04.04.2014 10:59 http://tabea-lara.tumblr.com/post/81669910053

Auflistung der unnötigen Verzögerungen / Fehlberatungen seitens der Sozietät Cannawurf & Perpelitz (http://www.cannawurf-wetzel.de/)

in Sachen Bähring ./. Riek

  1. Auftrag gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen ergeht am 29. Dezember 2000 ? die Klageschrift verlässt die Kanzlei am 02. Februar 2001 obgleich bereits im Vorfeld, also spätestens Mitte Dezember die Klage beschlossene Sache war.

    unnötige Verzögerung:
    1 Monat
  2. Trotz relativ kurzer Fristsetzung des AG Bad Homburg (http://www.ag-badhomburg.justiz.hessen.de/?)im schriftlichen Vorverfahren (jeweils zwei oder drei Wochen) findet die erste mündliche Verhandlung erst im Juli 2001 statt, es ergeht Beweisbeschluss.
  3. Das OLG Frankfurt/Main (http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/?) weist die Beschwerde der Beklagten innerhalb von 1,5 Monaten ab und stellt mir umgehend (am 8. Oktober 2001) den Beschluss persönlich zu. Er geht am 9. Oktober ein.
  4. Auf meinen inzwischen fast wöchentlichen Hinweis dass die Verfahrensdauer ungewöhnlich lang sei findet die Kanzlei erst am 9. Oktober heraus, dass gegen den Beweisbeschluss des AG Bad Homburg Beschwerde eingelegt wurde.
  5. Die Anwälte erklären dass sich die Akte in der Zwischenzeit auf dem Gerichtswege zwischen Frankfurt und Bad Homburg aufhält und zwar bis zum November. Eine Beschleunigung dieses Weges sei nicht möglich. Herr Dr. Wetzel sichert zu, sich alle zwei Wochen bei Gericht über den Stand dieses Weges zu informieren. Dies erfolgt nur wenn ich anfrage.
  6. Nachdem ich in der Folgezeit fast wöchentlich bei der Sozietät über den Status des Verfahrens anfrage setzt mich Herr RA Perpelitz im Januar 2002 in Kenntnis, dass die Beklagte zum Abstammungsgutachten vorgeführt worden sei.

    gesamte unnötige Verzögerung bis hier:
    ca. 2 Monate
  7. Das Abstammungsgutachten liegt Herrn RA Perpelitz bereits drei Tage vor, ohne mich darüber informiert zu haben (23. Februar 2002)
  8. Am 20. März 2002 ergeht die mündliche Entscheidung. Herr RA Dr. Wetzel erklärt die Auswirkungen am nächsten Tage zu erklären.
  9. Herr RA Dr. Wetzel verweist auf Anfrage auf seine Kollegin Asche.
  10. Am 28. März 2002 wird der Kanzlei formlos und für die Akten ein Schreiben der RA Asfour, (http://www.asfour.de/) welches mich direkt erreicht zu den Akten übergeben. Am 2. April sendet RA Dr. Wetzel mir dieses zur gefälligen Kenntnisnahme in Kopie zurück, mit dem Verweis es sei bei der Kanzlei eingegangen.
  11. Mein wiederholtes Nachfragen bezüglich der Rechtskraft des Urteils wird nicht beantwortet.

    Nach achtstündigem Studium der ZPO und FGG weise ich die Sozietät darauf hin, dass das Gericht das Urteil noch nicht zugestellt hat. Andere am AG Bad Homburg tätige Anwälte erklären mir bei privater Befragung (RA Exner), Sie hätten Ihre Urteile im allgemeinen drei Tage nach Verkündung. Die Sozietät weigert sich bei Gericht nachzufrassen.
  12. In der Zwischenzeit verweigert die Kindsmutter unter Hinweis auf das nicht zugestellte Urteil und dessen noch nicht existierende Rechtskraft den Umgang.
    Meine Anfragen werden von der Sozietät derartig unzufriedenstellend beantwortet, dass ich immer häufiger zum Literaturstudium und privater Befragung befreundeter Anwälte (RA Exner) greifen muss.
  13. Der 8.4. ist das auf dem Urteil angegebene Ausfertigungsdatum. Es geht erst am 18. April bei der Sozietät ein!

    Das sind 10 Tage auf dem Gerichtsweg
  14. Am 9.4. schreibt der gegnerische Anwalt der Sozietät. Das Schreiben wird mir am
    18. April zugestellt.
  15. Die RA Asche nennt endlich den Ablauf der Rechtsmittelfrist für den 17.5.2002 um 24:00 Uhr.
  16. Am Dienstag den 23. April 2002 verkündet Sie nach der ZPO Reform betrage die Rechtsmittelfrist nun 2 Monate. Außerdem könne der RA Asfour das Verfahren noch beliebig in die Länge ziehen.
  17. Am Mittwoch den 24. April  2002 befrage ich Herrn RA Exner (http://www.putzek.de/index.php?link=Die%20Anw%E4lte) bezüglich dieser Ungereimtheit. Er teilt mir nach kurzer Einsicht der Rechtstexte mit, die Berufungsfrist betrage 1 Monat. Nur wenn innerhalb dieser Zeit eine Berufung eingelegt werde habe der Anwalt einen weiteren Monat zur Begründung dieser Zeit. Eigene Recherche in der neuen ZPO ergibt das gleiche.
  18. Nach dieser Ungereimtheit beauftrage ich Herrn RA Dr. Sieg von Nörr, Stiefenhofer und Lutz in Düsseldorf mit der ?demokratischen Klärung? der Rechtsmittelfrist.
  19. Am 25. April abends erklärt Herr Dr. Sieg (http://www.noerr.com/de/desktopdefault.aspx/tabid-29/20_read-103/) die Rechtsmittelfrist für einen Monat.

    Um ganz sicher zu gehen hat er zusätzlich noch einen Referendar bei Nörr, Stiefenhofer und Lutz zusätzlich eingehendste und kostenfreie Recherche betreiben lassen.


UND DAS HÄTTE MEINE EINSTWEILIGE ANORDNUNG BEZÜGLICH UMGANGSRECHT EINEN WEITEREN MONAT BLOCKIERT



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[1] http://40.media.tumblr.com/5167c5bea4599d7a2766f77daadd8431/tumblr_n3i6ijIGSr1sq93cpo1_1280.jpg
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[2] http://41.media.tumblr.com/69e85b9fd3a7ecca98d2cb9a5ba1178f/tumblr_n3i6ijIGSr1sq93cpo2_1280.jpg