03.04.2014 06:13

Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt a.M.
Mobil: +49 (0)174 3639226 oder +49 (0)176 65605075
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Maximilian Bähring  Hölderlinstraße 4 D-60316 Frankfurt  a.M.

 vorab per Fax: +49 / (0)69/  1367-2976

Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
3. Senat für Familiensachen
Zeil 42

D- 60313 Frankfurt a.M.

Frankfurt a.M., den 02. April 2014

3 UF 70/14 Oberlandesgericht Frankfurt a.M.  Beschwerde in Sachen Sorgerecht Riek, Tabea-lara * 19. 09. 2000 Vorinstanz 92 F 493/13 SO Amtsgericht ad Homburg v.d.Höhe

soeben, 02. Aprils 2014 erhalte ich ihr Schreiben vom 31. März 2014, Datum des Poststempels 01. April 2014 per einfacher Post, darin Schreiben mit der Bitte um Kenntnisnahme mit zwei daran getackerten weiteren Seiten, und zwar Kopie einer Antwort auf Anfrage zur Stellungnahme des Herrn Ames gekennzeichnet als Blatt 598 der Akte und datiert auf den 25. März 2014 sowie Kopie einer Stellungnahme des Jungendamtes Bad Homburg v.d.Höhe gekennzeichnet als 597 der Akte ? angetackret in falscher Reihenfolge! - datiert auf den 27. März 2014.

Falsche Reihenfolge ist ein charakteristischer Fehler mehr als korrupter bereits angezeigter Beamter des Amstgerichtes Frankfurt a.M. die von Ihren durch und durch korrupten Kollegen und Amts- und Staatsanwälten sowie Richtern ? namentlich beispilesweise Amtsrichter Pulch (992 BS 7/13 Amts-gericht Frankfurt a.M. - Privatklagesache Maximilian Bähring wegen Körperverletzung gegen gegen mehre prügelnde Beamte) gedeckt werden die meinen sie könnten Strafverfolgung von Schmiergeld-zahlungen ? geannt Prozesskostenvorschuß ? abhängig machen. Wie kann es sein daß ?Staatsanwalt Schaller-sche Rechtchreibschwäsche?, (anscheined erlernt bei Jura-Staatsesmansprüfer Dr. Finger der zu dämlich ist § 1684 und 1711 BGB auseienderzuhalten sowie die § 53 BRAO und BRAGO) jetzt auch beim Oberlandesgericht Einzug hält? Es ist eine unglaubliche Unverfrorenheit. Warum erfahre ich von der Aufforderung zur Stellungnahme des Ulrich Ames vom 14. März 2014 erst jetzt? Das Gericht trifft eindeutig Nebenabreden mit den anderen Verfahrensbeteiligten und ?SCHEISST? auf den Grundsatz der Parteiöffentlichkeit die dafür Vorraussetzung ist ein Verfahren als rechtsstaatlich zu bezeichnen. Genau so fehlt meinen Akten auch Stellungnahme in 96 F 102 oder doch 493/13 SO auf die Rechtsanwältin Dagmar Asfour inhaltlich in Shcrieben vom 27. Mai 2013 Bezug nimmt. Wieder vollgedrogt bis obenhin. Verwundert bei derem Drogenmilieu Mandanten nicht.

Ich stelle daher Ablehnunganstrag gegen sämtliche bisher im Verfahren involvierten Richter.

Grund: Schlamperei bei der Parteiöffentlichkeit. Auerdem ist der strafangezeigte Herr Ames immer noch verfahrensbeteiligt obgleich wir davon ausgehen müssen ? und nur deshalb gibt es den ?Anwalt des Kindes? daß dieser der Strafanzeigen gegen ihn wegen wie die Kidesmutter RACHE am Kindesvater nehmen will ansatt die Interssen des Kidnes objektiv zu vetreten.  Da selbe gilt auch eindeutig für die durch und durch korrupte mehrfach angezeiget Frau Bellebaum.

Überhaupt. Ich habe allenfalls 200 Seiten der anscheined fast 600 Seiten umfassenden Akte!

Gruß

 

(Maximilian Bähring)


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