigt hatte.
Die nicht
Kooperationsbereitschaft seitens der Ermittlungsbehörden gipfelte am 16.
November 2011 darin daß Amtsgerichtspräsident Schmitt weigerte
gemäß § 158 StPO Strafanzeige via Rechtsantragstelle ? zur
Niederschrift - entgegenzunehmen. Allein die Pforte des OLG/GStA nahm
dann nebenstehend eingescannten Zettel entgegen (Kopie eines Auszuges
der StPO mit dem 158) auf welchem
ich Ereignis dokumentierte und schriftlich Anzeige wegen Rechtsbeugung erstattete.
Notiert sind zudem mit Vermerk Verwaltung
auf meiner Kopie die Namen Plagnitz, Fischer, Kasula.
Gru&SZlig;
(Maximilian Bähring)