04.04.2014 10:59 Auflistung der unnötigen Verzögerungen / Fehlberatungen seitens der Sozietät Cannawurf & Perpelitz (http://www.cannawurf-wetzel.de/) in Sachen Bähring ./. Riek
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04.04.2014 02:34 Maximilian Bähring http://www.buvriek.baehring.at Maximilian Bähring Hölderlinstraße 4 D-60316 Frankfurt a.M. vorab per Fax: +49 / (0)69/ 1367-2976 Oberlandesgericht Frankfurt a.M. 3 UF 70/14 Oberlandesgericht Frankfurt a.M. Vorinstanz: 92 F 393/13 SO Amtgericht Bad Homburg v.d.Höhe Sorgerecht MEINE TOCHTER Taba-Lara Riek *19.09.2000
Soeben, Freitag den 04. erreicht mich mit normaler Briefpost mit Frankierstempel vom 03. nicht unterschriebenes Anschreiben des Oberlandesgerichtes Frankfurt a.M vom 01. April 2014, daran angetackert und mit Eingangsstempel der gemeinsamen Poststelle der Justizbehörden Frankfurt a.M. vom 31. März 2014 versehen ?beglaubigte Abschrift? zweier (zusammenhängender?) Seiten davon erstere mit Dikatatzeichen ?D123243 A02 si? und Datum des 27. 03.2014 versehen. Was die Anwältin der Mutter ? nicht des Kindes ? dazu meint ob mir das Gericht mir zustehende Verfahrenskostenhilfe zu gewähren habe oder nicht ? darum geht es der ersten Seite von Frau Asfours Schreiben ? ist für Enstcheidung ob dieselbe gewährt wird nun wirklich unerheblich. Das ist erneutes ?Spiel auf Zeit.? Immerhin ist Antrag auf Sorgerecht am 13. Februar 2012 eingereicht worden. Seitdem hatten jene Stellen denen ich deshalb und wegen Ihrer unterlassenen Hilfeleisung (unter anderem deren Weigerung Strafanzeigen entgegenzunehmen beim Versuch mich auszuhungern in 2007 (3 Zs 1795/08 Generalstaatsanwalt Fankfurt a.M.)) mit Vergeltung gedroht hatte in meiner Funktion als seit 2003 mit absoluter kriegsparteilicher Gewalt agieren könnender ?Deutscher Widerstand? - gegen einen (laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte) diese Rechte verletzenden und sein Verfassungsgericht ignorierenden Gesetzgeber (§1626a BGB) sowie gegen die erwähnte Untätigkeit von Justiz und Polizei ? mich bedrohen, zusammenschlagen und foltern lassen. Meine Vergeltungsandrohung erfolgte wohlgemerkt als gegnerische Bürgerkriegspartei (kriegsrechtlich als Anriff auf die Bundesrepublik Deutschland zu werten da mein Widerstand sich dem Recht zum selben aus Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz in Verbindung mit der Menschenrechtsbindung nach Artikel 1 Absatz 2 desselben stützt) . Ursache der Vergeltungsanrohung war - mit Absicht der Todesfolge erfolgter Versuch des herbeiführens eines psychischen Ausrasters, mindestens eine strafbare schwere Körperverletzung nach § 226(1)3 StGB. Meine Reaktion die wegen unterbleibender Tätigkeit der Polizei notwendig wurde stellt (gestez-(geberisch) äquivalent) die Androhung einer Strafe in Folge eines Fehlverhaltens dar wie etwa in dem Satz: ?Wenn Sie jemanden? (mich) ?zu Töten versuchen gibt es dafür diese oder jene Strafe.? Strafe welche ich im Notstandsfalle selbst vollstrecken dürfte. Da ich im Deutschen Widerstand völkerrechtlich als Kämpfer anzusehen bin gilt für mich ?Soldaten sind keine Mörder?. Würde ich als Angehöriger einer aufständischen Bürgerkriegspartei die nach Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz legitimiert ist die Menschenrechte (wieder-)herzstellen Menschenrechtsverbecher (hier unter anderem das Recht auf faires Verfahren) töten müssen so ist das zu bewerten wie wenn ein deutscher Soldat Mitglieder eines menschrechtsverbrecherischen Regimes ?siehe Staufenberg/Hitler ? im Zuge einer Kampfhandlung tötet und somit straffrei. Straffreie Anwendung von Kriegsgewalt obliegt hierbei ausdrücklich meinem eigenen und freien Ermessen! ?/-2- -2-
Vater Staat bin ich. ?? if you sent somebody to combat it is not a faceless robot ? ? bemerkt das US-Militär vollkommen richtig in ihrer Propaganda anläßlich OP Enduring Freedom. Das Corps (vergleiche der Volkskörper) ist also keine Einheit (das wäre Faschismus) sondern es handelt sich um jeweils eigenständig denkende Individuen von denen jeder einzelne im Kriegs- oder Notstandsfalle berechtigt ist Befehle innerhalb des Ermessenspielraumes zu interpretieren oder zu verweigern. In Deutschland nennt sich das Prinzip ?Staatsbürger in Uniform?. Aus der ergibt sich Verantwortung des Einzelnen! Eine Individualverantwortung des Bundespräsidneten für die Ernennung einer menschen-rechtskriminellen Kanzlerin. Es ergibt sich eine Individualverantwortung des Bundeskanzlers für die Nichteinbringung eines menschenrechtskonformen § 1626a BGB Änderungsantrages und für das Ignorieren von Weisungen des Bundesverafssungsgerichtes hierzu. Es ergeben sich Individual-verantwortungen einzelner Richter und Justizanagestellter und Beamter für das Verschlampen von Dokumenten und Verschleppen von Verfahren. Es ergibt sich eine Indviviualvernatwortung korrupter Polizsten für Gewaltorigien sexistischer behindertenfeindlicher Körperverletzungen als Rache für Beschwerden. Die Androhung von Konsequenzen richtet sich Explizit gegen die Untätigkeit der Adressaten. Polizei, Jugendamt, Amstgericht. Unter denen ist bei dem Schreiben eindeutig nicht die Kindesmutter. Frau Asfour lügt folglich mal wieder nachweislich. Oder sie kann nicht lesen, wofür Spricht daß Sie die Aktenzeichen 95 und 96 F 493/13 verwechselt hatte. Fotos der aus den Angriffen resultierenden Verletzungen deren alleiniger Agressor und Täter-gruppe in der Verfahrenspartei von Frau Asfour zu suchen ist lege ich bei. Frau Asfour obliegt es nicht ?BEGRÜNDUNG:en? im Stile einer Urteilsbegründung zu formulieren - so eine unglaublich unverfrorene Frechheit ? das grenzt an Amtsanamassung und enttarnt die grass-ierende Korruption am Amtsgericht Bad Homburg wo Anwälte regelrechte ?Vorschläge für den Urteilstext? in Form von Zetteln in die Akte legen. So gesehen bei Einsichtnahme in 9F 104/01 KI Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe und RiAG Dr. Walter. Frau Riek ist diejenige die keinerlei nichtanwaltliche oder außergerichtliche Kommunikation zu den Belangen des Kindes wünscht woran ich mich stets gehalten habe. Das habe ich handschriftlich von ihr. Hier ein Auszug von Frau Rieks Antwortfax anläßlich eines außergerichtlichen Einigungsversuches nachdem Sie das verafhren 9F 104/01 KI Amtgericht Bad Homburg verloren hatte vom 23. 03. 2002.
Mir die Folgen der NARZISTISCH/EGOMAN gestörten Persönlichkeit der Frau Riek zum Nachteil ge-reichen zu lassen ? man bedenke ihre ?Reiki? fehlbehandelte Schilddrüse(?)nerkrankung im Hals ? ist eine Frechheit, ebenso behördliches Nichthandeln deren Sekten /BDSM/Sado-Maso Umfeldes wegen. Frau Riek trägt für Kommunikations und konsens-unfähigkeit bei der Erziehung die Alleinschuld. Gruß
(Maximilian Bähring) [0] "201404040234-81680742122-0.jpg" [1] "201404040234-81680742122-1.jpg" [2] "201404040234-81680742122-2.jpg" [3] "201404040234-81680742122-3.jpg" [4] "201404040234-81680742122-4.jpg" [5] "201404040234-81680742122-5.jpg" [6] "201404040234-81680742122-6.jpg" |