Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt a.M.
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Maximilian Bähring Hölderlinstraße 4 D-60316 Frankfurt a.M.
AUSSCHLIEßLICH PER FAX: +49 / (0)6172 / 405-139
Amtsgericht
-Familiengericht-
Auf der Steinkaut 10 / 12
?
D-61352 Bad Homburg v.d. Höhe
Frankfurt a.M., den 17. Juli 2013
95 F 493/13 SO (gemeinsame/Entzug mütterlicher?)
Sorge Tabea-Lara Riek, geboren 19. 09. 2000
hier: Stellungnahme Ablehnungsantrag Befangenheit
zu SPÄTESTMÖGLICHEM ZEITPUNKT
ich verweise auf die ewigen Terminsverlegungen im letzten Verfahren insbesondere unter
Missachtung der Pflicht zur Vertreterbestellung der gegnerischen Anwälte (§ 53 BRAO) und
sich hieraus ergebender
Möglichkeit auf ein Säumnisurteil
welche die RA Dr. jur. Peter Finger (unter Parteiverrat § 356 StGB) mit den RAen Asfour
ganz offensichtlich ausgeklüngelt hatte. Aufschlußreich hierzu vorprozessualer Schriftverkehr!
Weitere Informationen unter:
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Ich
unterstelle Verfahrensbeteiligten und dem Gericht genau solch
verfahrensverschleppendes Vorgehen wiederholen zu wollen. Immerhin
war mein verfahrenseinleitendes Fax vom 13.
Februar 2012 (das mit ?Sekten-Info NRW?) in den aktuellen Sorgerechtsverfahren angeblich
nicht auffindbar!
Es
hätte klängst Versäumnisurteil vorliegen müssen aufgrund des mir nicht
anzulastenden Nichterscheinens des Verfahrensbeistandes. Auf Meinungen
eines Jugendamtes dessen
Mitarbeiter samt und sämtlich selbst strafangezeigt sind können wir zudem verzichten.
Zu Protokoll (§ 158 StPO):
Ich erstatte Strafanzeige wegen des Verdachtes der Rechtsbeugung § 339 StGB.
Ich beantrage Versäumnisurteil zu meinen Gunsten!
Gru&SZlig;
(Maximilian Bähring)