05.07.2013 09:22 http://tabea-lara.tumblr.com/post/54662615610

Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt a.M.
Mobil: +49 (0)174 3639226
EMail: maximilian@baehring.at
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Maximilian Bähring  Hölderlinstraße 4 D-60316 Frankfurt  a.M.

Fax: 069/1367-2976

Oberlandesgericht Farnkfurt a.M.
Zeil 42
D-60313 Frankfurt a.M

Frankfurt a.M., den 01. Juli 2013

20 W 189/13 OLG Frankfurt a.M.
Steht irgendwo auf meiner Eingabe vom 20. Juni irgendwas von ?Beschwerde?? Eine Beschwerde (was soll das sein) liegt gar nicht vor. Schlamperei! RECHTSMITTEL gegen ein erstinstanzliches Urteil SIND deshalb NICHT EINGELEGT weil kein rechtskräftiges solches vorliegt SONDERN BEFANGENHEITSANTRAG IST GESTELLT Anzuwendendes Recht ist ?§45 ZPO Entscheidung über das Ablehnungsgesuch?. ES LIEGT KEIN LG URTEIL VOR !!! WEIL KEIN rechtskräftiges AG URTEIL VORLIEGT VERDAMMT NOCHMAL!
Ich könnte sie auch gar nicht selbst einreichen weil am OLG Anwaltszwang herrscht.

In Familienrechtssachen (Abstammung/Umgang) gibt es nur zwei Insatnzen. Das übrigen schon  seit 1998. Der einzige der das nicht mitbekommen hat ist der Prüfer der Juristen im Staastexamen

Dr. Jur Peter Finger.

mit Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht. Das lässt tief blicken was Qualität juristischen Personals angeht. Ich habe dessen eklatante Fehler (verwechselt § 53 BRAO und BRA-G-O, verwechselt § 1711 und 1684 BGB) unter

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zusammengefasst. Da vorher schon sein ein Bremser, der Anwalt und Notar Perpelitz ebenfalls eine Verfahrens-verzögerung nach der anderen eingebaut hat, wie mir der Verfasser des Handbuches der Anwaltshaftung (Her-ausgegeben vom BUNDESGERICHTSHOFRICHTER  und Mitarbeiter des Bundesminsiteriums der Justiz Dr. Horst. Zugehör) Dr. O. Sieg bestätigt hat, der es folglich wissen muß, ebenso Rechtsanwalt C.J. Exner, nehme ich keine kontraproduktiven Anwälte mehr. Das Vertrauen in den juristischen Berufsstand ist endgültig dahin.

Sie versuchen sich erneut für das zwangsweise vorführen der Uta Brigitta Riek zum Abstammungstest zu rächen. Urteil hierbei ist die 3 WF 174/01 OLG FFM. Sie beugen das Recht und ich werde sie hierfür zu Verantwortung ziehen. Umd das zu realisieren habe ich nach Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz Verfassungsnotstand ausgerufen.
Es gab 1998 ein Kindschafrsrechtsreformgesetz. Und es gab 2001 eine ZPO-Reform. Das wars, sie ?Schläfer?!
Das bedeutet Krieg spätestens ab 2006. Der Gesetzgeber war ergo 2009 längst nicht mehr beschlussfähig womit ihr beschissenes FamFG allenfalls als Grillanzünder dient. Einen Richter Cuntz gibt es laut Geschäfts-verteilungsplan nicht ? nur einen korruptes Politik von den Grünen namens CUN-I-TZ der seinem Parteifreund KORWISI aus Bad Homburg einen Gefallen tut und Kritiker willkürinhaftieren lässt wie in den KZs der Nazis°!

Gru&SZlig;
 
(Maximilian Bähring) 

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Maximilian Bähring
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per Fax: 069 / 1367-2025, 069 / 1367-2100

Amtsanswaltschaft
Battonstraße 40-42
D-60311 Frankfurt a.M.
via
Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M.
Konrad-Adenauer-Straße 20
D-60313 Frankfurt am Main

Frankfurt a.M., den 22. Mai 2013


359 Js 21186/13 A(m)A(rsch) Frankfurt am Main!

Fräun Schieler!

Ich habe mich umfassendst zur Sache geäßuert und zwar nachvollziehbar schriftlich, zu der Sache bei der Staatsnawaltaschaft, Konrad-Adenauer-Starße 20, 60313 Frankfurt am Main, dort sind die Vorgänge meist mit Vermerk auf das Verafhren 3 Zs 1795/08 beim Generalstaatsanwalt Frankfurt a.M. versehen. Neben der Beschwerde in der Sache, für die ich hiermit  in Klageerzwingung gehe, werde ich auch alles daran setzen ein Disziplinarverfahren gegen sie einzuleiten. So dämlich kann man doch wirklich nicht sein, daß man die in gleicher Sache wegen Zeugenbeeinflussung durch Folter (§ 343 StGB) strafangezeigten Polizeibeamten am Besten vom 1. oder 5. Revier oder denen aus Bad Homburg, die in der Sache ebenfalls wegen übelster Willkür als Beschuldigte involviert sind Ermittlungen überträgt.

Befragungen mache ich ? aus gemachten Erfahrungen - nur im Beisein von Presse und unabhängigen Beobachtern von EU, UN und/oder OSZE mit.

SIND SIE VOLLKOMMEN ÜBERGESCHNAPTT DASS SIE MEINEN ICH SAGE DEN STRAFTÄTERN NOCH WO DIE EBSCHULDIGTEN DIE RESTLICHEN BEWEISMITTEL VORFINDEN UM DIESE AUCH NOCH VERNICHTEN ZU KÖNNEN?

SOLL ICH IHNEN MAL DEN ZSUTAND VON BEWEISMITTELN ZEIGEN DIE VORHER GLATT WIE GEBÜGLT HINEIN, NACHHER ZERKNÜLLT AUS DEM 1. POLIZEIREVIER WIEDER HERAUSGEGEBEN WURDEN OHNE IRGENDWELCHE ERMITTLUNGEN AZUSTRENGEN.

DIESE BEWEISMITETLVERNICHTER WOLLEN SIE ERMITELN LASSEN? SIND SIE NOCH BEI TROST?

Gru&SZlig;
 
(Maximilian Bähring)

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Was die Amtsrichter Cun_tz und Buchtsab angeht!

FamFG

§ 6 Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen
(1) Für die Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen gelten die §§ 41 bis 49 der Zivilprozessordnung entsprechend. Ausgeschlossen ist auch, wer bei einem vorausgegangenen Verwaltungsverfahren mitgewirkt hat.
(2) Der Beschluss, durch den das Ablehnungsgesuch für unbegründet erklärt wird, ist mit der sofortigen Beschwerde in entsprechender Anwendung der §§ 567 bis 572 der Zivilprozessordnung anfechtbar.
Genau wie im Zivilprozess wird erst wenn ein Ablehnungsgesuch erfolglos beschieden worden ist Beschwerde eingelegt. Hierzu muss Gerichtsbeschluß aus dem Ablehnungs-antrag die getrennt von diesem Antrag erfolgende Ablehnungsbegründung vorliegen.
§ 275 Verfahrensfähigkeit
In Betreuungssachen ist der Betroffene ohne Rücksicht auf seine Geschäftsfähigkeit verfahrensfähig.
§ 316 Verfahrensfähigkeit
In Unterbringungssachen ist der Betroffene ohne Rücksicht auf seine Geschäftsfähigkeit verfahrensfähig.
§ 283 Vorführung zur Untersuchung
(1) Das Gericht kann anordnen, dass der Betroffene zur Vorbereitung eines Gutachtens untersucht und durch die zuständige Behörde zu einer Untersuchung vorgeführt wird. Der Betroffene soll VORHER persönlich angehört werden.
§ 284 Unterbringung zur Begutachtung
(1) Das Gericht kann nach Anhörung eines Sachverständigen beschließen, dass der Betroffene auf bestimmte Dauer untergebracht und beobachtet wird, soweit dies zur Vorbereitung des Gutachtens erforderlich ist. Der Betroffene ist VORHER persönlich anzuhören.


Unterbringung ohne Anhörung ist Verletzung des Rechtes auf richterliches Gehör
(Artikel 103 GG)

Und jetzt machen Sie PFEIFENANZÜNDER aus diesem FamFG oder
organisieren Sie hilfs-/ersatzweise eine Gesetzbuchverbrennung!


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Maximilian Bähring
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Amtsgericht Frankfurt am Main
Gerichtsstraße 2b
D-60313 Frankfurt a.M

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Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M.
Zeil 42
D-60313 Frankfurt a.M

Frankfurt a.M., den 04. Juli 2013

Ich hatte am 02. Juli 2013 Schreiben eines RiAG Bauer datiert auf den 27.Juni 2013 hinsichtlich eingestelltem Verfahren vom  06. Juni 2013 erhalten und wollte Wissen ob er das eingestellte Unterbringungs- (48 XIV 495/13L)  und Betreuungsverfahren (48 XVII BAE 1255/13) verwechselt. Denn beim Betreuungsverfahren liegt mir kein Endentscheid vor. Ich hatte deshalb um nochmalige Zusendung dieser Unterlagen gebeten.

Daraufhin erhalte ich heute Schreiben der StA zum Verfahren ?psychiatrische?  Verlemdung durch Riek/Asfour!

Genau wie mir gestern das Amtsgericht Bad Homburg zum zwoten male ein Doppel eines  Schreibens zustellt in dem es um die Unpässlichkeit eines Ulrich Ames für Verfahrenspflegschaft geht, in einem Sorgerechts-verfahren in dem Frau Asfour involviert ist ebenso wie Frau Riek; was  soll ich denn damit?

Außerdem stellt mir die Staatsanwaltschaft wegen Freiheitsberaubung für den Zeitraum ?0.0.2008? Einstellung einer Anzeige vom 31. Mai 2013 ? aus der Willkürhaft heraus gefaxt - zu.   Aktenzeichen ist 3540 UJs 410641/13 StA FFM.


Ist mit /08 das erstinstanzliche Verfahren zu 3 Zs 1795/08 GStA OLG FFM gemeint?
?3540 Js 219084/07 (nicht etwa aus 08, ?schallersche Rechtschreibschwäche??)

Gru&SZlig;
 
(Maximilian Bähring) 

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Maximilian Bähring
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Frankfurt a.M., den 04. Juli 2013

(mir zustehender Rechtsbehelf des) Klageerzwingungsverfahrens § 172 StPO
Strafanzeige wegen Rechtsbeugung / Dienstaufsichtsbeschwerde
OberSTaatsAnwalt Grimm / AmtsanwAeltin Schieler

Ich habe mit Faxschreiben des 22. Mai 2013, Amtsanwaltschaft ?Fräun Schieler?, mitgeteilt daß ich mit korrupten hessischen Polizeibeamten nicht kooperiere. Immerhin hat man mir seitens derselben mehrfach verweigert Strafanzeige entgegenzunehmen. Sollen die gegen sich selbst ermitteln? Genau diese Bedenken hatte ich mitgeteilt. Frau Schieler sowie Ihnen in Kopie jeweils per Fax. Meinen Faxbeleg überlasse ich Ihnen umseitig in Kopie.

Daraufhin hat man mich zwo Woche lang ohne GÜLTIGE Gerichtsentscheidung inhaftiert um mich eiunzuschüchtern, Entscheidung traf der Richter ?Cuntz? den ich bereits wegen solch rechtsbeug-erischen willkürklichen Verhaltens (Entscheid über eigene Ablehnung/Befangenheit) angezeigt hatte.
 
Die nicht Kooperationsbereitschaft seitens der Ermittlungsbehörden gipfelte am 16. November 2011 darin daß Amtsgerichtspräsident Schmitt weigerte gemäß  § 158 StPO Strafanzeige via Rechtsantragstelle ? zur Niederschrift - entgegenzunehmen. Allein die Pforte des OLG/GStA nahm dann nebenstehend eingescannten Zettel entgegen (Kopie eines Auszuges der StPO mit dem 158) auf welchem
ich Ereignis dokumentierte und schriftlich Anzeige wegen Rechtsbeugung erstattete.

Notiert sind zudem mit Vermerk Verwaltung
auf meiner Kopie die Namen Plagnitz, Fischer, Kasula.



Gru&SZlig;
 
(Maximilian Bähring) 


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