Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
D-60316 Frankfurt a.M.
Maximilian Bähring - Hölderlinstraße 4 ? D-60316 Frankfurt a.M.
Einschreiben Einwurf
Amtsgericht
Auf der Steinkaut 10-12
61352 Bad Homburg
23. April 2016
92 F 360/16 EA
SO Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe
Sorgerecht für meine Tochter Tabea-Lara Riek geboren 19.09.2000
Soeben, 23. erreicht mich per FÖRMLICHEr ZUSTELLUNG, WELCHSELBIGE HIER OHNE
VERMERKTES ZUSTELLDATUM in meinem Briefkasten lag, versehen mit
Begleitschreiben vom und dem Vermerk ausgefertigt am 21. Beschluss vom
Amtsgericht datiert auf den 13. April 2016. Darin geht es um den
Befangenheistantrag gegen Amtsrichterin Körner den Richerin Schramm ablehnend
bescheidet.
In dieser Angelegenheit habe ich inhaltlich bereits am 15. April 2016
Stellung
bezogen. Anscheinend hat die Richterin die nicht existente
Verfahrensordnung ?stopp? auf Seite 1 in
einer neuerlichen Aus-fertigung des Beschlussess mit Datum vom 21. April
2016 korrigieren lassen. Doch da ist noch mehr zu beanstanden:
Zitat: ?? da der vorgetragenen
Ablehnungsgrund auch aus Sicht des Antragstellers den Vorwurf der Befangenheit
nicht zu begründen vermag.?
So einen Schwachsinn
(abgesehn vom sprachlich schlechten Stil ?Grund begründen?) habe ich ja noch
nie gehört. Der Ablehnungs-Antragsteller bin ich und aus meiner Sicht ist der
Befangenheistantrag selbstverständlich begründet sonst würde ich denselben ja
nicht stellen. Richterin Schramm selbst spricht von einem vorgetragenen Grund.
Allerdings muß ich dazu
wissen an welchen Richter ich mich mit der Begründung wenden soll. Würde ich
den Ablehnungsrund dem Richter der abgelehnt wird selbst vortragen könnte
dieser einfach den Antrag als unbegründete Verafhrensverzögerung verwerfen ohne
daß der Antrag von einem zwoten Richter (hier Richterin Schramm) also durch
jenen Richter gegen den der Befangenhistantrag zu laufen begonnen hat (hier
Richterin Körner) unabhängig geprüft worden wäre!
So lange ich seitens des
Amstgerichtes keine Nachricht erhalte daß die Akte an einen Richter gegangen
ist gegen den von mir kein Befangengheitsantrag läuft der diesen dann prüfen
will werde ich ? um der Gefahr der Antragsverwerfung durch den Richter gegen
den Befangenheitsgesuch läuft zu begegen ? auch nicht begründen können.
Auf Seite Zwo findet sich der nächste Fehler.
Zitat: ?bei dieser Sachlage
liegt kein Grund vor .. weil selbst für den Fall? wofür aufgrund des Umstands
? dies kein Grund darstellte der zur Befangenheit führte.?
Hier müsste es lauten ?dies
keinEN Grund darstellte? und ?führen würde?.
Ich stelle außerdem nicht
?pauschal? Anträge gegen FÜNF EINZELrichter ? und raten Sie mal wer von einer
Verfahrensverzögerung profitiert. Ich jedenfalls nicht. Und schon deshalb ist
ihr Argument Unfug.
Ich habe eben mit einer
ganzen Reihe von Bad Homburger Amtsrichtern schlechte Erfahrungen gemacht. Und
die Richterin Leichthammer, die schlußendlich selbst zugegeben hatte in der
Sache befangen gewesen zu sein, hatte, nachdem dieselbe ihr Amts als MISSBRAUCHt
hat indem sie
versuchte den Antragsteller auf Nimmerwiedersehen verschwinden und (auf ihr
Geheiß hin mit Psychoterror?) foltern (?) zu lassen um ihn einzuschüchtern Dezember 2002 VOR ZEUGEN in der Verhandlung zu
9F 434/02 UG Amtsgericht Bad Homburg zugegeben daß der so wörtlich
?Wirbel den ich um das Verfahren veranstaltet
habe?
womit sie meine Beschwerde
beim hessischen Minister der Justiz gegen den Richter Dr. Walther
WEGEN DESSEN PERMANENTEN VERFAHRENSVERZÖGERUNGEN
meinte, sei Thema einer
Besprechung von ihr und diesem Richter gewesen woraus sich eindeutig herleitet
daß es am Amtsgericht Bad Homburg eine Kaffeklatschrunde gibt in der man sich
über Kläger die man für Querulanten hält austauscht. Gerne benenne ich meinen
Zeugen für die Äußerung über das richterliche Krähenprinzip.
Das man mit einigen Richtern
die jeweils ERWIESEN haben nicht OBJEKTIV urteilen zu können kommt im
Rahmen von 15 Jahren prozessierens (allein in Sachen meiner Tochter)
schonmal vor.
Bei Richterin Schramm liegt
die Besorgnis vor da Sie mit dem Rechtsanwalt Schramm aus dem inzestiösen (wenn
Kinder keinen ?Erzeuger? haben sondern fundamentalchristlichen
Wahnvortsellungen nach ?jungfräulich
empfangen? werden wie 9F 104/01 KI Amtsgericht Bad Homburg) Stadtteil Kirdorf
verwandt ist. Im letzten Verfahren 92 F 492/13 Amtsgericht Bad Homburg hat Sie
diese Vermutung meinerseits angesichts eines Befangenheitsantrages jedenfalls
nicht ausräumen wollen. Solche Familienbande sind in der Familie Schramm nicht
ungewöhnlich. Der Rechtsanwalt Claus?Christoph Schramm der Stammkunde der
Kneipe HXXXXkXXXXX und Mitbewohner der Ober- Eschbacher Wohngemeinschaft von dessen Wirtin AXXXXX RXXXXXX, einer
kurzzeitigen Liaison von mir während meiner Studienzeit, war erzählte mir ?
wenn ich das richtig verstand - er hätte mit den Türstehern am Musiklokal
Gambrinus, der Dorfdiscothek der Bad Homburger Jugendlichen, nur deshalb strafrechtlich
zu tun weil man ihm seine Zulassung ewig verweigerte weil eine nahe
Familienangehörige von ihm Richterin sei.
Dieser Anwalt Schramm vertrat
die Beklagte AXXXXXX in einer Rechtstreitigkeit um eine Zahlung hinsichtlich
gegen meien Eltern das Ehepaar Bernd- und Ilse-Marie Bähring. Unser
Bevollmächtigter war damals der Anwalt XXitzXX (der Vater der besten Freundin der langjährigen
Lebensgefährtin meines Freundes und Schülerzeitungskollegen FXXXXX
BXXXXXXXXX). Es ging damals um das bezahlen des Verlegens von Leitungen eines
geteilten Grundstückes in der Kappesgasse 2 in Ober-Erlenbach die nicht durch
eine Garage überbaut werden durften. Das war ? wenn ich recht entsinne ? sein
erstes Verfahren in dem er es dem Geldsack Bähring (er verwechselte meinen Vater
mit dem Chefredakteur der Börsenzeitung der ebenfalls Bernd Bähring heißt)
zeigen wolle. Auch dieses Verfahren zog sich ewig.
Und genau wie im nun seit 15
Jahren geführten Verfahren um meine Tochter die ich seit 15 Jahren nicht zu
Gesicht bekomme ließen Klägervertreter Termine platzen, es gab Säumnisurteile,
alles was nach Parteiverrat riecht nur nicht das was man von gewissenhaft arbeitenden
Juristen erwarten würde.
Ein anderer Anwalt der meist
bei ?Tillmann? im ?Luna-Y-Sol? seine Feierabenddrinks genoss, Claus-Jürgen
Exner, mit dem ich zusammen mal dort Musik aufgelegt habe erzählte mir ebenfalls
er habe ein Richter in der Familie. Sein Vater sei bis zu dessen Tode Landrichter
in Frankfurt gewesen wenn mich nicht alles täuscht. Der vertritt Trunkehitsfahrer mit Schwerpunkt
Verkehrsrecht wenn ich das richtig mitbekommen habe.
Man trifft abends viele
Alkoholiker-Anwälte in Bars. Wobei ich glaube daß der Frank(?) Weber
hauptsächlich eher Mietsachen macht.
Wie sie sehen empfiehlt es
sich eigentlich schon deshalb, damit das Private privat bleibt, solchen
Befangenheitsanträgen einfach stattzugeben.
Wie ich schon in meinem
Schriftsatz vom 15. April anmerke ist nämlich der einfachste Weg ein Verfahren
nicht zu verzögern indem man die Sache ? so man als Richter abgelehnt wird ? an
einen Kollegen abzugeben anstatt, und spätestens das ist ein Befangeheitsgrund
der an richterlicher Objektivität zweifeln lässt; nämlich wenn jemand Ablehnungsgesuche
als PERSÖNLICHEN ANGRIFF WERTET und
KRAMPFHAFT versucht; AN DER EIGENEN ZUSTÄNDIGKEIT für solch Sache FESTZUHALTEN.
Daher lehne ich jetzt auch die
über das Ablehungsgesuch befindende Richternin Schramm ab.
Das Schreiben geht Ihnen auf
dem Wege des Einwurfeinschreibens (ohne Rückschein) zu da ich momentan mehrere
Verfahren führe und gerade gegen Monatsende das Budget meiner HartzIV
Portokasse aufgebraucht ist.
Gru&SZlig;
Maximilian Bähring
~~~
Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
D-60316 Frankfurt a.M.
Maximilian Bähring - Hölderlinstraße 4 ? D-60316 Frankfurt a.M.
Einschreiben Einwurf
Oberlandesgericht
Zeil 42
60313 Frankfurt a.M.
23. April 2016 92 F 360/16 EA
SO Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe
Sorgerecht für meine Tochter Tabea-Lara Riek geboren 19.09.2000
meine Eingabe vom 15. April 2016
zur sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss vom 13. ausgefertigt
am 14. (liegt vor) und den mir heute zugegangen vom 13. ausgefertigt
am 21. April 2016 (fast, wortgleich, anbei in Kopie) hinsichtlich meines
Ablehungsgesuches gegen Richterin Schramm reiche ich hiermit Sach-
Vortrag zum mir heute zugegangenen Schreiben ein, zu entnehmen
meinem Schreiben an das Amtsgericht mit heutigem Datum.
Gru&SZlig;
Maximilian Bähring
~~~
Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
D-60316 Frankfurt a.M.
Maximilian Bähring - Hölderlinstraße 4 ? D-60316 Frankfurt a.M.
Polizeipräsidium Westhessen
Saalburgstraße 116
61350 Bad Homburg v.d.Höhe
23. April 2016 Strafanzeige gegen die Amtsrichterinnen Körner und
Schramm
meine Eingabe vom 15. April 2016
zu meiner Strafanzeige vom 15. April gebe ich Ihnen die
sich aus der beigefügten Begründung eines Befangenheits-
antrages zu entnehmenden neuen Informationen.
Gru&SZlig;
Maximilian Bähring