EXZESSIVE GEWALT / JUSTIZMORDVERSUCH!
Damit sich alle mal ein BILD machen können was am 19. Mai 2013 gesch was dann in direkter Folge dazu führte daß ich von Polizisten aufs übelste zusammengeschlagen und verprügelt wurde:
Am 19. Mai 2013 reichte ich per Einschrieben Rückschein einen
Sorgerechtsantrag ein. Am 23. Mai nach dessen Eintreffen bei Gericht -
wurde ich sofort von den Stadtpolizisten mit EXZESSIVER
Gewalt fast
umgebracht. Und zwar wohlwissen daß ich - aus gemachter Erfahrung - für
den Fall daß ich willkürlicher Inhaftiert würde Durts- und
Hungerstreiks schriftlich vorab angekündigt hatte.
Dafür
verantwortlich ist eindeutig der grüne Oberbrügermeister von Bad Homburg
Michael Korwisi und dessen Jugendamt! Und der ist das auch der seine
?rote SA? ?Sturmabteilungen? dafür daß man nicht auf Ewigkeit illegal
per ominösen nicht anfechtbaren einstweiligen Anordnungen festgehalten
wird fallen dann die Strafanzeigen gegen die wegen sexuellem Mißbrauch
von Schutzbefohlenen Zivisunter den Tisch.
Ganz abgesehen von den Anzeigen wegen Kidnappings.
Das einzelne Foto zeigt die Stadtpolizisten auf deren Wache bei der
entgegegnhame der Strafanzeigen gegen sich selbst und ihre Kollegen.
PDF Haufe
19. Mai 2013 Inkrafttreten Neuregelung § 1626a BGB
darauf hin Sorgerechtseinschreiben
19. Mai 2013 ca 18.30 Uhr / Post-Shop / Pfingstweid-
(Fotos Entgegennahme) und Anzeigen
22. Mai 2013 ca 19.00 Uhr / Wache von Ordnungsamt/Stadtpolizei / Berliner
22. Mai 2013 ca 16.00 Uhr / Pforte Generaltstaatsanwalstchaft
22. Mai 2013 ca 19.00 Uhr / 1. Revier / zeil
22. Mai 2013 ca 16.50 Uhr / Parkplatz Polizei gegenüber OLG, / Zeil
http://www.openstreetmap.org/#map=18/50.11183/8.68413
eingreichte Dokumente
11., 13. und 22. Mai 2013 Anzeigen gegegn genau die Beamten
22. Mai 2013 ca 16.50 Uhr / Parkplatz Polizei gegenüber OLG, / Zeil
Fotos Verletzungen durch Polizei / Ordnungsamt
23. Mai 2013 Universitätsklinik
verschlamptes Fax und Sendbestätigung
13. Februar 2012
Hausverbot durch Korwisi
17. Juli 2013
Das Foto unten zeigt den konkreten Anlaß des Schreibens ganz oben: Ab
dem 19. Mai 2013 war es möglich Sorgerchtsanträge nach dem geänderten §
1626a BGB zu stellen.
+++ nachtrag +++
992 BS 7/13 - provozierte Putativnotwehr
Bisher
hatte man sich ja seitens der Prügelpolizei auf den Standpunkt gestellt
man habe vom ?Würger? aus ?Apparement 20? nichts gewusst. Anbei jetzt
ein Foto das eindeutige nachweist daß ich am 22. Mai 2013 um 16:00 Uhr
abend bei der Generalstaatsnwaltschaft persönlich vorgesprochen hatte
und Dokumente abgleifert. Auf dem zufällige ausgelösten Foto vond amls
sind zu erkennen der Beamte K. und sein Kollege (dunkelhaarig, mit
eckiger Brille mit dem schmalen schwarzen Rand). Das beweist auch der
Eingangsstempel den Einer der beiden, soweit ich erinnere der Beamte K.
am 22. Mai 2013 gegeben hatte.
ES IST SOMIT EVIDENT / NACHGEWIESEN daß sämtliche Strafverfolgungsorgane und auch die Stadpolizei (also das Ordnungsamt) GEWUSST haben daß sie - aufgrund der damaligen Bedrohungsalge durch den ?Würger? - mich in eine Notwehr nötigen würden.