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Bundesverfassungsgericht
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D-76006 Karlsruhe
Frankfurt/M., 21. März 2016
AR
1514/16 Bundesverfassungericht Karlsruhe
Schreiben der Frau Rittler vom 16. hier eingegangen am 21.03.2016
Verfassungsbeschwerde
negativer Prozesskostenhilfeentscheid in Sachen
XII ZB 436/15 Bundesgerichtshof Karlsruhe betreffend das Sorgerecht
für meien Tochter Tabea-Lara Riek *19.09.2000 verletzt das Grundrecht der Gleichheit
vor dem Gesetz Armer was richterliches Gehör angeht.
Ein Mensch der über Einkommen verfügt kann sich einen Anwalt nehmen
und klagen bis der Rechtsweg erschöpft ist. Das garantiert Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz.
Es dürfte unbestritten sein daß eine Vorprüfung einer Sache auf Erfolgsaussicht nicht gleichbedeutend mit einem
endgültigen Urteil ist, wenn etwa in einer Hauptverhandlung noch weiterer Sach-vortrag
geleistet wird. Ansonsten würden findige Kläger nur noch Prozesskostenhilfeanträge
einreichen und keinerlei Verfahren mehr führen, so würde man sich Kosten sparen.
Wenn jetzt ein vollwertiges Beschwerde-Verfahren, für das immerhin
drei Richter am Oberlandesgericht Frankfurt a.M. genug Erfolgsaussicht gesehen
haben um die Rechtsbeschwerde zum BGH ausdrücklich zuzulassen, ein anderes
Endergebnis haben KANN oder zumindest KÖNNTE als die Vorprüfung dann wäre der
HartzIV-Empfänger, der ich bin, aufgrund meines Vermögens VOR DEM GESETZ benachteiligt
wo ja alle Menschen gleich (zu behandeln) sind, also auch Arme und Reiche. Das
wäre also ein Vertoß gegen Art. 3 Abs. 1 und 3 Grundgesetz.
Das OLG Frankfurt a.M. hält
die Sache für Zitat: ?VON GRUNDSÄTZLICHER BEDEUTUNG? die ?HÖCHTSRICHTERLICH NOCH
NICHT ENTSCHIEDEN IST?.
Soll ich diesen Richtern
dort jetzt von der Prozesskostenhilfe-Vor-prüfungsstelle des BGH her ausrichten
daß sie eine Bande von Voll-idioten sind die juristisch keine Ahnung haben? Das
mache ich gerne, allerdings erst wenn der BGH auch in der Hauptsache dem
Oberlandes-gericht widerspricht und meiner Beschwerde stattgibt und nicht in bereits
bei der Frage der Prozesskostenhilfe.
Die Verfassungbeschwerde
wird daher aufrecht erhalten.
Mit freundlichem Gru&SZlig;
Maximilian Bähring