tabea-lara | ||
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Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M. MANDATSERTEILUNG OLG-ZUGELASSENE RECHTSBESCHWERDE BEIM BGH Herr K*****! wie soeben circa 13:15 Uhr telefonisch besprochen: Heute, den 18. September 2015 erhalte ich Post von Ihnen. Als erstes haben sie nochmals Antrag auf Prozesskostenhilfe nebst Ausfüllhinweisen mitgesendet obgleich ich Ihnen am 14. September 2015 um 09:10 Uhr, 09:24 Uhr, und (doppelt wegen PGP Software-Fehlfunktion) um 09:51 Uhr EMails mit dem bereits ausgefüllten Auftrag im Anhang gesandt hatte. Außerdem ? das sehe ich eben erst - ist alles was sie beantragen Frist-verlängerung ?ZUNÄCHST? um zwo Monate. Gibt es wieder eine ZPO-Reform dies solch lange Fristen erlaubt? Hat das Verfahren noch nicht lange genug gedauert? Auch mit dem Schreiben der eigenen Berufsbe-zeichnung Recht-S-anwalt (Seite 4) haben Sie anscheinend Probleme! |
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STRAFANZEIGE Die Anwältin Dagmar Asfour, die RichterInnen Körner, Kummer-Sicks und Reitzmann haben mit voller Absicht und aus politischen Motiven heraus merhfach und VOR ALLEM - das ist neu nach Aktenlage NACHWEISLICH - versucht Maximilian Bähring umzubringen. Auf sarkastischen HINWEIS des Vaters nach mehr als 14 Jahren prozessieren man könne ihm genauso ein Todesurteil schicken, gefaxt an OLG und gegnerische Anwältin hat das OLG ihm am 24. Dezember 2104 solch Urteil zugesandt um ihn ganz gezielt in den Selbstmord zu treiben. Am 18. Dezember fragte er noch schriftlich mal bei der Polizei Frankfurt a.M. nach Statistiken zu Väterselbstmorden an nachdem er am 07./09. Dezember 2013 bereits eine Kopie einer Eingabe an das Bundesverfassungsgericht gemacht hatte. Weil Poststelle an Amts- und Oberlandesgericht permanent Eingaben verschlampt und mein VoIP/Faxnaschluß gehackt wurde ? organisierte Rache für ?zivildienstzeitliche POSTRAUMBELASTUNGSTÖRUNG?, ein zu spät kommen nachdem man dem Kindesvater KO-Tropfen artig Marihuana in den Kakao gemischt hatte (Jens Craggs) um ihn anschließend sexuell mißbrauchen zu können (Peter Hett) das als Rache für die politische Betätigung gegen eine Klärschlammtrocknunsganlage durch die Partei FHW - mache ich sie immer doppelt/dreifach, per Email und Internetfax, - auch weil ich mehrfach fast umgebracht wurde auf dem Weg zum Gericht wofür es Zeugen gibt und weil ich aufgrund des Hacks eben nicht sicher bin ob die Internet-Telefonleitung funktioniert ? und dann einmal per Post (meist Einschreiben) falls es nicht Frankfurter Gerichte sind und persönlichem Einwurf/Abgabe gegen Eingangsstempel bei der Pforte des OLG Zeil 42 und bei der gemeinsamen Poststelle in der Gerctsstraße 2! Über die Kopie an der Pforte des OLG kann man nachvollziehen wo wenn mal wieder ein Schriftstück bei Gericht verlorengeht. - immerhin gehen hier sogar nachweislich Wahlbenachrichtgungspostkarten verloren. So also auch im Falle der Eingabe vom am 07./09. Dezember 2013 an das Bundesverfassungsgericht. Das Schrieben lag dem OLG ebenso vor wie die sarksatisch-ironische teelfaxbitte um das ?Todesurteil? welches es am 24. Dezmber 2014 erfüllte. |
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Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M. Gerichtkasse Frankfurt a.M. D-60313 Frankfurt a.M. |
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nur kurz: während ich warte daß man Datenabgleich mit Asien durchläuft
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nachtrag: 29. August 2015 |
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Maximilian Bähring 13.September 2015 Verfassungsbeschwerde 3 UF 167/15 Oberlandesgericht
Frankfurt a.M. http://www.gesmat.bundesgerichtshof.de/gesetzesmaterialien/15_wp/UmsfamEBVerfG/BBD804_03_Ber.CN_1-1_o.pdf Man versucht Sorgerechtsverfahren
unmöglich zu machen und Zweckzuentfremden um (Schutz-) ?/-2-
Die
durch die permanenten Diffamierungen der Anwälte der Kindesmutter (diese schrieben
offene Briefe ins Sekretariat der Bürogemeinschaft ? geteiltes Sekretariat -
mit meinen zwo größten Kunden du einem Mitgesellschafter mit dem Inhalt der
absichtlichen Fehlbehauptung ich sei drogenabhängig) und ihr selbst mir nachweislich entstandenen Vermögensschäden
beziffern sich auf entgangenes Gehalt in Höhe von etwa einer halben Million
Euro. Ich bin als folge kindesmütterlichen Nachstllens vollkommen mittellos und
beziehe HartzIV. Das Unternehmen hat Sie durch ihr verhalten derartig
geschädigt dass es daran kaputt ging (?Zweck der Veranstaltung?)! Die Kindesmutter
gehört einer Sekte an die REIKI betreibt, das ist so etwas wie Scientology. Man
hat auch versucht mir Drogen unterzuschieben um für die Falschvorwürfe im
Nachhinein Fakten zu schaffen. Die Polizei bleibt bei Strafanzeigeversuchen untätig! |
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http://www.gesmat.bundesgerichtshof.de/gesetzesmaterialien/15_wp/UmsfamEBVerfG/UmsfamEBVerfG-index.htm |
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1998 wird der § 1626a geändert das bedeutet die Seite mit dem Gesetz
wird aus dem Ordner herausgenommen und durch die ab 1998 gültige
ersetzt. Jetzt wird rückwirkend die alte Fassung verändert die vor 1998
galt und ersetzt wurde. Das bedeutet die aktuelle Fassung von 1998 wird
aus dem Ordner genommen und durch die nicht aktuelle Fassung von vor
1998 die sich geäbert hat ersetzt oder was? |
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Sendungsnummer ?RB 5127 4496 8DE?! |
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Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M. Amtsgericht Bad Homburg v.d.H. OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN BESCHLUSS In der Familiensache 1. Tabea-Lara Riek, Betroffene, 2. Maximilian Bähring, Hölderlinstr. 4, 60316 Frankfurt Kindesvater und Beschwerdeführer, 3. Uta Brigitte Riek, Kindesmutter und Beschwerdegegnerin, 4. Jugendamt des Hochtaunuskreises, Ludwig?Erhardt Anlage 1-4, 61352 Bad Beteiligter, -2- hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ? 3. Senat für Familiensachen - - Familiengericht - Bad Homburg v.d.Höhe vom 02.06.2015 durch Richter am Oberlandesgericht Reitzmann, Richterin am Oberlandesgericht am 28.08.2015 beschlossen: Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe: Der Beschwerdeführer ist der Vater des Kindes Tabea-Lara Riek, geb. am desvater hat seit 14 Jahren keinen Kontakt mit seiner Tochter. Der Antrag des Kindesvaters auf gemeinsame elterliche Sorge wurde mit Be? Mit Schriftsatz vom 27.04.2015 regte der Kindesvater beim Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe an, der Kindesmutter die alleinige elterliche Sorge zu entziehen. Er -3- äußerte Bedenken an ihrer Erziehungsfähigkeit. da diese Mitglied der sogenan Das Jugendamt hat dem Amtsgericht mit Bericht vom 26.05.2015 mitgeteilt, dass keinerlei Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen. Mit Beschluss vom 02.06.2015 hat das Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe festgestellt, dass familiengerichtliche Maßnahmen nicht erforderlich sind. Zur Begründung hat es ausgeführt, dass keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Wohl Tabeas irgendwie gefährdet sein könnte. Hiervon habe sich das Gericht bereits in dem Verfahren 92 F 493/13 SO überzeugen können. Hiergegen richtet sich die Beschwerde des Kindesvaters, mit der er den Entzug Der Kindesvater hat die Richterin am Oberlandesgericht Kummer-Sicks mit Der Senat konnte in der aus dem Beschlusseingang ersichtlichen Besetzung entscheiden. Das Ablehnungsgesuch des Kindesvaters vom 06.07.2015 gegen den gesamten Senat ist rechtsmissbräuchlich und damit unbeachtlich (vgl. BGH vom 04.02.2002, Az. Il ARZ 1/01, NJW-RR 2002, 789). ln der Sache selbst ist die gemäß 55 63, 64 FamFG form- und fristgerecht eingelegte Beschwerde des Kindesvaters als unzulässig zu venNerfen. -4- Der Kindesvater ist nicht beschwerdeberech'n'gt (ä 59 FamFG). Gemäß ä 59 Abs. 1 FamFG steht die Beschwerde demjenigen zu, der durch den Beschluss in seinen Rechten unmittelbar beeinträchtigt ist, also materiell beschwert ist. Eine Entscheidung des Amtsgerichts, die Maßnahmen gemäß ä 1666 BGB gegen den allein sorgeberechtigten Elternteil ablehnt, verletzt den anderen Elternteil nicht in eigenen Rechten. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, Beschluss vom Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist zwar unter der Geltung des früheren Verfahrensrechtes zu 55 57, 20 FGG ergangen. Dass sich durch das FGG-RG an dieser materiellen Rechtslage etwas verändert hat, ist indes nicht ersichtlich. ln einer weiteren Entscheidung vom
16.06.2010, Az. XII ZB 35/10 (FamRZ 2010, 1242 ff.), die ebenfalls zu
den Verfahrensvorschriften des FGG ergangen ist, hat der
Bundesgerichtshof ausdrücklich danach differenziert, ob das
Familiengericht in seiner Entscheidung Maßnahmen nach ä 1666 BGB
ergreift oder aber davon absieht. In dem dort zu entscheidenden Fall
wurden der allein sorgeberechtigten Mutter eines nichtehelichen Kindes
durch die Entscheidung des Familiengerichts Teile der elterlichen Sorge
entzogen. ln dieser Fallkonstellation ist der Kindesvater gegen die
ablehnende Entscheidung des Familiengerichts, ihm das Sorgerecht ln den Entscheidungsgründen hat der Bundesgerichtshof weiter ausgeführt, dass es der Rechtsprechung des Senats entspricht, dass nach der allgemeinen Regelung in ä 20 FGG dem von vornherein nicht sorgerechtberechtigten Vater kein Beschwerderecht gegen einen Beschluss zusteht, durch den Maßnahmen nach 5 1666 BGB abgelehnt worden sind. So verhält es sich vorliegend. Mit der hier angefochtenen Entscheidung wurden Maßnahmen nach ä 1666 BGB gegen die allein sorgeberechtigte Kindesmutter abgelehnt, nachdem keinerlei An- -5- munkte für eine Gefährdung des Kindes erkennbar waren. Nach der Recht- ln der zuletzt genannten Entscheidung hat der Bundesgerichtshof im Weiteren Der Senat ist der Auffassung, dass sich auch unter Berücksichtigung des Urteilsdes EGMR vom 03.12.2009 eine Beschwerdebefugnis des nicht sorgeberechtigten Kindesvaters im Falle der Ablehnung von Maßnahmen nach ä 1666 BGB nicht herleiten lässt (so auch KG, Beschluss vom 26.11.2013, Az. 18 UF 219/13, FamRZ 2014, 1317 ff; OLG Celle, Beschluss vom 30.06.2010, Az. 10 UF 82/10,FamRZ 2011, 121 ff.). Der EGMR hat zwar eine grundsätzliche Diskriminierung von Vätern nichtehelicher Kinder beim Zugang zum (gemeinsamen) Sorgerecht im deutschen Recht festgestellt, soweit nach 5 1626a Abs. 2 BGB eine gerichtliche Einzelfallprüfung der Alleinsorge der Kindesmutter ausgeschlossen ist. Die Entscheidung des EGMR befasst sich mit der hier streitgegenständlichen Frage der Beschwerdebefugnis jedoch nicht. Eine Ungleichbehandlung von Vätern nichtehelicher Kinder und Vätern ehelicher Kinder ist bei der Beschwerdebefugnis auch nicht ersichtlich. Auch einem ehelichen Vater, der nicht mehr sorgeberechtigt ist, steht eine Beschwerdebefugnis im Falle der Ablehnung von Maßnahmen nach ä 1666 BGB nicht zu. Die Rechtslage ist demnachifür beide gleich (so auch KG, Zudem geht es im vorliegenden Fall nach dem Begehren des Kindesvaters vor- Dies war bereits Gegenstand des Verfahrens vor dem Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe, Az. 92 F 493/13, in dem Beschluss vom 23.01.2014 der Antrag des -6- Vaters auf gemeinsame elterliche Sorge zurückgewiesen wurde. Seine hiergegen gerichtete Beschwerde wurde durch den Senat mit Beschluss vom 15.12.2014, Az. 3 UF 70/14 zurückgewiesen. Schließlich liegt auch kein Fall vor, der mit den Entscheidungen des OLG Schle Die Entscheidungen des OLG Schleswig und des OLG Frankfurt lassen im Weiteren ausdrücklich offen, ob dem nichtehelichen Vater im Falle einer Ablehnung von Maßnahmen nach 5 1666 BGB ein Beschwerderecht zusteht. Ein Beschwerderecht kann schließlich auch nicht aus ä 59 Abs. 2 FamFG hergeleitet werden, da von der Vorschrift nur solche Verfahren erfasst sind, die auf Antrag eines Beteiligten eingeleitet werden können und in denen das Gericht zu einer amtswegigen Verfahrenseinleitung nicht berechtigt ist. Das Verfahren nach ä 1666 BGB ist jedoch ein Amtsverfahren. Die Beschwerde hätte darüber hinaus auch keinen Erfolg, da eine nachhaltige Gefährdung des Wohls des Kindes nicht erkennbar ist. Der Kindesvater stützt seine Bedenken an der Erziehungsfähigkeit der Kindesmutter auf Gründe, die der Senat bereits umfassend in dem Verfahren auf Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge, Az. 3 UF 70/14, gepnir? hat lm dortigen Verfahren wurde der Kindesvater durch den Senat persönlich angehört. Zweifel an der Erziehungsfähigkeit der Kindesmutter konnten im Ergebnis ebenso wenig wie Anhaltspunkte für EntwickIungsdefizite des Kindes festgest? werden. -7- Die Nebenentscheidungen beruhen auf 5g 84 FamFG, 40, 45 FamGKG. Da die Frage der Beschwerdebefugnis in der vorliegenden Konstellation nach den Änderungen durch Art. 1 Nr. 1 SorgeRefG noch nicht höchstrichterlich entschieden ist und grundsätzliche Bedeutung hat, lässt der Senat gemäß 5 70 Absatz 2Satz 1 Nr. 1 FamFG die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zu. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung ist die Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof statthaft. Gemäß ä 71 FamFG ist die Rechtsbeschwerde binnen einer Frist von einem Monat nach der schriftlichen Bekanntgabe dieses Beschlusses durch Einreichen einer Beschwerdeschri? bei dem Rechtsbeschwerdegericht - Bundesgerichtshof, Herrenstrasse 45a, 76133 Karlsruhe - einzulegen. Die Rechtsbeschwerdeschrift muss enthalten: 1. die Bezeichnung des Beschlusses, gegen den die Rechtsbeschwerde gerichtet wird, Mit
der Rechtsbeschwerdeschrift soll eine Ausfertigung oder beglaubigte
Abschrift des angefochtenen Beschlusses vorgelegt werden. Die
Rechtsbeschwerde ist, sofern die Beschwerdeschrift keine Begründung Vor dem Bundesgerichtshof
müssen sich die Beteiligten durch einen dort zugelassenen Rechtsanwalt
(ä 114 Abs. 2 FamFG) oder unter den Voraussetzungen des 5 114 Abs. 3
FamFG durch eine zur Vertretung berech? Reitzman n Kummer?Sicks Heu ßler |
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mögliches Tatmotiv DES WÜRGERS (http://wuergerjagd.tumblr.com): |
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Maximilian Baehring Oberlandgericht Frankfurt a.M. Zeil 42 Ich kenne neben den Richtern noch so
eine Intelligenz-bestie, einen Rechtsanwalt und Jura-Examensprüfer ?
wahrscheinlich ist das der Grund der hundsmiserablen Qualität der
Rechtssprechung im OLG Bezirk - der parteiverräterisch auch gerne mal
neues und altes Recht verwechselte oder damals noch gültige BRAGO und
BRAO wenn, aufgepasst, es der GEGENSEITE einen Vorteil verschaffte und
ihm einen finanziellen, das kriminelle Schwein von Dr. jur. Peter Finger
dem DESHLAB das Mandat entzogen wurde und gegen den deshalb
staatsanwaltliche Ermittlungen angestrengt wurden. Das Gericht ist
unfähig das BGH-Urteil so zu zitieren ? mit BGH Aktenzeichen - dass es
irgendwo anders aufzufinden ist als in der FamRZ. Ich kaufe aber deshalb
noch lange kein FamRZ Abo bei den von Gerichten im Bezirk (in anderen
Fällen) unterstützten kriminellen Drückerkolonnen. Wollten Sie mir schon
wieder Kosten (Zeitungskauf, Fahrt zur Bibliothek, etc.) verursachen?
Das ist ja regelrecht kriminell wie das Verafhren geführt wird. |
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Maximilian Bähring vorab per Fax: +49/(0)69/ 1376-2629 Oberlandesgericht 07. Juli 2015 471 F 17156/14 EAGS Amtsgericht Frankfurt a.M. In vorbezeichneter Angelegenheit nehme ich auf ihr gestern am 06. Juli 2015 per normaler Briefpost (mit Falschangabe auf rückseitigem Aufkleber Fristverlauf beginne mit zur Post geben eines Schriftstückes - und nicht dessen Erhalt) - erhaltenes Schreiben datiert auf den 02., frankiert mit Datum des 03. Juli 2015 Stellung. Hiermit stelle ich Antrag auf Ablehung gegen Richter Herrmann. Der urspüngliche Antrag war abgelehnt worden will ich nicht an Eides satt versichert habe dass meine Angaben der Wahrheit entsprechen. Ich halte es für eine Frechheit jemandem zu unterstellen er würde bei einer nicht eidesstattlichen Aussage die ja Vorbringen des Antrages darstellt lügen! Ich heisse nicht Riek und lüge das Gericht an wie in 9F 104/01 KI Amstgericht Bad Homburg v.d.Höhe. Ein Richter der noch alle Tassen im Schrank hat würde niemals davon ausgehen dass jemand so dreist ist das Gericht in einer Antragsschrift anzulügen um dann nachher etwas anderes zu versichern. Das ist doch vollkommen irre was sie hier unterstellen. Lassen Sie sich mal untersuchen. Einen EILANTRAG auf Geltschutz nach der Maximalfrist von sechs Monaten ?verhandlen? zu wollen ist ebefalls Wahnsinn. Ihr Gericht ist ja nicht einmal fähig mehrere unabhängig voneinander laufenden Gewaltschutzverfahren auseinderzuhalten, wie sie vorkommen können wenn man es mit organisierter Kriminalität einer Sekte zu tun hat (wobei ich ausdrücklich nicht behaupte daß das eine mit dem anderen in Verbindung steht)! Uta Riek hat NACHWEISLICH bei Gericht absichtlich falsch angegeben hatte ich würde Drogen nehmen um meine Position im Sorgerechtsverfahren um das gemeinsame Kind zu schwächen. 9F 434/02 UFG Amtsgericht Bad Homburg v.d.H. ? 92 F 493/13 SO Amstgericht Bad Homburg! Ich werde an Terminen ? insbesondere wo
ich Kläger bin .- nur teilnehmen wenn sichergestellt bin dass ich nicht
auf irgendjemand von den Rieks treffe. Das ist mir Sollte ich kein Nachricht diesbezüglich erhalten findet der Termin nicht statt. |
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Maximilian Bähring vorab per Fax: ++49/(0)69/ 1376-2976 Oberlandesgericht 06. Juli 2015 3 UF 167/15 Oberlandesgericht Frankfurt a.M. In vorbezeichneter Angelegenheit nehme ich auf ihr heute per normaler Briefpost - zeitgleich mit zwotem Brief in anderer Sache (mit Falschangabe auf rückseitigem Aufkleber Fristverlauf beginne mit zur Post geben eines Schriftstückes - und nicht dessen Erhalt) versehen - erhaltenes Schreiben datiert auf den 2., frankiert mit Datum des 3. Juli 2015 Stellung. Die Richterin LÜGT nachweislich. Die Richterin gibt an das Geschlecht des unverheirateten Vaters als Antragsteller im Sorgerechtsverfahren § 1666 BGB, § 1626a BGB sei für sie ohne Relevanz. Würde dies zutreffen dann würde sich gegen die Bindung des Gerichtes an Recht und Gesetz ? in diesem falle das BGB verstoßen ? die sich aus Artikel 1 Absatz 3 und Artikel 20 Absatz 3 Grundgesetz ergibt. Das BGB sieht ach nach der Reform unterschiede im Sorgerecht für unverheiratete Elternteile vor, beim Vater las Mann gilt ein Kindswohlvorbehalt bei dem es genügt wenn die Mutter ihn vor Gericht kräftig verleumdet um die einstweilige Zuteilung des Sorgerrechtes zu verhindern wohingegen die Mutter als Frau ganz automatisch das Sorgecht erhält selbst wenn dies dem Kindeswohl zuwiderläuft. Das ist seltsamerweise eine vollständige Umkehr der 1970er-Jahre-Praxis der Abkehr vom ?Schuldprinzip? bei der Trennung (vorher: Fremdgeherinnen bekommen keinen Unterhalt). Die Richterin muß also wenn sie nach den Buchstaben des Gesetzes urteilen will einen Unterschied zwischen Frau und Mann, eine Benachteiligung des Vaters nach dem Geschlecht vornehmen für den Fall dass die Sorgerechtsfrage im § 1626a BGB strittig ist. Denn die Regelung ist: Die Frau hat automatisch das Sorgerecht und es ist ihr erst mühsam abzuerkennen wenn ihr Innehaben der Sorge dem Kindeswohl widerspricht. Der Mann hingegen bekommt das Sorgrecht erst wenn die leibliche Mutter des Kindes keinen Einspruch einlegt, den Kindesvater nicht diffamiert. Im
vorliegenden Falle hat die Kindesmutter bereits im
Umgangsrechtsverfahren 9F 434/02 UG Amtsgericht Bad Homburg 2002
fünfzehnseitige Hasstriaden gegen den Vater verbreitet. Wenn die Richterin also behauptet Justitia (die Judikative) sei blind gegenüber dem Geschlecht ist das eine glasklare und nachgewiesene richterliche LÜGE. Sie ist ja per Gesetz gezwungen so zu Entscheiden dass dem Vater ein Nachteil entsteht. Ich
finde das IRONSICH FORMULIERT ganz prima! Vielleicht macht es
auch bald keinen Unterschied für die Elternschaft ob zwei Homosexuelle
einem heterosexuellen Elternteil sein Kind regelrecht rauben. Wenn man
das Geschlecht nicht in Betracht zieht wäre ja eine ?religiös oder
soziofamiliäre? Elternschaft der tatsächlichen Abstammung gleichgestellt
und das führt dazu dass man insbesondere Männer sexuell missbrauchen
könnte, um sie gegen den Oder um sie gegen den eigenen Willen ZWANGS-zu-verheiraten (Heirat oder Du siehst deine Kinder nie wieder). Sexuelle Selbstbestimmung verwende ich hier nicht im Sinne der Wahl des eigenen Geschlechtes durch operative Geschlechtsumwandlung? wobei: könnte so was von Zuhältern Drogen-Schuldeneintreibern der Reiki-Sekte missbraucht werden? ?wie bei der Figur Frankenfurter in der rocky horror Picture Show sondern sexuelle Selbstbestimmung im Sinne der EIGENENTSCHEIDUNG sich zu reproduzieren oder nicht, etwa durch ein beim Akt gegenüber dem Partner verheimlichtes Verhütungsmittel wie ein Kondom was ja nicht wie die Anti-Baby-Pille erkennbar eingenommen würde womit ein Partner mit Kinderwunsch daraufhin den Beischlaf verweigern könnte mit dem Argument dem anderen ginge es nur um die Lust am Text. Boris Becker nannte das um die Jahrtausendwende mal treffend ?Samenraub? wenn man entgegen seinem Willen Vater wird. In einem Staat mit drogenmissbrauchende Politiker mit Prostituierten verkehren (ich meine Und was mich angeht sehe ich das so dass es nicht genügt Moslem oder Jude zu sein um sich herausnehmen zu dürfen die Genitalien von Kindern zu verstümmeln, ebensowenig wie die Prostituion zu fördern oder sein politischen Einfluß geltend zu machen um politische Gegner zu verfolgen. Ein christlicher oder atheistsicher Vater würde wohl nicht zulassen dass einem Kind aus religiösem Wahn Leid zugefügt wird. Insbesondere im vorliegenden Falle. Wo trennungsursächlich war dass die Kindesmutter das nicht wollte dass der Kindesvater der sektenmäßigen Erziehung des Kindes im Wege steht! ?/-3- Ich beantrage Michel Friedmann als Zeugen zu laden weil es für das verfahren von erheblicher Bedeutung ist ob die Gesetzgebung von der organisiert kriminelle Zuhältern erpresst wurde was die Sorgerechtsregelung für Unverheiratete Väter angeht. Das Vermeiden öffentlichen Aufruhrs mittels Strafbefehl ist für den damaligen Abgeordneten hinfällig als Journalist genießt er auch keine Immunität. Es ist auffälligst verdächtig dass von der Politik ins Amt gerufene Verfassungsrichter sich gefallen lassen dass der Bundestag sich einfach mal so 10 Jahre lang sich nicht an die Vorgaben dieses Gerichtes hält in 1 BvR 933/01 BVerfG. Ich vermute eine Verstrickung der Rhein-Main CDU mit der Organiserten Kriminalität in sachen Kidner und Menschenhandel und habe da auch schon ausgiebigst jahrelang zu rechrechiert. Sicher weiß ich dass in diesen Kreisen poltische Gegner mittels Drogenunterschiebung kompromittiert werden sollten (Bruckmaier). Um das Kind vor dem groben Unfug der Kindesmutter dn vor allem Kidnesgroßmutter zu schützen wollte ich von Anfang an mindestens gemeinsames Sorgerecht. Wie schon erwähnt Männer und Frauen nicht gleich behandelt was die Abtreibung angeht: Hält sich die Richterin an recht und Gesetz wird sie zugeben müssen dass Sie Männer und Frauen ganz und gar nicht gleich behandelt. Im Sinne des Artikel 3 Grundgesetz und den Artikel 2 Grundgesetz so FALSCH auslegt dass die Frau entscheidet ob ein ungeborenes Kind von seinem Recht auf SEINE freie Entfaltung gebrauch machen kann. Das Geschlecht des Elternteils ist für die richterliche Entscheidung also von ganz erheblicher Bedeutung und entgegen landläufiger Meinung sind es die Männer die benachteiligt werden. Die Frau mag ja ein ?Mein Bauch gehört mir? Recht haben was das verfassungsrechtliche Folterverbot angeht, das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Aber die findet mit Sicherheit nichts daran dass diese Recht für jene Männer plötzlich nicht gelten soll die zum Wehrdienst herangezogen werden, mein ?Bauch ist kein Kanonenfutter?, denn das Kriegsdienst-verweigerungsrecht gilt nicht situativ sondern als Entscheidungsrecht zwischen Wehr und Zivildienst wobei Wehrpflichtige an Rechten allenfalls mit unfreien Leibeigenen zu vergleichen sind so sie es versäumen rechtwirksam ihr Ersatzdienstrecht zu beantragen. Ist das etwa Gleichheit vor dem Gesetz? ?Frau ?alles darf nichts muß??? Das Ziel der Politik ist Frauen auf Teufel komm raus per Unterhalt eine Art /Nutti-Gehalt dafür zu verschaffen Sex gehabt (geschiedene kinderlose Ehe) und/oder in dessen Folge Kinder in die Welt gesetzt zu haben, ungeachtet ob der Erzeuger hiermit einverstanden ist und ungeachtet der Tatsache ob der von der angeblichen ?Gebärmaschine ? zum ?Samenspender? degradierte Erzeuger sein Kind lieber anteilige oder ganz selbst erziehen würde als es der Mutter zu überlassen. Die angeblichen Mütter-/Frauenrechte dienen vor allem der Zuhälterei. ?Der blöde
Ex finanziert die Bude vom neuen Stecher.? Dafür muß er selbst das
Kinderzimmer in der früheren gemeinsamen Wohnung einsparen hat dafür
Anwalts-, Umzugs und Maklerkosten. Ob das Gleichberechtigung vor dem Gesetz ist wage ich zu bezweifeln. Soweit ich Weiß zahlen nur 10% der Frauen alleinerziehenden Vätern Unterhalt. Justitia ist also gar nicht blind wenn es darum geht einem Geschlecht einen finanziellen Vorteil zu verschaffen. Es ist im Prinzip nicht einzusehen ? insbesondere wenn beide Trennungseltern berufstätig sind und in der gleichen Stadt wohnen warum überhaupt Unterhalt zu zahlen ist und das Kind nicht zwischen den Elternteilen pendelt bei gegeneinander aufgehobenen Unterhaltsansprüchen. Da davon auszugehen ist dass die Richterin auch Urteile fällt die Männer faktisch gegen ihren Willen als Versorger nach traditionellem Familienbild benachteiligen lügt sie also ebenfalls. Nachweisbar an der Statistik. Wo wir gerade bei falschen Abstammungsverhältnissen sind die Ihnen leicht als Beihilfe zur Schleuserei ausgelegt werden können und die auch Wahlen verfälschen schleißlich werden die Kinder im falschen Wahlbezirk groß: Oft dient die falschangegebene soziofamiliäre Elternschaft an einem Kind der angeblichen Familienzusammenführung (Urlaub in der Karibik trotz HartzIV wegen des Patenkindes, Bleiberecht wegen ?soziofamliärer Vaterschaft? ??Integrationspatenschaft?) ich dulde keine Eingemeindung meines Kidnes in Religionsgemeinschaften wie den esoterischen Reiki-Zirkel der Kindesgroßmutter. Da bin ich schlimmer als die Taliban. Für eine solche Missachtung väterlichen Willens ? der Trennungsgrund war - kann man - da haben die Taliban vollkommen Recht ? nur noch mit Bombenterror antworten. ? Warum darüber ob ein Kind Sektenmitglied wird? bei einer für das Geschlecht blinden Justitia - nur die Mutter entscheiden soll verstehe ich nicht. Insbesondere im vorliegenden Falle. Abgesehen davon hat eine Lobby in diesem Land etwas gegen die genetische Zuordnung von Kindern und das sind die Zuwanderer. Erfolgen nämlich wie das lange Zeit sehr gut funktioniert hat Zuordnungen auch zur Staatsbürgerschaft wieder nach dem Prinzip der Abstammung dann gibt es kein Bleiberecht für Zuwanderer und keine Wohnungsnot mehr und überhöhte Mietkosten oder Arbeitslosigkeit für Einheimische. Auf der anderen Seite gibt es dann vielleicht kein Recht mehr für Europäer de Afrikaner auszubeuten weil Multikulti etwa in Südafrika so prima ist dass dem zugewanderten Europäer genauso viel Bodenschatz zusteht wie dem vom Landstrich herstammenden schwarzen Afrikaner. Das ist allerdings schlecht fürs ?geile Geld? auf das Wirtschaft und Frauen so scharf sind. Ich bin es ja gewohnt dass
Frau Merkel in den neuen Eu Verträgen die Passagen heraus-nehmen hat
lassen in denen es um die Menschrechte der europäischen Be-Völker-ung
geht und nicht um den Ertrag von Konzernen oder das Klagerecht von
(ansonsten scheinselb-ständig lohndumpenden) Südosteuopäern beim
Stellenauswahlverfahren gleichberechtigt zu werden mit einem jeweiligen
Inländer. Seit der Euro-Kise wissen wir auch dass die EU entgegen der
alten EG unter Verletzung das Artikle 103 AEUV (NO-Bail-Out) eine
wirtschaftlicher Kommunismus über das Sozialsystem wird, dass derjenige
der nichts tut immer trotzdem die Hälfte von dem bekommt der etwas tut,
umverteilt über EU-SUBVENTIONEN und Euro-Rettungsschirme. Das hat man ja
beim Aufbau Ost mit der Vereinigungskriminalität gesehn. -5- Es geht Ihnen /Nuttis doch um nichts als Geld. Geld was sie meinen dass Ihnen dafür zusteht daß kinderlose Ehen mit (angeblich berufsbedingter) Trennung von Bett und Herd geschlossen werden können um Steuern zu sparen und Menschen zu schleusen. Im Grundgesetz steht dass ehelichen und unehelichen (erwachsenen) Kindern (denn Kind eines genetischen Elternteils bleibt man sein Leben lang und sogar darüber hinaus) die gleichen Rechte zustehen. Kürzt man as doppelte mathematisch hinweg verbleibt dass ehelichen und unhelichen gleiche Rechte eingeräumt werden sollen. Das ignoriert die Richterin rechtsmissbräuchlich wenn Sie noch bevor ein einziges Argument ausgetauscht ist versucht das Verfahren zu blockieren. Und insofern ist es auch eine glatte Lüge dass die Richterin keine zusätzlichen Hürden verursachen will wen Sie dafür sorgt einen HartzIV Empfänger per unnötiger Portokosten auszunehmen. Wir leben in einer Zeit wo Postbeamte streiken dürfen weil sie ja auf dass Streikprivileg nicht mehr verzichten müssen des Beamtenprivileges wegen, soviel Sarkasmus wird erlaubt sein. Schauen Sie sich mal die ?EUROPÄER? an die den Post/Telekommarkt liberalisierten. Das sind überwiegend afrikanisch/arabische ?Internetcafebetreiber? die EU-Marktliberalisierungsgestze missbrauchen (Indien war mal Kronkolonie insofern ist etwa ein Inder EU-Bürger) und von den Kunden überhöhte Gebühren einfordern (Am Wochenende kein Einwurfeinschriben sondern nur das teurere reguläre), dafür aber den Wettbewerb verzerren (Sonntags entgegenahmen von Einschrieben: Postshop geöffnet), von der Gefahr des Abhörens von Faxen/Emails (NSA-Skandal) durch ausländische (nicht NATO) Geheim-dienste mal ganz abgesehen. Der Deutsche muss(te) bei Bundeswehr oder Zivildienst eigentlich verbotene Zwangsarbeit leisten, das macht ihn zumdinest in Puncto Vaterlandstrie unverdächtig. Bei der Menge unterschlagener post in den Vrefahren frage ich mich ob das auch dort gilt. Die Richterin lügt also in einem Absatz gleich zwo mal. Sei behauptet ja, sie begünstige niemanden über unnötige Verfahrenschriftte. Jedes unnötige Schreiben bei Gericht kostet Arbeitszeit, Geld für Papier/Druckertinte, Strom des Computers ? aber das ist noch nicht einmal enstcheidend. Enstcheidend ist die Zeit die bei den permanenten verzögerungen (unnötige Gutachten etc.) verloren geht und zur total Entfremdung von mir und meinem Kind geführt hat. Ich verweise hier auf die unzähligen Terminsverlegungen in 9F 434/02 UG Amtsgericht Bad Homburg Mitte 2002. Mich interssiert herzlich
wenig wie sie Urteilen denn ich bin deutscher elektronischer Widerstand,
nicht als Bauteil, sondern so wie er verstanden wir in Zusammenhang mit
Namen etwa Baader Meinhof oder den Sprengstoffattentätern und
Putschisten Stauffenberg oder Elser. Wir werden fürchterlichste und
brutalste Rache nehmen für das was sie uns durch permanente
Rechtsverweigerung und menschliche Herabwürdigung angetan haben. Denken sie mal an den Mann
von Frau Richterin Leichthammer und an den Mann von Frau Anwältin
Asfour. Rechtsanwalt Exner nannte das ein ?göttliches Urteil?. -6- Der widerstand wird daher die notwendigen Maßnahmen gegen rechtsbeugung und Willkür ergreifen vollkommen unabhängig von dem was ein Gericht /Gerichte hier noch zu sagen.- Zu den Anträgen: Ich lehne wegen der nachgewiesenen Lüge: Männer und Frauen würden von der Richterin gleichbehandelt was nicht und wegen der nachgewiesenen Lüge zusätzliche VERFAHRENSVERSCHLEPPENDE Rückfragen würden Antrag 1: die Richterin ab, Abtrag 2: genau wie den Rest des Senates. Es ist von ihr nicht zu erwarten dass sie unvoreingenommen ist. Eine Richterin die in einem einzigen Absatz gleich zwo mal nachgewiesenermaßen gelogen hat erscheint zudem nicht geeigent ein Richteramt zu bekleiden. Und da ich gerade die Skandalanwälte Asfour erwähnt hatte. Erst im Plädoyer aber niemals in der Klagerwiderung gibt man dem Gericht eine Beschlußempfehlung niemals jedoch greift man als Partei der richterlicher Entscheidung mit einer sich bei den Akten befindlichen vorformulierten Urteilsbegründung (9F 104/01 KI Amtsgericht Bad Homburg) vor. In der Klagerwiderung beantragt man als Beklagter Klagabweisung. Das macht aber niemals der Richter sondern der gegnerische Anwalt. Und daran erkennt man schon wieder die einseitige und vorsichtig formuliert extrem skandalöse Verfahrensführung ihres Hauses, eigentlich müsste man das schon RECHTBEUGUNG nennen, deretwegen die Richterin ja strafamgezigt ist. ?Tonfall Asfour:? Antrag 3: Die Klage IST anzunhemen! ?Tonfall Asfour:? Ich verfluche Sie bis üerb das Ende aller Zeit hinaus Bähring Hoffentlich macht man mit Ihnen und Kidnern ihrer Sippe mal das was sie mir angetan haben. |
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1. AUFGABE: Finden Sie den im zwoten falle fehlenden Rückschein
des Auslandseinschriebens (zum Vergleich: im ersten Bild der Rückschein
des ersten Schreibens, auf dem zwoten Bild sieht man die zwote Sendung
bei der Post mit dem fehlenden Rückschin) |
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Maximilian Bähring Oberlandesgericht Frankfurt a.M. D-60313 Frankfurt a.M. 92 F 487/14 AG Bad Homburg v.d. Höhe SOFORTIGE BESCHWERDE SOREGRCHTSENTZUG der Soeben 10. Juni 2015 erreicht mich förmliche Zustellung einer neuerlichen Unverschämtheit des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d. Höhe, datiert auf den 02. Juni 2015 im geöffneten und wieder-verschlossenen Briefumschlag, so wie wird as gewohnt sind von dieser SCHLAMPIGEN Poststelle. Typisch diese KORRUPTE bereits mehrfach starfangezeigte ?Amtsrichterin? KOERNER, wir entscheiden Ich erstatte Strafanzeige zu Protokoll des Amtsgerichtes gegen das Fräulein Richterin wegen Rechtsbeugung und Beihilfe zur Kindesentziehung gegen Vorteilsnahme. Der Richterin wird hierbei vorgeworfen Jugend-amtsmitarbeiern zu Posten verholfen und Anwältinnen ORGANISIERT KIRMINLELL Vermögensvorteile verschafft zu haben und zwar allein dadurch das Verfahren entweder nicht oder nur schleppend der gar parteiisch bearbeitet und dadruch das Inanspruchnehmen anwaltlicher Hilfe erforderlich gemacht zu haben. Gegen die ?Entscheidung? lege ich das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde ein. Eine Amtsrichterin der als einzige Begründung für den Müll den sie verzapft einfällt dass Sie und Väter als minderwertige Elternteile ansehen ARTIKEL 1 GG und ARTIKEL 3 GG, und daß sie ja den Kontakt zwischen Vater und Kind allein schon durch ihre strafrechtlich relevante kriminelle Verhandlungsführung seit mehr als 10 Jahren verhindert. Die
Kampf-Emanze/Feministin Richterin will aller Welt zeigen: Ein Vater der
ein Sorgerecht beantragt ist ein kranker Idiot weil allein einer /Nutti
Gelder für Kindererziehung zustehen für die ein rechtloser Erzeuger
Sklavenarbeit zu leisten hat und ansonsten die Fresse zu halten, denn
?dein Kind siehst Du nie wieder?. Das eine Erziehung des Kindes durch
den Vater von Anfang an es Mutter, Jugendamt und Juristen es unmöglich
gemacht hätte Geld für die Entführung des Kindes abzupressen handelt es
sich um massivste staatliche Korruption. Sie hat alles getan um den ater
zu verleumden und zu provozieren. Sie hat ZU RECHT erkennbar massivst
SCHLECHTES GEWISSEN und PARANOIDE Angst vor dem UNGERECHT BEHANDELTEN
Kläger. Das Jugendamt postuliert einfach mal so ohne weitere Anhörung es gebe keien Kindswohlgefährudng. Wer ein Kind 12 Jahre lange dem Vater vorenthält ist unter gar keinen Umständen geeignet ein solches zu erziehen. Allein das rechtfertigt den vollständigen Entzug des Sorgechtes. Außerdem hat die Kidnesmutter in ihrem religiösen esoterischen WAHN den Kindesvater zusammenschlagen lassen. Es kann ja auch nicht angehen dass ein mämnnlicher Untermensch wie die nicht christlichen Juden die nicht an die jungfräuliche Emfpängnis glauben ? zur Recht wie wir wissen - bei den Nazis und vermeintlich behinderter Mann (die haben deutsche RichterINNEN übrigens auch ganz gern mal vergast wenn es nicht genug der christlichen Demütiogung/Benachteiligung war) es wagt in die der privilegierten Herrinnenrasse der Religiond er vaterlosen kidnesempfängnis die Pfründe streitig zu amchen. Sonst kommen Moslems am Ende ncoh auf die Ide ihre Kidner gar nicht taufen lassen zu wollen wenn man so Leuten Sorgrecht zugesteht. |
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Maximilian Bähring Hölderlinstraße 4 D-60316 Frankfurt a.M. Fax: +49/(0)69/678341634 maximilian@baehring.at Europäischer Gerichtshof F-67075 Strasbourg 09. Juni 2015 Nachreichen Schreiben des Bundesverfassungerichtes Karlsruhe vom 27., hier eingegangen am 01. Juni 2015 einer zu meiner Eingabe an den Europäischen Gerichtshof für Meschenrechte vom 13. Mai 2015 Weiterhin erhalte ich die Rückscheine meiner Einschreiben an den Gerichtshof nicht. (Das ist aber noch vernachlässigbar, immerhin werden mir auf gleichem Wege Wahlunterlagen vorenthalten oder es verschwinden auf dem Versandwege Festplatten mit Fotobeweisen für exzessive Polizeigewalt). Die Deutsche Polizei und Gerichtsbarkeit weigert sich nicht nur ihre arbeit zu machen, nein Strafanzeigen wandernd dort direkt in den Papierkorb insbesondere wenn es darum geht Korruption zu bekämpfen oder Beamtenkriminalität wie Rechtsbeugung oder unterlassene Hilfeleistung, von der brutalen Polizeigewalt gegen wehrlose Behinderte ganz abgesehen. Und Erhalt von diesem Rückschein wollte ich warten bevor ich ihnen nun den Anhang zu meiner weiteren, 86 seitigen Menschenrechtsbeschwerde datiert auf den 13. Mai 2015 nachreiche, die zum Inhalt hat dass man mir auch dann Prozesskostenhilfe für einen Anwalt verweigert wenn ein Anwaltszwang Formvoraussetzend ist für Revision, Berufung oder Klag-erzwingungsverfahren. Während andere ? Großkonzerne mit eigener Rechtsabteilung - sich den 1,5 fachen Satz BRAGO/RVG für einen externen Anwalt holen dürfen um mich zu verklagen wenn erstinstanzlich gar keine anwaltliche Vertretung vor Gericht erforderlich ist. Deutsche Anwältinnen sind nur daran interessiert dass wenn es Gleichstellung beim Sorge-recht Unverheirateter gebe dann müssten die unverheiratete Männer Gleichstellungstechnisch auch ausgenommen werden dürfen können wie Ex-Ehemänner ? das sagte wörtlich und vor Zeugen die Bad Homburger Rechtsanwältin Birgit Meissner von Schulze Fischer Backhausen im Schwedenpfad bevor sie eine Zusatz-Honorarvereinbarung über 3.000 DEM für ein Anwaltschreiben wegen akuter Umgangsverweigerung erpressen wollte, weil, in Bad Homburg ? da könne ich mich darauf verlassen ? der ?Wettbewerb? der Kanzleien und Anwälte so aussehe niemand für BRAGO arbeiten würde. Zurück zum nachgereichten Anhang: Es ist für mich genauso unvorstellbar wie für Sie aber die Menschenrechtsverbecher beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sind der Meinung (als) Behindert (diffamiert)e hätten wie unter Adolf Hitler als (bei genetisch bedingter Behinderung) rassische Untermenschen keinerlei Menschenwürde. Denn selektiv stellen sie sich hin und verweigern bestimmten Klägern einfach die Entgegenahme von Klagen. Das ist Rechtsverweigerung und Willkür wenn man als Staat einfach der Nase nach entscheidet ob der Richter der ein Gebietsmonopol auf die Ausübung der Rechtssprechung haben will im Einzelfalle Lust hat einen Bürger zu seinem Recht kommen zu lassen oder abhängig von persönlicher Anti- oder Sympathie. Tatsächlich haben diese VERBRECHER nach 14 Jahren Sorgerechts- und Umgangs-verweigerung ,die der Tatsache geschuldet ist dass der deutsche Gesetzgeber ungestraft im § 1626a BGB behaupten kann daß jeder Vater vom Geschlecht her als Mensch automatisch ein schlechterer Elternteil sein soll als eine Mutter für 16 Seiten Schriftsatz nebst vorab per Fax übermitteltem OLG Urteil nur ganze anderthalb Zeilen übrig mämlich: ?Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung abgnommen.? ?Begründet? mit dem Halbsatz ?Von einer Begründung wird ? abgesehen.? Es handelt sich nicht um ein Versehen - die sind so unverschämt und rechtsbeugend. Es handelt sich somit nicht um einen Informationsfehler sondern die schmeißen Klagen bestimmter Beschwerdeführer einfach weg anstatt sie zu bearbeiten. Das sind dann die Untermenschen, genau wie die nicht christlichen Juden, und die geistig Behinderten bei deren Vergasung die deutsche Justiz 1933-45 schonmal beigeholfen hat. Stauffenberg und Elser hatten in ähnlicher Situation Recht: solche Zustände sind am besten mit Sprengstoff zu beseitigen das rechtliche Abhilfe ? etwa durch Verweigerung eines Anwaltes - nicht möglich ist. (Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz) |
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Bundesverfassungsgericht Bundesverfassungsgericht Postfach 1771 76006 Karlsruhe Herrn Aktenzeichen Bearbeiterin (0721) Datum Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 50/15 Sehr geehrter Herr Bähring, auf Ihre Schreiben teile ich Ihnen in richterlichem Auftrag Folgendes mit: Sie
wurden bereits mit Schreiben vom 13. März 2015 darauf hingewiesen, dass
das Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 50/ 15 durch den
Nichtannahmebeschluss vom 27. Januar 2015 endgültig seinen Abschluss
gefunden hat. Ihrem Schreiben ist zu entnehmen, dass Sie davon ausge- Mit freundlichen Grüßen Beglaubigt Dienstgebäude: Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe Maximilian Baehring Bundesverfassungsgericht Meines Wissens nach gibt es im deutschen Familienrecht die Instanzen Amtsgericht, Oberlandesgericht und darüber hinaus ist nur die Verfassungsbeschwerde möglich. Ich habe nun gegen erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d.H. in weil mir des Falschvowurfes und Terrors meiner
Ex wegen, ich würde Drogen nehmen und weil diejenigen Beamten und
Juristen die diesem - inzwischen nachweislichen - Falschvorwurf zunächst
Glauben geschenkt und mich zwecks Erfolterung psychiatrischer
Drogen-Gutachten zu Unrecht interniert haben nun versuchen mich
(mund-)tot zu machen - ein Vertuschungsversuch - um nun nicht selbst
wegen Nötigung, falscher Verdächtigung und willkürlicher
Freiheitsberaubung einge-sperrt zu werden und zwar weil sie mich im
Rahmen der auf den Falschvorwürfen gründenden Verhaftung
zusammengeschlagen und schwerst verletzt haben und das ganze auch noch
mit Ankündigung nachdem ich bereist Vorher mit Petitionen ? unter
anderem ans Europäische Parlament ? auf die skandalöscen Zustände beid
er deustchen Polizei hingewiesen hatte, also mit ziemlicher
Wahrscheinlichkeit einem Versuch Rache zu nehmen, permanent erneute
willkürliche Verhaftung droht sende ich Schreiben immer bereits im
Entwurfsstadium heraus, damit Sie die Gerichte erreichen noch bevor ich
Opfer neuerlicher staatlicher Repression werde und eventuell gar nicht
mehr schreiben kann. Außerdem ist im jahre 2013 meien
VoIP-Telefeonanschluß gehackt worden so -2- In Sachen Verfassungsbeschwerde 3 UF 70/14 OLG Frankfurt /M. gingen Ihnen FRIST- und FORMGERECHT bisher zu: Das
verletzt mein Recht auf ein faires Verfahren nach Artikel 19 (4)
Grundgestz ebens wie das Recht auf ein faires Verfahren in Artikel 6
Europäischer Menscherechtskonvention i.V.M Artikel1 (2) GG. Anlagen: easybell Fax-Sendebericht / Kopie des Faxauftrages (12 Seiten als ?Miniaturen? auf 1 Seite) |
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neuerliche Beschwerde |
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From: haussmann.bad_homburg@email.de [mailto:haussmann.bad_homburg@email.de]
Sent: Sonntag, 10. Mai 2015 21:52 Herr Baehring : veralbern kann ich mich selbst, aber wenn ihnen tatsächlich daran liegt dann suchen sie sich eine hiv infizierte Spritze, z b am Frankfurter bshnhof, siedeln dann in die Schweiz oder die Niederlande aus und lassen sich einbürgern bevor die Symptome sichtbar werden, dann wenden Sie sich an eine renommierte Sterbehilfe Organisation die ihnen dann sicherlich weiterhelfen wird. Hochachtungsvoll Haussmann ??Ursprüngliche Nachricht?? Gesendet: Sonntag, 10 Mai 2015 um 20:21:10 Uhr ORGANISIEREN SIE MIR BIITE LEGALE STERBEHILFE. ICH WILL NICHT MEHR! Sie sehen ja was lost ist. Man weigert sich einfach - mit seltsamerwese überall gleichlautender Begründng - und unter seltsamerweise überall Anwendung der identischen Vorgehensweise: nämlich der Ablehnung der Eingabe an die jeweilige Stelle durch ?Verwerfung? bevor es zum Verfahren kommt - zu arbeiten. Sie sind tatsächlich Opfer von eklatanter Grund- oder Menschenrechtsverletzung? Intersseiert uns nicht Ist ja eigentlich nur unsere Aufgabe aber wir haben keinen Bock. Wir Juristen ud olitiker sind viel zu ?träge? zum arbeiten. Bei den Nazis Haben Sie wenigstes die (späteren: ?Holocaust-?)Archive erhalten, der EGMR scheisst nach einem Jahr die akten weg damit das Unrecht nicht auch noch für folgenden Generatinen dokumentiert wird. Neben der Vorratsdatenspeicherung hat man mit dem ?Otto-Katalog? der Antiterrorgesetze nach 9/11 die Bürger- und Freiheitsrechte abgebaut. Weil ein Ausländer der Steuern zahlt hier Mitspracherechte haben soll werden - wie im Faschismus - die Bürgerrechte an die NÜTZLICHKEIT des Einzelnen (Arbeitskraft) für die GesamtGESELLSCHAFT gebunden, eien kurzsischtige Strategie die schon 1933-1945 dazu führte daß man ?ASOZIALE? dann reihenweise VERGASte und BEHINDERTE erMORDete. Wer A sagt nämlich daß Rechte nur der hat der dafür arbeitet muß nämlich bekanntlich auch B sagen nämlich daß dann Rentner, Arbeitslose uns Behinderte keinerlei Rechte mehr haben. Wer Bürgrechte an Arbeistkraft und Steuergeldzahlungen bindet der übersieht dabei daß jeder Mensch irgendwann mal krank wird oder Rentner der dann ?unnütz? ist für die Gesellschaft. Und spätestens dann rächt sich das kurzichtige wir geen den ?ausländischen Mitbürgern? eien Staatsbügerschat weil sie ja hier arbeiten. Mit den Väterrechten ist das Genauso. Das antiquirte Frauenbild aus der Zeit vor technischen Machbarkeit von DNA-Vatershcaftstests udn des Sozialstaates wonach derjenige der die Kder ernährt auch der Vater ist ist nichts als KINDERHANDEL. Denn so kann ich über Geldzahlungen Kinder regelrecht ?KAUFEN?. Und da gilt dann das selbe. Sobald ich arbeitslos oder kreank werde werden die Kidner an den nächsten ?WEIRTVERKAUFT?(-MIETET) der mehr leisten kann lass ein Vorgänger. Wie bei den biblischen ?Heuschrecken? (die Müntefering(?) so gerne zitierte): Ist ein Feld abgegrast: auf zum nächsten.Das einzige was uns die wir an der Macht sind interssiert ist wie wir das traditionelle Rollenmodell so ausnutzen daß irgendwelche Schlampen Männer durch ein Kidner in die Welt setzen größtmöglich ausnehmen und ruinieren können ohen dabei auch nur die geringsten Pflichten zu haben. Geld ?verdienen? durch (das Resultat von) ?schnaggserln?, mit anderen Worten: Nutten. NACH MEINEN MEHRERN HUNGER UND DURSTSTREIKS IST seit 2012 MEINE GESUNDHEIT extremst ANGEGRIFFEN! Der medikamentösen Vergiftungen wegen? Nach meinem Suizidversuch in den man mich mit volelr absicht getrieben hat am 24.12.2014 bin ich extrem geschächt. Ich glaube jedenefalls nicht meien 40. Gebrurtstag Mitte/Ende Juli noch zu erleben. Abegesehen davon: Ich will das auch gar nicht mehr, denn: diese verlogene Gesellschaft kotzt mich sowas von an! > Kann ich Ihnen noch irgendwie helfen. Daher: suchen sie mir bitte eine straffreie und legale Möglichkeit aus diesem Leiden via Schweiz oder den Niederlanden ein Ende zu setzen. Das ist Ergebis einer langen und reiflichen Überlegung nachweislich seit 2003! Ich hab die Schnauze voll. Und sorgens Sie dafür daß sde Akten im Kampf gegen das Unrecht her nicht vernichtete werden. Das ist ja schlimmer als unter Hitler. mit freundlichem Gru&SZlig; / Yours sincerelyMaximilian Baehring [?] [?]=kOqh ??Original Message?? From: haussmann.bad_homburg@email.de [mailto:haussmann.bad_homburg@email.de] Sent: Sonntag, 10. Mai 2015 17:21 To: Maximilian Baehring Subject: Re: Menschenrechte, Grundrechte? Als Gerichte weigern wir uns einfach zu arbeiten ? Herr Baehring, Kann ich Ihnen noch irgendwie helfen. [?] Betreff: Menschenrechte, Grundrechte? Als Gerichte weigern wir uns einfach zu arbeiten ? Wenn das BVerfg sich weigert zu arbeiten machen wir in satrsbourg das einfach mal genauso! Immerhin hat das Amtsgericht Bad Homburg den ordentlichen Instanzenweg ja blockiert indem es Besclhüsse anstatt ordnetlicher Urteile abfasst damit die Rechtsmittel von Berufung und Revision nicht zur Verfügung stehen. Abgesehen davon daß wir die Leute die ihre gutes recht einklagenw ollen ja außerprozessual dazu zwingen Verfahren zu verlieren wil wir Ihnen keinen Anwlat zur Verfügung stellen so sie sich nicht erpressen lassen noch vor einem verfahren einen Offenbarusgeid zu leisten bei dem ihr Vermögen flöten geht (Einziehen von Geschäftsanteilen durch die Restgesellschafter im GmbH Vertrag) und sie im Prinzipp zustimmen müssen Unzerhalts- Umagngs- / Sorgerechtreglungen zuzustimmen die sie so nie haben wollten. DAS IST STRAFBARE NÖTIGUNG IM AMTE! Ich habe von Anfang an ein
geteiltes Sorgercht haben
wollen ? unter anderem um diesen Umstand zu umgehen indem ich das Kidn
anteiligs selbst in Eigenleistung betreue ? hauptsächlich aber
natrülcihw eil
ich wegen der REIKI Sekte besorgt bin.Das ganze ist eine unglaubliche
Schweinerei. WAS ALS OPTION BLEIBT IST GEWALTSAMER TERROR GEGEN DEN
STAAT UND SEINE ORGANE! Maximilian Baehring |
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Der 9. Mai ist nicht länger Kriegsende sondern: Deutsche Gerichte MISSBRAUCHEN und BEUGEN siehe hierzu: 1 BvR 50/15 Bundesverfassungsgericht daß man, wenn man seine (auch finanziellen) Rechte Außerdem hat der deutsche Bundestag durch seine Sie NÖTIGEN Männern also auch noch Geld ab dafür Der Instanzen-/und Institutionsweg ist erschöpft es folgt |
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EUROPEAN COURT OF HUMAN RIGHTS T: +33 (0)33 88 41 20 18 |
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NATIONS UNIES UNITED NATIONS |
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