13.09.2015 01:41

Maximilian Bähring  
Hölderlinstraße 4  
60316 Frankfurt a.M.

Telefax: 0721/9101-382
Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3
76131 Karlsruhe

13.September 2015

Verfassungsbeschwerde
Verletzung der Rechtsweggarantie / Elternrecht

3 UF 167/15 Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
92 F 487/15 Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe

Es ist wirklich unglaublich. Das Gericht will eine eidesstattliche Versicherung erzwingen BEVOR über die Rechtmäßigkeit eines Anspruches entschieden wurde. Hierzu bedient man sich des Tricksens mittels eines geänderten § 114 (1) FamFG einer angeblich hinzugekommenen erstinstanzlichen Anwaltspflicht, vormals  § 78, § 621 ZPO! Das Gericht will wirklich erst nachdem es zwo Jahre prozessiert hat feststellen dass der Kläger nicht aktivlegitimiert sei? WAS IST DENND DAS FÜR EINE TAVORSTÄTZLICHE HINTER-HÄLTIGE VERDAMMTE SCHLAMPEREI SCHON WIEDER.

Der LEGASTHENIKER von Gesetzgeber hat bereits tatvorsätzlich im sich aus dem Verfahren
1 BvR 933/01 BVerfG ergeben habenden Legislatur das Gesetz gebrochen und dafür gesorgt dass
vor dem 16. Mai 2013 niemand Ansprüche nach §1626a BGB anmelden konnte weil man den Gesetzestext verschwinden lassen hat.

In Bundesratsdrucksache 804/03 hat am 17. November 2003 der Direktor Dr. Zeh des Bundestages vollkommen eigenmächtig das Gesetz zur Reform des § 1626a BGB verändert!

http://www.gesmat.bundesgerichtshof.de/gesetzesmaterialien/15_wp/UmsfamEBVerfG/BBD804_03_Ber.CN_1-1_o.pdf

Ich wurde auf Geheiß des Gerichtes und der bösartigen Kindesmutter wegen zusammengeschlagen, illegal in U-Haft gesteckt (aus sachlichen Gründen (OLG/LG) aufgehoben) dort vergiftet und mehrfach fast umgebracht, von mir verwendete Rechner und Internetanschlüsse wurden gehackt, permanent werde ich bedroht, zuletzt vergangene Nacht!

So hat man mich zwischen 2002 und 2013 GENÖTIGT kein Sorgerechtsverfahren anzustrengen!

Im Klageerzwingungsverfahren 3 Zs 1795/08 Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M. habe ich bereits 2007 auf diesen Mißstand hingewiesen und ihn dokumentiert, ebenso zwischen 2003 und 2006 mehrfach gegenüber der Polizei und dem Hessischen Ministerium des Inneren. Mir bleibt ohne Anwalt nur der esrtinstanzlich Weg des Strafrecht, gegen staatsanwaltliche Arbeitsverweigerung bin ich machtlos.

Weiterhin hat man versucht über gefälschte Rechnungen mit gefälschten Forderungen eine Abgabe eidesstattlicher Versicherung zu erreichen und damit nach § 33 GmbHG-Grundlage zu schaffen Anteile einzuziehen. Ziel ist hier ausschließlich ein Unternehmen unter die Kontrolle eines Konkurrenten zu bekommen. Hierfür hat die ? wie ich inzwischen herausstellt dem Sado-Maso Milieu verhaftete - Kindesmutter regelrecht als Nutte fungiert um über die Unterhaltsansprüche des Kindes und eine Entmündigung dessen Vaters ein Kartell für EDV-Dienstleistungen in Bad Homburg aufrechterhalten zu können. Das Kind ist Mittel zum Zwecke feindlicher Übernahme von Unternehmensanteilen.

Man versucht Sorgerechtsverfahren unmöglich zu machen und Zweckzuentfremden um (Schutz-)
GELD ZU ERPRESSEN! Ein Verbindung von Sorgerechts und Vergütungsfragen hatte der Gesetzgeber stets ausgeschlossen. Solche Verbindung würde nämlich Möglichkeit des Kinderhandels eröffnen.

Eigentlich hätte dem Vater ja die Möglichkeit offengestanden über ein gemeinsames Sorgerecht sein Kind (zumindest anteilig) selbst zu erziehen. Dann wäre gar kein Unterhalt fällig geworden.

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Die durch die permanenten Diffamierungen der Anwälte der Kindesmutter (diese schrieben offene Briefe ins Sekretariat der Bürogemeinschaft ? geteiltes Sekretariat - mit meinen zwo größten Kunden du einem Mitgesellschafter mit dem Inhalt der absichtlichen Fehlbehauptung ich sei drogenabhängig) und ihr selbst  mir nachweislich entstandenen Vermögensschäden beziffern sich auf entgangenes Gehalt in Höhe von etwa einer halben Million Euro. Ich bin als folge kindesmütterlichen Nachstllens vollkommen mittellos und beziehe HartzIV. Das Unternehmen hat Sie durch ihr verhalten derartig geschädigt dass es daran kaputt ging (?Zweck der Veranstaltung?)! Die Kindesmutter gehört einer Sekte an die REIKI betreibt, das ist so etwas wie Scientology. Man hat auch versucht mir Drogen unterzuschieben um für die Falschvorwürfe im Nachhinein Fakten zu schaffen. Die Polizei bleibt bei Strafanzeigeversuchen untätig!

Man erzwingt also ohne jegliche Rechtsgrundlage die Herausgabe von Geschäftsanteilen
(mit Offenlegung der Beteiligungen zieht die Gesellschaft die Anteile ein und ich mache mich möglicherweise der kindesunterhaltsrelevanten Untreue schuldig) mit der Drohung mir sonst
mein Kind weiterhin zu entführen denn ohne erpresste eidesstattliche Versicherung kein Anwalt.

Hiergegen richtet sich die Verfassungsbeschwerde:

Das angegriffen Grundrecht ist die Rechtsweggarantie nach Artikel 19 Absatz 4 und das Elternrecht aus Artikel 6 Grundgesetz!

Der neugeschaffene § 114 FamFG erlaubt mir nicht mehr wie zu Zeiten der § 78 und § 621 ZPO selbst zu klagen! Ein eigenes Antragsrecht im Sorgerechtsverfahren ist mir aber ? siehe das Verfahren 1 BvR 420/09 BVerfG vom 21.07.2010 laut Beschluß des EGMR  22028/04 vom 03. 2.2009 für den Fall des (gemein-) samen Sorgerechtes - einzuräumen.

Hierzu siehe meine Verfassungsbeschwerde 1 BvR 50/15 vom 27. Mai 2015!

Das Gericht hat mit allen Mitteln das Verfahren 14 Jahre lang verzögert um der Kindesmutter Gelegenheit zu geben das Kind gegen väterlichen Willen einer gefährlichen religiösen Sekte einzuverleiben. Die Kindesmutter war Eingangs sogar soweit gegangen (siehe 3 WF 174/01 Oberlandesgericht Frankfurt a.M.) um Unterhaltsvorschüsse betrügen zu wollen indem Sie eine ungültige Geburtsurkunde dadurch und mit Hilfe des erpresserischen Jugendamtes herstellte dass sie das rechtliche Institut des Zustimmungsbedürfnis zur Vaterschaftsanerkennung missbrauchte § 1595 BGB. http://take-ca.re/ja.htm

Die Mutter ist nur an der Erpressung von Geld für ihre Sekte interessiert und daran den Kindesvater als UNFREIWILLIGEN SAMENSPENDER SEXUELL ZU MISSBRAUCHEN.

Daß die Gerichte mir, der zudem ein Opfer homosexuellen Missbrauchs während seines Zivildienstes wurde, das Kind streitig machen das aus einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft mit gemeinsamer Wohnung hervorging dient möglicherweise auch dazu mich mittels im Sorgerechtsverfahren erzwingbarer psychologischer Gutachten im Strafverfahren um den sexuellen Missbrauch beim Zivildienst in einer städtischen Klinik geleitet von Politikern mit Verbindungen zu Parteien welche möglicherweise tatvorsätzlich und schuldhaft Sorgerechtsreformen blockieren machen zu können mundtot zu machen um nicht selbst mit in den Missbrauchsvorwurf (Dienstvorgesetzter im Zivildienst) hineingezogen zu werden.
Dies Klinik bietet neuerdings ganz plötzlich REIKI an was für eine Absprache zwischen der Kindesmutter
durch unfreiwillige Samenspende und den für den anderen sexuellen Missbrauch verantwortlichen spricht

Ich lege gegen eine mögliche Nichtzulassung dieser Beschwerde durch das Bundesverfassungsgericht bereits hiermit eine Nichtzulassungsbeschwerde ein.


PS: Wie gesagt, der letzte Einschüchterungsversuch liegt weniger als 12 stunden zurück, 4 Wochen davor wurde ich körperverletzend verprügelt. Weil die Polizei hier nichts macht blogge ich das zur Information der Presse: http://wuergerjagd.tumblr.com


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13.09.2015 03:16
nachtrag: 29. August 2015

wieder ein Einwurf ohne den Vermerk des Zustelldatums!

Anschreiben vom 03. und Beschluss der RiAG Herrmann
sei nicht abzulehnen vom 27. August 2015

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13.09.2015 09:51

nur kurz: während ich warte daß man Datenabgleich mit Asien durchläuft

RELIGION:-  die haben glück dass ich relativ tolerant bin - es gibt da ganz andere kaliber - ich tippe mal: ?morgen fliegen wieder raketen aus dem gaza streifen auf ziele in isreal?:

rote line - deren verletzung = unannehmbare provokation

http://www.zeit.de/politik/ausland/2015-09/jerusalem-al-aqsa-ausschreitungen


?Das Gericht hat mit allen Mitteln das Verfahren 14 Jahre lang verzögert um der Kindesmutter Gelegenheit zu geben das Kind gegen väterlichen Willen einer gefährlichen religiösen Sekte einzuverleiben.?

http://tabea-lara.tumblr.com/post/128992396888/

Die REIKI Scheisse ist für mich eien rote Linie oder wenn Frauen meinen Männer seien als Kanonenfutter gut und zum zahlen aber wehe sie wollen sich in die Erzieheung eigener/leiblicher minderjährigen Kinder ?einmischen?

der vater ist kein vollwertiger elternteil so wie für htiler der jude kein vollwertiger mensch ist



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