tabea-lara

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18.09.2015 10:30

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18.09.2015 10:29

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Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.
per Fax: +49 / (0)*** / ******-**
T***** K*****
L*****-E*****-A**** 10
D-7**** K*******


Frankfurt/M., 18. September 2015

MANDATSERTEILUNG OLG-ZUGELASSENE RECHTSBESCHWERDE BEIM BGH
3 UF 167/15 Oberlandesgericht Frankfurt a.M. Sorgerecht
Ihr Zeichen: 1267/15 ? Ihr (Diktat-)zeichen: SV
Ihr Schreiben vom: 15. September 2015

Herr K*****!

wie soeben circa 13:15 Uhr telefonisch besprochen:

Heute, den 18. September 2015 erhalte ich Post von Ihnen. Als erstes haben sie nochmals Antrag auf Prozesskostenhilfe nebst Ausfüllhinweisen mitgesendet obgleich  ich Ihnen am 14. September 2015 um 09:10 Uhr, 09:24 Uhr, und (doppelt wegen PGP Software-Fehlfunktion) um 09:51 Uhr EMails mit dem bereits ausgefüllten Auftrag im Anhang gesandt hatte.

Außerdem ? das sehe ich eben erst - ist alles was sie beantragen Frist-verlängerung ?ZUNÄCHST? um zwo Monate. Gibt es wieder eine ZPO-Reform dies solch lange Fristen erlaubt? Hat das Verfahren noch nicht lange genug gedauert? Auch mit dem Schreiben der eigenen Berufsbe-zeichnung Recht-S-anwalt (Seite 4) haben Sie anscheinend Probleme!



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18.09.2015 09:12

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STRAFANZEIGE
ES WAR MORD

Die Anwältin Dagmar Asfour, die RichterInnen Körner, Kummer-Sicks und Reitzmann haben mit voller Absicht und aus politischen Motiven heraus merhfach und VOR ALLEM - das ist neu nach Aktenlage NACHWEISLICH - versucht Maximilian Bähring umzubringen.

Auf sarkastischen HINWEIS des Vaters nach mehr als 14 Jahren prozessieren man könne ihm genauso ein Todesurteil schicken, gefaxt an OLG und gegnerische Anwältin hat das OLG ihm am 24. Dezember 2104 solch Urteil zugesandt um ihn ganz gezielt in den Selbstmord zu treiben. Am 18. Dezember fragte er noch schriftlich mal bei der Polizei Frankfurt a.M. nach Statistiken zu Väterselbstmorden an nachdem er am 07./09. Dezember 2013 bereits eine Kopie einer Eingabe an das Bundesverfassungsgericht gemacht hatte.

Weil Poststelle an Amts- und Oberlandesgericht permanent Eingaben verschlampt und mein VoIP/Faxnaschluß gehackt wurde

? organisierte Rache für ?zivildienstzeitliche POSTRAUMBELASTUNGSTÖRUNG?, ein zu spät kommen nachdem man dem Kindesvater KO-Tropfen artig Marihuana in den Kakao gemischt hatte (Jens Craggs) um ihn anschließend sexuell mißbrauchen zu können (Peter Hett) das als Rache für die politische Betätigung gegen eine Klärschlammtrocknunsganlage durch die Partei FHW -  

mache ich sie immer doppelt/dreifach, per Email und Internetfax,

- auch weil ich mehrfach fast umgebracht wurde auf dem Weg zum Gericht wofür es Zeugen gibt und weil ich aufgrund des Hacks eben nicht sicher bin ob die Internet-Telefonleitung funktioniert ?

und dann einmal per Post (meist Einschreiben) falls es nicht Frankfurter Gerichte sind und persönlichem Einwurf/Abgabe gegen Eingangsstempel bei der Pforte des OLG Zeil 42 und bei der gemeinsamen Poststelle in der Gerctsstraße 2! Über die Kopie an der Pforte des  OLG kann man nachvollziehen wo wenn mal wieder ein Schriftstück bei Gericht verlorengeht.

- immerhin gehen hier sogar nachweislich Wahlbenachrichtgungspostkarten verloren.

So also auch im Falle der Eingabe vom am 07./09. Dezember 2013 an das Bundesverfassungsgericht. Das Schrieben lag dem OLG ebenso vor wie die sarksatisch-ironische teelfaxbitte um das ?Todesurteil? welches es am 24. Dezmber 2014 erfüllte.



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18.09.2015 09:12

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Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.
vorab per Fax: +49/(0)69/ 1367?8046 u. -8521

Gerichtkasse Frankfurt a.M.
Heiligkreuzgasse 34

D-60313 Frankfurt a.M.

Frankfurt/M., 17. September 2015

Kassenzeichen: X014407200106X
3 UF 167/15 001 (010) Oberlandesgerict Frankfirt a.M.

Ich erkläre es Ihnen nochmal. Für HartzIV Empfänger ist das führen von Verfahren grundsätzlich kostenfrei. Artikel 19 Absatz 4 Grungesetz erlaubt auch demjenigen der kein Geld hat den rechtswge zubeschreiten. Sie hingegen versuchen daraus die Möglichkeit für korrupte Anwälte zu machen sich die Taschen zu füllen. Denn Sie brummen Leuten die Verfahren für Die Gegenseite oder den Staat besonders kostensparend erledigen Verfahrenkosten auf die sie sich ihnen nicht aufzudrücken erlauben würden wenn sie anwaltlich vertreten würden.

ES GIBT KEINEN RECHTSBEHELF NAMENS ERINNERUNG. DER RECHTSBEHELF GEGEN EINE KOSTENFESTSETZUNG IST DEREN (GETRENNTE) ANFECHTUNG!

EINE ?ERINNERUNG? IST EINE ?MAHNSTUFE? IM AUSSREGRICHTLICHEN MAHNVERFAHREN.Ich werde daher unter Vorlage dieses Schreibens Strafanzeige bei Polizei , Amts- und Staatsanwaltschaft hegen das gesamte Gerichts-personal erstatten wegen Vorteilsgewährung. ?/-2-
-2-

Es geht hier ja nicht um die Höhe einer Hecke oder ein falsch geparktes Auto oder darum dass jemand der hier nicht hergehört meint sich eine Staatsbürgerschaft erklagen zu können sondern um das Sorgerecht für wohlgemerkt MEIN Kind!

Ich mache aber fristhemmend eines: Ich erinnere sie daran dass Sie bis heute noch nicht die zuviel gezahlten Kosten in Sachen

Kassenzeichen: X006046102608X 5 K 2215/15.F Bähring, Max ./. Hessen ersattet haben.

Außerdem erinnere ich Sie daran dass Sie mir Zahlungen abgenötigt haben für Verfahren in den RiAG Bad Homburg Knauth ENTEGEGEN ALLEM GELTENDEN RECHT an das er gebunden ist meinte mir die Kosten für ein Verfahren aufbrummen zu können dass ich gewonnen habe.

Da passt Doch wunderbar dazu dass im in Frage stehenden Verfahren ein RiOLG Knauth versucht Gelder abzupressen. Man wollte sogar Kind gegen Geld regel-recht Kidnapperlohn erzielen. Das ist ganz einfacher Kinderhandel. Nicht umsonst sind Unterhaltsfragen getrennt von Sorgerechts- oder Umgangsfragen zu behandeln. Dafür kommen sie in den Knast.

Was die Rückerstattung der Überzahlung angeht werde ich Ihnen nun meinerseits einen Inkasso-Schlägetrupp auf den Hals hetzen, der Sie möglicht tot shclägt, das hatte ich schonmal angekündigt.

Ich lege daher jeden möglichen Rechtsbehelf ein. Ihre Rechnung ist aufgrund der fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrung gar nicht rechts-wirksam.

Außerdem beantrage ich die Zahlung in den üblichen 6 Monatsraten. Um Fristhemmung zu erreichen weise ich eine erste Rate in Höhe von 108,00 Euro Rechnungsbetrag geteilt durch 6 Monatsratebn sind 18,00 Euro sofort an. Ich füge Beleg bei. Ich zahle das unter Protest und ich garantiere Ihnen daß ich mir das zurückhole und dafür sorge dass das korrupte Juristenpack allesamt als Isnasse im Knast landet.

Bähring
Kopie: Oberlandesgericht
Zeil 42
60313 Frankfurt a.M.



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[1]  http://41.media.tumblr.com/b39f3e9b30f391d68cbaed7de149916/tumblr_nuv882VDXa1sq93cpo2_1280.jpg

[2]  http://36.media.tumblr.com/081fb32d812e37c634be8c87ecd0bd1/tumblr_nuv882VDXa1sq93cpo3_1280.jpg

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[4]  http://40.media.tumblr.com/cbf8ee7ad37956053ed7706ea0eb81e/tumblr_nuv882VDXa1sq93cpo5_1280.jpg

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13.09.2015 09:51

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nur kurz: während ich warte daß man Datenabgleich mit Asien durchläuft

RELIGION:-  die haben glück dass ich relativ tolerant bin - es gibt da ganz andere kaliber - ich tippe mal: ?morgen fliegen wieder raketen aus dem gaza streifen auf ziele in isreal?:

rote line - deren verletzung = unannehmbare provokation

http://www.zeit.de/politik/ausland/2015-09/jerusalem-al-aqsa-ausschreitungen


?Das Gericht hat mit allen Mitteln das Verfahren 14 Jahre lang verzögert um der Kindesmutter Gelegenheit zu geben das Kind gegen väterlichen Willen einer gefährlichen religiösen Sekte einzuverleiben.?

http://tabea-lara.tumblr.com/post/128992396888/

Die REIKI Scheisse ist für mich eien rote Linie oder wenn Frauen meinen Männer seien als Kanonenfutter gut und zum zahlen aber wehe sie wollen sich in die Erzieheung eigener/leiblicher minderjährigen Kinder ?einmischen?

der vater ist kein vollwertiger elternteil so wie für htiler der jude kein vollwertiger mensch ist




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[2]  http://40.media.tumblr.com/87e27b30c678c4bf47a862ab7a39661/tumblr_numy2nBWFB1sq93cpo3_1280.jpg

13.09.2015 03:16

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nachtrag: 29. August 2015

wieder ein Einwurf ohne den Vermerk des Zustelldatums!

Anschreiben vom 03. und Beschluss der RiAG Herrmann
sei nicht abzulehnen vom 27. August 2015


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[1]  http://41.media.tumblr.com/6949efbe148c31cc921d0ca50c42590/tumblr_numfqsGTYu1sq93cpo1_1280.jpg

[2]  http://41.media.tumblr.com/f912e7a1f17c53a25c5edb4aac9bc00/tumblr_numfqsGTYu1sq93cpo2_1280.jpg

[3]  http://41.media.tumblr.com/c839f2fcb77f8a70761b813270d344d/tumblr_numfqsGTYu1sq93cpo3_1280.jpg

13.09.2015 01:41

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Maximilian Bähring  
Hölderlinstraße 4  
60316 Frankfurt a.M.

Telefax: 0721/9101-382
Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3
76131 Karlsruhe

13.September 2015

Verfassungsbeschwerde
Verletzung der Rechtsweggarantie / Elternrecht

3 UF 167/15 Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
92 F 487/15 Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe

Es ist wirklich unglaublich. Das Gericht will eine eidesstattliche Versicherung erzwingen BEVOR über die Rechtmäßigkeit eines Anspruches entschieden wurde. Hierzu bedient man sich des Tricksens mittels eines geänderten § 114 (1) FamFG einer angeblich hinzugekommenen erstinstanzlichen Anwaltspflicht, vormals  § 78, § 621 ZPO! Das Gericht will wirklich erst nachdem es zwo Jahre prozessiert hat feststellen dass der Kläger nicht aktivlegitimiert sei? WAS IST DENND DAS FÜR EINE TAVORSTÄTZLICHE HINTER-HÄLTIGE VERDAMMTE SCHLAMPEREI SCHON WIEDER.

Der LEGASTHENIKER von Gesetzgeber hat bereits tatvorsätzlich im sich aus dem Verfahren
1 BvR 933/01 BVerfG ergeben habenden Legislatur das Gesetz gebrochen und dafür gesorgt dass
vor dem 16. Mai 2013 niemand Ansprüche nach §1626a BGB anmelden konnte weil man den Gesetzestext verschwinden lassen hat.

In Bundesratsdrucksache 804/03 hat am 17. November 2003 der Direktor Dr. Zeh des Bundestages vollkommen eigenmächtig das Gesetz zur Reform des § 1626a BGB verändert!

http://www.gesmat.bundesgerichtshof.de/gesetzesmaterialien/15_wp/UmsfamEBVerfG/BBD804_03_Ber.CN_1-1_o.pdf

Ich wurde auf Geheiß des Gerichtes und der bösartigen Kindesmutter wegen zusammengeschlagen, illegal in U-Haft gesteckt (aus sachlichen Gründen (OLG/LG) aufgehoben) dort vergiftet und mehrfach fast umgebracht, von mir verwendete Rechner und Internetanschlüsse wurden gehackt, permanent werde ich bedroht, zuletzt vergangene Nacht!

So hat man mich zwischen 2002 und 2013 GENÖTIGT kein Sorgerechtsverfahren anzustrengen!

Im Klageerzwingungsverfahren 3 Zs 1795/08 Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M. habe ich bereits 2007 auf diesen Mißstand hingewiesen und ihn dokumentiert, ebenso zwischen 2003 und 2006 mehrfach gegenüber der Polizei und dem Hessischen Ministerium des Inneren. Mir bleibt ohne Anwalt nur der esrtinstanzlich Weg des Strafrecht, gegen staatsanwaltliche Arbeitsverweigerung bin ich machtlos.

Weiterhin hat man versucht über gefälschte Rechnungen mit gefälschten Forderungen eine Abgabe eidesstattlicher Versicherung zu erreichen und damit nach § 33 GmbHG-Grundlage zu schaffen Anteile einzuziehen. Ziel ist hier ausschließlich ein Unternehmen unter die Kontrolle eines Konkurrenten zu bekommen. Hierfür hat die ? wie ich inzwischen herausstellt dem Sado-Maso Milieu verhaftete - Kindesmutter regelrecht als Nutte fungiert um über die Unterhaltsansprüche des Kindes und eine Entmündigung dessen Vaters ein Kartell für EDV-Dienstleistungen in Bad Homburg aufrechterhalten zu können. Das Kind ist Mittel zum Zwecke feindlicher Übernahme von Unternehmensanteilen.

Man versucht Sorgerechtsverfahren unmöglich zu machen und Zweckzuentfremden um (Schutz-)
GELD ZU ERPRESSEN! Ein Verbindung von Sorgerechts und Vergütungsfragen hatte der Gesetzgeber stets ausgeschlossen. Solche Verbindung würde nämlich Möglichkeit des Kinderhandels eröffnen.

Eigentlich hätte dem Vater ja die Möglichkeit offengestanden über ein gemeinsames Sorgerecht sein Kind (zumindest anteilig) selbst zu erziehen. Dann wäre gar kein Unterhalt fällig geworden.

?/-2-



-2-

Die durch die permanenten Diffamierungen der Anwälte der Kindesmutter (diese schrieben offene Briefe ins Sekretariat der Bürogemeinschaft ? geteiltes Sekretariat - mit meinen zwo größten Kunden du einem Mitgesellschafter mit dem Inhalt der absichtlichen Fehlbehauptung ich sei drogenabhängig) und ihr selbst  mir nachweislich entstandenen Vermögensschäden beziffern sich auf entgangenes Gehalt in Höhe von etwa einer halben Million Euro. Ich bin als folge kindesmütterlichen Nachstllens vollkommen mittellos und beziehe HartzIV. Das Unternehmen hat Sie durch ihr verhalten derartig geschädigt dass es daran kaputt ging (?Zweck der Veranstaltung?)! Die Kindesmutter gehört einer Sekte an die REIKI betreibt, das ist so etwas wie Scientology. Man hat auch versucht mir Drogen unterzuschieben um für die Falschvorwürfe im Nachhinein Fakten zu schaffen. Die Polizei bleibt bei Strafanzeigeversuchen untätig!

Man erzwingt also ohne jegliche Rechtsgrundlage die Herausgabe von Geschäftsanteilen
(mit Offenlegung der Beteiligungen zieht die Gesellschaft die Anteile ein und ich mache mich möglicherweise der kindesunterhaltsrelevanten Untreue schuldig) mit der Drohung mir sonst
mein Kind weiterhin zu entführen denn ohne erpresste eidesstattliche Versicherung kein Anwalt.

Hiergegen richtet sich die Verfassungsbeschwerde:

Das angegriffen Grundrecht ist die Rechtsweggarantie nach Artikel 19 Absatz 4 und das Elternrecht aus Artikel 6 Grundgesetz!

Der neugeschaffene § 114 FamFG erlaubt mir nicht mehr wie zu Zeiten der § 78 und § 621 ZPO selbst zu klagen! Ein eigenes Antragsrecht im Sorgerechtsverfahren ist mir aber ? siehe das Verfahren 1 BvR 420/09 BVerfG vom 21.07.2010 laut Beschluß des EGMR  22028/04 vom 03. 2.2009 für den Fall des (gemein-) samen Sorgerechtes - einzuräumen.

Hierzu siehe meine Verfassungsbeschwerde 1 BvR 50/15 vom 27. Mai 2015!

Das Gericht hat mit allen Mitteln das Verfahren 14 Jahre lang verzögert um der Kindesmutter Gelegenheit zu geben das Kind gegen väterlichen Willen einer gefährlichen religiösen Sekte einzuverleiben. Die Kindesmutter war Eingangs sogar soweit gegangen (siehe 3 WF 174/01 Oberlandesgericht Frankfurt a.M.) um Unterhaltsvorschüsse betrügen zu wollen indem Sie eine ungültige Geburtsurkunde dadurch und mit Hilfe des erpresserischen Jugendamtes herstellte dass sie das rechtliche Institut des Zustimmungsbedürfnis zur Vaterschaftsanerkennung missbrauchte § 1595 BGB. http://take-ca.re/ja.htm

Die Mutter ist nur an der Erpressung von Geld für ihre Sekte interessiert und daran den Kindesvater als UNFREIWILLIGEN SAMENSPENDER SEXUELL ZU MISSBRAUCHEN.

Daß die Gerichte mir, der zudem ein Opfer homosexuellen Missbrauchs während seines Zivildienstes wurde, das Kind streitig machen das aus einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft mit gemeinsamer Wohnung hervorging dient möglicherweise auch dazu mich mittels im Sorgerechtsverfahren erzwingbarer psychologischer Gutachten im Strafverfahren um den sexuellen Missbrauch beim Zivildienst in einer städtischen Klinik geleitet von Politikern mit Verbindungen zu Parteien welche möglicherweise tatvorsätzlich und schuldhaft Sorgerechtsreformen blockieren machen zu können mundtot zu machen um nicht selbst mit in den Missbrauchsvorwurf (Dienstvorgesetzter im Zivildienst) hineingezogen zu werden.
Dies Klinik bietet neuerdings ganz plötzlich REIKI an was für eine Absprache zwischen der Kindesmutter
durch unfreiwillige Samenspende und den für den anderen sexuellen Missbrauch verantwortlichen spricht

Ich lege gegen eine mögliche Nichtzulassung dieser Beschwerde durch das Bundesverfassungsgericht bereits hiermit eine Nichtzulassungsbeschwerde ein.


PS: Wie gesagt, der letzte Einschüchterungsversuch liegt weniger als 12 stunden zurück, 4 Wochen davor wurde ich körperverletzend verprügelt. Weil die Polizei hier nichts macht blogge ich das zur Information der Presse: http://wuergerjagd.tumblr.com



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12.09.2015 11:02

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http://www.gesmat.bundesgerichtshof.de/gesetzesmaterialien/15_wp/UmsfamEBVerfG/UmsfamEBVerfG-index.htm

Strafanzeige

Gegen sämtliche Abgeordneten des deutschen Bundestages von 2003 wegen DRINGENDEN Tatverdachtes GEMEINSCHAFTLICH durch Sperrwirkung der §1626a Reform i.V.m. dem Urteil 1 BvR 933/01 des Bundesverfassungs-gerichtes in tausenden  Fällen durch Unmöglichmachung von Sorgerechtsentscheidung nach § 235 StGB der Kindesentführung gegen Entgelt (Unterhalt weil Kinder mangels Sorgerecht nicht von den Vätern erzogen werden ?durften?) beigeholfen zu haben.

Der deutsche Bundestag ist aufzulösen!

Der § 1626a BGB (2003) eine verfassungswidrige Reform !

?Wird der Gesetzentwurf in der zweiten Lesung unverändert angenommen, folgen dritte Lesung?https://www.bundestag.de/service/glossar/L/lesung/245492 Es gab keine erste und zwote Lesungen weil erst im nachhinein aus dem § 1626 BGB ein § 1626a BGB gemacht wurde! In der ersten Lesung war jedoch über den §1626 BGB ver-handelt worden. Daher war das Gesetzgebungs-verfahren unter § 1626a BGB nicht auffindbar!

Abgesehen davon gilt das Rückwirkunsgverbot!Das stellt sicher daß etwas das vorher legal ist(etwa das sterilisieren/vergasen Behinderterim dritten Reich) nicht plötzlich rückwirkendillegal wird (nach dem Kriege) und schafft so Rechtssicherheit. Wenn etwas zum damaligen Zeitpunkt gestzlich erlaubt war bleibt es in diesem Zeitrum für immer und ewig erlaubt.

1998 wird der § 1626a geändert das bedeutet die Seite mit dem Gesetz wird aus dem Ordner herausgenommen und durch die ab 1998 gültige ersetzt. Jetzt wird rückwirkend die alte Fassung verändert die vor 1998 galt und ersetzt wurde. Das bedeutet die aktuelle Fassung von 1998 wird aus dem Ordner genommen und durch die veränderte nicht aktuelle Fassung von vor 1998 ersetzt?

http://www.gesmat.bundesgerichtshof.de/gesetzesmaterialien/15_wp/UmsfamEBVerfG/UmsfamEBVerfG-index.htm

Abgeordnete der Legislaturperiodedes Bundestagesim Jahre 2003 sindSCHWERST-VERBRECHER Gesetzestext wurde nach seiner Verabscheidungeigenmächtigverändert Das ist Beihilfe zur Kindesent-führung in tausenden von Fällen!

Seltsam: jedesmal aufs neue diese charakter-istischen Buchstaben-dreher

~~~

Das mehr als 600 Abgeordnete davon nichts gewusst oder bemerkt haben wollen kann nicht sein. Das war pure Absicht um Müttern weiterhin Kindes-entührungen gegen Entgelt zu erlauben und in §1626a BGB Verfahren Sperrwirkung zu erzielen. So STÜMPERHAFT und DÄMLICH kann man gar nicht arbeiten.



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11.09.2015 09:15

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1998 wird der § 1626a geändert das bedeutet die Seite mit dem Gesetz wird aus dem Ordner herausgenommen und durch die ab 1998 gültige ersetzt. Jetzt wird rückwirkend die alte Fassung verändert die vor 1998 galt und ersetzt wurde. Das bedeutet die aktuelle Fassung von 1998 wird aus dem Ordner genommen und durch die nicht aktuelle Fassung von vor 1998 die sich geäbert hat ersetzt oder was?

?

RÜCKWIRKUNGSVERBOT! Verfassungswidrig: Ich kann ein Gesetz nicht im Einführungsgesetz nachträglich verändern. Denn das Einführungsgesetz bestimmt die Abänderung des Gesetzes (hier dem § 1626a BGB sind folgende Absätze 3-5 hinzuzufügen) die dann nachträglich nicht mehr ausgeführt werden kann wiel eine andere abgeänderte Fassung beshclossne worden war. (Die Gesetze sind ja gedruckt und wurden bereits angewendet).

~~~

Die § 1626a BGB Reform - Ein verfassungswidriger Vorgang.

Der Bundestag änderte ein Gesetz für die Vergangenheit und für einen Einzelfall. Geändert wurde nämlich nur ? und das nachträglich - das Einführungsgesetz zum Kindschaftrechts-reformgesetz und nicht das BGB selbst.

HANDWERKLICH FALSCH

Somit tauchte die Regelung im BGB nie auf, es handelt sich um eine Art

GEHEIMGESETZGEBUNG

die für die Bürger intransparent bleibt weil man im Nachhinein ein Gesetz nicht ändern kann,wenn es erstmal in den gedruckten Fassungen steht und somit Gültigkeit hat sondern immer nur für die Zukunft.

Man kann ja auch nicht hingehen und im nachinhein sagen die Gesetze zur Rassenhygiene von Hitlers Regierung sind plötzlich rückwirkend ungültig. Sie waren zu dem Zeitpunkt wo sie bestanden ja zunächst mal gültig und die Rechtsprechung der Freisler Justiz

Das ist ein wirklich ganz unglaublicher Vorgang der mit rechtsaatlichkeit aber auch gar nicht zu tun hat.

~~~


DAS IST AUCH NIE IN KRAFT GETRETEN WEIL DIE PENNER

§1626 UND § 1626a BGB VERWECHSELT

HABEN! DESHALB STAND DIE NEUREGELUNG NIE IM GESETZBUCH! ES WURDE NUR BEIM EINFÜHRUNGSGESETZ VON 1994 GEÄNDERT!

?GEHEIMGESETZGEBUNG?

VON DER DIE BÜRGER NICHT WISSEN SOLLEN! NACHTRÄGLICHE VERÄNDERUNG BEREITS NICHT MEHR GÜLTIGER GESETZE!

http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/15/007/1500757.pdf
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/15/015/1501552.pdf
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/15/018/1501807.pdf



[0]  http://36.media.tumblr.com/9bf86ca2d2793358c8f3ac473ed04a6/tumblr_nui9pbSDVD1sq93cpo2_r1_1280.jpg

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10.09.2015 06:49

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3 UF 167/15 Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
sofortige weitere Beschwerde ? Begründung:

XII ZB 103/08 - Entscheidung des BGH ist gelinde gesagt schwachsinnig!

Zunächst verwechselt man ein von Amts wegen eingeleitetes Verfahren mit einer aktiv legitimierten privaten Klage. Die fehlende Beschwerdeberechtigung bezieht sich nur auf den Denunzianten beim Jugendamt, der zwar denunzieren aber am durch die Denunziation eingeleiteten gerichtlichen Verfahren (Kläger ist das Jugendamt) nicht als Beteiligter sondern allenfalls als Zeuge erstinstanzlich teilnehmen darf! Hier soll verhindert werden das Dritte, etwa ein neuer Partner, Verfahrensbeteiligte in Sorgerechtsstreitigkeiten werden die sie nichts angehen.

Im Verfahren entscheidet der BGH nach der 2009 außer Kraft getretenen FGG! Inzwischen ist die Verfahrensordnung das FamFG!

Beschwerdeberechtigung steht natürlich nur demjenigen zu dessen Rechte beeinträchtigt werden. Wenn meine Rechte nicht beeinträchtigt werden weil ich ein Verfahren gewinne kann ich dagegen keinerlei Rechtsbehelf einlegen.
Das Beschwerderecht steht folglich nur demjenigen zu in dessen Sinne die Entscheidung nicht gefallen ist.

Die Rechte des (leiblichen) Vaters der ein ABSOLUTES Umgangsrecht und ein jederzeitiges Auskunftsrecht hat werden durch ein Fortbestehen eines missbräuchlich angewendeten Sorgerechtes NATÜRLICH verletzt. Denn im Falle Yann Niklas wie in den allermeisten Fällen wird man nur klagen weil Streit herrscht zwischen den Eltern der eine unverbindliche nicht vollstreckbare außergerichtliche Regelung unmöglich macht, weil der Sorgeberechtigte Elternteil dessen Sorgerecht entzogen werden soll dieses missbräuchlich einsetzt um ungeregelte Rechte des anderen Elternteils zu blockieren. So lange etwa ein Umgangsrecht nicht gerichtlich geregelt ist kann ? und das ist der Regelfall - mittels des missbräuchlich ausgeübten Aufenthaltsbestimmungs-rechts als Teil des Sorgrechtes etwa jeglicher Umgang vereitelt werden.

Das bedeutet dass der BGH ganz eindeutig IRRt wenn er wie in Absatz 13 feststellt : (so) ?steht die Beschwerde jedem zu, ?dessen Recht? durch die Verfügung beeinträchtigt ist?(und) ?erfordert die allgemeine Regelung einen unmittelbaren Eingriff in ein im Zeitpunkt der Entscheidung bestehendes subjektives Recht des Beschwerdeführers.?

Die ganz objektiv beeinträchtigten Rechte sind alle diejenigen die mittels eines miss-bräuchlich angewendeten Alleinsorgerechtes bis zu gerichtlicher Entscheidung blockiert werden könnten. Umgangsrecht und Auskunftsrecht etwa.

Es wäre grob schwachsinnig wenn nur der Sorgrechtsinhaber ein Verfahren gegen sich selbst durch mehrere Instanzen treiben könnte. Solch Vorgehen ist nur am Amtsgericht Bad Homburg das Eingaben bestimmter Kläger aus Gründen der persönlichen Antipathie/Rachsucht mehrerer Dorfrichter (gegen welche Dienstaufsichtsbeschwerden angestrengt wurden) entweder bis zum Sankt-Nimmerleinstag unbearbeitet liegen lässt oder gar nicht bearbeitet notwendig. Da dort Verfahren nachweislich nicht bearbeitet werden wenn für Bähring entschieden werden soll sondern nur wenn gegen Bähring entschieden werden soll. Dort muß ich stets warten bis ich verklagt werde um dieses Verfahren zweckzuentfremden.

Wirklich interessant wird es aber unter Absatz 14. Das Bundesverafssungsgericht hat seine Meinung geändert:
1 BvR 420/09 BVerfG und am 19. Mai 2013 wurde dem unverheirateten Vater per Änderung des § 1626a BGB ein Sorgerecht auf Antrag eingeräumt. Unter Absatz 19 steht  ?Bundesverfassungsgericht? habe ?dem Gesetzgeber aufgegeben, die tatsächliche Entwicklung zu beobachten und zu prüfen, ob dessen dem geltenden Recht zugrunde liegende Annahme, dass die an die Zustimmung der Mutter gebundene Beteiligung des Vaters am Sorgerecht dem Elternrecht nach Art. 6 Abs. 2 GG ausreichend Rechnung trägt, vor der Wirklichkeit Bestand hat. Dass der Gesetzgeber diese Verpflichtung verletzt hätte, ist indessen nicht ersichtlich.? Das ist eine offensichtliche Falschbehauptung. Hieran war eine Frist bis zum zur Gesetzesänderung des § 1626a BGB gebunden für den 31. Dezember 2003. Im Urteil 1 BvR 933/01 steht unter 2. ?Dem Gesetzgeber wird aufgegeben, bis zum 31. Dezember 2003 eine verfassungsgemäße Übergangsregelung zu treffen. Bis zur gesetzlichen Neuregelung sind gerichtliche Verfahren auszusetzen, soweit die Entscheidung nach Maßgabe der Gründe von der Verfassungsmäßigkeit des § 1626 a des Bürgerlichen Gesetzbuches abhängt.? Aber erst 2013 wurde diese Übergangsreglung getroffen. Das ist ein Verfassungsbruch seitens des Bundestages.

Deshalb gibt es Bürgerkrieg/Widerstand nach den Maßgaben des Artikel 20 Absatz 4 GG. Und zwar bis sämtlich Kräfte die an diesem unglaublichen Rechtsbruch mitgewirkt haben vernichtet sind.

~~~

So lange das Sorgercht der Mutter nicht entzogen wurde (Sie in ihren Rechten nicht verletzt wurde) - sich also noch nichts geändert hat - sind das die Beschwerdeberechtigten diejenigen deren Anträgen noch NICHT entsprochen wurde!

http://dejure.org/gesetze/FGG/20.html
http://dejure.org/gesetze/FGG/57.html 1 (8)

verfahrensfehler nach FGG unter Anwendung des Urteils auf unseren Fall!

http://dejure.org/gesetze/FGG/59.html (3) - das Kind war zum Zeitpunkt der Anhörung in 92F 493/13 am 04. November 2013 auf die Bezug genommen wird nicht 14 Jahre alt (geboren 19. September 2000)!


~~~

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2008-11&Seite=1&nr=46409&anz=307&pos=47&Frame=4&.pdf

So ihr Klugscheißer ich hab das Urteil vorliegen!

Unter Absatz Nummer 11 und 14 führt der BGH aus
dass er der RECHTSMATERIE (dem Gesetz) folge!
Das sieht zum Zeitpunkt der Entscheidung vor der
Änderung des § 1626a BGB noch kein Sorgerecht
für den unverheiratetenvater vor. Sehr wohl aber
danach!

Außerdem irrt der BGH in Absatz 9 wo es rügt dass
der Antrag nicht von Amts wegen ergangen ist! Denn
das Aufenthaltsbestimmunsgrecht als Sorgerechtsbe-
standteil beeinflusst ganz objektiv die missbräuchliche
Hoheit über ein ungeregeltes Umgangsrecht. Somit
beeinflußt es ?DAS RECHT? des Klägers.



[0]  http://40.media.tumblr.com/af62c451339973b9a176a42404084ee/tumblr_nuh5moW32A1sq93cpo4_r1_1280.jpg

[1]  http://41.media.tumblr.com/648e8c9ad628f21356fe2325e0b043b/tumblr_nuh5moW32A1sq93cpo1_1280.jpg

[2]  http://40.media.tumblr.com/14cf4ace67a8d72faea381b76a5719c/tumblr_nuh5moW32A1sq93cpo2_r1_1280.jpg

[3]  http://41.media.tumblr.com/aab759c0d6438125635f587d6cb1bd0/tumblr_nuh5moW32A1sq93cpo3_r1_1280.jpg

10.09.2015 03:44

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Sendungsnummer ?RB 5127 4496 8DE?!

Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M._ vorab per Fax: +49 / (0)721 159830 Bundesgerichtshof
Herrenstraße 45a
D-76133 Karlsruhe Frankfurt/M., 10. September 2015 *3 UF 167/15 Oberlandesgericht Frankfurt a.M.*
i.V.m. 3 WF 174/01 Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
i.V.m. 3 UF 70/14 Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
Sorgerechtsentzug der Kindesmutter Uta Riek
hier: Vorab-Ankündigung der Revision Sehr geehrte Damen und Herren, um Fristablauf der Revisionsfrist zu hemmen teile ich mit in
vorgenannter Sache Revision einlegen zu wollen. Leider verweigert man
mir beim Amtsgericht Frankfrt a.M. stets die Prozesskostenhilfe so lange ich in demjenigen Büro anfrage das laut Beschilderung für das
Initial / den  Anfangsbuchstabens meines Familiennamens zuständig ist. Als ich einmal ? weil der dortige Sachbearbeiter in der Mittagspause war
? im Nachbarbüro klopfte und anfragte stellte mir der dort für andere
Initalien/Familiennamen zuständige Herr Schaffner am 04. Juni 2007
hingegen sofort einen Beratungshilfeschein aus. (Ich drohte damals zu
verhungern weil mir das Jobcenter 3 Monate lang jegliche Unterstützung
verwehrte ? auch keine Lebensmittelgutscheine - die Polizisten die ich
fragte schlugen mich später lieber zusammen als mir zu helfen). Ein korrupter Polizist der seien Arbeit nicht macht hat mich wohl im
Polizeicomputer mit einem falschen Vorwurf ?Missbrauch von Notrufen?
markiert wie das Neudeutsch so schön heißt um mich mundtot zu machen
weil ich Dienstaufsichtsbeschwerden gegen mehrer Polizeibeamte
eingereicht hatte (3 ZS 1795/08 Generalstaatsanwalt Frankfurt a.M.)
unter anderem wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch Schutzbefohlener,
und Freiheitsberaubung.  Jedenfalls habe ich hier immer Schwierigkeiten
an einen Anwalt zu  kommen und bekomme jede Menge Steine in den Weg
gelegt, ich vermute aus politischen Beweggründen heraus. Ich werde mich nun um einen Anwalt bemühen, um das Formerfordernis zu
erfüllen. Kündige aber hiermit sicherheitshalber vorher schon einmal die
Revision an. Angefochtene Entscheidung füge ich *DEM FAX *bei.



[0]  http://40.media.tumblr.com/8eff0353f1863d24a1890132e9746b8/tumblr_nugx2bYsUn1sq93cpo1_1280.jpg

[1]  http://40.media.tumblr.com/82a3e5ea1feb8f1593542b26ee5dfeb/tumblr_nugx2bYsUn1sq93cpo2_1280.jpg

10.09.2015 01:27

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Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.
vorab per Fax: +49 / (0)69 / 1367-

Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
Zeil 42
D-60313 Frankfurt a.M.

Frankfurt/M., 10. September 2015

3 UF 167/15 Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
Sorgerechtsentzug der Kidnesmutter Uta Riek

Mit UNGÜLTIGER förmlicher Zustellung da ohne vermerkter Angabe des Zustellzeitpunktes erreicht mich heute ihr Beschluß (Verfahren werden ja nicht mehr durch Urteil abgeschlossen)

Hiermit lege ich sofortige Beschwerde ein. Der Senat ist nicht beschlussfähig. Er wurde nämlich wie auf Seite 4 unten ausgeführt wird und zwar wiederholt komplett abgelehnt und hat dann einfach über die eigene Befangenheit ablehnend befunden. Im nach Parteibuch besetzten Senat sitzt eine korrupte Bande von Sexisten die nur ein Ziel hat: Parteifreunde zu decken. Neue Tatsachen und Beweise die Dezember 2014 nachgereicht wurden ? Sektenbeauftragte der Stadt Hamburg zu Scientology/Reiki - werden einfach nicht zur Kenntnis genommen. Zudem wurde das Verfahren zweckentfremdet um den Kindesvater in anderer Sache mundtot zu machen, er ist nämlich während des Zivildienstes von der Bande die in Bad Homburg Reiki praktiziert sexuell missbraucht worden.

In seiner Begründungen gibt der Senat an sich bedroht zu fühlen von der politischen Arbeit für Menschenrechte gegen ein Sorgerechtsverfahren seit 14 Jahren DURCH BEHÖRDLICH GEFÖRDERTE FASLCHANGABE DER ABSTAMMUNG blockierendes Gericht das Angst hat dass der Markt für den Kinder-/Adoptions?handel? ausgetrocknet wird, dem Geschäft mit dessen Hilfe Jugendamtsmitarbeiter und die Scheidungsindustrie ihr Geld verdienen/Planstellen rechtfertigen.

Wie feindlich der Senat Männern gegenüber eingestellt ist erkennt man schon daran dass er der Aufforderung aus Dezember 2014 dem Vater ein Todesurteil zuzustellen am 24. Dezember 2014 dadurch nachgekommen ist ihn bewusst und mit Tötungsabsicht in den Selbstmord zu treiben versucht hat.

Wegen aktiver Beihilfe zum Mord / Mord sind sämtliche der in dieser Enstcheidung bekennenden Richter strafangezeigt worden, ebenso wie wegen Beihilfe zum sexuellen Missbauch. ?/-2-
-2-

Unter anderem dient Sex nicht der Belustigung sondern der Reproduktion.

Daher fällt unter den sexuellen Missbrauch auch die Reproduktion gegen den Willen eines Betroffenen oder zu einem Zwecke!

Männer werden als unfreiwillige Samenspender regelrecht sexuell missbraucht!Ich lege daher sofortige Beschwerde ein. Auch getrennt von der Hauptsache gegen den Versuch jemanden der von der Kindsmutter aus einer Führungposition in HatzIV gemobbt wurde dadurch klagunfähig zu machen weil es Rechtsbeistand nur gegen Bezahlung gebe, Anfechtung der Kostenfestsetzung.

Würde das Gericht Recht behalten dann wäre einer DDR / NAZI artigen Abstammungspolitik Tür und Tor geöffnet in der die leiblichen Eltern nicht mehr über die Erziehung ihrer Nachkommen befinden dürften, sondern eine professionaliserte industrielle Scheidung-/Trennungs Mafia aus der Jugendamtsindustrie anstatt der Eltern Kinder erziehen würde das erpessten Zwangsabgaben heraus die nur an eigenen Pfründen interessiert in Form von Planstellen für ansonsten arbeitslose Jusristinnen und Pädagoginnen/Soziloginnen etc. interessiert ist nicht aber am Wohlergehen auch nur eines Kindes.

Diese Leute haben 15 Jährige in Kinderheimen schwängern (Fall: Mona Offergeld) lassen und drogenabhängigen Arikanern Sorgerechte erteilt (Fall: Fitz Drucreay) um deren Abschiebung und Strafverfolgung zu verhindern.Das Kreis-/Jugendamt in Bad Homburg untersteht genau den politschen Kräften (Banzer/Bruckamier) die versucht haben die Kritik an der scientologyartigen Reiki Sekte mundtot zu machen weil dann aufgeflogen wäre dass die Dienstvorgsetzten politischen Personalentscheider der Homburger Jugendamtler drogenabhägige Kinder haben und sich nur deshalb haben zur Billigung des Sektentreibens erpressen lassen.

Ich bleibe zudem bei den bereits getroffenen Aussagen die ich Ihnen gegenüber als Kriegspartei gemacht habe. Rechnen Sie damit dass es in OLG bald aussieht wie am 18. März 2015 als die Blockupy Aktivisten Polizeiwachen angegriffen haben DIREKT gegenüber VOR IHRER NASE. Was ihre lächerlich langsam arbeitenden Gerichte sagen ist für mich unerheblich geworden. Wir befinden uns vielmehr im Bürgerkrieg nach Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz miteinander!

Ich hoffe sie verrecken jämmerlich und schmoren in der Hölle.

~~~~

3 UF 167/15
92 F 487/15

Amtsgericht Bad Homburg v.d.H.

OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN

BESCHLUSS

In der Familiensache
betreffend die elterliche Sorge für Tabea Lara Riek,
an der beteiligt sind:

1. Tabea-Lara Riek,

Betroffene,

2. Maximilian Bähring, Hölderlinstr. 4, 60316 Frankfurt

Kindesvater und Beschwerdeführer,

3. Uta Brigitte Riek,

Kindesmutter und Beschwerdegegnerin,

4. Jugendamt des Hochtaunuskreises, Ludwig?Erhardt Anlage 1-4, 61352 Bad
Homburg,

Beteiligter,

-2-

hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ? 3. Senat für Familiensachen -
auf die Beschwerde des Kindesvaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts

- Familiengericht - Bad Homburg v.d.Höhe vom 02.06.2015

durch Richter am Oberlandesgericht Reitzmann, Richterin am Oberlandesgericht
Kummer-Sicks und Richterin am Amtsgericht (abg.) Heußler

am 28.08.2015

beschlossen:
Die Beschwerde wird als unzulässig venNorfen.
Der Kindesvater hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Beschwerdewert wird auf 3.000,00 ? festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Gründe:

Der Beschwerdeführer ist der Vater des Kindes Tabea-Lara Riek, geb. am
19.09.2000. Das Kind lebt bei der Kindesmutter. Die Eltern sind und waren nicht verheiratet. Die Kindesmutter ist alleinige Inhaberin der elterlichen Sorge. Der Kin-

desvater hat seit 14 Jahren keinen Kontakt mit seiner Tochter.

Der Antrag des Kindesvaters auf gemeinsame elterliche Sorge wurde mit Be?
schluss des Amtsgerichts Bad Homburg v.d.Höhe vom 23.01.2014, Az. 92 F
493/13 SO zurückgewiesen. Die hiergegen gerichtete Beschwerde des Kindesv
ters wurde durch Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom
15.12.2014, Az..3 UF 70/14, zurückgewiesen. Der Senat hat den Kindesvater persönlich angehört.

Mit Schriftsatz vom 27.04.2015 regte der Kindesvater beim Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe an, der Kindesmutter die alleinige elterliche Sorge zu entziehen. Er

-3-

äußerte Bedenken an ihrer Erziehungsfähigkeit. da diese Mitglied der sogenan
ten ?Reiki-Sekte? sei. Wegen der weiteren Begründung wird auf sein Schreiben
Bl. 1 ff. d.A. verwiesen.

Das Jugendamt hat dem Amtsgericht mit Bericht vom 26.05.2015 mitgeteilt, dass keinerlei Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen.

Mit Beschluss vom 02.06.2015 hat das Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe festgestellt, dass familiengerichtliche Maßnahmen nicht erforderlich sind. Zur Begründung hat es ausgeführt, dass keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Wohl Tabeas irgendwie gefährdet sein könnte. Hiervon habe sich das Gericht bereits in dem Verfahren 92 F 493/13 SO überzeugen können.

Hiergegen richtet sich die Beschwerde des Kindesvaters, mit der er den Entzug
der alleinigen elterlichen So?rge weiter begehrt. Wegen der Begründung wird auf seine Schriftsätze vom 10.06.2012 (Bl. 12 ff. d.A.), vom 06.07.2015 (Bl. 30 ff. d.A.) sowie vom 17.07.2015 (Bl. 57 ff. d.A.) verwiesen.

Der Kindesvater hat die Richterin am Oberlandesgericht Kummer-Sicks mit
Schreiben vom 29.06.2015 wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.
Das Ablehnungsgesuch wurde mit Beschluss vom 23.07.2015 zurückgewiesen.
Zu den Einzelheiten wird auf den Beschluss vom 23.07.2015 (BI. 63 ff. d.A.) Bezug genommen. Mit Schreiben vom 06.07.2015 hat er zudem den Senat abgelehnt.

Der Senat konnte in der aus dem Beschlusseingang ersichtlichen Besetzung entscheiden. Das Ablehnungsgesuch des Kindesvaters vom 06.07.2015 gegen den gesamten Senat ist rechtsmissbräuchlich und damit unbeachtlich (vgl. BGH vom 04.02.2002, Az. Il ARZ 1/01, NJW-RR 2002, 789).

ln der Sache selbst ist die gemäß 55 63, 64 FamFG form- und fristgerecht eingelegte Beschwerde des Kindesvaters als unzulässig zu venNerfen.

-4-

Der Kindesvater ist nicht beschwerdeberech'n'gt (ä 59 FamFG).

Gemäß ä 59 Abs. 1 FamFG steht die Beschwerde demjenigen zu, der durch den Beschluss in seinen Rechten unmittelbar beeinträchtigt ist, also materiell beschwert ist. Eine Entscheidung des Amtsgerichts, die Maßnahmen gemäß ä 1666 BGB gegen den allein sorgeberechtigten Elternteil ablehnt, verletzt den anderen Elternteil nicht in eigenen Rechten.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, Beschluss vom
26.11.2008,

Az. XlI ZB 103/08 (FamRZ 2009, 220 ff.) steht einem Vater, der nie zuvor
sorgeberechtigt war, gegen eine Entscheidung des Familiengerichts, die einen Entzug des Sorgerechts der Mutter ablehnt, keine Beschwerdeberechtigung zu.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist zwar unter der Geltung des früheren Verfahrensrechtes zu 55 57, 20 FGG ergangen. Dass sich durch das FGG-RG an dieser materiellen Rechtslage etwas verändert hat, ist indes nicht ersichtlich.

ln einer weiteren Entscheidung vom 16.06.2010, Az. XII ZB 35/10 (FamRZ 2010, 1242 ff.), die ebenfalls zu den Verfahrensvorschriften des FGG ergangen ist, hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich danach differenziert, ob das Familiengericht in seiner Entscheidung Maßnahmen nach ä 1666 BGB ergreift oder aber davon absieht. In dem dort zu entscheidenden Fall wurden der allein sorgeberechtigten Mutter eines nichtehelichen Kindes durch die Entscheidung des Familiengerichts Teile der elterlichen Sorge entzogen. ln dieser Fallkonstellation ist der Kindesvater gegen die ablehnende Entscheidung des Familiengerichts, ihm das Sorgerecht
bzw. Teile davon zu übertragen, beschwerdeberechtigt, da eine Sorgerechtsübertragung nach g 1'680 Abs. 3, Abs. 2 S. 2 BGB zu prüfen ist.

ln den Entscheidungsgründen hat der Bundesgerichtshof weiter ausgeführt, dass es der Rechtsprechung des Senats entspricht, dass nach der allgemeinen Regelung in ä 20 FGG dem von vornherein nicht sorgerechtberechtigten Vater kein Beschwerderecht gegen einen Beschluss zusteht, durch den Maßnahmen nach

5 1666 BGB abgelehnt worden sind. So verhält es sich vorliegend.

Mit der hier angefochtenen Entscheidung wurden Maßnahmen nach ä 1666 BGB gegen die allein sorgeberechtigte Kindesmutter abgelehnt, nachdem keinerlei An-

-5-

munkte für eine Gefährdung des Kindes erkennbar waren. Nach der Recht-
sprechung des Bundesgerichtshofs begründet diese Entscheidung keinen Eingriff r. die Rechte des Vaters, da dieser zu keinem Zeitpunkt sorgeberechtigt war. Eine Prü?ing, wem die elterliche Sorge zu übertragen wäre, fand demnach nicht statt, so dass ein Eingriff in das Elternrecht des Kindesvaters nach ä 1680 Abs. 3 BGB auch nicht vorliegen kann (so auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 31.03.2014, Az. 13 UF 50/14, FamRZ 2014, 1649 ff.).

ln der zuletzt genannten Entscheidung hat der Bundesgerichtshof im Weiteren
jedoch ausdrücklich offen gelassen, ob an dieser Rechtsprechung nach dem Urteil des EGMR vom 03.12.2009 (Urteil vom 03.12.2009 ? 22028/04 Zaunegger/Deutschland, FamRZ 2010, 103 ff.) festzuhalten ist.

Der Senat ist der Auffassung, dass sich auch unter Berücksichtigung des Urteilsdes EGMR vom 03.12.2009 eine Beschwerdebefugnis des nicht sorgeberechtigten Kindesvaters im Falle der Ablehnung von Maßnahmen nach ä 1666 BGB nicht herleiten lässt (so auch KG, Beschluss vom 26.11.2013, Az. 18 UF 219/13, FamRZ 2014, 1317 ff; OLG Celle, Beschluss vom 30.06.2010, Az. 10 UF 82/10,FamRZ 2011, 121 ff.). Der EGMR hat zwar eine grundsätzliche Diskriminierung von Vätern nichtehelicher Kinder beim Zugang zum (gemeinsamen) Sorgerecht im deutschen Recht festgestellt, soweit nach 5 1626a Abs. 2 BGB eine gerichtliche Einzelfallprüfung der Alleinsorge der Kindesmutter ausgeschlossen ist. Die Entscheidung des EGMR befasst sich mit der hier streitgegenständlichen Frage der Beschwerdebefugnis jedoch nicht. Eine Ungleichbehandlung von Vätern nichtehelicher Kinder und Vätern ehelicher Kinder ist bei der Beschwerdebefugnis auch nicht ersichtlich. Auch einem ehelichen Vater, der nicht mehr sorgeberechtigt ist, steht eine Beschwerdebefugnis im Falle der Ablehnung von Maßnahmen nach

ä 1666 BGB nicht zu. Die Rechtslage ist demnachifür beide gleich (so auch KG,
Beschluss vom 26.11.2013, Az. 18 UF 2159/13, FamRZ 2014, 1317 ff.).

Zudem geht es im vorliegenden Fall nach dem Begehren des Kindesvaters vor-
rangig um den Entzug der elterlichen Sorge bei der Kindesmutter (5g 1666, 1666a BGB) und gerade nicht um den eigener! Zugang zum Sorgerecht.

Dies war bereits Gegenstand des Verfahrens vor dem Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe, Az. 92 F 493/13, in dem  Beschluss vom 23.01.2014 der Antrag des

-6-

Vaters auf gemeinsame elterliche Sorge zurückgewiesen wurde. Seine hiergegen gerichtete Beschwerde wurde durch den Senat mit Beschluss vom 15.12.2014, Az. 3 UF 70/14 zurückgewiesen.

Schließlich liegt auch kein Fall vor, der mit den Entscheidungen des OLG Schle
wig vom 04.05.2011, Az. 12 UF 83/11 (FamRZ 2012, 725 ff.) und des OLG Frankfurt vom 13.12.2011, A2, 3 WF 310/11 (FamRZ 2013, 46 ff.) vergleichbar ist. Beide Entscheidungen befassen sich mit der Frage, ob der nichtsorgeberechtigte Kindesvater nach ä 7 Abs. 2 Nr. 1 FamFG an dem amtsgerichtlichen Verfahren nach ä 1666 BGB zu beteiligen ist. Diese Frage der Beteiligung des Kindsvaters am amtsgerichtlichen Verfahren stellt sich hieriedoch nicht. Der Kindesvater war schon deshalb Beteiligter, weil auf seine Anregung hin ein Verfahren nach ä 1666 BGB eingeleitet wurde und das Amtsgericht ihn beteiligt hat. Die bloße Beteiligung des Kindesvaters am erstinstanzlichen Verfahren begründet aber keine Beschwerdebefugnis (so auch KG, Beschluss vom 26.11.2013, Az. 18 UF 219/13,
FamRZ 2014, 1317 ff.).

Die Entscheidungen des OLG Schleswig und des OLG Frankfurt lassen im Weiteren ausdrücklich offen, ob dem nichtehelichen Vater im Falle einer Ablehnung von

Maßnahmen nach 5 1666 BGB ein Beschwerderecht zusteht.

Ein Beschwerderecht kann schließlich auch nicht aus ä 59 Abs. 2 FamFG hergeleitet werden, da von der Vorschrift nur solche Verfahren erfasst sind, die auf Antrag eines Beteiligten eingeleitet werden können und in denen das Gericht zu einer amtswegigen Verfahrenseinleitung nicht berechtigt ist. Das Verfahren nach ä 1666 BGB ist jedoch ein Amtsverfahren.

Die Beschwerde hätte darüber hinaus auch keinen Erfolg, da eine nachhaltige Gefährdung des Wohls des Kindes nicht erkennbar ist. Der Kindesvater stützt seine Bedenken an der Erziehungsfähigkeit der Kindesmutter auf Gründe, die der Senat bereits umfassend in dem Verfahren auf Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge, Az. 3 UF 70/14, gepnir? hat lm dortigen Verfahren wurde der Kindesvater durch den Senat persönlich angehört. Zweifel an der Erziehungsfähigkeit der Kindesmutter konnten im Ergebnis ebenso wenig wie Anhaltspunkte für EntwickIungsdefizite des Kindes festgest? werden.

-7-

Die Nebenentscheidungen beruhen auf 5g 84 FamFG, 40, 45 FamGKG.

Da die Frage der Beschwerdebefugnis in der vorliegenden Konstellation nach den Änderungen durch Art. 1 Nr. 1 SorgeRefG noch nicht höchstrichterlich entschieden ist und grundsätzliche Bedeutung hat, lässt der Senat gemäß 5 70 Absatz 2Satz 1 Nr. 1 FamFG die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zu.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung ist die Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof statthaft. Gemäß ä 71 FamFG ist die Rechtsbeschwerde binnen einer Frist von einem Monat nach der schriftlichen Bekanntgabe dieses Beschlusses durch Einreichen einer Beschwerdeschri? bei dem Rechtsbeschwerdegericht - Bundesgerichtshof, Herrenstrasse 45a, 76133 Karlsruhe - einzulegen. Die Rechtsbeschwerdeschrift muss enthalten:

1. die Bezeichnung des Beschlusses, gegen den die Rechtsbeschwerde gerichtet wird,
2. die Erklärung, dass gegen diesen Beschluss Rechtsbeschwerde eingelegt werde.
3. Die Rechtsbeschwerdeschrift ist zu unterschreiben.

Mit der Rechtsbeschwerdeschrift soll eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift des angefochtenen Beschlusses vorgelegt werden. Die Rechtsbeschwerde ist, sofern die Beschwerdeschrift keine Begründung
enthält, binnen einer Frist von einem Monat zu begründen. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des angefochtenen Beschlusses. 5 551 Abs. 2 S. 5 und 6 der ZPO gilt entsprechend

Vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Beteiligten durch einen dort zugelassenen Rechtsanwalt (ä 114 Abs. 2 FamFG) oder unter den Voraussetzungen des 5 114 Abs. 3 FamFG durch eine zur Vertretung berech?
tigte Person, die die Befähigung zum Richteramt hat, vertreten lassen.

Reitzman n Kummer?Sicks Heu ßler
Richter am Oberlandesgericht Richter am Oberlandesgericht Richterin am Amtsgericht (abgr)



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[4]  http://41.media.tumblr.com/4bdecbd18af30d59c4e4af0ec9b3e7a/tumblr_nugqq9cG411sq93cpo3_1280.jpg

[5]  http://41.media.tumblr.com/e3ca487dd5b78fa82c7b586269cd397/tumblr_nugqq9cG411sq93cpo4_1280.jpg

[6]  http://41.media.tumblr.com/efef0fb50caf7d51da403e513917f34/tumblr_nugqq9cG411sq93cpo5_1280.jpg

[7]  http://41.media.tumblr.com/75c33336f7f1cc069bdb3bd6573b149/tumblr_nugqq9cG411sq93cpo6_1280.jpg

[8]  http://41.media.tumblr.com/87ff7440396a68a2e5f4d94db2a1a53/tumblr_nugqq9cG411sq93cpo7_1280.jpg

[9]  http://40.media.tumblr.com/5174cdbd98c84ff0f3bd94cbff217fc/tumblr_nugqq9cG411sq93cpo8_1280.jpg

26.08.2015 08:40

tumblr# 127658559093


mögliches Tatmotiv DES WÜRGERS (http://wuergerjagd.tumblr.com):

Meine Wohnverhältnisse diskreditieren/mich aus dem Weg räumen

http://www.tvinfo.de/fernsehprogramm/295448471-toedliches-vertrauen

ich habe Februar 2012 gerade erfahren daß Stefan Mojeschewitsch
http:///intxxx.dynip.name auf (unnatürliche?) mystriöse Art und Weise
ums leben gekommen ist.

ABER FÜR DAS STINKENDFAULE GERICHT/JUGENDAMT KEIN
GRUND NACHFORSCHUNGEN ANZUSTELLEN.

~~~

Fahrzeug des Arbeitgebers des Würgers: Bad Homburger Umweltplakette (möglicherweise einer der ?Bunt"arbeiter von Riek wie etwa der Pole Adam) 



[0]  http://36.media.tumblr.com/d76baf170bee7cce730877b1b0c5676/tumblr_ntpirwdxPE1sq93cpo2_1280.jpg

[1]  http://41.media.tumblr.com/c51776f74349d758019adedbcdb62a2/tumblr_ntpirwdxPE1sq93cpo3_r1_1280.jpg

[2]  http://36.media.tumblr.com/f97de7171bea47b31c298fad491c642/tumblr_ntpirwdxPE1sq93cpo1_1280.jpg

[3]  http://41.media.tumblr.com/f7057ad3470566a5bafc3a6648f77fb/tumblr_ntpirwdxPE1sq93cpo4_r1_1280.jpg

26.08.2015 08:39

tumblr# 127658442113


Maximilian Baehring
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Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.
vorab per Fax: +49 / (0)69 / 1367-2976

Oberlandgericht Frankfurt a.M.

Zeil 42
D-60313 Frankfurt a.M.

Frankfurt/M., 02. August 2015

3 UF 167/15 Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
Alleinsorgerechtesentzug für das Kind Tabe-Lara Riek * 19.9.2000

Dieselbe Richterin Heike Knauth die mit dem Richter aus erster Instanz Joachim Knauth nachweislich (Telefonbuch) unter einem Dach wohnt welcher wobei aus vergangenen Verfahren beide schon wegen Rechtsbeugung strafangezeigt sind und gegen die gleich mehrfach wegen skandalöser Verfahrensführung Ablehnungsanträge wegen Befangenheit gestellt wurden erdreisten sich der Richterin Kummer-Sicks einen Freibrief auszustellen.

Vetternwirtschaft nennt man das wenn das Familienmitglied in erster Instanz urteilt und das andere Familienmitglied in zwoter Instanz dafür sogt dass die Urteile nicht angefochten werden. Das ist eine regelrecht mafiöse Struktur zwischen dem AG Bad Homburg und dem OLG Frankfurt/M..

Die Begründung der Ablehung des befangenheitsantrags ist nun wirklich haarsträubend. Wäre die Geschlechterzugehörigkeit für Kummer-Sicks ohne Belang dann wäre der Kläger längst Inhaber des Sorgerechts. Denn dann gäbe es (Artikel 3 GG) auch keine Vorzugsbehandlung der Kindesmutter wegen des weiblichen Geschlechtes nach § 1626a BGB. Sie lügt also nachweislich und einer dreist lügenden Richterin sollte nicht erlaubt sein ihr Amt auszuüben.

Abgesehen davon gibt es schon allein deshalb keine ?Überraschungs-urteile? (WAS SOLL DAS DENN SEIN) weil von der Richterin zitierte BGH Urteile sich immer wieder auf das finsterste Mittelalter beziehen nicht aber die gesetzliche Situation die sich seit 1998 mit Kindschaftsrechtsreformgesetz grundlegend geändert hat. Zudem gibt es seit 2009 keine FGG verfahren mehr sondern nur noch FamFG Verfahren.

?/-2?2-

Ich kenne neben den Richtern noch so eine Intelligenz-bestie, einen Rechtsanwalt und Jura-Examensprüfer ? wahrscheinlich ist das der Grund der hundsmiserablen Qualität der Rechtssprechung im OLG Bezirk - der parteiverräterisch auch gerne mal neues und altes Recht verwechselte oder damals noch gültige BRAGO und BRAO wenn, aufgepasst, es der GEGENSEITE einen Vorteil verschaffte und ihm einen finanziellen, das kriminelle Schwein von Dr. jur. Peter Finger dem DESHLAB das Mandat entzogen wurde und gegen den deshalb staatsanwaltliche Ermittlungen  angestrengt wurden. Das Gericht ist unfähig das BGH-Urteil so zu zitieren ? mit BGH Aktenzeichen - dass es irgendwo anders aufzufinden ist als in der FamRZ. Ich kaufe aber deshalb noch lange kein FamRZ Abo bei den von Gerichten im Bezirk (in anderen Fällen) unterstützten kriminellen Drückerkolonnen. Wollten Sie mir schon wieder Kosten (Zeitungskauf, Fahrt zur Bibliothek, etc.) verursachen? Das ist ja regelrecht kriminell wie das Verafhren geführt wird.

Der BGH Beschluss vom 26. November 2008 mit dem Aktenzeichen XII ZB 103/08 bezieht sich auf die Rechtsprechung bevor FGG Verfahren durch FamFG Verfahren ersetzt wurden. Die FORMALvorschrift welche den Antrag des leiblichen Vaters auf Sorgerecht Behinderte EXISTIERT nicht mehr, MATERIELL (in der Sache) stand dem nichts entgegen.Das zitierte Urteil bezieht sich zudem auf den Fall eines ?Kuckuckskindes?, Resultat des Fehltrittes einer verheirateten
Frau den das Gericht mit einem Versorgungsanspruch durch den gehörnten Ehemann zu belohnen trachtet, vielleicht kann der
Ehemann ja keine Kinder zeugen so dass man zum Samenraub greifen
muß um an fremder Leute Nachwuchs zu gelangen anders ist das irrationale verhaltene eines Ehegatten seiner untreuen Frau gegenüber nicht zu erklären. Der Fall ist überhaupt nicht mit meinem vergleichbar wo das Kind einer eheähnlichen Lebens-gemeinschaft mit gemeinsamem Haushalt entspringt in der es deshalb noch vor der Geburt des Kindes zur Trennung kam weil die Kindesmutter das Kind durch ihren pseudomedizinsichen Reiki-Sekten-Unfug schon bei der Geburt unnötig lebensgefährden wollte.

Da wir gerade bei Zitaten sind: Als nächstes unterstellt man mir schon wieder ich sei keine VERNÜNFTIG denkende Partei.  Diese UNGLAUBLICHE MENSCHENWÜRDE VERLETZENDE FRECHHEIT ? sie dürfte nämlich vollkommen unabhänging davon keine unvernünftig denkende geistige behinderte Partei diskriminieren habe ich schon mehrfach auch genau diesem Senat angekreidet und mehrfach gebeten dieses UNPASSENDE Zitat zu unterlassen ? macht er aber ebenso wenig wie das gesamte parteiische Gericht das einen körperverletzend zum Krüppel prügeln lässt um die Realität nachträglich an seine Fehlurteile anzupassen wenn man keiner ist.

?/-3-
-3-

Die nächste purer Provokation sind die nicht unterschriebenen Beschlüsse in zwofacher Ausfertigung. Wir erinnern uns: Die Kindesmutter hatte in 9F 104/01 KI AG Bad Homburg (http://take-ca.re/) den § 1595 BGB missbrauchend versucht zu verhindern dass der Vater antrags-berechtigt ist was ein Umgangsrecht angeht und gleichzeitig versucht für ein Kind das er nicht zu Gesicht bekommt aber mit der Vaterschaftsvermutung § 1592 BGB Unterhalt zu kassieren.

Man unterschreibt Dokumente/Verträge dann nicht wenn man die Unterschrift jederzeit nachholen kann also auf der eigenen Kopie aber niemals auf einer Kopie die eine andere Vertragspartei/Gegenseite erhält. Wahrscheinlich ist das den NUTTEN die bei Gericht von Friedmann ins Amt gehoben wurden wegen des zu vielen KOKS in der Rübe nicht begreiflich zu machen. Vor Gericht benötigen die Streitparteien und das Gericht jeweils eine Kopie, wenn ich meine Schriftsätze bei der Poststelle und beim Empfang des OLG doppelt einreiche hat das zudem den Sinn zu überprüfen an welcher Stelle im Hause in der Vergangenheit Dokumente verloren-gegangen sind ich denke etwa an das Fax vom 13. Februar 2012 in 92/95/96 F 493/102/ EA? oder die Monatelang auf dem Gerichtsweg von Bad Homburg nach Frankfurt /M. ?verschwundene? Akte in 9F 104/01 KI) Was Sie machen ist erkennbare Provokation und nachweisbare Rechts-beugung durch Verfahrensverschleppung.

Die neuen Beweise die ich zwischenzeitlich eingereicht habe was die Gefährlichkeit der Reiki Sekte angehrt werden einfach nicht gewürdigt.

Das Jugendamt prüft auch überhaupt nichts weil das korrupte Schwein von CDU-Landart Banzer der Reiki im Hochtaunuskreis fördert damit er als Gegenleistung in  Sorgrechts-verfahren die Möglichkeit erhält Opfer sexuellen Missbrauches seitens Personals das seinen Parteifreunden unterstellt ist für vor Gericht unglaubwürdig begutachten zu lassen, die Familie kennt. Er hat ihr ja versprochen Reiki Salonfähig zu machen wenn dafür als Gegenleistung der sexuelle Missbrauchsvorwurf in der Klinik Dr. Baumstark nicht länger in die Verantwortung von CDU-?Kiffer?- Kurdirektor -Bruckmaier und CDU-?Biertest?- Oberbürgermeister-Assmann fällt. Deshalb nimmt die Polizei auch keine Strafanzeigen entgegen was Drogenkonsum angeht. ( http://www-bad-homburg.eu/donwloads/korwisi.pdf  )

?/-4-
-4-

Ihre Blockadepolitik lässt eine andere Möglichkeit offen als die Sache mit TERROR und BRUTALSTER GEWALT zu lösen.

Sie wissen ja wi es Asfour (tot) und Leichthammer (tot) ergangen ist.

Wenn ich jemanden verfluche ? was ich hiermit mit Ihnen tue ? lebt diese Person meist nicht mehr lange; und: ICH VERFLUCHE SIE !

Am 18. März 2015 hat man Ihnen mal anhand der ihrem Hause gegenüberliegenden Polizeistation DEMONSTRIERT was widerständsiche Krfäfte mit korrupten staatlichen Insitutionen tun. Wderstandsfall/Bürgerkrieg ist Ihnen seit spätestens 2012 erklärt. Ernst nehmen tut man sie sowieso nicht mehr.

Ich wünsche mir inständigst dass irgendein Taliban / Blockupy Anhänger Sie aus dem Amt bombt nachdem er ceteris paribus mal ihre Familie massakriert hat.

SIE haben sehenden Auges nie wieder gutzumachende Schäden angerichtet. Jeder tag den das so weiter geht macht UNS nur
noch wesentlich wütender.

Außerdem verhalten Sie sich wie die NAZI weil sie meinen Behinderte aufgrund ihrer Behinderung benachteiligen zu dürfen und weil Sie meinen es gebe zweierlei Eltern-menschen-typen den Untermensch-vater der DIR FRESSE ZU HALTEN und zu zahlen HABE und die Herrinnenrasse der Schlampen-Mütter die sich jede noch so niederträtchtige menschliche Schweinerei (Verbrechen gegen die Menschlichkeit) herausnehmen dürfte.



[0]  http://36.media.tumblr.com/6d9e540cfbf045fb3a5571f79a4b724/tumblr_ntpip1YVKf1sq93cpo5_1280.jpg

[1]  http://41.media.tumblr.com/9f9f35c320e343a5b5063e4e39a686d/tumblr_ntpip1YVKf1sq93cpo6_1280.jpg

[2]  http://40.media.tumblr.com/3c28fa49b7450fd6eb7bd6d91c9faac/tumblr_ntpip1YVKf1sq93cpo3_1280.jpg

[3]  http://41.media.tumblr.com/304caa7d195eeddff81c7f7795a68c9/tumblr_ntpip1YVKf1sq93cpo4_1280.jpg

[4]  http://36.media.tumblr.com/095d900cc35f296b09a0398de3e5fce/tumblr_ntpip1YVKf1sq93cpo1_1280.jpg

[5]  http://36.media.tumblr.com/35e3731ac60e03afc38e6f34b10b301/tumblr_ntpip1YVKf1sq93cpo2_1280.jpg

07.07.2015 09:44

tumblr# 123450319338


Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt a.M.

vorab per Fax: +49/(0)69/ 1376-2629

Oberlandesgericht
Zeil 42
60313 Frankfurt a.M.

07. Juli 2015

471 F 17156/14 EAGS Amtsgericht Frankfurt a.M.

In vorbezeichneter Angelegenheit nehme ich auf ihr gestern am  06. Juli 2015 per normaler Briefpost  (mit Falschangabe auf rückseitigem Aufkleber Fristverlauf beginne mit zur Post geben eines Schriftstückes - und nicht dessen Erhalt) - erhaltenes Schreiben datiert auf den 02., frankiert mit Datum des 03. Juli 2015 Stellung.

Hiermit stelle ich Antrag auf Ablehung gegen Richter Herrmann.

Der urspüngliche Antrag war abgelehnt worden will ich nicht an Eides satt versichert habe dass meine Angaben der Wahrheit entsprechen. Ich halte es für eine Frechheit jemandem zu unterstellen er würde bei einer nicht eidesstattlichen Aussage die ja Vorbringen des Antrages darstellt lügen! Ich heisse nicht Riek und lüge das Gericht an wie in 9F 104/01 KI Amstgericht Bad Homburg v.d.Höhe. Ein Richter der noch alle Tassen im Schrank hat würde niemals davon ausgehen dass jemand so dreist ist das Gericht in einer Antragsschrift anzulügen um dann nachher etwas anderes zu versichern. Das ist doch vollkommen irre was sie hier unterstellen. Lassen Sie sich mal untersuchen. Einen EILANTRAG auf Geltschutz nach der Maximalfrist von sechs Monaten ?verhandlen? zu wollen ist ebefalls Wahnsinn.

Ihr Gericht ist ja nicht einmal fähig mehrere unabhängig voneinander laufenden Gewaltschutzverfahren auseinderzuhalten, wie sie vorkommen können wenn man es mit organisierter Kriminalität einer Sekte zu tun hat (wobei ich ausdrücklich nicht behaupte daß das eine mit dem anderen in Verbindung steht)!

Uta Riek hat NACHWEISLICH bei Gericht absichtlich falsch angegeben hatte ich würde Drogen nehmen um meine Position im Sorgerechtsverfahren um das gemeinsame Kind zu schwächen. 9F 434/02 UFG Amtsgericht Bad Homburg v.d.H. ? 92 F 493/13 SO Amstgericht Bad Homburg!

Ich werde an Terminen ? insbesondere wo ich Kläger bin .- nur teilnehmen wenn sichergestellt bin dass ich nicht auf irgendjemand von den Rieks treffe. Das ist mir
als OPFER nicht zuzumuten.

Sollte ich kein Nachricht diesbezüglich erhalten findet der Termin nicht statt.



[0]  http://40.media.tumblr.com/117ae51b205648853298b07f4162905/tumblr_nr4323L3p01sq93cpo2_1280.jpg

[1]  http://41.media.tumblr.com/b3e03a4df1a2d1dabc5fae8a75cf08a/tumblr_nr4323L3p01sq93cpo3_1280.jpg

[2]  http://41.media.tumblr.com/4d02beea976bd96884bf059938709d5/tumblr_nr4323L3p01sq93cpo1_1280.jpg

[3]  http://41.media.tumblr.com/cdcbfe0cff19d296259e389e654525a/tumblr_nr4323L3p01sq93cpo4_1280.jpg

07.07.2015 09:41

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Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt a.M.

vorab per Fax: ++49/(0)69/ 1376-2976

Oberlandesgericht
Zeil 42
60313 Frankfurt a.M.

06. Juli 2015

3 UF 167/15 Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
Sorgerecht Tabea Lara-Riek * 19.09.2000

In vorbezeichneter Angelegenheit nehme ich auf ihr heute per normaler Briefpost  - zeitgleich  mit zwotem Brief in anderer Sache (mit Falschangabe auf rückseitigem Aufkleber Fristverlauf beginne mit zur Post geben eines Schriftstückes - und nicht dessen Erhalt) versehen - erhaltenes Schreiben datiert auf den 2., frankiert mit Datum des 3. Juli 2015 Stellung.

Die Richterin LÜGT nachweislich.

Die Richterin gibt an das Geschlecht des unverheirateten Vaters als Antragsteller im Sorgerechtsverfahren § 1666 BGB, § 1626a BGB sei für sie ohne Relevanz. Würde dies zutreffen dann würde sich gegen die Bindung des Gerichtes an Recht und Gesetz ? in diesem falle das BGB verstoßen ? die sich aus Artikel 1 Absatz 3 und Artikel 20 Absatz 3 Grundgesetz ergibt.

Das BGB sieht ach nach der Reform unterschiede im Sorgerecht für unverheiratete Elternteile vor, beim Vater las Mann gilt ein Kindswohlvorbehalt bei dem es genügt wenn die Mutter ihn vor Gericht kräftig verleumdet um die einstweilige Zuteilung des Sorgerrechtes zu verhindern wohingegen die Mutter als Frau ganz automatisch das Sorgecht erhält selbst wenn dies dem Kindeswohl zuwiderläuft. Das ist seltsamerweise eine vollständige Umkehr der 1970er-Jahre-Praxis der Abkehr vom ?Schuldprinzip? bei der Trennung (vorher: Fremdgeherinnen bekommen keinen Unterhalt).

Die Richterin muß also wenn sie nach den Buchstaben des Gesetzes urteilen will einen Unterschied zwischen Frau und Mann, eine Benachteiligung des Vaters nach dem Geschlecht vornehmen für den Fall dass die Sorgerechtsfrage im § 1626a BGB strittig ist.

Denn die Regelung ist: Die Frau hat automatisch das Sorgerecht und es ist ihr erst mühsam abzuerkennen wenn ihr Innehaben der Sorge dem Kindeswohl widerspricht. Der Mann hingegen bekommt das Sorgrecht erst wenn die leibliche Mutter des Kindes keinen Einspruch einlegt, den Kindesvater nicht diffamiert.

Im vorliegenden Falle hat die Kindesmutter bereits im Umgangsrechtsverfahren 9F 434/02 UG Amtsgericht Bad Homburg 2002 fünfzehnseitige Hasstriaden gegen den Vater verbreitet.
?/-2-
-2-

Wenn die Richterin also behauptet Justitia (die Judikative) sei blind gegenüber dem Geschlecht ist das eine glasklare und nachgewiesene richterliche LÜGE.

Sie ist ja per Gesetz gezwungen so zu Entscheiden dass dem Vater ein Nachteil entsteht.
Trotzdem schreibt Sie: ?Dabei ist die Geschlechterzugehörigkeit für mich ohne Belang?

Ich finde das IRONSICH FORMULIERT ganz prima!  Vielleicht macht es auch bald keinen Unterschied für die Elternschaft ob zwei Homosexuelle einem heterosexuellen Elternteil sein Kind regelrecht rauben. Wenn man das Geschlecht nicht in Betracht zieht wäre ja eine ?religiös oder soziofamiliäre? Elternschaft der tatsächlichen Abstammung gleichgestellt und das führt dazu dass man insbesondere Männer sexuell missbrauchen könnte, um sie gegen den
eigenen Willen (sexuelle Selbstbestimmung) zu reproduzieren, Boris Becker nannte sowas um die Jahrtausendwende mal Samenraub ich nenne das VERGEWALTIGUNG.

Oder um sie gegen den eigenen Willen ZWANGS-zu-verheiraten (Heirat oder Du siehst deine Kinder nie wieder). Sexuelle Selbstbestimmung verwende ich hier nicht im Sinne der Wahl des eigenen Geschlechtes durch operative Geschlechtsumwandlung? wobei: könnte so was von Zuhältern Drogen-Schuldeneintreibern der Reiki-Sekte missbraucht werden? ?wie bei der Figur Frankenfurter in der rocky horror Picture Show sondern sexuelle Selbstbestimmung im Sinne der EIGENENTSCHEIDUNG sich zu reproduzieren oder nicht, etwa durch ein beim Akt gegenüber dem Partner verheimlichtes Verhütungsmittel wie ein Kondom was ja nicht wie die Anti-Baby-Pille erkennbar eingenommen würde womit ein Partner mit Kinderwunsch daraufhin den Beischlaf verweigern könnte mit dem Argument dem anderen ginge es nur um die Lust am Text. Boris Becker nannte das um die Jahrtausendwende mal treffend ?Samenraub? wenn man entgegen seinem Willen Vater wird.

In einem Staat mit drogenmissbrauchende Politiker mit Prostituierten verkehren (ich meine
nicht Bill Clintons Amerika sondern den deutschen Fall) in dem die organisierte Kriminalität Gesetze schreibt ist das auch überhaupt kein Wunder. Schlußendlich dient etwa auch in anderen Fällen das weibliche Selbstbestimmungsrecht im Falle von Abtreibungen insbesondere promisken Frauen, also dem Gewerbe der Prostitution, hier im weitesten Sinne dem Kinderhandel (Kind gegen Geld) denn das Ziel ist Frauen auf Teufel komm raus per Unterhalt eine Art /Nutti-Gehalt dafür zu verschaffen Sex gehabt (geschiedene kinderlose Ehe) und/oder in dessen Folge Kinder in die Welt gesetzt zu haben, ungeachtet ob der Erzeuger hiermit einverstanden ist und ungeachtet der Tatsache ob der von der angeblichen ?Gebärmaschine ? zum ?Samenspender? degradierte Erzeuger sein Kind lieber anteilige oder ganz selbst erziehen würde als es der Mutter zu überlassen. Die angeblichen Mütter-/Frauenrechte dienen vor allem der Zuhälterei die so ?Ex-Männer? ausnehmen kann.

Und was mich angeht sehe ich das so dass es nicht genügt Moslem oder Jude zu sein um sich herausnehmen zu dürfen die Genitalien von Kindern zu verstümmeln, ebensowenig wie die Prostituion zu fördern oder sein politischen Einfluß geltend zu machen um politische Gegner zu verfolgen. Ein christlicher oder atheistsicher Vater würde wohl nicht zulassen dass einem Kind aus religiösem Wahn Leid zugefügt wird.

Insbesondere im vorliegenden Falle. Wo trennungsursächlich war dass die Kindesmutter das nicht wollte dass der Kindesvater der sektenmäßigen Erziehung des Kindes im Wege steht!

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Ich beantrage Michel Friedmann als Zeugen zu laden weil es für das verfahren von erheblicher Bedeutung ist ob die Gesetzgebung von der organisiert kriminelle Zuhältern erpresst wurde was die Sorgerechtsregelung für Unverheiratete Väter angeht. Das Vermeiden öffentlichen Aufruhrs mittels Strafbefehl ist für den damaligen Abgeordneten hinfällig als Journalist genießt er auch keine Immunität. Es ist auffälligst verdächtig dass von der Politik ins Amt gerufene Verfassungsrichter sich gefallen lassen dass der Bundestag sich einfach mal so 10 Jahre lang sich nicht an die Vorgaben dieses Gerichtes hält in 1 BvR 933/01 BVerfG. Ich vermute eine Verstrickung der Rhein-Main CDU mit der Organiserten Kriminalität in sachen Kidner und Menschenhandel und habe da auch schon ausgiebigst jahrelang zu rechrechiert. Sicher weiß ich dass in diesen Kreisen poltische Gegner mittels Drogenunterschiebung kompromittiert werden sollten (Bruckmaier). Um das Kind vor dem groben Unfug der Kindesmutter dn vor allem Kidnesgroßmutter zu schützen wollte ich von Anfang an mindestens gemeinsames Sorgerecht.

Wie schon erwähnt Männer und Frauen nicht gleich behandelt was die Abtreibung angeht:
Die Frau kann unbemerkt vom (Ehe-)mann verhüten und dies Verhütung jederzeit unterbrechen, der Mann hätte nur die Möglichkeit sich gänzlich unfruchtbar machen zu lassen wenn er keine Kinder will und nicht möchte dass seine Partnerin das mitbekommt. Und trotz dieses Nachteils der Irreversibilität wird der Mann auch beim § 218 StGB benachteiligt.

Hält sich die Richterin an recht und Gesetz wird sie zugeben müssen dass Sie Männer und Frauen ganz und gar nicht gleich behandelt. Im Sinne des Artikel 3 Grundgesetz und den Artikel 2 Grundgesetz so FALSCH auslegt dass die Frau entscheidet ob ein ungeborenes Kind von seinem Recht auf SEINE freie Entfaltung gebrauch machen kann.

Das Geschlecht des Elternteils ist für die richterliche Entscheidung also von ganz erheblicher Bedeutung und entgegen landläufiger Meinung sind es die Männer die benachteiligt werden.

Die Frau mag ja ein ?Mein Bauch gehört mir? Recht haben was das verfassungsrechtliche Folterverbot angeht, das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Aber die findet mit Sicherheit nichts daran dass diese Recht für jene Männer plötzlich nicht gelten soll die zum Wehrdienst herangezogen werden, mein ?Bauch ist kein Kanonenfutter?, denn das Kriegsdienst-verweigerungsrecht gilt nicht situativ sondern als Entscheidungsrecht zwischen Wehr und Zivildienst wobei Wehrpflichtige an Rechten allenfalls mit unfreien Leibeigenen zu vergleichen sind so sie es versäumen rechtwirksam ihr Ersatzdienstrecht zu beantragen.

Ist das etwa Gleichheit vor dem Gesetz? ?Frau ?alles darf nichts muß???

Das Ziel der Politik ist Frauen auf Teufel komm raus per Unterhalt eine Art /Nutti-Gehalt dafür zu verschaffen Sex gehabt (geschiedene kinderlose Ehe) und/oder in dessen Folge Kinder in die Welt gesetzt zu haben, ungeachtet ob der Erzeuger hiermit einverstanden ist und ungeachtet der Tatsache ob der von der angeblichen ?Gebärmaschine ? zum ?Samenspender? degradierte Erzeuger sein Kind lieber anteilige oder ganz selbst erziehen würde als es der Mutter zu überlassen. Die angeblichen Mütter-/Frauenrechte dienen vor allem der Zuhälterei.

?Der blöde Ex finanziert die Bude vom neuen Stecher.? Dafür muß er selbst das Kinderzimmer in der früheren gemeinsamen Wohnung einsparen hat dafür Anwalts-, Umzugs und Maklerkosten.
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Ob das Gleichberechtigung vor dem Gesetz ist wage ich zu bezweifeln. Soweit ich Weiß zahlen nur 10% der Frauen alleinerziehenden Vätern Unterhalt. Justitia ist also gar nicht blind wenn es darum geht einem Geschlecht einen finanziellen Vorteil zu verschaffen. Es ist im Prinzip nicht einzusehen ? insbesondere wenn beide Trennungseltern berufstätig sind und in der gleichen Stadt wohnen warum überhaupt Unterhalt zu zahlen ist und das Kind nicht  zwischen den Elternteilen pendelt bei gegeneinander aufgehobenen Unterhaltsansprüchen.

Da davon auszugehen ist dass die Richterin auch Urteile fällt die Männer faktisch gegen ihren Willen als Versorger nach traditionellem Familienbild benachteiligen lügt sie also ebenfalls. Nachweisbar an der Statistik.

Wo wir gerade bei falschen Abstammungsverhältnissen sind die Ihnen leicht als Beihilfe zur Schleuserei ausgelegt werden können und die auch Wahlen verfälschen schleißlich werden die Kinder im falschen Wahlbezirk groß: Oft dient die falschangegebene soziofamiliäre Elternschaft an einem Kind der angeblichen Familienzusammenführung (Urlaub in der Karibik trotz HartzIV wegen des Patenkindes, Bleiberecht wegen ?soziofamliärer Vaterschaft? ??Integrationspatenschaft?) ich dulde keine Eingemeindung meines Kidnes in Religionsgemeinschaften wie den esoterischen Reiki-Zirkel der Kindesgroßmutter. Da bin ich schlimmer als die Taliban. Für eine solche Missachtung väterlichen Willens ? der Trennungsgrund war - kann man - da haben die Taliban vollkommen Recht ? nur noch mit Bombenterror antworten. ?

Warum darüber ob ein Kind Sektenmitglied wird? bei einer für das Geschlecht blinden Justitia -  nur die Mutter entscheiden soll verstehe ich nicht. Insbesondere im vorliegenden Falle.

Abgesehen davon hat eine Lobby in diesem Land etwas gegen die genetische Zuordnung von Kindern und das sind die Zuwanderer. Erfolgen nämlich wie das lange Zeit sehr gut funktioniert hat Zuordnungen auch zur Staatsbürgerschaft wieder nach dem Prinzip der Abstammung dann gibt es kein Bleiberecht für Zuwanderer und keine Wohnungsnot mehr und überhöhte Mietkosten oder Arbeitslosigkeit für Einheimische. Auf der anderen Seite gibt es dann vielleicht kein Recht mehr für Europäer de Afrikaner auszubeuten weil Multikulti etwa in Südafrika so prima ist dass dem zugewanderten Europäer genauso viel Bodenschatz zusteht wie dem vom Landstrich herstammenden schwarzen Afrikaner. Das ist allerdings schlecht fürs ?geile Geld? auf das Wirtschaft und Frauen so scharf sind.

Ich bin es ja gewohnt dass Frau Merkel in den neuen Eu Verträgen die Passagen heraus-nehmen hat lassen in denen es um die Menschrechte der europäischen Be-Völker-ung geht und nicht um den Ertrag von Konzernen oder das Klagerecht von (ansonsten scheinselb-ständig lohndumpenden) Südosteuopäern beim Stellenauswahlverfahren gleichberechtigt zu werden mit einem jeweiligen Inländer. Seit der Euro-Kise wissen wir auch dass die EU entgegen der alten EG unter Verletzung das Artikle 103 AEUV (NO-Bail-Out) eine wirtschaftlicher Kommunismus über das Sozialsystem wird, dass derjenige der nichts tut immer trotzdem die Hälfte von dem bekommt der etwas tut, umverteilt über EU-SUBVENTIONEN und Euro-Rettungsschirme. Das hat man ja beim Aufbau Ost mit der Vereinigungskriminalität gesehn.
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Es geht Ihnen /Nuttis doch um nichts als Geld. Geld was sie meinen dass Ihnen dafür zusteht daß kinderlose Ehen mit (angeblich berufsbedingter) Trennung von Bett und Herd geschlossen werden können um Steuern zu sparen und Menschen zu schleusen.

Im Grundgesetz steht dass ehelichen und unehelichen (erwachsenen) Kindern (denn Kind eines genetischen Elternteils bleibt man sein Leben lang und sogar darüber hinaus) die gleichen Rechte zustehen. Kürzt man as doppelte mathematisch hinweg verbleibt dass ehelichen und unhelichen gleiche Rechte eingeräumt werden sollen.

Das ignoriert die Richterin rechtsmissbräuchlich wenn Sie noch bevor ein einziges Argument ausgetauscht ist versucht das Verfahren zu blockieren.

Und insofern ist es auch eine glatte Lüge dass die Richterin keine zusätzlichen Hürden verursachen will wen Sie dafür sorgt einen HartzIV Empfänger per unnötiger Portokosten auszunehmen. Wir leben in einer Zeit wo Postbeamte streiken dürfen weil sie ja auf dass Streikprivileg nicht mehr verzichten müssen des Beamtenprivileges wegen, soviel Sarkasmus wird erlaubt sein. Schauen Sie sich mal die ?EUROPÄER? an die den Post/Telekommarkt liberalisierten. Das sind überwiegend afrikanisch/arabische ?Internetcafebetreiber? die EU-Marktliberalisierungsgestze missbrauchen (Indien war mal Kronkolonie insofern ist etwa ein Inder EU-Bürger) und von den Kunden überhöhte Gebühren einfordern (Am Wochenende kein Einwurfeinschriben sondern nur das teurere reguläre), dafür aber den Wettbewerb verzerren (Sonntags entgegenahmen von Einschrieben: Postshop geöffnet), von der Gefahr des Abhörens von Faxen/Emails (NSA-Skandal) durch ausländische (nicht NATO) Geheim-dienste mal ganz abgesehen. Der Deutsche muss(te) bei Bundeswehr oder Zivildienst eigentlich verbotene Zwangsarbeit leisten, das macht ihn zumdinest in Puncto Vaterlandstrie unverdächtig. Bei der Menge unterschlagener post in den Vrefahren frage ich mich ob das auch dort gilt.

Die Richterin lügt also in einem Absatz gleich zwo mal.

Sei behauptet ja, sie begünstige niemanden über unnötige Verfahrenschriftte. Jedes unnötige Schreiben bei Gericht kostet Arbeitszeit, Geld für Papier/Druckertinte, Strom des Computers ? aber das ist noch nicht einmal enstcheidend. Enstcheidend ist die Zeit die bei den permanenten verzögerungen (unnötige Gutachten etc.) verloren geht und zur total Entfremdung von mir und meinem Kind geführt hat. Ich verweise hier auf die unzähligen Terminsverlegungen in 9F 434/02 UG Amtsgericht Bad Homburg Mitte 2002.

Mich interssiert herzlich wenig wie sie Urteilen denn ich bin deutscher elektronischer Widerstand, nicht als Bauteil, sondern so wie er verstanden wir in Zusammenhang mit Namen etwa Baader Meinhof oder den Sprengstoffattentätern und Putschisten Stauffenberg oder Elser. Wir werden fürchterlichste und brutalste Rache nehmen für das was sie uns durch permanente Rechtsverweigerung und menschliche Herabwürdigung angetan haben.
Das vergasen der Juden war auch mal legal in deuschland aber es war moralisch betrachtet eine Scheinwrei. Das Sorgerecht ist ein ebensolches Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Denken sie mal an den Mann von Frau Richterin Leichthammer und an den Mann von Frau Anwältin Asfour. Rechtsanwalt Exner nannte das ein ?göttliches Urteil?.
?/-6-

-6-

Der widerstand wird daher die notwendigen Maßnahmen gegen rechtsbeugung und Willkür ergreifen vollkommen unabhängig von dem was ein Gericht /Gerichte hier noch zu sagen.-

Zu den Anträgen:

Ich lehne wegen der nachgewiesenen Lüge:

Männer und Frauen würden von der Richterin gleichbehandelt was nicht
möglich ist weil das Gesetz das nicht vorsieht (§1626a BGB, § 218 STGB)
Richter aber an Recht (und =) Gesetz gebunden sind.

und wegen der nachgewiesenen Lüge

zusätzliche VERFAHRENSVERSCHLEPPENDE Rückfragen würden
meiner Verfahrenspartei weder finanziell noch zeitlich Nachteile zufügen

Antrag 1:

die Richterin ab,

Abtrag 2:

genau wie den Rest des Senates.

Es ist von ihr nicht zu erwarten dass sie unvoreingenommen ist. Eine Richterin die in einem einzigen Absatz gleich zwo mal nachgewiesenermaßen gelogen hat  erscheint zudem nicht geeigent ein Richteramt zu bekleiden.

Und da ich gerade die Skandalanwälte Asfour erwähnt hatte. Erst im Plädoyer aber niemals in der Klagerwiderung gibt man dem Gericht eine Beschlußempfehlung niemals jedoch greift man als Partei der richterlicher Entscheidung mit einer sich bei den Akten befindlichen vorformulierten Urteilsbegründung (9F 104/01 KI Amtsgericht Bad Homburg) vor. In der Klagerwiderung beantragt man als Beklagter Klagabweisung.

Das macht aber niemals der Richter sondern der gegnerische Anwalt. Und daran erkennt man schon wieder die einseitige und vorsichtig formuliert extrem skandalöse Verfahrensführung ihres Hauses, eigentlich müsste man das schon RECHTBEUGUNG nennen, deretwegen die Richterin ja strafamgezigt ist.

?Tonfall Asfour:? Antrag 3: Die Klage IST anzunhemen! ?Tonfall Asfour:?

Ich verfluche Sie bis üerb das Ende aller Zeit hinaus
?Es lebe das heilige Deutschland.?

Bähring

Hoffentlich macht man mit Ihnen und Kidnern ihrer Sippe mal das was sie mir angetan haben.



[0]  http://41.media.tumblr.com/b3076c7ff472c1164e5ba3d3b2b8a35/tumblr_nr42xqLY5V1sq93cpo1_1280.jpg

[1]  http://36.media.tumblr.com/6edcf9ec3d419dc9c768cf63814205a/tumblr_nr42xqLY5V1sq93cpo4_1280.jpg

[2]  http://41.media.tumblr.com/a9988c934727ee987bf336c0e36fcf9/tumblr_nr42xqLY5V1sq93cpo5_1280.jpg

[3]  http://41.media.tumblr.com/1a2c3c02dac5d4e5cc5b743256d4ac0/tumblr_nr42xqLY5V1sq93cpo6_1280.jpg

[4]  http://36.media.tumblr.com/475cf869dffd65c04cd5040032bd288/tumblr_nr42xqLY5V1sq93cpo7_1280.jpg

[5]  http://36.media.tumblr.com/7f2610af0722e8ce1391b6b518b4631/tumblr_nr42xqLY5V1sq93cpo2_1280.jpg

[6]  http://41.media.tumblr.com/c6effb981ee025053d4d8795d6b3fa5/tumblr_nr42xqLY5V1sq93cpo3_1280.jpg

[7]  http://41.media.tumblr.com/8ae78a23206a925a94584ad8e6b8951/tumblr_nr42xqLY5V1sq93cpo8_1280.jpg

[8]  http://40.media.tumblr.com/80666fee0fa1905d8494334e94c6073/tumblr_nr42xqLY5V1sq93cpo9_1280.jpg

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07.07.2015 09:39

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1. AUFGABE: Finden Sie den im zwoten falle fehlenden Rückschein des Auslandseinschriebens (zum Vergleich: im ersten Bild der Rückschein des ersten Schreibens, auf dem zwoten Bild sieht man die zwote Sendung bei der Post mit dem fehlenden Rückschin)

2. Finden Sie den eklatanten Unterschied zwischen beiden Serienbriefen.



[0]  http://41.media.tumblr.com/1a5606ce170093b7f9ef8cfd690ed18/tumblr_nr42t8oi2X1sq93cpo1_1280.jpg

[1]  http://41.media.tumblr.com/794caa99aa9c07c09e4e7eadc8eaa81/tumblr_nr42t8oi2X1sq93cpo2_1280.jpg

[2]  http://41.media.tumblr.com/b8c02a8c74b5984138b2efb4cec1d63/tumblr_nr42t8oi2X1sq93cpo3_1280.jpg

10.06.2015 05:00

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Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
D-60316 Frankfurt a.M.
Fax: +49/(0)69/678341634
maximilian@baehring.at

Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
Zeil 42

D-60313 Frankfurt a.M.
10. Juni 2015

92 F 487/14 AG Bad Homburg v.d. Höhe SOFORTIGE BESCHWERDE SOREGRCHTSENTZUG der
elterliche Personensorge für MEIN Kind Tabea-Lara Riek geboren am 19. September 2000 der Mutter
Uta Brigitta Riek, Hauptstraße 15, 61267 Neu ?Anspach, vormals Lindenalle 2, 61350 Bad Homburg

Soeben 10. Juni 2015 erreicht mich förmliche Zustellung einer neuerlichen Unverschämtheit des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d. Höhe, datiert auf den 02. Juni 2015 im geöffneten und wieder-verschlossenen Briefumschlag, so wie wird as gewohnt sind von dieser SCHLAMPIGEN Poststelle.

Typisch diese KORRUPTE bereits mehrfach starfangezeigte ?Amtsrichterin? KOERNER, wir entscheiden
mal wieder trotz BEFANGENHEIT ohne Anhörung und/oder Sachvortrag- ARTIKEL 103 GG! Und wzar Weil ?wir? Schiß haben dass uns der Kläger für diese Rechtsbeugung ungespitzt in den Boden schlägt und zwar zu Recht: ARTIKEL 20 ABSATZ 4 GG. Und genau das wird auch passieren. Nur mach ich mir ? ganz Pontius Pilatus ? selbst dabei nicht die Finger schmutzig sondern lasse andere machen.

Ich erstatte Strafanzeige zu Protokoll des Amtsgerichtes gegen das Fräulein Richterin wegen Rechtsbeugung und Beihilfe zur Kindesentziehung gegen Vorteilsnahme. Der Richterin wird hierbei vorgeworfen Jugend-amtsmitarbeiern zu Posten verholfen und Anwältinnen ORGANISIERT KIRMINLELL Vermögensvorteile verschafft zu haben und zwar allein dadurch das Verfahren entweder nicht oder nur schleppend der gar parteiisch bearbeitet und dadruch das Inanspruchnehmen anwaltlicher Hilfe erforderlich gemacht zu haben.

Gegen die ?Entscheidung? lege ich das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde ein. Eine Amtsrichterin der als einzige Begründung für den Müll den sie verzapft einfällt dass Sie und Väter als minderwertige Elternteile ansehen ARTIKEL 1 GG und ARTIKEL 3 GG, und daß sie ja den Kontakt zwischen Vater und Kind allein schon durch ihre strafrechtlich relevante kriminelle Verhandlungsführung seit mehr als 10 Jahren verhindert.

Die Kampf-Emanze/Feministin Richterin will aller Welt zeigen: Ein Vater der ein Sorgerecht beantragt ist ein kranker Idiot weil allein einer /Nutti Gelder für Kindererziehung zustehen für die ein rechtloser Erzeuger Sklavenarbeit zu leisten hat und ansonsten die Fresse zu halten, denn ?dein Kind siehst Du nie wieder?. Das eine Erziehung des Kindes durch den Vater von Anfang an es Mutter, Jugendamt und Juristen es unmöglich gemacht hätte Geld für die Entführung des Kindes abzupressen handelt es sich um massivste staatliche Korruption. Sie hat alles getan um den ater zu verleumden und zu provozieren. Sie hat ZU RECHT erkennbar massivst SCHLECHTES GEWISSEN und PARANOIDE Angst vor dem UNGERECHT BEHANDELTEN Kläger.
Schon von ihrem damaligen Stefan Mojschewitsch her Ex-Freund erzählte sie permanent WIRRE und vollständig an den Haaaren herbeigezogene (hab ich recherchiert) IRRE Verfolgungseschichten.

Das Jugendamt postuliert einfach mal so ohne weitere Anhörung es gebe keien Kindswohlgefährudng.
Worauf es diese ?Erkenntnis? stützt (göttliche Eingebung, Scientology Reiki-Channeling) ist nicht ersichtlich.

Wer ein Kind 12 Jahre lange dem Vater vorenthält ist unter gar keinen Umständen geeignet ein solches zu erziehen. Allein das rechtfertigt den vollständigen Entzug des Sorgechtes. Außerdem hat die Kidnesmutter in ihrem religiösen esoterischen WAHN den Kindesvater zusammenschlagen lassen. Es kann ja auch nicht angehen dass ein mämnnlicher Untermensch wie die nicht christlichen Juden die nicht an die jungfräuliche Emfpängnis glauben ? zur Recht wie wir wissen - bei den Nazis und vermeintlich behinderter Mann (die haben deutsche RichterINNEN übrigens auch ganz gern mal vergast wenn es nicht genug der christlichen Demütiogung/Benachteiligung war) es wagt in die der privilegierten Herrinnenrasse der Religiond er vaterlosen kidnesempfängnis die Pfründe streitig zu amchen. Sonst kommen Moslems am Ende ncoh auf die Ide ihre Kidner gar nicht taufen lassen zu wollen wenn man so Leuten Sorgrecht zugesteht.



[0]  http://41.media.tumblr.com/e805d33d811d66f109bb46261767c46/tumblr_npqn83qihY1sq93cpo6_1280.jpg

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[8]  http://41.media.tumblr.com/20c12ca96e2d058980703f772ce8958/tumblr_npqn83qihY1sq93cpo5_1280.jpg

09.06.2015 03:38

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Maximilian Bähring

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Europäischer Gerichtshof
für Menschenrechte

F-67075 Strasbourg 09. Juni 2015

Nachreichen Schreiben des Bundesverfassungerichtes Karlsruhe vom 27., hier eingegangen am 01. Juni 2015 einer zu meiner Eingabe an den Europäischen Gerichtshof für Meschenrechte vom 13. Mai 2015

Weiterhin erhalte ich die Rückscheine meiner Einschreiben an den Gerichtshof nicht. (Das ist aber noch vernachlässigbar, immerhin werden mir auf gleichem Wege Wahlunterlagen vorenthalten oder es verschwinden auf dem Versandwege Festplatten mit Fotobeweisen für exzessive Polizeigewalt). Die Deutsche Polizei und Gerichtsbarkeit weigert sich nicht nur ihre arbeit zu machen, nein Strafanzeigen wandernd dort direkt in den Papierkorb insbesondere wenn es darum geht Korruption zu bekämpfen oder Beamtenkriminalität wie Rechtsbeugung oder unterlassene Hilfeleistung, von der brutalen Polizeigewalt gegen wehrlose Behinderte ganz abgesehen.  Und Erhalt von diesem Rückschein wollte ich warten bevor ich ihnen nun den Anhang zu meiner weiteren, 86 seitigen Menschenrechtsbeschwerde datiert auf den 13. Mai 2015 nachreiche, die zum Inhalt hat dass man mir auch dann Prozesskostenhilfe für einen Anwalt verweigert wenn ein Anwaltszwang Formvoraussetzend ist für Revision, Berufung oder Klag-erzwingungsverfahren.

Während andere ? Großkonzerne mit eigener Rechtsabteilung  - sich den 1,5 fachen Satz BRAGO/RVG für einen externen Anwalt holen dürfen um mich zu verklagen wenn erstinstanzlich gar keine anwaltliche Vertretung vor Gericht erforderlich ist.

Deutsche Anwältinnen sind nur daran interessiert dass wenn es Gleichstellung beim Sorge-recht Unverheirateter gebe dann müssten die unverheiratete Männer Gleichstellungstechnisch auch ausgenommen werden dürfen können wie Ex-Ehemänner ? das sagte wörtlich und vor Zeugen die Bad Homburger Rechtsanwältin Birgit Meissner von Schulze Fischer Backhausen im Schwedenpfad bevor sie eine Zusatz-Honorarvereinbarung über 3.000 DEM für ein Anwaltschreiben wegen akuter Umgangsverweigerung erpressen wollte, weil, in Bad Homburg ? da könne ich mich darauf verlassen ? der ?Wettbewerb? der Kanzleien und Anwälte so aussehe niemand für BRAGO arbeiten würde.

Zurück zum nachgereichten Anhang: Es ist für mich genauso unvorstellbar wie für Sie aber die Menschenrechtsverbecher beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sind der Meinung (als) Behindert (diffamiert)e hätten wie unter Adolf Hitler als (bei genetisch bedingter  Behinderung) rassische Untermenschen keinerlei Menschenwürde. Denn selektiv stellen sie sich hin und verweigern bestimmten Klägern einfach die Entgegenahme von Klagen. Das ist Rechtsverweigerung und Willkür wenn man als Staat einfach der Nase nach entscheidet ob der Richter der ein Gebietsmonopol auf die Ausübung der Rechtssprechung haben will im Einzelfalle Lust hat einen Bürger zu seinem Recht kommen zu lassen oder abhängig von persönlicher Anti- oder Sympathie.

Tatsächlich haben diese VERBRECHER nach 14 Jahren Sorgerechts- und Umgangs-verweigerung ,die der Tatsache geschuldet ist dass der deutsche Gesetzgeber ungestraft im § 1626a BGB behaupten kann daß jeder Vater vom Geschlecht her als Mensch automatisch ein schlechterer Elternteil sein soll als eine Mutter für 16 Seiten Schriftsatz nebst vorab per Fax übermitteltem OLG Urteil nur ganze anderthalb Zeilen übrig mämlich: ?Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung abgnommen.? ?Begründet? mit dem Halbsatz ?Von einer Begründung wird ? abgesehen.?

Es handelt sich nicht um ein Versehen - die sind so unverschämt und rechtsbeugend. Es handelt sich somit nicht um einen Informationsfehler sondern die schmeißen Klagen bestimmter Beschwerdeführer einfach weg anstatt sie zu bearbeiten. Das sind dann die Untermenschen, genau wie die nicht christlichen Juden, und die geistig Behinderten bei deren Vergasung die deutsche Justiz 1933-45 schonmal beigeholfen hat. Stauffenberg und Elser hatten in ähnlicher Situation Recht: solche Zustände sind am besten mit Sprengstoff zu beseitigen das rechtliche Abhilfe ? etwa durch Verweigerung eines Anwaltes - nicht möglich ist. (Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz)



[0]  http://40.media.tumblr.com/560354c5d083684c03bca0d28b195e6/tumblr_npoordBHEX1sq93cpo1_1280.jpg

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03.06.2015 07:39

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Bundesverfassungsgericht
- Erster Senat -  

Bundesverfassungsgericht Postfach 1771  76006 Karlsruhe

Herrn
Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt am Main

Aktenzeichen  Bearbeiterin  (0721)    Datum
1 BvR 50/15  Frau Kühn  9101-419  27.05.2015
(bei Antwort bitte angeben)

Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 50/15
Ihr Schriftsatz und Telefax vom 13. Mai 2015

Sehr geehrter Herr Bähring,

auf Ihre Schreiben teile ich Ihnen in richterlichem Auftrag Folgendes mit:

Sie wurden bereits mit Schreiben vom 13. März 2015 darauf hingewiesen, dass das Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 50/ 15 durch den Nichtannahmebeschluss vom 27. Januar 2015 endgültig seinen Abschluss gefunden hat. Ihrem Schreiben ist zu entnehmen, dass Sie davon ausge-
hen, dass das Bundesverfassungsgericht falsche Informationen an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weitergeleitet hat. Hierzu stelle ich fest, dass aus den Akten 1 BvR 50/ 15 eine Korrespondenz mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht ersichtlich ist.
Im Übrigen darf - zur Vermeidung von Wiederholungen - auf unser Schreiben vom 13. März 1 V 2015, insbesondere den letzten Absatz, hingewiesen werden.

Mit freundlichen Grüßen  Beglaubigt
In Vertretung
Regierungsdirektor  Regierungsoberinspektor

Dienstgebäude: Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe
Postfach 1771, 76006 Karlsruhe
Telefon 0721/9101- O 6 Telefax 0721/9101-382

?

Maximilian Baehring
Hoelderlinstrasse 4
60316 Frankfurt a.M.
Germany
maximilian@baehring.at
Fax: +49 (0) 69/6781346

Bundesverfassungsgericht
Postfach 1771
76006 Karlsruhe
13. Mai 2015
Verfassungsbeschwerde ? Unterschlagung von Aktenbestand-
teilen einer Verfassungsbeschwerde durch Gerichtspersonal?
1 BvR 50/15  Bundesverfassungsgericht (beigefügt)

Meines Wissens nach gibt es im deutschen Familienrecht die Instanzen Amtsgericht, Oberlandesgericht und darüber hinaus ist nur die Verfassungsbeschwerde möglich.

Ich habe nun gegen erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d.H. in
92F 493/13 SO (zuvor beim Amtsgericht unter anderem auch 96 F 493/13 SO und 95 F 493/13 SO) beim Oberlandesgericht Frankfurt a.M. Beschwerde eingelegt, das Aktenzeichen dort ist 3 UF 70/14. Gegen diese Entscheidung habe ich dann in goßer Eile Verfassungsbeschwerde eingelegt,und zwar:

weil mir des Falschvowurfes und Terrors meiner Ex wegen, ich würde Drogen nehmen und weil diejenigen Beamten und Juristen die diesem - inzwischen nachweislichen - Falschvorwurf zunächst Glauben geschenkt und mich zwecks Erfolterung psychiatrischer Drogen-Gutachten zu Unrecht interniert haben nun versuchen mich (mund-)tot zu machen - ein Vertuschungsversuch - um nun nicht selbst wegen Nötigung, falscher Verdächtigung und willkürlicher Freiheitsberaubung einge-sperrt zu werden und zwar weil sie mich im Rahmen der auf den Falschvorwürfen gründenden Verhaftung zusammengeschlagen und schwerst verletzt haben und das ganze auch noch mit Ankündigung nachdem ich bereist Vorher mit Petitionen ? unter anderem ans Europäische Parlament ? auf die skandalöscen Zustände beid er deustchen Polizei hingewiesen hatte, also mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit einem Versuch Rache zu nehmen, permanent erneute willkürliche Verhaftung droht sende ich Schreiben immer bereits im Entwurfsstadium heraus, damit Sie die Gerichte erreichen noch bevor ich Opfer neuerlicher staatlicher Repression werde und eventuell gar nicht mehr schreiben kann. Außerdem ist im jahre 2013 meien VoIP-Telefeonanschluß gehackt worden so
daß ich mir nicht sicher sein Kann ob meine Faxe wirklich ankommen oder vom Provider oder Hacker ausgefiltert werden. Daher sende ich jedes Fax nochmals postalisch als Brief. Deshalb ging die Verfassungbescherde 1 BvR 50/15 in insgesamt drei Vorabversionen nach Karlsruhe. Einem der Vorab-Faxe vom 29. Dezemeber 2014 um etwa 16:18 bis 16:28 Uhr (siehe nächste Seite oben) fügte ich die Entscheidung des Oberlandesgerichtes bei. Eine Störung (auf meiner neuen VoIP-Leitung?) machte mir ein versenden von Faxen an das BVerfG unmöglich
?/-2-

-2-
Also nutzte ich das Webinterface von easyBell. Hier funktionierte der Versand der vollen 11 Seiten also inklusive der angefochtenen Entscheidung. Ich füge das ganze zum Nachweis hier bei als Auftrag mit Kopie des versandten ?Originals? also inklusive der Enstcheidung und Kopie der Versende-bestätigung. Nachher verwies ich das Gericht in der  ?vorläufig finale? Version vom 22. Januar 2015 auf die drei Vorabversionen meiner Eingabe per Fax und Einschrieben. Ich zitiere wörtlich [sic!]:
Fristbedingte Vorabversioenn der Verfassungsbeschwerde sind
Ihnen als Fax und Einschreiben Rückschein zugegangen!

In Sachen Verfassungsbeschwerde 3 UF 70/14 OLG Frankfurt /M.

gingen Ihnen FRIST- und FORMGERECHT bisher zu:
Einschreiben/Rückschein 30. Dezember 2014 RA 4343 7085 9DE
Beim Fax vom 29. Dezember 2014 um etwa 16:18-16:28 Uhr handelt es sich nun um jene Eingabe die Ihnen nochmals als VORABversion des Einschreiben/Rückschein 30. Dezember 2014 Nummer
RA 4343 7085 9DE zugegangen ist! Das elfseitige Vorab-Fax enthält dabei nachweislich die angefochte Ent-scheidung. Damit ist die eine eventuelle Information des Bundesverfassungsgerichtes an den EGMR dic ich da herauslese ? die angefochtene Entscheidung sei nicht beigefügt gewesen - schlicht und ergreifend erlogen. Und mit der angebich unvollständigen Eingabe rechtfertigt man in Karlsruhe nachher wohl Verfahrenseinstellung ohne jegliche Begründung in 1 BvR 50/15 Bundesverfassunggericht gegen die ich in 11314/15 beim Europäsichen Gerichtshof für Menschenrechte in Starssbourg (ECHR-Lger11.OOR) und in G/SO 215/51 DEU (GEN) beim Uited Nations -High-Commissioner of Human Rights vorgegangen bin.

Das verletzt mein Recht auf ein faires Verfahren nach Artikel 19 (4) Grundgestz ebens wie das Recht auf ein faires Verfahren in Artikel 6 Europäischer Menscherechtskonvention i.V.M Artikel1 (2) GG.
Hirgegegn lege ich Bescherde ein!

Anlagen: easybell Fax-Sendebericht / Kopie des Faxauftrages (12 Seiten als ?Miniaturen? auf 1 Seite)
angefochtene Entscheidung 1 BvR 50/15 Bundesverfassunggericht vom 27. Januar 2015



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14.05.2015 03:31

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neuerliche Beschwerde



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11.05.2015 06:26

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From: haussmann.bad_homburg@email.de [mailto:haussmann.bad_homburg@email.de]

Sent: Sonntag, 10. Mai 2015 21:52
To: Maximilian Baehring
Subject: Re: RE: Menschenrechte, Grundrechte? Als Gerichte weigern wir uns einfach zu arbeiten ?

Herr Baehring : veralbern kann ich mich selbst, aber wenn ihnen tatsächlich daran liegt dann suchen sie sich eine hiv infizierte Spritze, z b am Frankfurter bshnhof, siedeln dann in die Schweiz oder die Niederlande aus und lassen sich einbürgern bevor die Symptome sichtbar werden, dann wenden Sie sich an eine renommierte Sterbehilfe Organisation die ihnen dann sicherlich weiterhelfen wird.

Hochachtungsvoll

Haussmann

??Ursprüngliche Nachricht??

Gesendet: Sonntag, 10 Mai 2015 um 20:21:10 Uhr
Von: ?Maximilian Baehring? <maximilian@baehring.at>
An: haussmann.bad_homburg@email.de, [?]
Betreff: RE: Menschenrechte, Grundrechte? Als Gerichte weigern wir uns einfach zu arbeiten ?

ORGANISIEREN SIE MIR BIITE LEGALE STERBEHILFE. ICH WILL NICHT MEHR!

Sie sehen ja was lost ist. Man weigert sich einfach - mit seltsamerwese überall gleichlautender Begründng - und unter seltsamerweise überall Anwendung der identischen Vorgehensweise: nämlich der Ablehnung der Eingabe an die jeweilige Stelle durch ?Verwerfung? bevor es zum Verfahren kommt - zu arbeiten.

Sie sind tatsächlich Opfer von eklatanter Grund- oder Menschenrechtsverletzung? Intersseiert uns nicht Ist ja eigentlich nur unsere Aufgabe aber wir haben keinen Bock. Wir Juristen ud olitiker sind viel zu ?träge? zum arbeiten.

Bei den Nazis Haben Sie wenigstes die (späteren: ?Holocaust-?)Archive erhalten, der EGMR scheisst nach einem Jahr die akten weg damit das Unrecht nicht auch noch für folgenden Generatinen dokumentiert wird.

Neben der Vorratsdatenspeicherung hat man mit dem ?Otto-Katalog? der Antiterrorgesetze nach 9/11 die Bürger- und Freiheitsrechte abgebaut. Weil ein Ausländer der Steuern zahlt hier Mitspracherechte haben soll werden - wie im Faschismus - die Bürgerrechte an die NÜTZLICHKEIT des Einzelnen (Arbeitskraft) für die GesamtGESELLSCHAFT gebunden, eien kurzsischtige Strategie die schon 1933-1945 dazu führte daß man ?ASOZIALE? dann reihenweise VERGASte und BEHINDERTE erMORDete.

Wer A sagt nämlich daß Rechte nur der hat der dafür arbeitet muß nämlich bekanntlich auch B sagen nämlich daß dann Rentner, Arbeitslose uns Behinderte keinerlei Rechte mehr haben.

Wer Bürgrechte an Arbeistkraft und Steuergeldzahlungen bindet der übersieht dabei daß jeder Mensch irgendwann mal krank wird oder Rentner der dann ?unnütz? ist für die Gesellschaft. Und spätestens dann rächt sich das kurzichtige wir geen den ?ausländischen Mitbürgern? eien Staatsbügerschat weil sie ja hier arbeiten. Mit den Väterrechten ist das Genauso. Das antiquirte Frauenbild aus der Zeit vor technischen Machbarkeit von DNA-Vatershcaftstests udn des Sozialstaates wonach derjenige der die Kder ernährt auch der Vater ist ist nichts als KINDERHANDEL. Denn so kann ich über Geldzahlungen Kinder regelrecht ?KAUFEN?. Und da gilt dann das selbe. Sobald ich arbeitslos oder kreank werde werden die Kidner an den nächsten ?WEIRTVERKAUFT?(-MIETET) der mehr leisten kann lass ein Vorgänger. Wie bei den biblischen ?Heuschrecken? (die Müntefering(?) so gerne zitierte): Ist ein Feld abgegrast: auf zum nächsten.Das einzige was uns die wir an der Macht sind interssiert ist wie wir das traditionelle Rollenmodell so ausnutzen daß irgendwelche Schlampen Männer durch ein Kidner in die Welt setzen größtmöglich ausnehmen und ruinieren können ohen dabei auch nur die geringsten Pflichten zu haben. Geld ?verdienen? durch (das Resultat von) ?schnaggserln?, mit anderen Worten: Nutten.

NACH MEINEN MEHRERN HUNGER UND DURSTSTREIKS IST seit 2012 MEINE GESUNDHEIT extremst ANGEGRIFFEN! Der medikamentösen Vergiftungen wegen?

Nach meinem Suizidversuch in den man mich mit volelr absicht getrieben hat am 24.12.2014 bin ich extrem geschächt. Ich glaube jedenefalls nicht meien 40. Gebrurtstag Mitte/Ende Juli noch zu erleben. Abegesehen davon: Ich will das auch gar nicht mehr, denn: diese verlogene Gesellschaft kotzt mich sowas von an!

> Kann ich Ihnen noch irgendwie helfen.

Daher: suchen sie mir bitte eine straffreie und legale Möglichkeit aus diesem Leiden via Schweiz oder den Niederlanden ein Ende zu setzen. Das ist Ergebis einer langen und reiflichen Überlegung nachweislich seit 2003! Ich hab die Schnauze voll.

Und sorgens Sie dafür daß sde Akten im Kampf gegen das Unrecht her nicht vernichtete werden. Das ist ja schlimmer als unter Hitler.

mit freundlichem Gru&SZlig; / Yours sincerelyMaximilian Baehring

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From: haussmann.bad_homburg@email.de [mailto:haussmann.bad_homburg@email.de]

Sent: Sonntag, 10. Mai 2015 17:21

To: Maximilian Baehring

Subject: Re: Menschenrechte, Grundrechte? Als Gerichte weigern wir uns einfach zu arbeiten ?

Herr Baehring,

Kann ich Ihnen noch irgendwie helfen. [?]

Oh

??Ursprüngliche Nachricht??
Gesendet: Samstag, 09 Mai 2015 um 17:30:18 Uhr
Von: ?Maximilian Baehring? <maximilian@baehring.at>
An: [?] haussmann.bad_homburg@email.de

Betreff: Menschenrechte, Grundrechte? Als Gerichte weigern wir uns einfach zu arbeiten ?

Wenn das BVerfg sich weigert zu arbeiten machen wir in satrsbourg das einfach mal genauso! Immerhin hat das Amtsgericht Bad Homburg den ordentlichen Instanzenweg ja blockiert indem es Besclhüsse anstatt ordnetlicher Urteile abfasst damit die Rechtsmittel von Berufung und Revision nicht zur Verfügung stehen.

Abgesehen davon daß wir die Leute die ihre gutes recht einklagenw ollen ja außerprozessual dazu zwingen Verfahren zu verlieren wil wir Ihnen keinen Anwlat zur Verfügung stellen so sie sich nicht erpressen lassen noch vor einem verfahren einen Offenbarusgeid zu leisten bei dem ihr Vermögen flöten geht (Einziehen von Geschäftsanteilen durch die Restgesellschafter im GmbH

Vertrag) und sie im Prinzipp zustimmen müssen Unzerhalts- Umagngs- / Sorgerechtreglungen zuzustimmen die sie so nie haben wollten. DAS IST STRAFBARE NÖTIGUNG IM AMTE!

Ich habe von Anfang an ein geteiltes Sorgercht haben wollen ? unter anderem um diesen Umstand zu umgehen indem ich das Kidn anteiligs selbst in Eigenleistung betreue ? hauptsächlich aber natrülcihw eil ich wegen der REIKI Sekte besorgt bin.Das ganze ist eine unglaubliche Schweinerei. WAS ALS OPTION BLEIBT IST GEWALTSAMER TERROR GEGEN DEN STAAT UND SEINE ORGANE!

mit freundlichem Gru&SZlig; / Yours sincerely

Maximilian Baehring
Hoelderlinstrasse 4
60316 Frankfurt a.M.
Germany
maximilian@baehring.at
Fon: +49 (0)69 17320776
Fon: +49 (0)176 65605075
Fon: +49 (0)174 3639226
Fax: +49 (0)69 67831634



[0]  http://41.media.tumblr.com/0decf0f7b6d39e8b45ae952dec8d918/tumblr_no69vcd5ei1sq93cpo4_r1_1280.jpg

[1]  http://41.media.tumblr.com/f328a608c2c1da59dde82de543befdc/tumblr_no69vcd5ei1sq93cpo1_1280.jpg

[2]  http://36.media.tumblr.com/32e34e7c0c90c097b48325839996b62/tumblr_no69vcd5ei1sq93cpo2_1280.jpg

[3]  http://40.media.tumblr.com/9291360d141ca487394a0945482a79c/tumblr_no69vcd5ei1sq93cpo3_1280.jpg

11.05.2015 06:25

tumblr# 118678766998


Der 9. Mai ist nicht länger Kriegsende sondern:
am 9. Mai 2015 BEGINNT ein neuer Bürgerkrieg

Deutsche Gerichte MISSBRAUCHEN und BEUGEN
das Recht. Weder das Verafssungsgericht noch der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechnte noch
der UN-Hochkomissar für Menschenrechte ändern
die Benachteiligung unverheirateter deutscher Väter.

siehe hierzu: 1 BvR 50/15 Bundesverfassungsgericht
sowie 11314/15 beim EGMR (ECHR-Lger11.OOR)
und G/SO 215/51 DEU (GEN) UN-Human Rights
Es kann nicht angehen:

daß man, wenn man seine (auch finanziellen) Rechte
geltend machen will - um Prozesskostenhilfe für einen
ab zwoter Instanz notwedigen Anwalt zu bekommen
vorab mit den aus § 34 GmbHG resultierenden Kon-
sequenzen (Einzug Anteile durch Restgesellschafter)
eine eidesstattaliche Versicherung angben muß ? wobei
Klagegrund darin liegen kann daß Gelder nicht auszbe-
zahlt werden. So gewinnt derjenige Mitgesellschafter
der Zahlungen blockiert auch ganz ohne Verfahren.

Außerdem hat der deutsche Bundestag durch seine
gesetzgeberische Untätigkeit bei der vom BVerfG an-
gemahnten Reform des § 1626a BGB trotz Fristsetzung
zur Neuregelung zum 31. Dezember 2003 Tatsachen
geschaffen was das Abwechseln Kindern zwischen den
Eltern angeht (Wechselmodell: in etwa ?jede gerade
Woche des Jahres bei der Mutter, jede ungerade beim
Vater?) wodurch Unterhaltstatbestände geschaffen
werden welche nicht entstehen würden wenn man in
Berlin seine Hausaufgaben gemacht hätte.

Sie NÖTIGEN Männern also auch noch Geld ab dafür
daß sie die Erziehung/Kuidnerbetruung nicht selbst leisten
?dürfen? weil es an gesetzlicher Grundlage fehlt.

Der Instanzen-/und Institutionsweg ist erschöpft es folgt
daher nun der totale und GEWALTSAME WIDERSTAND!



[0]  http://41.media.tumblr.com/af932abd66d5ba01a63fa46c34a8691/tumblr_no69tpfPeG1sq93cpo1_1280.jpg

11.05.2015 06:24

tumblr# 118678728053


EUROPEAN COURT OF HUMAN RIGHTS  T: +33 (0)33 88 41 20 18
COUR EUROPEENNE DES DROITS DE L?HOMME  F: +33 (0)3 88 41 27 30
www.echr.coe.int

Herrn
Maximilian BÄHRING
Hölderlinstrasse 4
D-60316 FRANKFURT MAIN

23. April 2015

ECHR-LGer11.00
AMU/BSE/nsc

Beschwerde Nr. 11314/15
Bähring ./. Deutschland

Sehr geehrter Herr Bähring,

Ihre am 22. Februar 2015 eingelegte Beschwerde wurde hier unter der obigen Nummer registriert.

Hiermit teile ich Ihnen mit, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zwischen dem 2. April 2015 und dem 16. April 2015 in Einzelrichterbesetzung (H. Keller, unterstützt von einem Berichterstatter in Übereinstimmung mit Artikel 24 Absatz 2 der Konvention) entschieden
hat, die Beschwerde für unzulässig zu erklären. Diese Entscheidung erging am zuletzt genannten Datum.

Soweit die Beschwerde untre in seine Zuständigkeit fallen? ist der Gerichtshof aufgrund aller zur Verfügung stehenden Unterlagen zu der Auffassung gelangt, dass die in Artikel 34 und 35 der Konvention niedergelegten Voraussetzungen nicht erfüllt waren.

Diese Entscheidung ist endgültig und unterliegt keiner Berufung an den Gerichtshof sowie an die Große Kammer oder eine andere Stelle. Sie werden daher Verständnis dafür haben, dass die Kanzlei Ihnen keine weiteren Auskünfte über die Beschlussfassung des Einzelrichters geben und auch
keinen weiteren Schriftverkehr mit Ihnen in dieser Angelegenheit führen kann. Sie werden in dieser Beschwerdesache keine weiteren Zuschriften erhalten, und die Beschwerdeakte wird ein Jahr nach Datum dieser Entscheidung vernichtet werden.

Das vorliegende Schreiben ergeht nach Artikel 52 A der Verfahrensordnung des Gerichtshofes.

Mit freundlichen Grüßen
Für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

A. Müller- Elschner
Referent

EUROPEAN COURT OF HUMAN RIGHTS  COUNCIL OF EUROPE  COUR EUROPEENNE DES DROITS DE L?HOMME
67075 STRASBOURG CEDEX  67075 STRASBOURG CEDEX
FRANCE  CONSEIL DE?L EUROPE  FRANCE



[0]  http://41.media.tumblr.com/27efd63007ad3f212b75a3418351002/tumblr_no69selH2L1sq93cpo1_1280.jpg

11.05.2015 06:23

tumblr# 118678693133


NATIONS UNIES  UNITED NATIONS
DROITS DE L?HOMME  HUMAN RIGHTS
HAUT-COMMISSARIAT  HIGH COMMISSIONER
HAUT-COMMISSARIAT AUX DROITS DE L'HOMME * OFFICE OFTHE HIGH COMMISSIONER FOR HUMAN RIGHTS
PALAIS DES NATIONS * 1111 GENEVA 10, SWITZERLAND
www.ohchr.org - FAX: +41 22 917 9027 - E-MAIL: petitions@ohchr.org

REFERENCE: G/SO 215/51 (GEN)

Geneva, 7 May 2015

Dear Mr. Baehring,

We hereby acknowledge the receipt of your communication dated 14 April 2015.After careful consideration of the contents of your communication, we sincerely regret having to inforinyou that the United Nations Offce of the High Commissioner for Human Rights is not in the position to assist you in the matter you raise. We must therefore unfortunately return your correspondence.

We wish to inform you that individuals can present -complaints to the United Nations Human Rights Treaty Bodies. The procedure before these human nights bodies requires ascertaining whether certain prelilimary criteria are satisfied before proceeding with the examination of a communication/ complaint, including:

1. The complaint should provide sufficient details as to the facts of your case, and/or as to how your rights under the relevant treaty have been violated, including a chronological
description of the facts.

2. Domestic judicial/administrative remedies do not appear to have been exhausted,and it has not been substantiated that the application of domestic remedies would be unreasonably prolonged or that the remedies would be otherwise unavailable or ineffective. The complainant should provide a copy of the decisions by the domestic courts.

Please note that the Office of the High Commissioner for Human Rights has no authority regarding the European Court of Human Rights. Please also note that the Office of the High Commissioner for Human Rights is not in position to provide legal assistance to individuals litigating cases before international mechanisms of human rights.

You may understand that, While We appreciate your reasons for Writing to us, the I existing procedures require that it is ascertained whether certain preliminary criteria are satisfieed before proceeding with the examination of a petition.

For information about the procedures of the examination of individual petitions on human rights violation, please consult our website: www.ohchr.org, direct link:
http://www2.ohchr.org/english/bodies/petitions/individual.htm.

if you have difficulties to accessing our website, please write to the UNHCHR,
Information Office PW-RS-011, 1211 Geneva 10, and ask for Human Rights Fact Sheets
Nos. 7, 12, 15 and 17.

Your Sincerely,
- Petitions and Inquiries Section _

+++

Dear Mr. Baehring,

Please find attached a response to your communication of 14 April 2015. Best, Petitions and Inquiries Section (Section des requêtes et des enquêtes)

Office of the High Commissioner for Human Rights
Palais des Nations
CH-1211 Genève 10
Switzerland
Fax: +41 22 9179022
================
The information contained in this electronic message and any attachments are intended for the specific individuals or entities named above, and may be confidential, proprietary or privileged. If you are not the intended recipient, or authorised representative thereof, please notify the sender immediately, delete this message and do not disclose, distribute or copy it to any third party or otherwise use this message. 



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