06.05.2013 04:57

Vorgeschichte

 

Anfang April 1999

Beginn einer Beziehung zur Kindsmutter

 

Mitte Juni 1999

Beginn der eheähnlichen Lebensgemeinschaft

 

Ende November 1999
zusammenziehen in die gemeinsam ausgesuchte Wohnung Ludwigstraße


Anfang Februar 2000

Kenntnis vom Entstehen des Kindes

 

Mitte Mai 2000

Eindruck der Einmischung der Mutter der Kindsmutter in Belange der werdenden Familie und Äußerung von Bedenken.


Mutter der Kindsmutter drängt auf Heiratstermin, äußert mehrfach Kindsvater müsse ja bei Geburt des Kindes nicht dabei sein, oder sie habe ja auch bereits Kindern von Ihren Freundinnen mit der Kraft ihrer heilenden Hände ans Licht der Welt verholfen. Kindsmutter berichtet von Handauflegen am schwangeren Bauch seitens des gesamten esoterischen Zirkels zwecks Kindsenergiespüren. Mutter der Kindsmutter erklärt das Rauchen der Kindsmutter für die Entwicklung des werdenden Kindes als unbedeutend und ähnliches.

 

Mutter der Kindsmutter befragt unter anderem Frauenarzt der Kindsmutter ob normal sei, dass Kindsvater sich in Belangen seines Kindes engagiert.

Es entsteht massiver Druck auf die Beziehung zwischen Kindsvater und Kindsmutter.
Man einigt sich nach Streit darauf dass die Mutter der Kindsmutter bei der Geburt nicht anwesend zu sein habe.

 

Kindsvater bricht daraufhin den Kontakt zur Familie der Kindsmutter ab. In einem nun folgenden Telefonat mit dem Lebensgefährten der Schwester der Kindsmutter, äußert diese lautstarkst im Kreise der gesamten Familie der Kindsmutter der Kindsvater sei ein (Zitat) ?Arschloch?. Schwester der Kindsmutter schreitet ein.

Freundinnen der Mutter (aus dem esoterischen Zirkel) beginnen Telefonate mit Kindsmutter.

 

Fast allabendlich entsteht nun ein neuer Streit über die Frage der Anwesenheit der Mutter der Kindsmutter bei der Geburt.

 

Kindsmutter will dass Kindvater sich einer psychiatrischen Untersuchung unterzieht. Kindsvater geht hierauf ein und vereinbart einen Termin für sich bei einem Facharzt.
In Anwesenheit der Kindsmutter diagnostiziert der Facharzt dem Kindsvater nach kurzer
Untersuchung absolute geistige Gesundheit. Bezüglich des im Gespräch angesprochenen Streitpunktes empfiehlt er der Kindsmutter zur Geburt des Kindes doch auch noch ein paar Freunde des Kindsvaters zu laden.

Am darauffolgenden Wochenende bespricht Kindsvater mit Kindsmutter anstehende Regelungen die in den Gesellschaftsverträgen seiner Firmen finanzielle Sicherheit für die Tochter im Falle seines Ablebens garantieren sollen. Die Kindsmutter stellt die Frage was den im Falle ihres Todes mit der Tochter geschehen solle. Der Kindsvater erklärt für diesen Fall würde er sich selbstverständlich um die Tochter kümmern. Er schlägt vor eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abzugeben. Die Kindsmutter erklärt daraufhin keine Sorgerechtserklärung unterzeichnen zu wollen.

 

Der Kindvater erklärt, hierin einen massiven Vertrauensbruch sehe und schlägt vor, dass die Kindsmutter für die nächsten zwei Wochen bei Ihrer Schwester wohne; Intention hierbei ist das Rückfinden zur Ruhe.

Die Kindsmutter packt ein paar Sachen und ist anschließend für drei Tage verschwunden.

Juni 2000

Der Kindsvater arrangiert ein Treffen mir der Kindsmutter in einem Cafe, diese besteht auf Anwesenheit Ihrer Schwester. Die Kindsmutter formuliert ?du kannst das Kind natürlich dann jederzeit sehen?, der Kindvater macht deutlich dass es auch auf keinen Fall dazu kommen werde dass man ihm das Umgangsrecht mit dem Kind entziehe. Er nennt dies zu diesem Zeitpunkt fälschlicherweise noch Sorgerecht.

Der Kindsvater ruft einen befreundeten Anwalt an und lässt sich über die rechtliche Situation aufklären.

Der Kindvater erklärt der Kindsmutter, sie möge bitte im Interesse des Kindes versuchen ob eine Beilegung der Beziehungskrise möglich sei. Die Kindsmutter erklärt gemeinsam daran arbeiten zu wollen. Es finden regelmäßig Treffen statt. Der Kindsvater stellt hierbei fest, dass die Kindsmutter nicht bei Ihrer Schwester, sondern bei Ihrer Mutter eingezogen ist. Der Kindsvater schlägt vor, zu einer Paarberatung zu gehen. Die Kindsmutter willigt zunächst ein, sagt dann aber wieder ab.

Immer wieder betont sie, der Kindsvater könne das Kind jederzeit und wann immer er wolle sehen.

Juli 2000

Der Kindsvater erkennt in zunehmendem Maße eine Verweigerungshaltung der Kindsmutter gegenüber der ?Beziehung?. Er bittet laut die Kindmutter klar und deutlich zu äußern, wenn Sie ein Ende der ?Beziehung? erreichen wolle. Die Kindsmutter äußert am 11. Juli die ?Beziehung? sei aus Ihrer Sicht nicht zu retten. Am 12. Juli räumt Sie Ihre Habe unter Begleitung von Freunden Ihrer Mutter und Ihrer Schwester aus der gemeinsamen Wohnung.

September 2000
Der Kindsvater trifft die Kindmutter hochschwanger apfelweintrinkend auf einem Straßenfest. Die Kindsmutter teilt ihm mit welchen Namen sie für das Kind gewählt habe. Der Kindsvater erkundigt sich ob sie Chancen für die Wiederaufnahme der Beziehung sehe. Die Kindsmutter weist dies zurück. Sie erklärt ihn von der bevorstehenden Geburt des Kindes umgehend unterrichten zu wollen. Des weitern macht Sie deutlich dass der Kindsvater das Kind nur sehen werde, wenn er bereit sei eine freundschaftliche Beziehung zu Ihr einzugehen.

 

19. September, Morgens


Geburt von Tabea Lara laut späterer Auskunft der Mutter in der Notaufnahme des Kreiskrankenhauses Bad Homburg. Die Kindsmutter verlässt das Krankenhaus noch am selben Tag.

22. September

Morgens erhält der Kindsvater eine Testmitteilung auf sein Mobiltelefon. Hurra Tabea Ist Da-3430 GR-52 CM-WIR SIND SEHR ERSCHÖPFT-ABER GESUND-AMBULANT ENTBUNDEN-JETZT DAHEIM-UTA+TABEA


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Umgangshistorie Tabea Lara Riek

21. September

Nach vorheriger Rücksprache mit einer Anwältin, um sicher zu gehen um nichts falsches zu bitten, Anruf bei der Kindsmutter. Auf Anfrage ob die Tochter denn auch an diesem Tage geboren sei, da diese Information in der von Ihr versendeten SMS nicht enthalten war entgegnet die Kindsmutter dass die gemeinsame Tochter nun schon zwei Tage alt sei. Einen Termin für eine erste Kontaktaufnahme mit dem Kind seitens des Kindvaters wird im Zimmer der Kindsmutter (im Keller des Hauses der Großeltern) für den 25. September vereinbart. Der Kindsvater betont mit der Familie der Kindsmutter nicht in Kontakt kommen zu wollen um die Situation nicht unnötig zu verschärfen. Hinweis auf die Bereitschaft zu einem Vernünftigen miteinander bei Umgang mit dem Kind, dass dies aber keinesfalls in einem gemeinsamen ?Kaffeetrinkengehen? oder ähnlichem enden würde. Notwendigkeit solcher Treffen außerhalb des Umganges in Frage gestellt, da sie alle Entscheidungen aufgrund es zustehenden alleinigen Sorgerechts selbst treffen werde und ich keinen Bedarf an meiner Meinung sähe. Die Kindsmutter beharrt darauf, dass wir eng befreundet sein müssten, wenn Umgang mit der gemeinsamen Tochter stattfinden solle.

22. September

 

Die Kindsmutter ruft beim Kindsvater an und will, wie sie sagt, ein ?freundschaftliches Verhältnis? aufbauen. Schnell kristallisiert sich heraus, dass eigentliches Thema des Gesprächs das Scheitern der Beziehung sein soll. Der Kindsvater hört geduldig zu.

23. September

Erstkontakt zur Tochter. Wiegen der Tochter im Arm, während ihm die Kindsmutter erklärt sie habe ja auch zum Zeitpunkt des Zusammenlebens einen gewissen Lebensstandard gehabt, von dem Sie nun erwarte, dass der Kindsvater ihr diesen auch weiterhin ermögliche. Des weitern wäre Sie nach Auskunft Ihrer Anwälte zu überhaupt keiner Gewährung von Umgang verpflichtet. Nach Darlegung der Sicht des Kindsvaters der Bereitschaft der Leistung von angemessenem Unterhalt und des aus seiner Sicht notwendigen Vater-Tochter Beziehung Einigung auf einen regelmäßigen Umgang an zwei, maximal drei Tagen die Woche für jeweils eine Stunde, und die stufenweise Erweiterung dieser Regelung mit zunehmendem Alter der Tochter. Der Erstkontakt dauert anderthalb Stunden.

25./26. September

Anruf der Kindsmutter beim Kindsvater. Der nächste Umgang finde nicht statt.
siehe Gedächtnisprotokoll

28. September

Zwischenzeitlich ist der Kindsvater vom Jugendamt zur Abgabe der Vaterschaftsanerkennung gebeten worden, welches die Kindsmutter mit Beratung und Betreuung beauftragt hat. Das Jugendamt rät dem Kindsvater von seinem Vorschlag ab irgendwelche Unterhaltszahlungen zu leisten bevor dies tituliert seien.

04. Oktober

 

Urkundliche Anerkennung der Vaterschaft. Bei dieser Gelegenheit auch Nachfrage beim Jugendamt um Hilfe bei der Vermittlung in der Umgangsfrage.

 

Es findet ein weiterer Umgangstermin statt. Dauer ca. 50 Minuten.

die nächsten Tage:

 

Die Schwester der Kindsmutter drängt darauf, dass die Kinder ihres Lebensgefährten (die sie eben zum dessen Umgang über das Wochenende abgeholt hat) das Baby sehen wollen. Ausrichten lassen durch die Kindsmutter, dass dies doch bitte nicht unbedingt in die kurze Zeit des Umgangs fallen müsse, Hinweis auf die angespannte Situation zur Familie der Kindsmutter.

Die Kindsmutter betont wieder und wieder, dass, so lange sie der Urkunde nicht zugestimmt habe er nicht Vater des Kindes sei und überhaupt keine Ansprüche zu stellen habe. Der Kindsvater bittet die  Kindsmutter der Urkunde zuzustimmen.

 

Der Kindsvater schlägt vor das Jugendamt in Fragen der Dauer, Häufigkeit und Ausgestaltung des Umganges vermitteln lassen zu wollen. Er bittet die Kindsmutter doch diesen unabhängigen Vermittler zu akzeptieren. Er ruft beim Jugendamt an und erklärt, wann immer die Kindsmutter eine Möglichkeit zu einem gemeinsamen Gespräch zur Regelung des Umganges sehe, sich diesen Termin freihalten zu wollen und appelliert an die Kindsmutter eine regelung zu finden. Die Kindsmutter macht von diesem Angebot keinen Gebrauch.

Der Kindsvater äußert dem Jugendamt gegenüber erste Zweifel an der Erziehungsfähigkeit der Kindsmutter.

ca.  10. Oktober

 

Ein weiter Umgang mit dem Kind findet statt. Die Kindmutter betont hierbei dass Umgang ab sofort nur noch alle zwei Wochen und nur für eine Stunde gewährt werde. Der Kindsvater weist deutlich darauf hin dass dies im Interesse des Kindes zu wenig sei, das seien gerade mal 26 Stunden im Jahr.

Er weist erstmals darauf hin das Umgangsrecht notfalls auch einklagen zu können. Die Kindsmutter fordert Ihn auf Sie doch zu verklagen. Sie habe der Anerkennung noch nicht zugestimmt und damit wäre das unmöglich.

Wiederholt sucht der Kindsvater anwaltlichen Rat.

23. Oktober

 

Der Kindsvater lässt die Rechtslage prüfen. Der Kindvater spricht letztmalig bei der Kindsmutter auf den Anrufbeantworter und bittet darum sich das ganze noch mal zu überlegen.

26. Oktober

 

Die Kindsmutter sendet ein SMS mit dem Inhalt, sie wolle keine weiteren Umgangstermine.

 

November

 

Die Kindsmutter entzieht dem Jugendamt Ihren Auftrag für Betreuung und Unterstützung und erklärt die Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung nicht abgeben zu wollen, worüber das Jugendamt am Vortag den Kindsvater bereits telefonisch informiert hat.

Es findet ein Beratungsgespräch zwischen Kindsvater und Jugendamt statt. Die für die Betreuung zuständige Frau Grohmann erklärt es gebe keine Möglichkeit auf Ersetzung der Zustimmung oder auf durchsetzung der Feststellung der Vaterschaft.

Ein weiterer Mitarbeiter des Jugendamtes rät in kurzer persönlicher Unterhaltung nach dem Termin auf dem Gang zu etwas Geduld und danach dem Gang zu Gericht.

 

Mitte Dezember

Die Herrn RA Perpelitz des Kindvaters setzen die Kindmutter in Verzug und weisen nochmals auf die Rechtslage hin.

29. Dezember

Nach Fristablauf Beauftragung von Herrn RA Perpelitz/Herrn RA Dr. Wetzel gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.


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Maximilian Bähring

Louisenstraße 101

61348 Bad Homburg

Fax: 06172 / 685078

 

Fax: 069 / 701954
Herrn
Dr. jur. Peter Finger

Emil Sulzbach Straße 22
60486 Frankfurt/Main

26. Juni 2002

 

 

 

Sehr geehrter Herr Dr. Finger,

 

 

Es ist eigentlich nicht meine Art mich an solcher Schlammschlacht zu beteiligen. Daher nur soviel:

 

Anhand der Menge der von Tabeas Mutter vorgebrachten Argumenten kann man schon von einem erhöhten Rechtfertigungsdruck sprechen.

Es ist für Tabeas Umgang mit mir glaube ich vollkommen unerheblich, ob ich (Seite 3) zu spät zum Abendessen kam etc. etc. Wie jemand über so etwas zwölf Seiten verfassen kann ist mir ein Rätsel.

Frau Rieks Ängste sprechen für sich. In ihren eigenen Tagebüchern (siehe Seite 2) spricht sie davon ?manipulierbar? zu sein. Ihr Verhalten ist meiner Erfahrung nach durch große Selbstzweifel geprägt. Als ich Frau Riek kennen lernte war sie arbeitslos. Sie erzählte ständig, ihr ehemaliger Lebensgefährte, Herr Mojschewitsch, würde sie bedrohen.

 

Richtig ist, dass ich Anfang 1999 eine kurze Beziehung zu einer Dame hatte, deren ehemaliger und Freund meine Wohnungstür eintreten und uns nach deren Aussage umbringen wollte. Vor diesem Hintergrund ergab sich ein Nervenzusammenbruch, so dass ich freiwillig ein psychiatrisches Krankenhaus aufsuchte. Das damalige Drogenscreening war im übrigen negativ! Als sich mein Zustand stabilisierte habe ich dann die ambulante Weiterbehandlung bei Herrn Dr. Zeides betrieben. Ich bin Tabeas Mutter für Ihre damalige Unterstützung und Besuche äußerst dankbar. Ich habe die Therapie nie verweigert.

Richtig ist, dass Tabeas Großmutter einen esoterischen ?Reiki? Zirkel betreibt und meint Krankheiten durch Handauflegen (oder durchs Telefon, sogenanntes ?Fern-Reiki?) erkennen und heilen zu können. Uta Riek glaubt fest daran. Beide sind, hinsichtlich Tabea, von äußerst besitzergreifender Natur.

Richtig ist ferner, dass Uta Riek innerhalb der Beziehung verweigert hat eine gemeinsame Sorgerechtserklärung zu unterschreiben. (Unterschied zwischen Sorge- und Umgangsrecht war mir damals nicht bekannt.) Nach diesem Vertrauensbruch habe ich Sie gebeten (da ich sie gut aufgehoben sehen wollte) für 14 Tage zu ihrer Schwester zu ziehen ,,und sich das ganze noch mal zu überlegen?. Sie zog daraufhin zu Ihrer Mutter. Der Rest ist bekannt.

../-2-

 

-2-

 

Richtig ist auch, dass Herr Dr. Zeides zum fraglichen Zeitpunkt eine ?Belastungsreaktion? attestiert hat, jedoch keine Anzeichen einer psychotischen Störung sah. Attest liegt vor.

Richtig ist, dass Tabea ein Wunschkind war (und für mich bis heute noch immer unsere kleine Prinzessin ist).

 

Das Einwerfen eines Stofftieres (Seite 15) geschah zusammen mit einem Schreiben dass ich mal wieder einen vorgeschlagenen Umgangstermin als gescheitert erklären musste. Es gibt hierfür einen Zeugen. Die Schriftform habe ich damals gewählt um Frau Riek nicht durch Telefonate  belasten zu müssen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

 

(Maximilian Bähring)

 


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Weiterlesen

? über Abstammungsurkundenfälschung und Verzögerung im Verfahren ?

http://take-ca.re/ug.htm

? über das anwaltliche Totalversagen aller beteiligter Jurist ?

http://buvriek.baehring.at

? das Honrarerzielungskartell (weil M. von Schulze, Fischer, Backhaus) ?.

http://bad-homburg.eu/honorar/

? über Reiki!

http://reiki-direkt.de/huessner/

?über mysteriöse Todesfälle unter Belastungszeugen  ?

http://intxxx.dynip.name

06.05.2013 05:18

Ergänzung zu http://intxxx.dynip.name


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Geldwäsche: Andrea ?Ressi? Ressler hat die Konzession für den Hexenkessel für ihren stillen Teilhaber und Geldgeber Ulrich Rossmann. Dieser rastet bei Trennung von Andrea im Dezember 1998 nachvollziehbrere Weise aus.

Nötigung: Epressung durch Verleumdungen! Vorwurf ich hätte Dorgen konsumiert. Gutachtenladung ins Büro!


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Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt/Main

Oberlandesgericht
Frankfurt/Main
Zeil 42
60313 Frankfurt/Main

10. Oktober 2008

3 Zs 1795/08 - Klageerwzingung
Entscheidung durch das OLG Frankfurt/Main
und Antrag auf Prozesskostenhilfe

Grund:

Polizei und Staatsanwaltschaft waren bisher entweder unfähig - oder unwillig (?) - in der Sache zu ermitteln.

Und das seit längerem. Bis Anfang 2002 habe ich mich über mein Kind zur Duldung nötigen lassen. Dann habe ich bis Anfang 2007 im Wissen, wie das so läuft, vor Gericht, von einer Strafverfolgung abgesehen. Diese trachte ich jetzt durchsetzen.Ich traue der Anwaltschaft aus gemachter Erfahrung nicht mehr über den Weg (beispielsweise unterlassene Hilfeleistung durch RA Krutzki, der mich Anfang 2007 bei Nötigung zur Begutachtung verhungern lassen wollte, statt tätig zu werden, obgleich ich für Kostenübernahme gesorgt hatte). Daher bitte ich das für die notwendige anwaltliche Vertretung beim OLG in Sachen der folgende Klagerzwingung (sozusagen von Amts wegen) zu sorgen und einen Staatsanwalt auf die Sache anzusetzen, der dem Nachfragen fähig ist.

Vorwürfe:

Bedrohung, Verleumdung, Freiheitsberaubung, Nötigung/Nachstellen mit der Absicht der Todesfolge, erpresserischer Menschenraub, Rechtsbeugung, Amtsmissbrauch Es kann einfach angehen, daß sich hier niemand zuständig fühlt. Wenn das nicht genügt, und da mehrere identische Fälle bekannt sind zudem Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung mit dem Ziel die Rechtsweggarantie, die rechtliche Gleichbehandlung und das Beweislastprinzip (jeder gilt solange geisteskrank, bis er für alle Zukunft das Gegenteil beweisen kann) abzuschaffen.


Hergang/Beteiligte:

I) Erstmalige Drohung via Psychiatrie zur Unterbindung des Rechtsweges.

Im Dezember 1998 wurde ich vom ehemaligen Lebensgefährten und Geschäftspartner ?Ulli? einer Komillitionin ?Andrea? (mit der ich eine kurze Liaison hatte) bedroht, eine ganze Nacht lang belagerte dieser meine Wohnung. Andrea deutete mir gegenüber zudem an, fortgesetzt von demselben belästigt zu werden. Da ich ?Ulli? kannte hatte ich
meine Zweifel ob dieser Darstellung. Über den gemeinsamen Bekanntenkreis, der auch in meinem Betrieb beschäftigte Subunternehmer ?Thomas?, ?Jörg? umfasste, versuchte ich in direkter Folge herauszufinden was an der Sache drann  war. An die Polizei, so hatte ich mich Andrea geeinigt, würde ich mich nicht wenden, da Ulli ihrer Auskunft nach eine Bewährungsstrafe habe. Ich vernahm dem allgemeinen Dorftratsch zudem, dass Andrea möglicherweise schwanger
sei. Bei direkten Rückfragen im gemeinsamen Bekanntenkreis wurde ich von allen meinen Bekannten diesbezüglich  angelogen. Nur meine neue Bekanntschaft ?Uta? (zudem eine Bekannte von Andrea) erklärte mir, daß meine Vermutungen hinsichtlich des bestehens einer Schwangersschaft richtig seien. In der Folge wurde von meinem
Bekanntenkreis meine neue zu Uta Liaison schlechtgeredet, mir im selben Atemzug aber immer wieder versichert, irgendetwas Diffuses würde sich schon zum Guten wenden.
Somit ergaben sich für mich zwei gegensätzliche Annahmen.
1) Uta hätte mit ihrer Darstellung recht. Ich wäre möglicherweise Vater des werdenden Kindes von Andrea, und
beide würden bedroht.
2) Der restliche Bekanntenkreis hätte in seiner Einschätzung recht, der gesamten Sache keinerlei Bedeutung zuzumessen, und Uta wäre im Irrtum.
Die zweite Alternative hätte jedoch einer anders gearteten Wendung hin zum Positiven (diffuse Andeutungen) bedurft.
Diese wäre jedoch explizit nicht meine neue Liaison gewesen, da selbe ja vom Bekanntenkreis ungern gesehen wurde.
Also beschloß ich, vor allem um dem sich bis ins Büro ziehenden Dorftratsch ein Ende zu bereiten, mir rechtlichen Beistand zu holen um die Situation zu klären und negative Auswirkungen auf meine Arbeit abzuwenden.Um dieses zu verhindern bedrohte man mich - erstmalig - mit den Mitteln der Psychiatrie und erklärte mir, ich könne
mich hiergegen nicht wehren, ohne für geisteskrank erklärt und weggesperrt zu werden.
Beweis:
Verschiedene EMails aus dem Bekanntenkreis an mich aus 1998/99.
Schreiben der Andrea mit Hinweis auf die ?Horrornacht? (teils handschriftlich).
Seite eins der Darstellung der Uta in 9F 434/02 UG AG Bad Homburg (Darstellung im übrigen jedoch
größtenteils verleumderisch und unrichtig).

II) Zweite Drohung via Psychiatrie zur Unterbindung des Rechtsweges.
(hier Klärung der Abstammungsverhältnisses meines Kindes)
In der Folgezeit (1999 - 2000) verzichtete ich auf weitere Beauftragung der Subunternehmer Jörg und Thomas und zog
mich in die Beziehung zu Uta zurück, da ich den Drohungen glauben schenkte. Aus dieser Beziehung enstand ein eheähnliche Lebensgemeinschat und hieraus eine Schwangerschaft der Uta.
Unter Hinweis meines nichtaufgenommenen Kampfes gegen die psychiatrischen Diffamierungsversuche kam Uta auf
einmal auf die irrsinnige Idee das Sorgerecht für das erwartete Kind nicht teilen zu wollen. Dies alles da ich dem ?Handauflege-Zirkel? ihrer Mutter (mit dem zudem Familie des Ulli Kontakt pflegt) kritisch gegenüber stehe (?akzeptiere das oder bring dich um?). Hierauf kommt es zur
Trennung.

Beweis:
Nur um Uta zu beruhigen habe ich mit ihr zusammen 2000 einen Psychiater besucht, der ihr erklärte dass Männer nicht deshalb geisteskrank sind, weil sie sich für ihren Nachwuchs engagieren. Ich sorge für dessen Aussage und zwar explizit nur hierüber.

Nach dem Auszug der Uta aus der gemeinsamen Wohnung protokolliert RA Dr. Sieg, Düsseldorf am 30.05.2000
meine Bedenken und Handlungsgründe.
Nach Geburt des Kindes gibt Uta mich zunächst als Vater des Kindes an und fordert Unterhalt, woraufhin ich die Vaterschaft einseitig urkundlich anerkenne. Um die Gewährung von Umgangsrechten gänzlich ausschließen zu können (laut ihrer eigenen zu ?a)? als Beweis aufgeführten Stellungnahme ist dies ihrer Mutter nicht recht) entschließt sie sich jedoch, die Unterschrift zur von ihr geforderten Urkunde nicht abgeben zu wollen.

Beweis:
Aktenzeichen 50.3.5.5048.BU.00.74, Jugendamt Bad Homburg
Verfahren 9F 104/01 KI AG Bad Homburg, 3 WF 174/01 OLG Frankfurt/Main
In der Folgezeit verzögern (auch meine und zudem mehrere unterschiedliche) Anwälte das Verfahren unter Beihilfe der
Richter am AG Bad Homburg und des Jugendamtes die das Kind betreffenden Verfahren. Schlußendlich gebe ich
unter Protest das Umgangsverfahren auf, da der anwaltliche Rufmord eine Gefahr für mein Unternehmen darstellt.

Beweise:
Dienstaufsichtsbeschwerde 3133 E - IV/4 - 1140/02 LG Frankfurt/Main
Überprüfung durch RA Dr. Sieg, Düsseldorf ergibt Fehler der Anwälte Perpelitz, Dr. Wetzel und Asche, Bad
Homburg
Weigerung des Jugendamtes in Sachen Entscheidung des RiAG Knauth tätig zu werden
RA Dr. Finger, Frankfurt stellt keinen Antrag auf Säumnisurteil, als sich Gelegenheit bietet
RiAG Leichthammer verzögert mögliche Begutachtung schon im Vorverfahren und schließt unser Angebot zur Güte,
begleiteten Umgang bis zur Endentscheidung aus, die mit der Begründung es sei ihr ja von RiAG Dr. Knauth
berichtet worden, welchen Wirbel (gemeint ist wohl die DAB) ich um das Verfahren gemacht habe.

III)Dritte Drohung via Psychiatrie zur Unterbindung des Rechtsweges.

Nachdem ich Verfahren einstellen lassen habe, geht die Belästigung durch die Psychiatrie weiter. Ich werde per offenem Schreiben im Büro aufgefordert mich hinsichtlich des eingestellten Verfahrens psychiatrisch begutachten zu lassen. Als ich dies unter Verweis auf die Einstellung des Verfahrens ablehne, und vor allem in dem diesbezüglichen
Telefonat mit dem Gutachter feststelle, daß dieser über jede Menge Informationen verfügt, die sich allein auf die verleumderische Hetzschrift der Uta stützen können, nicht jedoch einen Gutachtenauftrag wie im Verfahren angedacht, stellt man Betreuungsantrag gegen mich. Im übrigen führt das Vorgehen zu extremen Spannungen mit den
Mitgesellschaftern meines Unternehmens. Schlussendlich ist eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr möglich. Wieder erklärt man mir, ich hätte keine Möglichkeit mich rechtlich hiergegen zu wehren.
Beweise:Existenz des eingestellten Betreuungsverfahren 42 XVII B 34/03 AG Bad Homburg (Einsicht wird nicht zugestimmt)
In der Folgezeit werde ich - welch Zufall - erneut von einer ?angeblich geprügelten Frau? behelligt, von Hunden  gebissen (wobei es die Polzei es nicht für nötig hält Anzeige aufzunehmen),  ? Beweis:
Zeugin Schmitz-Scior, Bad Homburg.Nachdem sich die Polizei in Bad Homburg auch noch weigert einfachster Strafanzeige nachzugehen und statt dessen die Frechheit besitzt gegen mich zu ermitteln, da ich auf den rechtsfreien Raum hingewiesen habe, den RiAG
Leichthammer geschaffen hat, ?? jetzt darf man sich wohl nur noch selbst schützen, wenn es die Justiz nicht tut ??, beschließe ich Bad Homburg zu verlassen.

Beweis:
eingestelltes Verfahren der angeblichen Bedrohung 332 Js 32999/06 und nicht bearbeitete ?hilfsweise?
Strafanzeige 5/4 QS 11/07 LG Frankfurt/Main (da ja eine Wiederaufnahme der Sache nicht möglich war).

IV) Vierte Drohung via Psychiatrie zur Unterbindung des Rechtsweges.


Durch einen Homburger bekannten ?Chris? erfahre ich dass ein weiterer Fall existiert ?Ducreay?, in dem dieselben Anwälte und Richter mit denselben Mitteln Umgangsrechte verhindern. Zudem erfahre ich nahezu zeitglich durch die Presse vom Fall ?Görgülü?. Ich beschließe daraufhin deren Anliegen zu unterstützen, indem ich die anwaltlichen Verleumdungen seitens der RAe Asfour insofern ad absurdum führe, als ich selbe zur Einreichung einer ?Invaliditätsrente? aufgrund des (Achtung: Ironie) ?psychiatrisch Sachverständigen Gutachtenschriftsatzes? (Ironie Ende) nutze.
Als es aber darum geht, eine Rente zu beziehen weil mich die Beschuldigten zum Narren stempeln wollten, also die Allgemeinheit für das Versagen des Staates im weitesten Sinne in die Haftung zu nehmen, ergibt sich - oh Wunder - gutachterlich meine vollkommene Gesundheit. Ich arbeite Anfang 2007 nochmal deutlich das Vorgehen der Psychiatrie, in diesem Falle von Dr. Golusda (?Nötigung zur Begutachtung?) heraus. Daraufhin erstatte ich Strafanzeige. Da die Staatsanwaltschaft (beispielsweise in Person Dr. Wüst, Fabry wurde vom Fall wegbefördert) keinerlei Klärung der ihr vorliegenden Vorwürfe herbeiführen will, ebenso RiLG Dr. Lodzik, landet die Sache dann schlußendlich dort, wo ich sie (nachdem ansonsten niemand tätig werden wollte) bereits Anfang 2007 avisiert habe, nämlich bei Ihnen.

Beweisw:

Akte 3 Zs 1795/08 als Verweis auf die Beweissammmlung unter 3540 Js 219084/07 (nicht etwa aus 08, ?schallersche Rechtschreibschwäche??) die unter Behinderung der Akteneinsicht durch das AG Frankfurt/Main
nicht rechtzeitig fertigwurde.

Zeugin Nowatius, Heusenstamm
Zeuge Knak, Bad Homburg
Zeugin Brehm, Frankfurt/Main

Mit freundlichem Gruß,
Maximilian Bähring

Nachrichtlich in Kopie
Hessisches Ministerim der Justiz 0611/32-2763
Präsident des Landgerichtes Frankfurt 069/1367-6050
Generalbundesnwalt Karlsruhe 0721/8191-590


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Maximilian Bähring
Louisenstraße 101
61348 Bad Homburg
Fax: 06172 / 685078

per Fax: 06 11 / 32 27 63

Persönlich

Herrn
Dr. Christean Wagner
Minister der Justiz
des Landes Hessen
Luisenstraße 13
65185 Wiesbaden


Dieses Faxschreiben umfasst insgesamt zwei Seiten!

 24. Februar 2003

Amtsgericht Bad Homburg
AZ 3133 E - IV/4 - 1140/02

Sehr geehrter Herr Dr. Wagner,

ich möchte mich an dieser Stelle zunächst für das Engagement Ihres Büros für die Einleitung des Dienstweges in oben genannter Sache ausdrücklich bedanken.

 Immerhin hat sich die Situation am Familiengericht durch die Neubesetzung mit der Richterin Leichthammer nach meiner Beschwerde vom 10. Juli 2002 derart deutlich verbessert, dass eine Einstweilige Anordnung schon nach ganzen sechs Monaten zusammen mit dem Hauptsacheverfahren verhandelt werden kann.

Auch wenn als Wehrmutstropfen bleibt, dass die wohl psychiatrisch geschulte Richterin dem Antragsteller unter Verweis auf den (so wörtlich) Wirbel, welchen er um das Verfahren veranstaltet habe, (genaueres weiß Sie auf Rückfrage des Antragstellervertreters nicht zu berichten und verweist auf den anderen Familienrichter am AG) psychische Krankheit unterstellt.  War hier vielleicht, möglicherweise, eventuell und unter anderem oben genannte Beschwerde gemeint?

Um nicht Ursache einer weiteren Überbelastung der Jurisdiktion durch erneute Beschwerde zu sein, habe ich meinen Antrag schlussendlich zurückgezogen.

Doch dies ist des Lobes für das Amtsgericht nicht genug. Denn immerhin habe ich seit neuestem mit dem Vormundschaftsgericht des selben Gerichtes, ein paar Zimmer weiter zu tun. Grund ist nun ein Betreuungsantrag gegen mich.  Dessen Inhalt ist mir, trotz Antrag auf Einsichtnahme der Akten nicht bekannt.


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Und hier erstaunt und erfreut mich dann doch wirklich die zügige Bearbeitung:

Von Einreichen bis Gutachtentermin dauert es weniger als zwei Wochen!
(In 9F 104/01 KI immerhin sechs Monate.)

Mein Ablehnungsantrag des Gutachters wird noch am selben Tage positiv und nicht begründet beschieden, und binnen eines Tages per Post zugestellt. (Acht Tage dauerte in 9F 104/01 KI allein der Weg von der Geschäftsstelle des Richters ins Gerichtsfach der von mir beauftragten Kanzlei im Hause des Amtsgerichtes.)


Und ganze neun Tage später erhalte ich (mit einfacher Post) schon Terminsladung für einen Termin ganze vier Werktage später! (In 9F 434/02 UG, einer Einstweiligen Anordnung, immerhin sechs Monate.)

 Vielleicht liegt das ja auch daran, dass bei solchem zivilrechtlichen Verfahren andereVerfahrensvorschriften angewandt werden können (welche konnte mir die Geschäftsstelle auf mehrfache Nachfrage hin allerdings leider auch nicht nennen). Oder sogar (ebenfalls Auskunft der Geschäftsstelle) daran, dass es hier eben um Menschen gehe. (Wobei ich nicht ganz verstehe: Sind Kinder keine Menschen?)

 Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich anregen, vielleicht per ministerbürolichem Fax-schreiben, dem Amtsgericht Bad Homburg die ?vorzügliche Hochachtung? (wie der Landgerichtspräsident bei Beschwerden zeichnen lässt) für diese ausgezeichnete Arbeit zu bescheinigen.

In unerschütterlichem Vertrauen in den Rechtsstaat

und mit freundlichen Grüßen

 

(Maximilian Bähring)

Nachrichtlich in Kopie

 

Bundesministerium der Justiz 030/20259043
Präsident des Landgerichtes Frankfurt 069/1367-6050
Redaktion Spiegel 040/3007-2247
Redaktion Focus 089/9250-2973
Redaktion Frankfurter Allgemeine Zeitung 069/7591-1743
Redaktion Frankfurter Rundschau 06172/1704-10
Redaktion Taunus Zeitung 06172/927353
Dr. Sieg, Nörr Stiefenhofer Lutz 0211/49986-100

 

 

P.S.: Ironie (gr. eironeia). In allg. Sinn eine Redeweise [?], bei der das Gesagte und das Gemeinte beabsichtigterweise nicht übereinstimmen, so aber, daß dies als Schein für den [?] Leser durchschaubar ist. [Philosophielexikon/Rowohlt-Systhema]


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06.05.2013 05:46

Strafanzeige Mordeversuch Uta, Jutta, Udo, Nicole Riek, Anwälte Asfour, Beamte der Polizei Bad Homburg, Richter Dr. Walther (durch mein Betreiben von Minister der Justiz Dr. Wagner unfreiwillig in den Ruhenstand befördert, so ich recht informiert bin), die sich dafür rächen wollende Richterin Leichthhammer, ihr Strafaten vortäuschende und falschanzeigende Ehemann (?Villon?)!

 

Ab verfahrensende 9F 434/02 UG durch Nötigung zur Unterlassung der Whanrnehmung des Umgangsrechtes bei Drohung mit Zerstörung der Existenzgrundlage im Amt §343 StGB - 2006

 

?lch habe daraufhin versucht auf der Straße Autos anzuhalten und darum gebeten die Polizei zu holen.


Nachdem diese nicht eintraf habe ich zuhause die Stereoanlage soweit aufgedreht und

eine solchen Zirkus veranstaltet, biss zwei Beamte eintrafen (zugegebenermaßen eine sehr ?

unkonventionelle Art des Notrufs, aber ich habe dort nicht über einen Festnetzanschluß verfügt). Ich habe umgehend den Wunsch geäußert Strafanazeige zu stellen. Die Beamten haben dies verweigert.


Am nächsten Morgen, nun nüchtern, bin ich aufs Revier gelaufen und habe geäußert

~ Strafanzeige stellen zu wollen. Dies wurde mir erneut. ohne Angabe von Gründen verweigert. ich habe daraufhin mehrfach meinem Unmut über diese Weigerung deutlichst telefonisch Luft I gemacht.


Schlussendlich habe ich das Telefon, da mir die Täter bekannt waren, wieder in meinen Besitz

bringen können. Hierbei wurde ich tätlich angegangen. Daraufhin bin ich erneut zur Polizeiwache gegangen, habe das Gerät auf den Schalter gestellt und nachdrücklich gebeten nun doch Strafanzeige aufzunehmen. Erneut wurde dies verweigert. Mehrfach bin ich im Präsidium vorstellig geworden um Strafanzeige stellen zu ?dürfen?.


? Ab diesem Zeitpunkt habe ? mich nach einer neuen Wohnung ausserhalb des Amtsgerichts? und Polizeibezirks umgesehen. Ich bin zu dieser Zeit davon ausgegangen, das ein Rechtssystem in der Bundesrepublik de facto nicht existent ist.

 

Selbst ins Hessische Innenministerium bin ich gefahren um mich zu erkundigen ob einer Bitte um Strafanzeige nicht  entsprochen werden muss. Hier wurde mir geraten mich an eine andere Polizeidienststelle zu wenden.

 

17.03.2006, 16:30 Uhr, eine Frau Lennert beim Empfang des HMdI, Friedirch Ebert Alle 12, Wi

 

Dies unterstreicht nur meine Erfahrungen aus einem Umgangsrechtsverfahren am AG Bad Homburg in den Jahren 2001 bis 2003. Hierbei hat eine Amtsrichterin vor Zeugen gesagt, es sei ja bekannt was ich um diese Verfahren für einen Wirbel veranstaltet habe, und deshalb !!! ein psychiatrisches· Gutachten über mich einfordern wollen.

 

Hintergrund war hier Beschwerde über die sechs Monate verschleppte Einstweilige Anordung in der Kindschaftssache beim  BMdJ (damals Däubler Gmelin), dem damaligen HMdI, Dr. Wagner und dem Präsidenten des LG Frankfurt Dr. Kretschmer als Dienstaufsicht). Die Verfahrensgegnerin hatte unter schwersten Verleumdungen versucht den Eindruck zu erwecken, ich sei paranoid und (man entschuldige den Ausdruck) ?prozessgeil?.

 

Das dem nicht so ist habe ich durch Einstellung des Verfahrens zeigen wollen. Ohne Prüfung der Anschuldigungen ist die RiAG den haltlosen Lügen der Verfahrensgegnerin gefolgt. Sie hat seinerzeit in einer EA der gegnerischen Kanzlei Fristverlängerungen gewährt. da die gesamte Kanzlei wohl im Urlaub war (Es gilt wohl § 53 BRAO, Vertretung bei Abwesenheit).

 

WARNNUNG. Seitn neuesetm konmtrolliert der Staat meinen Postausgang und erklärt mir ich ?wolle?  korrupte Beamte belastende Schreiben an die Statasnwaltschaft, Petitionen an den Bundestag, Eingaben an meinen Budnespräsidenten oder in Sprungrevisionen zu BGH/BVerfG nicht absenden


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06.05.2013 06:23
Stalking / Mordversuche / Ostend-Würger

Gestern, 05. Mai 2013  gegen 18:00 Uhr war der Würger wieder unterwegs!

http://wuergerjagd.tumblr.com

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Door-Policy / Tür-Politik:

06.05.2013 06:59

Eelection Manipulation ?Landtagswahl?!


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