wenn die ?versehentlich? 5 Euro unetsrchlagend ann unterschlage ich ?versehentlich? mal ne 5 im Kassenzeichen.
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Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt M.
vorab per Fax:+49 ( 0)69 1367-8046
Einschreiben Einwurf
Gerichtskasse Frankfurt
Heiligkreuzgasse 34
D-60313 Frankfurt a.M.
Frankfurt a.M., den 29. Oktober 2016
Kassenzeichen X01559300101X Frankfurt a.M. / 3 WF 208/16 001 010 OLG Frankfurt a.M.
In vorbezeichneter Angelgenheit teile ich mit:
Ich
habe ihr Schrieben datiert mit dem 12. Oktober 2016 am 18. Oktober 2016
mit normaler Post im Briefkasten erhalten. Wie immer liegt gegen ihre
ungerechtfertigte und dank getrennter Anfechtung des Kostenentscheides
mit Suspensiveffekt zudem rechtunwirksame Forderung mein Einspruch,
meine Beschwerde datiert auf den 27. September 2016 Ihnen Zugegangen mit
Einwurfeinschreiben RE 3795 8854 4DEvom 27. September 2016 vorm die
von Ihnen wie immer nicht bearbeitet wurde weil die Justiz und zwar
nachweilbar eine Bande willkürlich agierender Rechtsbeuger ist mit der
Absicht sich selbts zu breeichern und schwere Gesundheistschäden bei
ihren Opfern bis hinzum Tode herbeizuführen.
Nebensache-Forderungen
wie die die sie da beizutreiben versuchen entstehen überhaupt nur
dadurch daß Gerichte WILLKÜRlich agieren und Gesetze ganz einfach
brechen anstatt Recht nach den Buchstaben des Gestzes zu sprechen,
nachweisbra etwa beim § 155 FamFG. Seit 16 Jahren bekomme ich wegen
ihrer willkürlichen männer und behindertediskrimineirenden Justiz mein
Kind nicht zu Gesicht.
Wie aus ihrer Mahung hervorgeht ist von den
in Frage setehnden 60,00 Euro ja eien erste Rate von 15,00 Euro bereits
von mir per Banküberweisung ausweislich meiens Konotauszuges am 30.
September 2016 gezahlt worden und wohl auch eingegangen. Sonst hätte
sich die Forderunsghöhe von 60,00 Euro nicht reduziert. Allerdings weist
ihre Mahnung eien Fehlbetrag von 50,00 Euro aus anstatt den 60,00 Euro
abzüglich den bezahlten 15,00 Euro reduziert auf 45,00 Euro.Woherkommen
die zusätzlichen 5,00 Euro Forderung? Können Sie nicht rechnen? Zu
meinen Ungunsten wurde ein Mahnbetrag von 5,00 Euro falsch verbucht,
denn für das Abziehen von 5,00 Euro Mahngebühr bestand mangels
anfechtbarem Bescheid keinerlei Rechtgrundlage, das stellt eine im Sinne
des Strafgestzbuches strafbare Unterschlagung dar die ich zur Anzeige
bringen werde.
Von weiteren Zahlungen werde ich absehen udn zwar
bis Sie ihrerseits ihrer Pflicht genüge getan haben meien Urprünglichen
Anträge aufZahlungserlichterung und Stundung sowie dei eingelegten
Beschwerden ordentlich zu bearbeiten. Hierfür setze ich ihnen Frists bis
einschließlich 14. November 2016! Danach betrachte ich die Forderung
wegen fehlender Bearbeitung des Einspruches für gegenstandslos.
+++
Einschreiben Einwurf
Oberlandesgericht
Zeil 42
D-60313 Frankfurt a.M.
Frankfurt a.M., den 29. Oktober 2016
3 WF 208/16 001 010 OLG Frankfurt a.M.
Kassenzeichen X01559300101X Frankfurt a.M.
anbei zu Ihrer Information!
Es sieht ganz so aus als unterschlügen da SCHON WIEDER ihre
Zigarettensuchtkranken in der öfftnlichkeit saufenden Kollegen
Kleinstbträge (hier 5,00 Euro ) in der Hoffnung daß es niemand
mitbekommt.
+++
Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt M.
Einschreiben Einwurf
gemeinsame Poststelle der
Justizbehörden Frankfurt/M.
Gerichtsstraße 2
D-60313 Frankfurt a.M.
Frankfurt a.M., den 29. Oktober 2016
3 WF 208/16 001 010 OLG Frankfurt a.M./
Kassenzeichen X01559300101X Frankfurt a.M.
anbei zwei getrennte Schriftsätze zur Weiterleitung
an die Gerichtskasse und das Oberlandesgericht!
Der an dieGerichtskasse gerichtete umfasst 1 Blatt, 1 Seite.
Der für das Oberlandesgericht umfasst 2 Blatt, 2 Seiten und
ist oben links zusammengetackert.