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Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt/Main


Oberlandesgericht
Frankfurt/Main
Zeil 42
60313 Frankfurt/Main

10. Oktober 2008

 

3 Zs 1795/08 - Klageerwzingung
Entscheidung durch das OLG Frankfurt/Main

und Antrag auf Prozesskostenhilfe

 

Grund:

 

Polizei und Staatsanwaltschaft waren bisher entweder unfähig - oder unwillig (?) - in der Sache zu ermitteln. Und das seit längerem. Bis Anfang 2002 habe ich mich über mein Kind zur Duldung nötigen lassen. Dann habe ich bis Anfang 2007 im Wissen, wie das so läuft, vor Gericht, von einer Strafverfolgung abgesehen. Diese trachte ich jetzt durchsetzen.

 

Ich traue der Anwaltschaft aus gemachter Erfahrung nicht mehr über den Weg (beispielsweise unterlassene Hilfeleistung durch RA Krutzki, der mich Anfang 2007 bei Nötigung zur Begutachtung verhungern lassen wollte, statt tätig zu werden, obgleich ich für Kostenübernahme gesorgt hatte). Daher bitte ich das für die notwendige anwaltliche Vertretung beim OLG in Sachen der folgende Klagerzwingung (sozusagen von Amts wegen) zu sorgen und einen Staatsanwalt auf die Sache anzusetzen, der dem Nachfragen fähig ist.

 

Vorwürfe:

Bedrohung, Verleumdung, Freiheitsberaubung, Nötigung/Nachstellen mit der Absicht der Todesfolge, erpresserischer Menschenraub, Rechtsbeugung, Amtsmissbrauch

Es kann einfach angehen, daß sich hier niemand zuständig fühlt.

 

Wenn das nicht genügt, und da mehrere identische Fälle bekannt sind zudem Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung mit dem Ziel die Rechtsweggarantie, die rechtliche Gleichbehandlung und das Beweislastprinzip (jeder gilt solange geisteskrank, bis er für alle Zukunft das Gegenteil beweisen kann) abzuschaffen.

Hergang/Beteiligte:

 

I)   Erstmalige Drohung via Psychiatrie zur Unterbindung des Rechtsweges.

 

Im Dezember 1998 wurde ich vom ehemaligen Lebensgefährten und Geschäftspartner ?Ulli? einer Komillitionin ?Andrea? (mit der ich eine kurze Liaison hatte) bedroht, eine ganze Nacht lang belagerte dieser meine Wohnung. Andrea deutete mir gegenüber zudem an, fortgesetzt von demselben belästigt zu werden. Da ich ?Ulli? kannte hatte ich meine Zweifel ob dieser Darstellung. Über den gemeinsamen Bekanntenkreis, der auch in meinem Betrieb beschäftigte Subunternehmer ?Thomas?, ?Jörg? umfasste, versuchte ich in direkter Folge herauszufinden was an der Sache drann war. An die Polizei, so hatte ich mich Andrea geeinigt, würde ich mich nicht wenden, da Ulli ihrer Auskunft nach eine Bewährungsstrafe habe. Ich vernahm dem allgemeinen Dorftratsch zudem, dass Andrea möglicherweise schwanger sei. Bei direkten Rückfragen im gemeinsamen Bekanntenkreis wurde ich von allen meinen Bekannten diesbezüglich angelogen. Nur meine neue Bekanntschaft ?Uta? (zudem eine Bekannte von Andrea) erklärte mir, daß meine Vermutungen hinsichtlich des bestehens einer Schwangersschaft richtig seien. In der Folge wurde von meinem Bekanntenkreis meine neue zu Uta Liaison schlechtgeredet, mir im selben Atemzug aber immer wieder versichert, irgendetwas Diffuses würde sich schon zum Guten wenden.

 

Somit ergaben sich für mich zwei gegensätzliche Annahmen.

 

1)      Uta hätte mit ihrer Darstellung recht. Ich wäre möglicherweise Vater des werdenden Kindes von Andrea, und beide würden bedroht.

2)      Der restliche Bekanntenkreis hätte in seiner Einschätzung recht, der gesamten Sache keinerlei Bedeutung zuzumessen, und Uta wäre im Irrtum.

Die zweite Alternative hätte jedoch einer anders gearteten Wendung hin zum Positiven (diffuse Andeutungen) bedurft. Diese wäre jedoch explizit nicht meine neue Liaison gewesen, da selbe ja vom Bekanntenkreis ungern gesehen wurde. Also beschloß ich, vor allem um dem sich bis ins Büro ziehenden Dorftratsch ein Ende zu bereiten, mir rechtlichen Beistand zu holen um die Situation zu klären und negative Auswirkungen auf meine Arbeit abzuwenden.

 

Um dieses zu verhindern bedrohte man mich - erstmalig - mit den Mitteln der Psychiatrie und erklärte mir, ich könne mich hiergegen nicht wehren, ohne für geisteskrank erklärt und weggesperrt zu werden.

 

Beweis:

 

Verschiedene EMails aus dem Bekanntenkreis an mich aus 1998/99.

Schreiben der Andrea mit Hinweis auf die ?Horrornacht? (teils handschriftlich).

Seite eins der Darstellung der Uta in 9F 434/02 UG AG Bad Homburg (Darstellung im übrigen jedoch größtenteils verleumderisch und unrichtig).

 

II)  Zweite Drohung via Psychiatrie zur Unterbindung des Rechtsweges.
     (hier Klärung der Abstammungsverhältnisses meines Kindes)

 

In der Folgezeit (1999 - 2000) verzichtete ich auf weitere Beauftragung der Subunternehmer Jörg und Thomas und zog mich in die Beziehung zu Uta zurück, da ich den Drohungen glauben schenkte. Aus dieser Beziehung enstand ein eheähnliche Lebensgemeinschat und hieraus eine Schwangerschaft der Uta.

 

Unter Hinweis meines nichtaufgenommenen Kampfes gegen die psychiatrischen Diffamierungsversuche kam Uta auf einmal auf die irrsinnige Idee das Sorgerecht für das erwartete Kind nicht teilen zu wollen. Dies alles da ich dem ?Handauflege-Zirkel? ihrer Mutter (mit dem zudem Familie des Ulli Kontakt pflegt) kritisch gegenüber stehe (?akzeptiere das oder bring dich um?). Hierauf kommt es zur Trennung.

 

Beweis:

 

Nur um Uta zu beruhigen habe ich mit ihr zusammen 2000 einen Psychiater besucht, der ihr erklärte dass Männer nicht deshalb geisteskrank sind, weil sie sich für ihren Nachwuchs engagieren. Ich sorge für dessen Aussage und zwar explizit nur hierüber.

Nach dem Auszug der Uta aus der gemeinsamen Wohnung protokolliert RA Dr. Sieg, Düsseldorf am 30.05.2000 meine Bedenken und Handlungsgründe.

 

Nach Geburt des Kindes gibt Uta mich zunächst als Vater des Kindes an und fordert Unterhalt, woraufhin ich die Vaterschaft einseitig urkundlich anerkenne. Um die Gewährung von Umgangsrechten gänzlich ausschließen zu können (laut ihrer eigenen zu ?a)? als Beweis aufgeführten Stellungnahme ist dies ihrer Mutter nicht recht) entschließt sie sich jedoch, die Unterschrift zur von ihr geforderten Urkunde nicht abgeben zu wollen.

 

Beweis:

 

Aktenzeichen 50.3.5.5048.BU.00.74, Jugendamt Bad Homburg

Verfahren 9F 104/01 KI AG Bad Homburg, 3 WF 174/01 OLG FRankfurt/Main

 

In der Folgezeit verzögern (auch meine und zudem mehrere unterschiedliche) Anwälte das Verfahren unter Beihilfe der Richter am AG Bad Homburg und des Jugendamtes die das Kind betreffenden Verfahren. Schlußendlich gebe ich unter Protest das Umgangsverfahren auf, da der anwaltliche Rufmord eine Gefahr für mein Unternehmen darstellt.

Beweise:

 

Dienstaufsichtsbeschwerde 3133 E - IV/4 - 1140/02 LG Frankfurt/Main


Überprüfung durch RA Dr. Sieg, Düsseldorf ergibt Fehler der Anwälte Perpelitz, Dr. Wetzel und Asche, Bad Homburg


Weigerung des Jugendamtes in Sachen Entscheidung des RiAG Knauth tätig zu werden

RA Dr. Finger, Frankfurt stellt keinen Antrag auf Säumnisurteil, als sich Gelegenheit bietet


RiAG Leichthammer verzögert mögliche Begutachtung schon im Vorverfahren und schließt unser Angebot zur Güte, begleiteten Umgang bis zur Endentscheidung aus, die mit der Begründung es sei ihr ja von RiAG Dr. Knauth berichtet worden, welchen Wirbel (gemeint ist wohl die DAB) ich um das Verfahren gemacht habe.

 

III) Dritte Drohung via Psychiatrie zur Unterbindung des Rechtsweges.

Nachdem ich Verfahren einstellen lassen habe, geht die Belästigung durch die Psychiatrie weiter. Ich werde per offenem Schreiben im Büro aufgefordert mich hinsichtlich des eingestellten Verfahrens psychiatrisch begutachten zu lassen. Als ich dies unter Verweis auf die Einstellung des Verfahrens ablehne, und vor allem in dem diesbezüglichen Telefonat mit dem Gutachter feststelle, daß dieser über jede Menge Informationen verfügt, die sich allein auf die verleumderische Hetzschrift der Uta stützen können, nicht jedoch einen Gutachtenauftrag wie im Verfahren angedacht, stellt man Betreuungsantrag gegen mich. Im übrigen führt das Vorgehen zu extremen Spannungen mit den Mitgesellschaftern meines Unternehmens. Schlussendlich ist eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr möglich. Wieder erklärt man mir, ich hätte keine Möglichkeit mich rechtlich hiergegen zu wehren.

Beweise:

 

Existenz des eingestellten Betreuungsverfahren 42 XVII B 34/03 AG Bad Homburg (Einsicht wird nicht zugestimmt)

In der Folgezeit werde ich - welch Zufall - erneut von einer ?angeblich geprügelten Frau? behelligt, von Hunden gebissen (wobei es die Polzei es nicht für nötig hält Anzeige aufzunehmen),  ?

 

Beweis:

 

Zeugin Schmitz-Scior, Bad Homburg.

 

Nachdem sich die Polizei in Bad Homburg auch noch weigert einfachster Strafanzeige nachzugehen und statt dessen die Frechheit besitzt gegen mich zu ermitteln, da ich auf den rechtsfreien Raum hingewiesen habe, den RiAG Leichthammer geschaffen hat, ?? jetzt darf man sich wohl nur noch selbst schützen, wenn es die Justiz nicht tut ??, beschließe ich Bad Homburg zu verlassen.

 

Beweis:

 

eingestelltes Verfahren der angeblichen Bedrohung 332 Js 32999/06 und nicht bearbeitete ?hilfsweise? Strafanzeige 5/4 QS 11/07 LG Frankfurt/Main (da ja eine Wiederaufnahme der Sache nicht möglich war).

 

IV)       Vierte Drohung via Psychiatrie zur Unterbindung des Rechtsweges.

Durch einen Homburger bekannten ?Chris? erfahre ich dass ein weiterer Fall existiert ?Ducreay?, in dem dieselben Anwälte und Richter mit denselben Mitteln Umgangsrechte verhindern. Zudem erfahre ich nahezu zeitglich durch die Presse vom Fall ?Görgülü?. Ich beschließe daraufhin deren Anliegen zu unterstützen, indem ich die anwaltlichen Verleumdungen seitens der RAe Asfour insofern ad absurdum führe, als ich selbe zur Einreichung einer ?Invaliditätsrente? aufgrund des (Achtung: Ironie) ?psychiatrisch Sachverständigen Gutachtenschriftsatzes? (Ironie Ende) nutze.

 

Als es aber darum geht, eine Rente zu beziehen weil mich die Beschuldigten zum Narren stempeln wollten, also die Allgemeinheit für das Versagen des Staates im weitesten Sinne in die Haftung zu nehmen, ergibt sich - oh Wunder - gutachterlich meine vollkommene Gesundheit.

Ich arbeite Anfang 2007 nochmal deutlich das Vorgehen der Psychiatrie, in diesem Falle von Dr. Golusda (?Nötigung zur Begutachtung?) heraus. Daraufhin erstatte ich Strafanzeige. Da die Staatsanwaltschaft (beispielsweise in Person Dr. Wüst, Fabry wurde vom Fall wegbefördert) keinerlei Klärung der ihr vorliegenden Vorwürfe herbeiführen will, ebenso RiLG Dr. Lodzik, landet die Sache dann schlußendlich dort, wo ich sie (nachdem ansonsten niemand tätig werden wollte) bereits Anfang 2007 avisiert habe, nämlich bei Ihnen.

Beweisw:

Akte 3 Zs 1795/08 als Verweis auf die Beweissammmlung unter 3540 Js 219084/07 (nicht etwa aus 08, ?schallersche Rechtschreibschwäche??) die unter Behinderung der Akteneinsicht durch das AG Frankfurt/Main nicht rechtzeitig fertigwurde.

 

Zeugin Nowatius, Heusenstamm

Zeuge Knak, Bad Homburg

Zeugin Brehm, Frankfurt/Main

 

Mit freundlichem Gruß,

 

 

Maximilian Bähring

 

 

Nachrichtlich in Kopie

Hessisches Ministerim der Justiz 0611/32-2763

Präsident des Landgerichtes Frankfurt 069/1367-6050

Generalbundesnwalt Karlsruhe 0721/8191-590


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