30.06.2013 02:36
Maximilian Bähring Hölderlinstraße 4 60316 Frankfurt a.M. Mobil: +49 (0)174 3639226 EMail: maximilian@baehring.at http://www.maximilian.baehring.at http://www.buvriek.baehring.at http://www.take-ca.re http://www.reiki-direkt.de/huessner/ http://www.nazis.dynip.name
Maximilian Bähring Hölderlinstraße 4 D-60316 Frankfurt a.M.
per Fax: 06172/405139 u. EMail verfahrensbeistand@uli-ames.de
in Kopie per Mail:Ulrich Ames Wiesenstraße 16 61462 Königstein
Amtsgericht Auf der Steinkaut 10-12 D-61352 Bad Homburg v.d. Höhe
Frankfurt a.M., den 30. Juni 2013
95F 493 /13 SO (oder doch 96 F 493 /13 SO, oder gar 96 F 102 /13 (EA)SO) elterliche Sorge (gemeinsam nach neuem 1626a BGB oder Entzug mütterlicher?) Absage Termin und Befangenheitsantrag
Zu ihrer Terminsverlegung betreffend den Termin,
der vom 19. Juli 2013 , 10:30 Uhr ,
Ladung Anhörung/Erörterung (zu 95 F 493/13 SO) vom 13. Juni 2013, hier mit förmlicher Zustellung eingegangen am 15. Juni 2013 (wirklicher Zustellzeitpunkt kann nicht nachvollzogen werden weil Vermerk des Zustellers auf dem Briefumschlag fehlt)
verlegt werden soll,
auf den 23.07.2013, 11:00 Uhr
Ladung zu (zu 95 F 493/13 SO) vom 24. Juni 2013, hier mit ordnungsgemäßer förmlicher Zustellung eingegangen am 26. Juni 2013 13:00 Uhr
teile ich mit,
die Verfahrensgegnerin Frau Riek in Fax vom 23. Februar 2002 zitierend
(dies vor Hintergrund gütlichen Versuches außergerichtlicher Einigung nachdem von Frau Riek das Verfahren wegen Falschangabe meiner Vaterschaft - zwecks Vereitelung von Umgang, zudem unter Schädigung des Kindesvermögens durch mißbräuchliche Anwendung mütterlichen Alleinsorgerechtes und zwar wegen des mit Vaterschaft verbundenen Unterhalts-anspruches, wegen durch mich erfolgreich erzwungene Feststellung per Abstammungsgutachten (DNA-Test) verloren worden war (um Beiziehung der Akten 9 F 104/01 KI Amtsgericht Bad Homburg und 3 W 174/01 Oberlandesgericht Frankfurt am Main)
» « und füge aus vorprozessualem Ringen um Umgangsregelung aus Ende 2000 ebenfalls Zitat Frau Riek hinzu:
»VERKLAG MICH DOCH! «
und, die Kindesgroßmutter zitierend:
» ARSCHLOCH! «
Damit sie sich mal ein Bild von der Verfahrensgegnerin machen können. Aus den Akten ersichtlich.
-1- ./-2-
-2-
Alles aus den Verfahrensakten wegen Vaterschaft und Umgang Tabea-Lara Riek 2000-2002 ersichtlich.
Hier noch mal in Gänze. Das war wohlgemerkt nachdem Sie schon das erste Verfahren verloren hatte und vor Gericht nachweislich gelogen und falsche Urkunden gebraucht hatte (strafbar nach § 169 und § 267 StGB)
(?Strafbar?: Ich verweise auf den § 158 StPO). Dann hat die noch gemeint über ihren Anwalt, Zitat
?wird aufgefordert" (so überhaupt vorhandene) private medizinische Unterlagen "offenzulegen?
BEFEHLEN zu können was ich mit meinen ärztlichen Unterlagen mache wohl AUS RACHE für die aus Ihrer Abstammungs-Falschangabe resultierende Zwangsbegutachtung!
-2- ./-3-
-3-
Zudem darf ich anfragen welches Aktenzeichen gemeint ist Denn ihr Schreiben besteht aus drei zusammen-gehefteten Blättern: Ladung, Einer Bitte um Terminverlegung seitens Verfahrensbeistand Ames vom 18. Juni 2013 und einer Stellungnahme zu einem anderen Verfahren, 96 (in Worten: sechsundneunzig) statt 95 (in Worten: fünfundneunzig) F 493/13 SO der RechtsanwältIN Asfour. Ich habe hierzu eine kleine Collage gemacht.
Zudem hat das SEXISTISCHE Amtsgericht schon 2001 und -02, wohl als Rache dafür daß ich zusammen mit dem damaligen Minister der Justiz des Landes Hessen, Dr. Christean Wagner den Vorruhestand des verfahrens-verschlependen Amtsrichters Dr. Walter betrieben habe, permanent Termine verlegt Wobei mein damaliger Anwalt Dr. Finger - Staatsexamensprüfer der Juristen im OLG Bezirk Frankfurt a.M. - trotz meines Hinweises auf sich bietende Gelegenheit - nicht Gelegenheit genutzt hat Verfahrensgewinn durch Säumnisurteil zu erwirken
Siehe hierzu http://buvriek.baehring.at. Wegen der erneuten Terminverlegungsspielchen (Ames), bei denen ich Rache der Amstrichterin nd - er steht immerhin in dem Verhältnis zu Amtsrichtern wie Ihr deren Prüfer zu sein - von Dr. Finger unterstelle, lehne ich RiAG Faller zudem ab. Getrennte Befangenheitsantrags-begründung wird darauf hinauslaufen daß Richterin erneut anfängt Verfahren unsinnig in die Länge zu ziehen.
Gru&SZlig;
(Maximilian Bähring)
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