14.06.2016 08:17

ENTWURF

Maximilian Baehring  Hoelderlinstrasse 4  D-60316 Frankfurt M.
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Oberlandesgericht
Zeil 42
D-60313 Frankfurt a.M.

                                                                                                                              Frankfurt a.M., den 14. Juni 2016

3 WF 86/16 Oberlandesgericht Frankfurta .M. / 92 F 360/16 Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe

unter  Zuhälterei versteht man im Allgemeinen  eine Tätigkeit bei der jemand Drittes dadruch an Einnahmen kommt daß eine Person die als Gegenleistung für ?sexuelle Gefälligkeiten? von jemand anderem Geld erhält durch diese ausgebeutet wird.  Unterhaltsansprüche gehen im Regelfalle  auf ?sexuelle Gefälligkeiten? in der Vergangenheit zurück. Ehen waren/sind nur gültig wenn sie ?vollzogen? wurden, das bedeutet daß eine Ehe aus der ein Versorgungsanspruch gegenüber dem besserverdieneden Gatten (in dem Wort steckt die Tätigkeit des begattens ja schon drinne) herrührt ist ebenfalls ein Prositutionverhältnis, allerdings für Dumme, sozusagen als Abofalle. Als das Schuldprinzip bei der Scheidung abgeschafft wurde hat der Gesetzgeber ist Fremdegehen nicht mehr unbedingt Scheidungs-grund, eine Ehe steht damit nicht merh für ein Treueverhältnis. Als der Straftatbestand der Vergewaltgung in der Ehe eingeführtwurde hat der Gesetzgeber betrügerische Scheinehen und Steuersparmodelle end-gültig gegenüber der tatsächlichen Familie aus Vater, Mutter und einem oder mehreren  genetischen Abkömmlingen derselben bevorzugt. Gipfel dieser pervertierten Entwicklung ist die Homo-Ehe.

Was schießt der Idiot von Attentäter von Orlando denn 49 Schwule tot wenn er stattdessen sich einfach bequem mit Bier und Vhips  die Europameisteschft vor dem Fernseher genießen könnte und daruf warten daß sich das Problem von selbst erledigt. Aus Homo-Ehen gehen keine Nachkommen hervor und daher sterben diese Menschen samt ihrer Erblinie sowieso binnen einer Genartion aus ? ganz ohne daß irgend jemand auch nur den geringsten Impuls von außen dazu gebene müßte, ganz genau wie zölibatär lebende katholische Priester und Mönche, wovon einige ihr Priestersalär damit verdienen daß sie durch Trauungen am Sex der andern mitverdinen oder dadruch daß Sie deren Kinder durch Taufe oder Kommunion kirchen-steurpflichtig machen noch bevor dei überhaupt geschäftsfägig sind.

Zuhälterei hat viele Gesichter. Im Prinzip ist der über dei exklusivität ehelicher Treue wachender  Priester nichts anderes als der Zuhälter der dafür sogt daß es ?immer schön derRreihe nach? zugeht. Warum dieser Exkurs?

Nun, Familienrichter verdienen von Erbschaftsstreitigkeiten zwischen Institutionen abgesehen nur dann Geld wenn die Leute ?schnaggserln?. Ohne Nachkommen würden alle Erbschaften automatisch dem Staat zufallen so andere köerschften wie Kirchen oder Stiftungen nicht behaupten könnten ebenfalls Erben zu sein. Familiengerichte regeln Angelegenheiten von Kindschaft, Umgang/Sorge, Ehe und Tod. Und zwar nur bei Sreitigkeiten. Also Streitfälle die Sex oder Tod zur Grundlage haben. Ein schmutziges Geschäft, ?Im weitesten Sinne  Zuhälterei. Daher dieser Exkurs, ich beginne nämlich nochmal, mit der Anrede

Zuhälter Reitzmann.

Sie sind ein Kindesentführer im Sinne des § 235 (4) StGB. Denn Sie verdienen ihr Salär damit daß sie einer Mutter dabei helfen für sich einen Unterhaltsanspruch herzustellen indem sie druch eine Verfahrens-verzögerung nach der anderen verhindern daß der Kindsvater (das bin ich) das Kind selbst versorgt und erzieht udn deshalb auch nicht unetrahostpflichtig wird, sie Sexist.

Jetzt wiessen sie mal welches ?Standing? sie bei mir haben, das eines Verbrechers.

Sie unterstützenFrau Grohmann - vom Jugendamt Bad Homburg oder doch vomSozailverband der katholiscne Frauen - bei ihren durch und durch üblen Machenschaften. Katholiken haben nämlich damit begonnen durch Adoptionen richtigen Eltern ihre Kidner zu entreissen und sie falschen zuzuordnen.
Und um die zu finanzieren sollen das richtige Elternteil erpresst über sein Kinder Zwangsarbeot leisten.

Auch Heinrich der Achte von England hat sich als er der Praxis Gewahr wurde nach der Ehe , Erbe/Thron-folge nichts mit der Abstammung (?aus dem Geschlechte der ??) zu tun haben sollte dabei mitgemacht Europa in jahrhundertedauernde Kriege zwischen Protestanten und Katholiken zu verwickeln. Ich bin nicht der  erste dem das Katholikentum, der Versuch die Menschen dumm und analphabetisiert zu halten um absolutistischen, also diktatorischen Herrschaftsformen in die Hände zu spielen, nicht passt. Aufklärung begann nach Gutenberg, Luther und Zwingli, waren Menschenrechte schon Bestandteil des alten Testaments gewesen (? aus der Gefangenschaft in Ägypten befreit ?) wusste die Menschen nichts davon wiel es keine Gesetzbücher gab. KIRCHEN SIND ZUTIEFST VERBRECHERISCHE ORGANISATIONEN.. Sie missbrauchen ihr  ?Notarsrecht? für Abstammungsbeuurkundungen (ursprünglicher Zweck einer Taufe) um Abstammungen zu verfälschen. Die Ehe (wie in ?vorher? ) galt früher allein dem zweck daß eien Frau postkoital nicht ?Vergewaltigung? brüllen konnte. Daher ist der Vergleich zwischen Zuhälter, Standes-beamtem,  Priester UND IHNEN durchaus angebrcht. Kirchenkampfschriften ?Eltern bleiben ein Leben lang?  unter Umgasgrecht zu verorten ist grober Unfug, so es nicht um die Betrachtung einer Erblinie geht. Ich bleibe sehr zu meien Leidwesen immer Kind meiner mich schwerst seelisch udn tatsächlich misshandelt habenden Eltern . ?Eltern bleiben? bedeutet nicht: Wenn jemand volljährig geworden ist hätten Eltern noch irgendwelche Rechte aus bestimmung oder Mitbestimmung von dessen Lebensweg.  Meine Eltren haben sogar Versucht mich entmündigen zu lassen nur wiel es Ihnen noch nicht genug war mich 18 Jahre lang quälen und drangsalieren zu können.

Der begriff ?ELTERN? ista lso eindeutig definiert als Vater und Mutter eines Kindes. Und nur das nennt sich Familie. Udn nur die sethet unter dem besonderen  Schutz des Staates. Das ist jedem normalen Menschen auch intsinktiv klar. Mit Abstammung haben nur Zuwandrer Probleme oder US-Amerikaner.

Sie, Zuhälter und Kindesentführer Reitzmann (den Namen haben sie sich wahrscheinlich irgendwo zusammengegoogelt wo Fallen für Internet-Foms-Stalker aufgestellt worden sind) dem der BGH bescheinigt hat daß er zutiefst unsinnige Urteile fällt, nämlich bei der Zulassung einer Beschwerde nach
§1666a BGB satt derm Verweis auf den Neugeschaffenen §1672 (2) BGBversuchen nun mich erneut zu provozieren.

Wenn ich mit der Sache zum BGH gehe dann herrscht spätestens dort Anwaltspflicht.

Der BGH macht das dann ganz einfach. Der gibt Die Sache seiner Geschäfsstelle für Prozesskostenhilfe. Und da bleibt die sache dann midnestens mal ein halbes Jahr liegen.

Und das ist hier wieder ihre Absciht. Sie wollen das verafhren durch solches Vrogehen erneut hinaus-zögern um dann das Kind weiter gegen mich aufzuhetzen damit es dann behauptet es wolle seinen Vater nichts ehen.

Außerdem helfen Sie noch mehrfachemsexuelln missbrauch und einer Vergewaltigung und Freiheitsebraubung bei.  Ich wude NACHWEILSICH 1999 der feiheit beraubt und unter bewusstseins-verändernde Drogen gesetzt wobei  Uta Riek mir das Kind anhängte.

Befragen Sie mal Florian Bruckmaier, Ralf Grünberg udnd andere oder schun Si eienfach mal in meien EMails von Anfang 1999. Da stehts genau drinne was anchher passiert ist. Daß man mir Kidner ahängenw ollte um aln geld zu kommen. Ich erzeiehe aber meine Kinder leiebr selbst satt entf+her zu bezajlen.

Sie KIDNAPPER.

Sie zögern Jahr um Jahr Verfahren heraus und das ist Rechtsbeugung und im Falle des § 155 FamFG
erwiesenermaßen RECHTSBRUCH. Dafür gehören

sie Schwein (denn ein Mensch macht sowas nicht)

lebenslänglich in einen der hesssicehn Folteräast gesteckt, TODESSTRAFE IST für Leute wie Sie ZU MILDE. Sie wollen nur Geld und sind an der Sache nicht intressiert. Es ist eine Schande daß Leute wie Sie Richter werden können.

Ich hfofe irgendjeandem platzt mal der Kragen und er acht Ihnend ie Hölle heiß. Für mich stehen sie nicht mit Hitler auf eienr Stufe denn Hitler hat mir persönlich  nichts getan, ich finde Sie sind schlimmer als Hitler. Und jetzt sagc ich Ihnen mal was mein ehemaliger Mitarbeiter Schilling zu sagen pflegte ?

?FICK DICH INS  KNIE?und dann setze ich noch daruf was Jutta Riek, die Mutter der Kidnesmutter sagte?ARSCHLOCH?.

Ich werde einen Mob zusammentrommeln de schlimmer als das ist was direkt vor dem OLG am Tag der EZB Eröffnung passiert ist, als Demonstarnten die Polizweiache dem Gebäude gegenüber angegriffen und Polzeiautos in zerstört haben.

Ich verfluche Sie!

Sie wollen die sache nämlich nict dem BGH vorlegen sondern druch ein Vorlegen der Nebensache das Verfahren verzögern. Dem dient auch die Abrechnung bereits während des laufenden Verfahrens.

DAS FAMFG kennt das Rechtmittelder FORTOGEN WEITERNE BESCHWERDE und Sie haben vergessen eien erchtmittelelehrung zu machen § 39 FamFG (Sprungrechtsbeschwede meint BVerfG), § 526 1 (2) ZPO, §57 FamFG, § 58 FamFG


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14.06.2016 08:18

Maximilian Baehring  Hoelderlinstrasse 4  D-60316 Frankfurt M.


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Oberlandesgericht
Zeil 42

D-60313 Frankfurt a.M.

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3 WF 86/16 Oberlandesgericht Frankfurta .M. / 92 F 360/16 Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe
Revision/Berufung

Euer Durchlaucht!

Schreiben datiert auf den  06., frankiert am 10. erreichte mich mit normaler Post am 11. Juni 2016. Stopp,
Moment mal, neben der materiellen kann ich auch noch formal die Rechtsbeschwerde am OLG einlegen

- Sie hatten Rechtsmittelelehrung vergessen § 39 FamFG, § 526 1 (2) ZPO, §57 FamFG, § 58 FamFG -

über Sprungrevision zum BUNDESVerfG muss nicht belehrt werden, aber die nächste Instanz IN SORGERECHTS-(anders als in Betreuungssachen wo das Landgericht im Instanzenzzug  zwischen Amts- und Oberlandesgericht liegt ) nach  FamFG wäre im ORDENTLICHEN RECHTSZUG wohl der BGH.

Wenn Sie, Richter Reitzmann, dorthin Beschwerde explizit zulassen passiert da selbe wie beim letzten male: ich bekomme für das Gericht, an dem ich anwaltlich vertreten werden muss, keine Prozess-kostenhilfe und das bekomme ich erst nach einem halben Jahr mitgeteilt was wieder unnötiger Zeit-

verlust ist, wobei der gestzgeber deutlich Zeigt daß er es Umgangsvereitelnden Müttern schwer machen will bei jedem deshalb verhängten Zwangsgeld bis zum BGH vorzustoßen und nicht dem prinzipiell teilsorgeberechtigten Vätern ihre Rechte durchzusetzen.

Abgesehen davon: Die halten Sie (samt ihrem Senat) in Karlsruhe  für einen kompletten Vollidioten der Ihnen unnötig Arbeit bereitet. Schauen Sie doch mal unter XII ZB 436/15 Bundesgerichtshof Karlruhe nach.

Dem Prozesskostenhilfenatrag haben die nicht stattgegeben weil die Sache nicht von Bedeutung sei, anders als Sie und ihr Senat meinten.

Daher also satt §§ 58-69, §§ 70-55 FamFG RECHTS-Beschwerde wegen § 526 (1) 2 ZPO ? dass die Anfechtung  formaljuristischer Natur ist - geht aus meinem Schreiben hervor das im ersten Satz die Worte das ?NICHT BESCHLUSSFÄHIGE OLG? enthält.


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