Soeben, 30. Januar 2014 erreicht mich Beschluss vom 23.
ausgefertigt am 29. Januar 2014 und versehen mit Anschreiben vom 27.
Januar 2014 zu zu diesem Zeitpunkt nicht vorhandener Aus-fertigung
desselben ? wie geht denn das? Zudem im wiederverschlossenen
(Tesa) Briefumschlag?
Trotz meherer nicht beschiedener
Ablehnungsgesuche und vorliegender Strafaneigen gegen Sie entscheidet
die SEXISTIN und RASSISTIN Amtsrichterin Koerner einfach weiter. (Als
Rassismus ist
hier die Benachteiligung aufgrund eines
anhaltenden biologischen Merkmals ? unterstellte geistige
Behinderung ? gemeint, Definition nach Duden online.)
Sie will die Notwehr gegen das zusammengeschlagen werden verbieten.
Wenn
keine Einigung erzielt werden kann über die Inhalt der Erziehung eines
Kindes ist immer die mütterliche Meinung maßgeblich, weil das weder
gegen die Gleichberechtigung des Vaters verstößt.
Zudem führt Sie
treffend aus daß das Kind frühestens mit 14 angehört werden kann. Sie
hat es im Verfahren aber angehört. Es ist gelogen daß am 25. Oktober
2013 eine Anhörung stattgefunden hat. Diese Anhörung bezog sich ? so
wurde ich informiert - auf das von mir angestrengte Betreuungs-verfahren
gegen Uta Riek. Ich zitiere mal aus Seite 2 des Beschlusses.
Kindesmutter
sei ?gemeingefährlich?. Er beantragt ihre Einweisung und Erstellung
eines psychiatrischen Gutatchtens, weil Sie Reiki praktiziereN!
Die Richterin ist zu dämlich Korruptionsvorwürfe gegen die Stadt Bad Homburg ?Klärschlamm? vom Verfahrensinhalt zu trennen.
ICH
HABE AUFGRUND DERERFAHRUNGEN AUS 200-2002 VON ANFANG AN ERWARTET DASS
IN DIESEM KORRUPTEN EMANZIPATRORSICHEN FEMINSITINNEN STAAT RECHTLICHE
KLÄRUNG DER ANGELEGENHEIT UNMÖGLICH IST ? ICH ÜBERLEGE DIE SACHE IN
SELBSJUSTIZ ZU KLÄREN -NOTFALLS GEWALTSAM