ICH BIN FÜR DIE WEIDEREINFÜHRUNG DER TODESSTRAFE BEI FREMDGEHEN (möglicherweise der Vater)!
Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt a.M.
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Maximilian Bähring Hölderlinstraße 4 D-60316 Frankfurt a.M.
Oberlandesgericht Fankfurt a.M.
Zeil 42
D-61350 Bad Homburg v.d. Höhe
Frankfurt a.M., den 04. Juni 2014
Als
Bürgerkriegspartei kündige ich hiermit an: ich werde die sexistsiche
Richterin Stilp die meint sie müsse Männer inhaftieren wenn Sie die
Wahrheit darüebr erfahren daß die Frauen sie lediglich aus-nutzen und
bescheißen satt die schuldigen Frauen richten. Meine Inhaftierung galt
allein der Über-wachung meiner Person beim Überbringen der Nachricht das
meine Ex mir das Kind inzwischen vollständig entfremdet hat mithilfe
des Gerichtes und das ist grundgesetzlich verboten. Das ist polizeilich
Beihilfe zur Entführung, strafbar ach § 235 StGB! Das ist ähnolcih wie
die Verhinderung
der Strafverfolgung weil das Opfer zur per Geschlecht ?besseren Hälfte? der Elternschaft gehört.
?Minority Report? - Der Mann der seine ?rosa Brille vergessen? hat bekommt die Scheidungspapiere.
Gru&SZlig;
(Maximilian Bähring)