13.05.2016 11:53
ohne Worte.
DIE FLOTERN LEUTE ZU TODE DAMIT ANWÄLTE GEBÜHREN AUS DEM ERBE
ERHALTEN KÖNNEN. SIE GREIFEN ALSO IN FREMDER ELUET TASCHEN. DA GEHT
ES NUR UMS GEDL.
Wenn
Menschen im Rahmen von Selbstmordsterben dann werden Sie dafür mit
Ihrer permanenten Rechtsbeugung und Verweigerung die Verantwortung
tragen.
Sie versuchen Verfahren dadurch zu erledigen Väter zu bedrohen
(Willkürpsychiatiserung mit Folter und Vergiftung) und dann im
Hungerstreik
umkomme zu lassen. Also durch MORD!
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[1] "201605131153-144293925033-1.jpg"
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