Maximilian Bähring
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Maximilian Bähring Hölderlinstraße 4 D-60316 Frankfurt a.M.
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Oberlandesgericht
3. Senat für Familiensachen
Zeil 42
D-60313 Frankfurt a.M.
Frankfurt a.M., den 23. Mai 2014
3 UF 70/14 Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
92 F 493/13 SO Amtsgericht Bad Homburg v.d.H.
Mir
geht es ein wenig wie den Parteien beim Freihandelsabkomen TTIP! Ich
will verdammt nochaml wissen was da verhandelt wurde und das ist auch
mein gutes recht aber das OLG - und auch deshalb nochmal ein
befangenheistantrag gegen den kompletten 3. Senat ? rückt ja nichtmal
ein vernünftiges Protokoll von der Sitzung in Bad Homburg v.d. Höhe
heraus.
Ich stelel zudem weitere Anträge: Ich halte die von der
Rieki-Sekte für gefährliche wahnsinnige weshalb ich auf eienr
mehrmonatigen geschlossenen Unterbringung in eienr psychiatrischen
Anstalt der Verfahrensparteien Uta Riek und Jutta Riek zwecks
einegehender Examination bestehen muß.
Ob ein ?Hanibal Lecter? vom
enderen ende der Welt der kienen Konatkt zum Kind hat geföhrlich ist,
ist vollkommen unerheblich, erheblich sind allein die Personen die das
Kind durch Kontakt aktiv zu schädigen vermögen.
Außerdem beantrag
ich ? weil mich das Gericht übelste behandell hat ? daß diese
gefährlichen Gewalt-schreibtisch-täter ? siehe die mir auf Vernalssung
von gerichten durch die Polizei zugefügten Verletzungen vom 23. Mai 2104
allenfalls Mitgeleider des Geriches allenfalls in Fuß- und Handschellen
und in einem geschlossenen Käfig vor Geriocht erscheien dürfen.
Beide Anträge erfolgen ceteris paribus ? also wenn man mit Ihnen mal das macht was Sie mit mir gemacht haben.
Gru&SZlig;
(Maximilian Bähring)