tabea-lara

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12.03.2016 10:52

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Gegenüber einer Ex die mir 15 Jahre lang MEIN Kind unter allerübelsten Verleumdungen vorenthält oder Leuten die sie hierbei unterstützt haben erübrigt sich jede Höflichkeit.

http://sch-einesystem.tumblr.com/post/140926641028/es-hat-nichts-mit-rassismus-zu-tun-wenn-kinder



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12.03.2016 09:46

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RB 9452 2532 6DE
~~~
Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
D-60316 Frankfurt a.M.
12. März 2016
Maximilian Bähring - Hölderlinstraße 4 ? D-60316 Frankfurt a.M.

Einschreiben/Rückschein

Amtsgericht
Auf der Steinkaut 10-12
61352 Bad Homburg

für meine Tochter Tabea-Lara Riek, geboren am 19. September 2000 in Bad Homburg v.d.Höhe stelle ich Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Übertragung des Alleinsorgerechtes auf mich, den leiblichen Vater und zum vollständigen Entzug der missbräuchlich verwendeten Sorgerechtes der Mutter nach § 1671 BGB (2) 2.

Absichtlich hat die in 92 F 493/13 SO AG Bad Homburg befangene Amtsgerichts-Richterin Leichthammer das Verfahren herausgezögert, ebenso wie die abgelehnte Richterin Körner in 92 F 487/15 AG Bad Homburg. Die Richter Reitzmann, Dr. Fritz und Kummer-Sicks haben zudem die Verfahren 3 UF 70/14 sowie 3 UF 167/15 Oberlandesgericht Frankfurt a.M. verzögert um eine Anhörung des Kindes nach § 1671 (2) 1 BGB durchzu-setzen, das zum Zeitpunkt des eigetlichen Einreichens des Sorgerechtsverfahrens keine 14 Jahre alt war.
Ganz klar soll das Kind hier gegen den Vater instrumentalisiert werden. Insbesondere hatten die Richter und Richterinnen durch Erteilen von Fehlauskünften was das vereinfachte Antragsrecht für § 1626a (2) BGB Verfahren ohne Anwalt nach § 155a FamFG angeht Verfahren verschleppt. Richterin Körner hatte am
12./17. Februar 2014 in 92 F 493/13 absichtlich falsch behauptet es herrsche vor dem Oberlandesgericht kein Anwaltszwang. Das sogenannte vereinfachte Verfahren für Fälle des § 1626a (2) BGB gilt jedoch nur für den Fall daß die Kindesmutter keine Einwände zur gemeinsamen Sorge äußert. Was dies angeht beantrage ich Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand damit der gegnerischen Verfahrenspartei nach der jahrelangen menschenrechts- und verfassungswidrigen Schlamperei des Gesetzgebers bei der § 1626a BGB Reform nicht auch noch daraus Vorteile entstehen daß gleich mehrere Richter den Fehler machen Verfahren vor dem OLG zuf ühren ohne die hier notwendige anwaltliche Vertretung. Das war bis zum 24. Februar 2016 zunächst noch vor dem Bundesgerichtshof zu klären. Gegen alle vorgeannten Richter stelle ich Befangenheitsantrag.

Daß die Kindesmutter zur Ausübung der Sorge nicht geeignet ist zeigt daß sie durch tricksen mittels Unterschriftsverweigerung auf der Vaterschaftsanerkennungsurkunde versucht es dem Vater unmöglich
zu machen Umgangs- oder Sorgrecht einzuklagen. Siehe hierzu 9F 104/01 KI AG Bad Homburg.

Abgesehn davon setzt sie das Kind dem schädlichen Einfluß der Sekte aus, welche die Kindesgroßmutter betreibt.

Am schwerwiegendsten ist jedoch daß die Kindesmutter den Kindesvater verlemdet hat, sein wirtschaftliche Existenz zerstört, ihn hat zusammenschlagen und versucht verschwinden zu lassen und natürlich seit mehr als 15 Jahren jeglichen Kontakt zwischen Vater und Kind unterbindet indem Sie das Kind gegen den Vater aufhetzt.



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[1]  http://41.media.tumblr.com/4e2b1f1a2ac92a240a8c0190102057d/tumblr_o3x75zQz0C1sq93cpo2_r1_1280.jpg

12.03.2016 03:02

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Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.
Fax.: +49 (0)721 203910?19

Rechtsanwalt
Prof. Dr. Christian Rohnke
Karlstraße 52
75133 Karlsruhe


Frankfurt/M., 12. März 2016XII ZB 43615 Bundesgerichthof KarlsruheAlso ich bin wirklich entsetzt über das was deutsche Richter über gleich mehrer Instanzen hinweg so an Recht beugen und über die Menschenrechtsverbrechen die dabei ganz vorsätzlich begangen werden.

Als der Bundestag am 19. Mai 2013 endlich dem Bundesverfassungs-gerichtsurteil 1 BvR 933/01 vom 29. Januar 2003 genüge getan hat, denn man hatte nicht Gesetzgebung um den § 1626a BGB sondern den
§ 1626 BGB betreffend geändert, siehe Bundesratsdrucksache 804/03 vom 19.11.2003 http://dip.bundestag.de/extrakt/15/019/15019170.html  hat man ein vereinfachtes Verfahren ohne Anwaltszwang für den wider-spruchslosen Sorgerechtsantrag nach § 1626a (2) BGB eingeführt.

Amtsrichterin Körner hat hier falsche Rechtsauskunft erteilt als sie meinte für solches Verfahren gebe es generell keinen Anwaltszwang wenn Verfahren beim Oberlandesgericht landet. Beweis füge ich bei.

Denn ich muß ja nur dann Rechtsmittel einlegen wenn der Antrag im vereinfachten Verfahren aufgrund mütterlichen Widerspruchs abge-wiesen wird. An der Stelle ist das vereinfachte Verfahren also schon abgeschlossen weil die ?Eltern sich nicht einig sind?.

(Eine Praxis die ich verfassungrechtlich für bedenklich halte, sie ändert nämlich so gut wie gar nichts gegenüber der vom Europäischen Gerichtshof für Menschnrechte 22028/04 vom 03. Dezember 2009 für menschnrechtsverletzend und am 21. Juli 2010 in 1 BvR 420/09 vom Bundesverfassungericht für verfassungswidrig erklärten Regelung die schon bisher Väter einseitig benachteiligt hat).

Darüber sind Dr. Fritz, Reitzmann und Kummer-Sicks vom 3. Familien-senat des Oberlandesgericht Frankfurt a.M. in 3 UF 70/14 (Vorinstanz 92F 493/13 AG Bad Homburg) aber eben-sowenig gestolpert, wie im aktuellen Verfahren zu 3 UF 167/15 (Vorinstanz 92F 487/15 AG Bad Homburg), was für eine Schande was die bereits mehrfach von mir bemängelte Qualität der richterlichen Ent-scheidungen von angeht.

Mit freundlichem Gru&SZlig;
Maximilian Bähring

Mit Brief vom 12.02/17.02.2013 (laut Frankierstemeel zur Post gegeben am 17.02.2014) schreibt die Richterin am Amstgericht Bad Homburg Körner im Verfahren 92 F 492/13 SO in dem gemeinsame Sorge nach dem neugeschafenen § 1626a (2) BGB beantragt wurde, hilfesweise die Übertragung der Alleinsorge nach den Maßgaben der § 1666a, § 1666 BGB *):

?In der Familinsache betreffend die Elterliche Sorge ? wird mitgeteilt daß Sie vor dem Oberlandesgericht keinen Anwalt benötigen.?

Die Idee vor dem OLG herrsche kein Anwaltszwang ist insoweit nicht auf meinem Mist gewachsen sondern eine Fehlauskunft. An fehlender anwaltlicher Vertretung hat sich dann auch das Oberlandesgericht nicht gestört. Beim Amtsgericht wurden mehrer Einzelverfahren zum Thema Sorgerecht gebündelt und in diesen hat das Oberlandesgericht am 15. Entschieden und am 24. Dezember 2014 zugestellt daß einem hilfsweisen Alleinsorgerecht nicht stattgegegeben werde, denn man habe bei der deutschen Justiz schon immer Juden vergast und weil das schon immer so war dürfe das für die Zukunft nicht geändert werden, -> also mit der Begründung ?Kontinuität?: die Mutter habe das Kind nun ja dem Vater erfolgreich enfremdet und man sehe keinen Grund dieses Unrecht zu beseitigen, deshalb hatte man ja auch einen vom Vater als parteiisch abgelehnten Verfahrens-/Umgangspfleger bestellt der ohne den Vater auch nur ein einziges mal angehört zu haben sich aufgrund der kindesmütterlichen Verleumdungen allein dafür ausge-sprochen hatte keinerlei Umgangskontakt herzustellen. Laut der Auffassung dieses Gerichtes ist diese Institution dafür da Unrecht nicht zu beseitigen sondern zu zementieren, genau deshalb ziehen Kläger ja vor den Khadi, oder? In diesem Verfahren ist nach § 1666a BGB der ersatzweise zum Antrag auf geiensames Sorgerecht nach
§ 1626a BGB erfolgte Antrag auf übertragung der Alleinsorge in Teilbereichen des Sorgerechts mit entschieden worden.

UND DAS HÄTTE DAS GERICHT IM ?VEREINFACHTEN VERFAHREN? NICHT GEDURFT. Daß sehe ich ganz genauso wie die Prozesskostenhilfe-vorpüfer des BGH. Trotzdem haben sowohl Amts- als auch Ober-landesgericht im bemängelten Verfahren mal wieder ein paar Monate Zeit als Vorteilsgewährung für die Kidnesmutter geschunden indem sie hier den Antrag nicht erstinstanzlich abgewiesen haben.
~~~
*) Die Kindesmutter hatte die Vermögenssorge für das Kind missbraucht. Schuldhaft hat sie Unterhalt verwirkt indem sie den Vater plötzlich falsch angegeben hat als dieser neben dem Erwerb von Zahl-ungsverpflichtungen für auch gerne Umgangs-rechte mit seienm Kind eingeräumt bekommen hätte und letztere einklagen wollte um durch nur tatsächliches nicht aber rechtliches Nichtbestehen der Vater-schaft die Umgangsklage unmöglich zu machen) weil die Mutter alles getan hat um den Vater zu dämonisieren und zu verleumden, bis hin zu Fehlvorwurf des Drogenkonsums, sie hat Umgang stets vereitelt. Als ich 2013 Sorgerchstantrag einreichte wurde ich bedroht, eingeschüchtert und ?zusammen-geschlagen?.



[0]  http://40.media.tumblr.com/7a50b60e3136b1a9f1ac6ff2f5d24e0/tumblr_o3wofjhrMv1sq93cpo1_1280.jpg

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[2]  http://41.media.tumblr.com/2dd44d2e5956ef89e0b064c42eff755/tumblr_o3wofjhrMv1sq93cpo3_1280.jpg

11.03.2016 04:03

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Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.
per Fax: +49 / (0)721 / 20 39 10 19

Rechtsanwalt Rohnke
Karlstraße 52
D-76133 Karlsruhe

Frankfurt/M., 11. März 2016

XII ZB 436/15 Bundesgerichtshof Karlsruhe

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Rohnke!

Hiermit bestätige ich Eingang ihrer Email mit dem Attachment
?(20160311-vonGiehrke-Rohnke-)Baehring.pdf?.

Ich frage mich ob Sie mich beabsichtigen einfach nur in den Körperverletzen in den Wahnsinn zu treiben (§ 226 (1) 3 STgB) oder
über das Treiben in neuerlichen Suizid(-versuch) umzubringen.

Immerhin habe nicht ich es versäumt Fristen einzuhalten, sondern der Rechtsanwalt Kofler. Dieser hatte in Email vom 24. Februar 2016 morgens behauptet Post an mich sei zurückgekommen was einfach nicht stimmen kann. Ich füge seine deibeszügliche Email als Text hier ein, mitver-sandtes Attachment ?(20160224-Kofler-)Anschreiben und Schriftsatz.PDF?
liegt bei.
?Delivered-To: maximilian.baehring@gmail.com
Received: by 10.176.3.162 with SMTP id 31csp1499139uau;
       Wed, 24 Feb 2016 00:45:00 -0800 (PST)
X-Received: by 10.140.19.52 with SMTP id 49mr47006032qgg.103.1456303500016;
       Wed, 24 Feb 2016 00:45:00 -0800 (PST)
Return-Path:
Received: from newyork.dynip.name (newyork.dynip.name. [108.61.158.228])
       by mx.google.com with ESMTPS id g81si1920576qkb.56.2016.02.24.00.44.59
       for
       (version=TLS1 cipher=AES128-SHA bits=128/128);
       Wed, 24 Feb 2016 00:44:59 -0800 (PST)
Received-SPF: neutral (google.com: 108.61.158.228 is neither permitted nor denied by best guess record for domain of info@rabgh-kofler.de) client-ip=108.61.158.228;
Authentication-Results: mx.google.com;
      spf=neutral (google.com: 108.61.158.228 is neither permitted nor denied by best guess record for domain of info@rabgh-kofler.de) smtp.mailfrom=info@rabgh-kofler.de
Received: from www328.your-server.de (www328.your-server.de [88.198.220.252])
by newyork.dynip.name (8.12.11/8.12.11) with ESMTP id u1O8naMM008072
for ; Wed, 24 Feb 2016 08:49:37 GMT
Received: from [88.198.220.132] (helo=sslproxy03.your-server.de)
by www328.your-server.de with esmtpsa (TLSv1.2:DHE-RSA-AES256-GCM-SHA384:256)
(Exim 4.85)
(envelope-from )
id 1aYV3z-0005yX-9v
for maximilian@baehring.at; Wed, 24 Feb 2016 09:44:51 +0100
Received: from [188.174.209.150] (helo=[192.168.10.3])
by sslproxy03.your-server.de with esmtpsa (TLSv1.2:DHE-RSA-AES256-SHA:256)
(Exim 4.84)
(envelope-from )
id 1aYV3i-00038T-SY
for maximilian@baehring.at; Wed, 24 Feb 2016 09:44:50 +0100
Subject: Angelegenheit Baehring ./. Riek
To: maximilian@baehring.at
From: Sekretariat Rechtsanwalt Thomas Kofler
Message-ID: <56CD6C93.2010306@rabgh-kofler.de>
Date: Wed, 24 Feb 2016 09:40:51 +0100
User-Agent: Mozilla/5.0 (Windows NT 6.1; WOW64; rv:38.0) Gecko/20100101
Thunderbird/38.6.0
MIME-Version: 1.0
Content-Type: multipart/mixed;
boundary=?????060608050409090408010007?
X-Authenticated-Sender: info@rabgh-kofler.de
X-Virus-Scanned: Clear (ClamAV 0.98.7/21408/Wed Feb 24 06:37:16 2016)

This is a multi-part message in MIME format.
?????060608050409090408010007
Content-Type: text/plain; charset=utf-8
Content-Transfer-Encoding: 8bit

Sehr geehrter Herr Baehring,

anbei übersende ich Ihnen

=> mein Schreiben an Sie vom 16.02.16 nebst Anlagen

mit der Bitte um Kenntnisnahme.

Dieses Schreiben kam mit dem Vermerk ?Empfänger unter dieser Anschrift
nicht zu ermitteln? zurück.

Mit freundlichen Grü�en

Thomas Kofler
Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof

Ludwig-Erhard-Allee 10
76131 Karlsruhe

Tel:  +49721/ 968 751 55
Fax:  +49721/ 509 987 01
Mail: info@rabgh-kofler.de

?????060608050409090408010007
Content-Type: application/pdf;
Content-Transfer-Encoding: base64
Content-Disposition: attachment;?

Immerhin hatte man die unverschämte Geschmacklosigkeit besessen nachdem man mir ausgrechnet an Heiligabend dem 24. Dezember 2014 abends nach mehreren Jahren Sorgerechtsauseinaderstzung mitzuteilen daß ich kein Sorgercht bekäme was zu erstem Suizidveruch am 24./25.Dezember 2014 geführt hat. Der Erhalt des Schreibens von RA Kofler am 24. Februar 2016 führte dann zu neuerlichem Suizidersuch, denn mir Zustellmängel
zu unterstellen für die ich nicht verantwortlich zeichne ist eine Schweinerei fast identsichen Ausmaßes. Ich füge ?20160305-Kofler.PDF? bei, das ist ein eingescannter Brief des selben Absenders der mich nach dieser Email erreicht hat als Beweis da meien Briefaksten funktioniert bei. Auch alle andere Post des Anwalts hat mich erreicht (siehe Scans ?20150922-bgh-kofler.PDF? als Beweis für den Erhalt von post vorher).

Von den Suizidersuchen füge ich Bilder bei.

Im Verfahren hatte man bereits einmla versucht mir zu unterstellen ich hätte es veräumt Eingaben zu machen ?20140304-92-f-393-13-ea-so-amtsgericht-bad-homburg-vdh-lastbutnotleast.PDF? von denen ich nachher eindeutig nachweisen konnte daß das Gericht versucht hatte diese verschwinden zu lassenund zwar nur deshalb weil ich die Eingaben sowohl per Fax, Email als auch Einschreiben schriftlich gemacht habe oder gegen einen Eingangsstempel au eienr Kopie persönlich bei der Post-
stelle der Gerichtes agbgegegebn hatte. Für eine Einabe beim Euriopäischen Gerichthof für Menshcreche bin ich nebst drei Leitz-ordnern selbst mit dem Zug nach Strasbourg gereist, habe gefragt ob die eben der Eingabe noch irgendwelche Unterlagen bräuchten, ich hätte ale relevanten Verfahrensakten dabei, aber man verneinte. Es gibt Fotos und bahnticket ist auch noch vorhanden. (siehe ?20150209-egmr.pdf?) Tage später hat man mir mitgeteilt meine Eingabe sei nicht vollständig.

Was ich damits agen will: Seit ich in ?992 BS7/13 Amtsgericht Frankfurt a.M.? versucht habe gegen Polizisten vorzugehen die mich ursächlich wegen der NACHWEISLICHEN Fehlvorwürfe meiner Ex ich hätte Doregn genommen zusammengeschlagen und wieder und wieder versucht hatten in einer Psychiatrie mundtot verschwinden zu lassen, kommt immer wieder Post weg und zwar exakt so, daß deshalb Fristen nicht eingehalten werden können. Siehe hierzu ?20131214-1300-992-bs-7-13-amtsgericht-privatklage.PDF?. Ich füge auch ?verletzungen.PDF? das zeigt wie ich von der Prügelpolizei ? Beamten gegen die ich Dienstufsichtsbeschwerden eingereicht hatte udn die mich draufhin zu Hause aufschten und mich einschüchterten, wenn ich sie wegen ihrer strafatatne im Amt Straf-anzeiegn würde, dann würden sie mich verschidnenlassen - verletzt worden bin.

Auch versuchen wieder udn wieder angebliche Vollziehungsbeamte Gelder in Bar hier ienzutreiben von denen weder die Kanzlei des Rechtsanwltes der dei forderung sangeblich beiztreben versucht postalisch erreichbar ist, noch die angebliche Gerichtsvolziehrin. Post dorthin kommt zurück. Zuletzt hatman mir ein Einschreiben an meinen Bruder zurückgesendet daß dieser angeblich nicht angenommen hat. Eine mögliche Ursache für deiseZusellmängel ist daß ich mich mal über unseren Postboten beschwert habe wiel der Wahlbenach-richtigungsscheine ? je nach Parteizuge-hörgkeit ? nicht zustellte. Da wird die ?Postgewerkschaft? möglicher-weise ihr Unwesen treiben.

Ich werde also nicht das erste mal nach Strich und Faden verarscht.
Das Perfide daran ist da das wohl in der Absicht erfolgt mich tatvor-sätzlich in neuerlichen Suizidversuch zu treiben, oder mich in psychische Kirsezu mobben, strafbar nach § 226 (1) 3 StGB.

Was mich ärgert ist da es anscheinend keinerlei Berufsethos mehr unter Anwälten gibt sondern gegen Geld alles machbar ist, immerhin geht es hier aktuell darum Zusatzhonorare oberhalb von RvG/BRAGO zu erpressen. Vielleicht hat das aber auch den Hintergrund daß Leute im Justizaparat mit der scientologyartigen Reiki-Sekte sympathisieren.

Insebsondere seit ich mich politsich im Datenschutz engagiere fällt mir auf da man mich wo man nur kann auf das extremste benachteiligt.

Ich habe mich entschlossen diese Schreiebn der Kriminalpolizei Karslruhe wegen des verdachtes auf eien Mordversuch weiterzuleiten.
Auerdem stelle ichdas ins Internet und gebe es an NGOs weiter die Gerichtsverfahren überprüfen etwa amnesty international sowie dem Diplmatischen dienst veschiedner Staaten die von uns immer wegen gerichtsskandalen gerügt werden, de wir doch zunächts mal vor der eigenen Türe kehren sollten. Immerhin haben ich und Anwalt Dr. Finger dergeensite schon 2003 unterstellt da sie nur auf Zeit spielt um dann sagen zu können mein Kind sei mir enfremdet weshalb kein Sorge- oder Umgangsrecht in Frage käme. http://take-ca.re/af.htm (beigefügt).Wie Leute wie sie noch ruhig schlafen können bleibt mir ein Rätsel.

Gru&SZlig;

+++

VON GIERKE & ROHNKE
Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof
von Gierke & Rohnke - Postfach 110524 - 76055 Karlsruhe
Per E-Mail Cornelie von Gierke
Herrn Maximilan Baehring Prof. Dr. Christian Rohrlke
Hoelderlinstraße 4 Karlstraße 52
60316 Frankfurt am Main 75133 Karlsruhe
Telefon:(0721)203910-0
Telefax: (0721)203910?19
info@vongierkewrohnke.de
www.vongierke-rohnke.de

11.03.2016 R/am
Ihre Anfrage vom 10.03.2016

Sehr geehrter Herr Baehring,

ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 10.03.2016. Ich habe zum Stand des
Verfahrens heute mit dem Vorsitzenden des XII. Zivilsenats, Herrn Dose, telefo-niert. Nach dem Ergebnis dieses Gesprächs kann ich das Mandat nicht überneh-men.
Herr Dose hat zunächst wiederholt, dass der Senat die Erfolgsaussichten der
Rechtsbeschwerde eingehend geprüft habe, bevor er den Prozesskostenhilfean-trag abgelehnt hat. Schon daraus ergibt sich, dass es äußert unwahrscheinlich ist, dass der Senat innerhalb kurzer Zeit die gleiche Sache gegenteilig bewerte
würde. Die Erfolgsaussichten sind damit von vorneherein äußerst gering.
Herr Dose hat weiter mitgeteilt, dass die Frist am 15.03.2016 ? also Dienstag kommender Woche - abläuft. Eine Verlängerung dieser Frist kann, wie ich Ihnen bereits telefonisch mitgeteilt hatte, nur mit Zustimmung der Gegenseite erfolgen.
Im Hinblick auf die von Ihnen geschilderte konfrontative Haltung der
Gegenseite dürfte es ausgeschlossen sein, hier noch eine Fristverlängerung zu erwirken. Innerhalb unverlängerter Frist kann die Angelegenheit von mir aber schon aus Zeitgründen nicht bearbeitet werden.

Mitglieder der Rechtsanwalts- Uni Credit Bank AG 232 241 2 BBBank eG 2732785 Ust-ID?Nr.: DE 294059148
klammer beim Bundesgerichtshof (BLZ 660 202 86) (BLZ 660 908 00)
Herrenstraße 458 - 76133 Karlsruhe IBAN 5545 5502 0285 0002 3224 12 7327 85 Berufshaftp?ichtversicherung:
Telefon: (0721) 22656 BIC WEDEMM475 Allianz-Versicherungs AG
Telefax: (0721) 2031403 D-10900 Berlin

VON GIERKE&ROHNKE -2-
Wir können das Mandat deshalb nicht übernehmen, ich habe auch keine Frist notiert. im Hinblick auf die sehr klare Aussage des Vorsitzenden kann ich Ihnen nur davon abraten, die Sache weiter zu verfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Rohnke
Rechtsanwalt



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11.03.2016 06:35

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Als ich die spätere Mutter meiner Tochter kennenlernte besuchte ich meien Eltern und erzählte ihnen, sie sei eien Nutte, ein Frau die danach trachten würde sich ein Kind machen zu lassen / durch Kindsunterschiebung  an möglichst viel Kohle zu kommen. Meine Mutter schickte mich zu Ihrer Hausärztin - ich müsse verrückt sein - so seien Frauen nicht, ich solle meien Einstellung medikamentös wegtherapieren lassen.

Nun, was ist Geschechen: Sie hat sich ein Kind machen lassen, noch vor der Geburt getrennt und kriegt fianzielle den Hals nicht voll. Wobei sie keinerlei Skrupel hat mich zu verleumden und mir mein Kidn seit 15½ Jahren vorzuenthalten, die dumme Nutte.



[0]  http://41.media.tumblr.com/b2f70fc9cfea80421b76a2723eb8a39/tumblr_o3v3msMzSB1sq93cpo1_1280.jpg

11.03.2016 06:32

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Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.

Bundesgerichtshof
Herrenstraße 45a
D-76133 Karlsruhe

Frankfurt/M., 10. März 2016

XII ZB 436/15 Bundesgerichtshof Karlsruhe

Das ist jetzt aber ein Zufall. Eine Fristverlängerung kann nur gewährt werden wenn die andere Partei zustimmt. Etwa § 520 ZPOoder § 575 (2) Satz 2 ZPO (1 Monat, beginnt mit Zustellung desUrteils und nicht mit Datum des Einreichens einer nicht weiter begründeten Beschwerde)! Längstenfalls darf und auch nur für eine Revision zwischen Beschluss und Verkündung bei Nichtausfertigungdes Urteils ein Zeitraum von 5 Monaten liegen § 548 ZPO. FamFG gibt es erst seit 2008.

Das Fristverlängerung Zustiummung der Gegenseite bedarf sagtmir nicht nur Dr. Nasalls Sekretariat telefonisch, (identische Meinung vertritt übrigens auch Prof. Dr. Rohnke,) nein, genau aufgrund dieser fehlausgelegten Vorschrift habe ich die Partei-verräter Dr. Wetzel und Asche von Cannawurf und Perpelitz in Bad Hombrg gefeuert die weiter und weiter Zusatz-honorare erpressen wollten unter Vorenthalten des Kindes anstatt ein Umgangs-/Sorgerecht für mich einzuklagen oder zeitnah (mittels Speichel-abstrich statt Blutetnehname) Vaterschaftsfeststellung zu betreiben.

Jetzt frage ich mich natürlich wie Herr Kofler anscheiend dazu kommtUND ZWAR OHNE MICH ZU INFORMIEREN UND ENTGEGEN MEINEM INTERESSEVereinbarungen mit der Gegenseite zu treffen. Hat er hierfür aus-reichende Vollmacht?

So lange keine Prozesskostenhilfe bewilligt wurde aber der Antrag frist- wie formgerecht gestellt war verläuft sowieso keine Frist(sagt Prof. Dr. Rohnke).

Sie enthalten einem nicht nur 15½ Jahre das Kind vor, nein Sie machen sich über die Opfer auch noch lustig und versuchen diesemittels Krähenprinzip in den Selbstmord zu treiben. Ich bin wirklich entsetzt welch Rechtsbeugung und -missbrauch in diesem Land vor und von Gericht möglich ist.

Gru&SZlig;

http://tabea-lara.tumblr.com/post/140803435488/



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10.03.2016 03:59

tumblr# 140803435488


RA Rohnke meinte Fristverlängerungen gibt es nur nei Zustimmung der Gegenseite ud wenn ich keien Prozesskostenhilfe bewilligt bekomme gilt das als fristhemmender grund. Das ist genau was ich auch dem Arschloch von Asfour udn perpelitz/Dr. Wtzel sagte zwischen 9F 104/01 KI und 9F 434/02 UG AG Bad Homburg übereinstimmend mit Ra C.J. Exner Bad Homburg und Ra Dr. Sieg Düsseldorf. Also SCHON WIEDER GELOGEN Asche und Perpelitz!

+++

Maximilian Bähring
Louisenstraße 101
61348 Bad Homburg
Fax: 06172 / 685078 Zustellung mit Zeugen
persönlich/vertraulich
Frau
Uta Brigitta Riek
Lindenallee 2b
61350 Bad Homburg

22. Mai 2002

Da in Sachen Vaterschaftsfeststellung der gemeinsamen Tochter Tabea Lara Riek bis zum 16. Mai 2002 keine Rechtsmittel eingelegt wurden ist das Urteil nun seit dem 17. Mai 2002 rechtskräftig.

Egal ob aus entwicklungspsychologischer, psychoanalytischer, verhaltenspsychologischer, oder sonst irgendeiner Hinsicht  betrachtet, nicht zuletzt der juristischen, ist der Umgang mit beiden Elternteilen für die gemeinsame Tochter wichtig.  

Ich möchte deshalb an das Schreiben meines Bevollmächtigten Herrn Privatdozent Dr. jur. Peter Finger, Frankfurt/Main, an Ihre Anwälte vom 6. Mai 2002 hinsichtlich einer Umgangs-regelung und der nun verstrichenen Frist der Antwort vom 12. Mai 2002 erinnern.

Wir sehen uns nun gezwungen Regelungsantrag stellen/Einstweilige Anordnung beim Amtsgericht erwirken.

Sollte dies nicht mit einem zufriedenstellenden Ergebnis enden, werde ich eine einst-weilige Anordnung in Hinblick auf Übertragung der elterlichen Alleinsorge, respektive des Aufenthaltsbestimmungsrechtes, an einen freien Träger der Jugendhilfe herbeiführen, soweit dies dann nicht bereits von Amts wegen geschieht.

Als Ultima Ratio behalte ich die Einleitung eines staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens der Verletzung der Fürsorge-/Erziehungspflicht und des strafbaren Kindesentzuges ausdrücklichst vor.

Das Jugendamt ist informiert und eingeschaltet.

Bitte überdenken Sie nochmals sorgfältig, inwieweit Sie bereit sind vorgenannten Maßnahmen durch Einverständnis in eine kindgerechte Umgangsregelung das Bedürfnis zu nehmen. Eine Antwortfrist erübrigt sich, da bis zum Finden einer Regelung oben genannte Maßnahmen ergriffen werden.

Gruß,

+++

Maximilian Bähring
Louisenstraße 101
61348 Bad Homburg
Fax: 06172 / 685078 Fax: 069 / 701954
Herrn
Dr. jur. Peter Finger
Emil Sulzbach Straße 22
60486 Frankfurt/Main

17. April 2002

Sehr geehrter Herr Dr. Finger, heute ist die Rechtsmittelfrist des Verfahrens hinsichtlich der Vaterschaftsfeststellung abgelaufen. Dies ergab meine gestrige Akteneinsicht (Empfangsbekenntnisse) beim AG Bad Homburg. Eine Anfrage beim OLG Frankfurt/Main ergab, dass keine Rechtsmittel eingelegt sind. Die Bestätigung will das OLG im Verlaufe des heutigen Tages zufaxen.
Das Urteil sollte somit rechtskräftig sein. Wegen des deklaratorischen Charakters der Statusänderung ist die Mutter des Kindes mit der Gewährung des Umganges nun seit dem 26.10.2000 im Verzug.

Sollte seitens der Mutter meines Kindes oder deren Bevollmächtigter keine Antwort auf Ihr Schreiben vom 6.5.2002 erfolgt sein, so bitte ich nun den Regelungsantrag bei Gericht zu stellen. Herr Dr. Walter scheint erkrankt zu sein so dass Herr Dr. Knauth in diesem Verfahren zuständig sein wird.  

Ich bitte in diesem Zusammenhang noch Antrag auf einen Verfahrenspfleger für das Kind nach §50 FGG Abs 2. zu stellen, soweit dies möglich ist. (Ich verstehe doch richtig dass ich nach § 1684 I BGB meine Tochter auf Umgang verklage, nicht Ihre Mutter? Ich denke dass wir mit den Asfours hier nicht weiterkommen.

§ 50
Verfahrenspfelger (2) Die Bestellung ist in der Regel erforderlich, wenn
      1. das Interesse des Kindes zu dem seiner gesetzlichen Vertreter in erheblichem Gegensatz steht [?]

Vorab bereits vielen Dank für Ihre Mühe und die bisher geleistete Arbeit, verbunden mit den besten Wünschen für ein geruhsames Pfingstfest. Mit freundlichem Gruß, Ihr Maximilian Bähring

+++  

Maximilian Bähring
 Louisenstraße 101
 61348 Bad Homburg per Fax:
0 61 72 / 2 93 67
Cannawurf & Perpelitz
Louisenstraße 99
61348 Bad Homburg  29. 4. 2002 Sehr geehrte Frau Asche,
Sehr geehrter Herr Perpelitz,
Sehr geehrter Herr Cannawurf,
Sehr geehrter Herr Dr. Wetzel,

nach Übersendung des Urteiles Bähring ./. Riek hat Frau RA Asche mir die Frist der Rechtswirksamkeit bei Nichteinlegung von Rechtsmitteln gegen dieses Urteil mit dem  

17. 5. 2002, 24:00 Uhr  

benannt. Im daraufhin vereinbarten Gespräch am Dienstag, den 23. April erklärte Frau RA Asche, nach der ZPO-Reform betrage die Rechtsmittelfrist nun zwei Monate, würde also am

17. 6. 2002, 24:00 Uhr  

enden.

Des weiteren hat Sie mir den Eindruck vermittelt, der gegnerische Bevollmächtigte könne ein solches Verfahren beliebig in die Länge ziehen.

Zwischen beiden Terminen liegt ein Monat. Sie hindert uns an der Einreichung einer einstweiligen Anordnung des Umganges und damit dem Weiterkommen in Richtung des definierten Zieles, Umgang mit meiner Tochter Tabea Lara Riek.

Ich habe am Mittwoch den 24. April 2002 einen Rechtsanwalt, mit dem ich privat bekannt bin, gebeten dies doch bitte zu überprüfen. Er hat mich daraufhin umgehend zurückgerufen und erklärt, die Rechtsmittelfrist betrage, eingehendes Studium der ihm vorliegenden Gesetze und Kommentare, auch nach der ZPO Reform, einen Monat.

?  / -2-

-2-

Die nun vorliegenden zwei unterschiedlichen Meinungen von Rechtsanwälten haben mich dann doch verunsichert. Also habe ich einen mir bekannten Rechtsanwalt einer großen Kanzlei unter Zusendung des Urteils gebeten hier zur Klärung beizutragen.

Die Auskunft dieses Anwaltes, der im übrigen einen Referendar hier nochmals hat Recherche betreiben lassen, betrug ebenfalls einen Monat. Dies ergibt sich aus § 517 ZPO

?Die Berufungsfrist beträgt einen Monat; [?] und beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils [?]? .

Nur wenn Herr RA Asfour die Berufung einlegt  hat er einen weiteren Monat Zeit diese zu begründen: Dies ergibt sich aus §520 ZPO:  

?Die Frist für die Berufungsbegründung beträgt zwei Monate und beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, [?] . Die Frist kann auf Antrag von dem Vorsitzenden verlängert werden, wenn der Gegner einwilligt. Ohne Einwilligung kann die Frist um bis zu einem Monat verlängert werden, wenn nach freier Überzeugung des Vorsitzenden der Rechtsstreit durch die Verlängerung nicht verzögert wird [?]?

Der gegnerische Bevollmächtigte muss also spätestens am 17. 5. 2002 Berufung eingelegt haben um irgendwelche Fristen zu verlängern. Ob ihm das ?kauen eines ausgekauten Kaugummis? in zukünftigen Verfahren irgendwelche Vorteile bringt ist fraglich, insofern das einreichen der Berufung insgesamt. Ergo gilt zunächst die Frist von einem Monat.  

Die Information von Frau RA Asche ist insofern falsch.

Ich sehe mich daher gezwungen im Umgangsverfahren anderweitig Rechtsbeistand zu suchen.

Das Mandat ist Ihnen damit entzogen.

Mit freundlichem Gruß,

Maximilian Bähring



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10.03.2016 12:13

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Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.

Bundesgerichtshof
Herrenstraße 45a

D-76133 Karlsruhe

Frankfurt/M., 10. März 2016 XII ZB 436/15 Bundesgerichtshof KarlsruheSoeben, 09. März 2013 erhalte ich per normaler Post, datiert auf den 07. März 2016 laut Frankiertsempel aufgegegeben am 08. März 2016 ihr Schreiben in dem ein/e Fräulein/Frau Geszler auf Formerfordernis eines beim BGH zugelassenen Anwaltes für jegliche Eingabe verweist.Wie Ihnen bekannt sein sollte hat der raffgierige Rechtsanwalt Kofler (der Name erinnert mich an Anwalt Belchschmidt dessen Kanzlei über einer Konditorei Kofler lag) es abgelehnt tätig zu werden wenn der BGH ihm keine Prozesskostenhilfe für das dort vom OLG zugelassene Rechtsmittel zugestehe.Drei OLG-Richter in Frankfurt a.M. waren in 3 UF 167/15 der Meinung:  ?Da die Frage der Beschwerdebefugnis in der vorliegenden Konstellation
nach den Änderung druch Art. 1 Abs. 1 SorgeRefG noch nicht höchst-richterlich enstchieden ist und grundsätzliche Bedeutung hat, lässt der Senat gemäß § 70 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 FamFG zum BGH zu.? daß es von ganz erheblicher rechtlicher Bedeutung sei (bundes-)höchst-richterlich zu klären inwiefern bei Verfahren um den Entzug des Sorgerechts der nicht sorgberechtigte andere leibliche Elternteil antragsberechtigt ist. Sie zitierten hierbei einen Fall in dem ein Jugendamt leiblichen Eltern die sich über medizinische Nichtbehandlung ihres Kindes einig waren in ihr grundgesetzlich besonders geschütztes Erziehungsrecht eingegriffen werden sollte. Die waren sich jedoch einig ihr Kind lieber von Scharlatanen als von Medizinern ?behandeln? zu lassen. Das leibliche Elternrecht auf Klärung von Erziehungsfragen wurde als GEWICHTIGER bewertet als das Eingriffsrecht Dritter (des Jugendamtes).Der Fall ist überhaupt nicht vergleichbar weil ich als leiblicher Elternteil schon bei der gegen meien Willen geplanten Haus-Geburt
(statt der in einem Krankenhaus) meines Kindes der Meinung war daß die der Esoterik zugeneigte Mutter das Kind durch ihre Verweigerung von Behandlung massiv gefährde. Besorgnis hierüber habe ich auch schon vor der Geburt gegenüber RA Dr. Sieg, Düsseldorf zum Ausdruck gebracht.
Das Jugendamt hätte in mir also eien Verbündeten und keine Gegner wenn es gegen mütterlichen Missbrauch der Erziehungsbefugnisse medizinsiche Scharlatanerie an meinem Kinde verbieten wollte und nicht wie im vom OLG zitierten - ich nenne das laienhaft jetzt mal - ?Präzedenzfall?.Laut OLG fehle im neuen FamFG welches FGG und ZPO als Verfahrensordnung abgelöst hat neuerdings ein entsprechendes Klagerecht. Vorher hatte man die Klagen leiblicher Väter um gemeinsames Sorgerecht ? beim vor-liegenden Fall handelt es sich um eine ersatzweise Klage um Allein-sorgerecht - dadruch zu blockieren versucht daß man statt des § 1626a BGB den § 1626 BGB änderte damit das neue Gesetz in Nachschlagewerken nicht gefunden werden konnte (Budnesratsdrucksache 804/03 vom 17./19. November 2003) und so vorgaukelte eine im Verfahren 1 BvR 933/01 beim Bundesverfassungericht bestehendes Aussetzungsgebot für Sorgerechts-auseindersetzungen habe weiteren Bestand.?Dem Gesetzgeber wird aufgegeben, bis zum 31. Dezember 2003 eine verfassungsgemäße Übergangsregelung zu treffen. Bis zur gesetzlichen Neuregelung sind gerichtliche Verfahren auszusetzen, soweit die Entscheidung nach Maßgabe der Gründe von der Verfassungsmäßigkeit des
§ 1626 a des Bürgerlichen Gesetzbuches abhängt.?Sie bringen mich regelrecht um ? mein letzter Suizidversuch war am 24. Februar 2016 nachdem ich ihren Beschluss erhielt hinsichtlich abge-lehntem Prozesskostenhilfeantrag das beim Anwalt Kofler verloren gegangen war und das wohl um wieder absichtlich weiter Fristen verstreichen zu lassen ? der Suizidversuch davor war nach Zustellung am 24. Dezember 2014 - der boshaften, bösartigen Rechtsverweigerungs-haltung gegenüber Vätern wegen bei der es stets darum geht Geld zu bekommen, Vermögensauskünfte zu erlangen, nicht jedoch dringliche Streitfragen zu klären. Das ist Körperverletzung mittels des versuches jemanden in den Wahnsinn zu treiben § 226 (1) 3 StGB.Ich werde nun versuchen einen Anwalt zu finden der sich ? seit Koks und Nutten Friedmann muss socleh Äußerung erlaubt sein ? seine Nasen-scheideWaND durch den NASALen Konsum von Kokain nur in der Menge zerfressen lässt wie der Geldbeutel eines HartzIV-Empfängeers es zulässt ihm diesen Konsum zu fianzieren. Hilfs-/Ersatzweise werde ich eben auf Wiedereinstzung in den vorherigen Stand klagen müssen das geht nämlich auch.Ich glaube nicht da es zulässig ist Menschen die deshlab total verarmen weil ihre Ex ihnen eigene Firma und Job durch 15 Seiten Verleumdungen kaputtgemacht hat Anwälte zu verweigern und so den Gang vor Gericht. Seit 15½ Jahren wird mir von Winkeladvokaten der Zugang zu meinem Kidn verwehrt ? mit allen möglichen juristischen Tricksereien die mit der eiegntlichen Rechtsmaterie da ein natürlicher Vater nunmal ein grundgestzlich geschütztes Recht auf Erziehung seines Kindes hat
(so sagen das zumindest die Budnestagsbageordneten die ich auf Abgeordnetenwatch angeschrieben habe) nichts zu tun haben.Gru&SZlig; Maximilian Bähring

P.S.: Wenn dem Kind etwas zustößt (etwa Stockholm-Syndrom) weil das Gerichte permanent Recht verweigert bringe drehe ich Ihnen, den BGH Richtern und Angestellten persönlich den Hals um.



[0]  http://41.media.tumblr.com/143c4e829e1ae8e9fba6f9d605de82a/tumblr_o3ton6HYHj1sq93cpo1_1280.jpg

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04.03.2016 11:58

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Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.
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Bundesgerichtshof
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Frankfurt/M., 04. März 2016

XII ZB 436/15 Bundesgerichtshof Karlsruhe

Ich teile Ihnen in oben genannter Sache hierdurch mit:

Gegen die ablehnende Entscheidung meines Prozesskostenhilfeantrags vom 10., bei meinem Anwalt eingegangen am 15. und bei mir (per Email) am 24. Februar 2016 habe ich

Beschwerde eingelegt

vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg

und parallel dazu

vor dem Bundesverfassungericht in Karlsruhe.

Ich kann mir einfach nicht vorstellen daß es ohne Relevanz sein soll für die Zuordnung eines Sorgerechtes von wem ein Kind abstammt. Wenn dem so ist dann könnte man, dem Gleichbehandlungsgrundsatz nach dem Geschlecht zwiwchen Müttern und Vätern aus Artikel 3 Grundegstz folgend auch jeder biologischen Mutter ihr Kind wegnehmen mit der einfachen Begründung daß die Gene, die leibliche/biologsiche Abstammung, ja keinerlei stabiles Anknüpfungsmerkmal darstelle. Damit würde das Gericht ja dem Adoptions- und Kinderhandel vor dem das Abstammungs-Anknüfungsmerkmal biologsiche Abstammung zuverlässig schützt Vorschub leisten. Ehen kann man scheiden, Papiere kann man ändern und fälschen aber die Gene, die bleiben auf ewig die selben. Ich will mal sehen was die Bundesrichter sagen wenn man ihnen ihre Kidner entführt/nimmt und behauptet, es sei nicht so erheblich daß sie die Väter seien, und die Kidner sattdessen in irgendner Haare-Krishna-Sket aufwachseln lässt wofür sie dann auch noch Unerhaltszahlungen entrichten sollen. Sowas ist ganz einfaches Kidapping, man enthält ein Kind vor um Geld damit zu erpressen (für eine Erziehung die genau alles das tut was derjenie der es zahlen soll nicht will). Ich verstehe ja daß ich über Steuern Auto-bahnen finanzieren muß die ich nicht möchte weil dei Gemeisnchaft diese mehrehitlich wünscht. Aber es geht deutlich zu weit daß ich für eine Erziehung meines Kindes in so einer Scientology-Sekte mit Inhalten die ich nicht wünsche auch noch zu Kasse gebeten werden soll.

Fürs erste erbitte udn beantrage ich weiter Fristverlängerung in der Haupstache bis EGMR und BVerfG entschieden / die Sache geprüft haben.



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02.03.2016 05:19

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Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.
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Bundesgerichtshof
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Frankfurt/M., 02. März 2016

XII ZB 436/15 Bundesgerichtshof Karlsruhe

mit heutigem Datum erreicht mich Email des Rechtsanwaltes Kofler
in welcher er mitteilt, daß er, weil er an dem Fall nicht genug verdient, das Mandat niederlegt. An der Sache ist er nicht interessiert, dem geht es nur um Geld, eine Beobachtung die ich auch bei Anwälten der Kanzlei Cannawurf und Perpelitz, Bad Homburg, Dr. jur. Peter Finger Frankfurt beobachtet habe. Nur gegen Zusatzhonorare oberhalb RVG/Brago lässt sich etwas bewegen.Ich muß nun wieder einen neuen anwaltlichen Vertreter suchen. Hierfür bitte ich erstmalig um Fristverlängerung. Andere Fristverlängerungen erfolgten stets druch Anwälte um das Verfahren insgesamt um inzwischen mehr als 15½ Jahre tatsvorsätzlich hinauszuzögern (abgekartets Spiel ersichtlich aus den Schreiben der RA Asfour in 9F 104/01 KI Bad Homburg) in denen ich keien Kontakt zu meinem Kind haben konnte, das mich aufgrund dieser langen Trennungszeit nun nicht kennt und deshalb auch nicht sehen will um zusätzliche Honrare aus mir und aus meinen Eltern herauszupressen. Es wurde hier absichtlich ein Kind dem Vater entfremdet/entführt aus keien anderngrund als um sich so bereichern zu können.Ad hominem darf ich noch vortragen:Sie haben mein gesamtes Leben ruiniert. Der Arbeit von Gerichten und Anwälten wegen habe ich nun zwo Selbstmordversuche hinter mir. Sie haben mir meien komplette Lebensfreude genommen, die permanenten Verleumdungen der Kidnesmutter haben mein Lebenswerk, mein selbst aufgebuates Unternehmen ruiniert und mich arbeitslos werden lassen.Und das alles nur weil ein Vater das natürlichste auf der Welt nämlich über die Belange der Erziehung seiens Kidnes (mit-)bestimmen will damit die Kindesmutter, die in einer Sekte aktiv ist dem Kind so keinen Schaden zufügt. So war das mal gedacht als ich Ende 2000 anwaltliche Klageinreichung beauftragte. Was in der Zwischenzeit geschehen ist ist ein absolutes Armutzeugnis für die Juristerei.

+++

Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.
per Fax: +49 / (0)721 / 509987-01
Thomas Kofler
Ludwig-Erhard-Allee 10
D-76131 Karlsruhe

Frankfurt/M., 02. März 2016

XII ZB 436/15 Bundesgerichthof Karlsruhe
3 UF 167/15 Oberlandesgericht Frankfurt a.M. Sorgerecht
Ihr Zeichen: 1267/15 ? Ihr (Diktat-)zeichen:

Ich habe gerade mein Schreiben vom 29. September 2015 an Sie
vorliegen in dem ich mich darüber baklage daß Anwälte sie ?ihre
gesamte unverchämte Zunft ? nur an Honoraren, nicht aber an der
Sache interssiert sind. Wobei Sie ? wie schon dieser unfähige
unverschämte Dr. Finger, jura Dozent an der Uni Frankfurt a.M.
nichts anderes drauf haben als permanent Termine zu verschieben.

DASS IHRE OPFER WEGEN GENAU SOLCHEN GEBARENS EInEN SUIZIDVERSUCH NACH DEM ANDERN UNTERNEHMEN IST IHNEN DABEI VOLLKOMMEN EGAL DEN ÜBER EIN GEWISSEN VERFÜGEN SIE NICHT.

ICH HALTE SIE FÜR EINEN MÖRDER.

Ich werde den ganzen Vorgang jetzt im Internet in portalen zur Anwaltssuche publik machen damit die Nachwelt vor Leutren wie
Ihnen gewarnt ist.

~~~
Kofler (Namenspatron: Bad Homburger Bäckerei) kann nichts anderes als Termine verschieben und dafür üerhöhte Honorare verlangen.



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28.02.2016 12:18

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28.02.2016 12:16

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Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.
Einschreiben

Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3
76131 Karlsruhe

Frankfurt/M., 27. Februar 2016

XII ZB 436/15 Bundesgerichtshof Karlsruhe
3 UF 167/15 Oberlandesgericht Frankfurt a.M.

Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung eines Antrages
auf Prozesskosenhilfe beim Bundesgerichthof

unter Beifügung der Entscheide in beiden vorbenannten Angelegenheiten lege ich Verfassungsbeschwerde ein.Das Oberlandesgericht hatte ? nachdem in Budnesratsdrucksache 804/03 bereits Pfusch bei der Gesetzgebung nachgeweisen ist nun - einen  weiteren - gesetzgeberischen Fehler im Familienrecht gefunden und dem BGH empfohlen hier Klarheit zu schaffen.

Rechtsbeschwerde beim Budneserichtshof wurde zugelassen. Formerfordernis ist allerdings ein dort zugelassener Anwalt.
Und für den brauche ich als Sozailhilfebeziehr Verfahrens-kostenhilfe.

Artikel 19 Absatz 4 GG erlaubt jedermann vor jedem Gericht zu klagen
- auch Sozailhlfeempfängern - und nicht nur denjenigen die Geld haben um einen Anwalt zu bezahlen.

Das ist auch logischm denn Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz postliert die Gleichheit vor dem Gesetz also auch dei von Vermögenden udn unvermögenden.

Mit freundlichem Gru&SZlig;Maximilian Bähring



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28.02.2016 12:14

tumblr# 140144383113


   Das Foto zeigt den am 24.02.2016 um 12.32 Uhr hier in der Wohnungstür stehenden Polizsiten dem ggnüber ich meien Patienetenverfügung - die jegliche Behandlung veritet - zur Kenntnis bringe. Bevor Rieks wieder herumverleumden (angeblich NASALer Kokainkonsum bis die SchdeWaENDe des Riechorgans kaputt ist ? http://www.ra-nassall.de/) ich hab gelich einDrogenscreening mitmachen lassen.(Ich ahbe eher Angst vor Proebnname mit verschmutzten Kanülen die nachträglich eien postiven Befund erzeugen - Die Goethe Uni häte einstrakes Motiv mich zu schädigen immerhin habe ich sie 2007/08 verklagt http://take-ca.re/downloads/0-flyer-3zs.pdf). Ich verstehe nicht da das dei Ärzte udn das Persoal dort mir gegenüber nicht ?befangen? machen. Als gäbe es in Frankfurt a.M. nicht genügend andere Krnaknhäuser.



[0]  http://41.media.tumblr.com/8a46a2360dc1a2d7a2a81cf042e823c/tumblr_o39bbmaFvx1sq93cpo1_r1_1280.jpg

[1]  http://41.media.tumblr.com/1b8c2152572938312704b288b30baed/tumblr_o39bbmaFvx1sq93cpo3_1280.jpg

[2]  http://36.media.tumblr.com/d71bee3c897e073f31f451c90e5c14b/tumblr_o39bbmaFvx1sq93cpo2_1280.jpg

28.02.2016 12:10

tumblr# 140144285413


Lügende Polizei:

Weder habe ich die angerufen noch mich denengegnüber als Hausmeister ausgegeben!

Anruflisten als BEWEIS:

Festnetz:
25.02.16 14:07 069xxxxxxxx  [ausgehender Anruf]
24.02.16 12:59 Eltern       [eingehender Anruf in Abwesenheit]
24.02.16 12:36 Eltern       [eingehender Anruf in Abwesenheit]
24.02.16 11:53 06187xxxxxx  [ausgehender Anruf]
24.02.16 11:41 072196875155 [ausgehender Anruf]
24.02.16 11:05 072196875155 [ausgehender Anruf]
24.02.16 10:52 06187xxxxxx  [ausgehender Anruf]
24.02.16 09:22 06992886928  [ausgehender Anruf]
23.02.16 18:48 0304202480   [ausgehender Anruf]

Mobiltelefon:

Anrufe in Abwesenheit (nicht angenommen)

25.02. 12:24 0176-6136****
24.02. 12:35 Eltern

Angenommene Anrufe (Tastensperre-fehlfunktion)

24.02. 12:33 Eltern
09.02. 12:24 0157-3016***

Gewählte Nummern (kein gewählten Nummern)



[0]  http://41.media.tumblr.com/6e5aa02ae1359a5ca2963e0062b3fe3/tumblr_o39b628Mxz1sq93cpo2_1280.jpg

[1]  http://40.media.tumblr.com/fbaafb562ddf86e1b8afc615d653b66/tumblr_o39b628Mxz1sq93cpo1_1280.jpg

[2]  http://36.media.tumblr.com/604392cdfd0748415903ddaac12fbae/tumblr_o39b628Mxz1sq93cpo3_1280.jpg

24.02.2016 11:08

tumblr# 139904394648


24. Februar 2016, 11:17 Uhr

UNZUSTELLBAR? Wieder eien Lüge deser Schwertsverbrecher. Ich sitze gerade (Beweis LIVEFERNSEHSENDUNG IM HINTEGRUNG) verblutend in dieser Wohnung WO ANGEBLCIH KEINE POST ANKOMMT und da kam gestern auch noch Post VOM GERICHT an.

http://sch-einesystem.tumblr.com/post/139850740573/

ENTWEDER Anwalt Kofler oder der Briefträger sind LÜGNER!

http://www.phoenix.de/content/phoenix/tv_programm/vor_ort:_u_a_europaeischer_polizeikongress/1035813http://www.tvinfo.de/fernsehprogramm/339026380-vor-ort



[0]  http://40.media.tumblr.com/d9755240023cdb400d5baea38f1df96/tumblr_o31tmytQob1sq93cpo6_r1_1280.jpg

[1]  http://41.media.tumblr.com/08cef33f88ce9236af6775ae52c11e2/tumblr_o31tmytQob1sq93cpo2_r1_1280.jpg

24.02.2016 10:31

tumblr# 139903549443


24. Februar 2016, 11:16 Uhr Das ist kein Suizid- das ist ein MordVERSUCH bei dem das Opfer in den Tod gequält wurde.



[0]  http://41.media.tumblr.com/a8ab28a7cb125418256cd74f4d5718c/tumblr_o31rvpQVh01sq93cpo3_r1_1280.jpg

[1]  http://41.media.tumblr.com/9e3d47cd3120ab1700f0aee20b45457/tumblr_o31rvpQVh01sq93cpo1_r1_1280.jpg

24.02.2016 10:09

tumblr# 139903083123


Angeblich hat unser Briefträger wohl auf den Umschlag gestempelt der Empfänger sei nicht zu ermitteln.



[0]  http://36.media.tumblr.com/c6d017579ba09635af6b1fb721715fa/tumblr_o31qvuz2Wh1sq93cpo1_1280.jpg

[1]  http://40.media.tumblr.com/12e614675dc4a84aa62f74c93e350e0/tumblr_o31qvuz2Wh1sq93cpo5_1280.jpg

[2]  http://40.media.tumblr.com/9f8161150ae1e5e78412d5d7e2e474e/tumblr_o31qvuz2Wh1sq93cpo6_1280.jpg

[3]  http://36.media.tumblr.com/9c814c34319c0c54cae318defe1fe02/tumblr_o31qvuz2Wh1sq93cpo4_1280.jpg

[4]  http://40.media.tumblr.com/75d845337f7ea6d6f4f44476bed16e0/tumblr_o31qvuz2Wh1sq93cpo2_1280.jpg

[5]  http://40.media.tumblr.com/08f92571acb81ea914a694696e8a8ba/tumblr_o31qvuz2Wh1sq93cpo3_1280.jpg

19.02.2016 11:05

tumblr# 139625129303


gleich mehrfache Schlamperei des Gesetzgebers

zur § 1626a BGB Reform im FamFG keine passenden Verfahrensvorschriften

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/die-ard-serie-die-stadt-und-die-macht-macht-vieles-richtig-aber-nicht-alles-14008809.html

Das mit den schleppenden Sorgerchtsreformen die handwerklich so schlampig ausgeführt sind daß zur § 1626a BGB Reform im FamFG keine passenden Verfahrensvorschriften sind liegt alles daran daß politkerinnen sich nicht mehr samt Kind  in DatingApps anbieten können wenn der Ex-Mann ebenfalls das Recht hätte das Kind bei sich zu behalten.

http://blogs.faz.net/stuetzen/2010/06/28/moderne-und-absolutismus-4-die-hofschranze-nach-wulff-1330/ - http://www.banktunnel.eu/imbitchme.nt/

Wenn Bettina Wulff für das Kind von ihrem Ex-Stecher Kohle kassiert (muss sie sonst veruntreut sie Kindesvermögen) fällt sie unter PROSTITUIERTE weil
Definition: MEHRVERKEHR GEGEN GELD FÜR SEXUELLE GEFÄLLIGKIETEN
(ohne dieselben kommen Kinder ja nicht zustande)!



[0]  http://41.media.tumblr.com/05be554523978e7f51de3dd57e36806/tumblr_o2thgcEDxe1sq93cpo1_1280.jpg

[1]  http://40.media.tumblr.com/f6593d5981ca0260f7d82d51d51c5d2/tumblr_o2thgcEDxe1sq93cpo2_1280.jpg

[2]  http://41.media.tumblr.com/b746d1d78fc27a3c1ab1e69acbcbfab/tumblr_o2thgcEDxe1sq93cpo3_1280.jpg

[3]  http://36.media.tumblr.com/1b4c2ea7d3e2259992580d314ec70ce/tumblr_o2thgcEDxe1sq93cpo4_500.jpg

[4]  http://40.media.tumblr.com/9724935215825b4f614cda8d6fc3223/tumblr_o2thgcEDxe1sq93cpo5_400.jpg

19.02.2016 10:00

tumblr# 139621776023


Mit-Verdienen an Scheidungen/Trennungen:

hier: RiAG LEichthammer und Gatte Bad Homburg.

Wie wird man als Gatte einer Familienrichterin überteuerte Appartements los?

DAS IST DIE RICHTERIN DIE ICH ERFOLGREICH ABGELEHNT HABE NACHDEM DIESE VERSUCHT HAT MICH DADURCH ZU VERLEUMDEN DASS SIE MICH ZSUSAMMENSHCLAGEN LIESS UND DANN IN PSYCHIATRISCHE U-HAFT VERSCHWINDEN LIESS AUS DER ICH NUR FREIKAM WEIL ICH HUNGER UND DURSTTREIKTE! Ich HATTE DIENSTAUFSICHSTBSCHWREDE EINGERICHT!

Eine solche Dienstaufsichsbeschwerde ist eine ?BEDROHUNG?
für die Karriere einer korrupten Amstrichterin wenn Sie verfolgt wird.



[0]  http://41.media.tumblr.com/668e58aa80c79acbf589f0ca503db8d/tumblr_o2tehehLM91sq93cpo1_1280.jpg

[1]  http://41.media.tumblr.com/99426ce0ce223e47cda95e2b25e191a/tumblr_o2tehehLM91sq93cpo2_1280.jpg

[2]  http://40.media.tumblr.com/8fcbc196c9c928acbe0d4eb24d51f0c/tumblr_o2tehehLM91sq93cpo3_r1_1280.jpg

[3]  http://36.media.tumblr.com/d90c2dee312144ae01b350017499beb/tumblr_o2tehehLM91sq93cpo4_r1_1280.jpg

19.02.2016 11:40

tumblr# 139595969903


ASFOUR = LIBANESISCHE SOZIAL- und IDENTITÄTSBETRÜGER,

Versuchter Sozialbetrug durch das Vortäuschen falscher Identität!
http://take-ca.re/ja.htm - http://take-ca.re/af.htm

Wer auf einer Urkunde Angaben unterdrückt macht sich genauso strafbar wie wenn er sie verfälscht §§ 169, 267 StGB wer sie im vor Gericht/Rechtsverkehr nutzt um etwas falsches zu behaupten begeht zudem Urkundenfälschung. Wer aufgrund vorsätzlich verfälschter Urkunden dei Unterhalstvorschußlkasse zu betrügen auch.

FRAU ASFOUR HILFT AFRIKANSICHSTÄMMIGEN DROGENDEALERN, BEI KINDESENTFÜHRUNG UND ERPRESSUNG ZUSAMMEN MIT ?TÜRSTEHER?-MILIEU ANWALT SCHRAMM.!



[0]  http://40.media.tumblr.com/d9c9de8ff959046d2d2712f2a9da395/tumblr_o2slr3Ihwj1sq93cpo1_1280.jpg

19.02.2016 11:34

tumblr# 139595828733


Die Aufforderung aus dem Jugendamtlichen verfahren hatte Sie ja SELBST RECHTSUNKFRÄFTIG GEMACHT/widerrufen indem sie vor Gericht behauptet hat ich sei nicht Vater des Kidnes um zu verhindern daß ich Umgangsrechte eingeräumt bekäme. Sonst wäre das Verfahren 9F 104/01 KI AG Bad Homburg / 3 WF 174/01 zur Vaterschaftsklärung nicht erforderlich gewesen. Das Verafhren war damit abegschlossen. http://take-ca.re/ja.htm

Ich konnte also schön mit Freundinnen alle meine Kohle bbis in die tiefste Verschuldung hinein verjubeln! Weil ich rechtlich ja kein Vater des Kidnes war. Hat DIE FREMDGEHERIN Uta Riek selbst behauptet. http://take-ca.re/af.htm

NACH DEM VON MIR BETREBEBEN (ICH WOLLET SCHLIESSLICH UMGANGSBEFUGNISSE) VATERSCHAFS-FESTSTELLUNGSVERFAHREN AUF POSTITVE FETSTELLUNG ERFOLGET VERFAHREN HABE ICH UNETR NÖTIGUNG/ERPRESSUNG DURCH UMGANGSVERWEIGERUNG MIT DEM  KINDE UNTERHALTSURKUNDE ?gegen meien Willen ZUGESTIMMT denn ich wollte Umagsrect, lieber das halbe/volle Sorgercht - das ist mehrfach penibelst dokumentiert -  allerdings hat der Budnestag Scheiße gebaut bei der § 1626a BGB Reform, im neuen FAMFG hat er vergessen dem Vater ein Antragsrecht einzuräumen XII ZB 435/16 Budnesgerichtshof Karlsruhe? WURDE FÜR DIESE JEDOCH NIE IN VERZUG GESETZT! DAS IST EIN ANDERES VERFAHREN. MIT ANDEREM AKTENZEICHEN. Schließlich bestand ohne rechstgültige Vaterschaft keine Unterhalts-verpflichtung. Vielmehr ist das ein nachweisbarer versuchter Betrug der Unterhaltsvoschusskasse.

Das bedeutet daß Uta Riek ihr Alleinsorgerecht welche das Recht über deas Vermögen des Kindes zu netschide umfasst missbrauchend das Kind um seinen kompletten Unterhalt gebracht hat. Und Anwältin Asfour hat  indem Sie es aufgehetzt seelisch grausam zu seienmVater zu sein auch noch um ihr Erbe.

Das Kind kann gegen SEINE MUTTER klagen hierfür Ersatz verlangen. HIERFÜR HABE ICH DIE KINDESMUTTER ZUM WOHLE MEINES KINDES STRAFANGEZEIGT!

Der Einzieg den Sie in Verzug setzen könnet wäre seit 2007 das Jobcenter. So lange sie den Unterhalt nicht abholt VERFÄLLT DER ANSPRUCH komplett ICH HABE DAS PRÜFEN LASSEN. Ich lasse in mir wiederum nicht ausbezahlen ansonsten würde ich mich einer Unterschlagung strafbar machen.



[0]  http://40.media.tumblr.com/20e99e333acfd3dcf71a7a7fdd24355/tumblr_o2slhp5tiH1sq93cpo1_1280.jpg

[1]  http://36.media.tumblr.com/10746758b9354f0baccf72fbe39bc87/tumblr_o2slhp5tiH1sq93cpo2_1280.jpg

[2]  http://41.media.tumblr.com/87c87b3a55ce9aa88babe259c20c400/tumblr_o2slhp5tiH1sq93cpo3_1280.jpg

[3]  http://40.media.tumblr.com/bdbc065a0136eced188ed87280affb0/tumblr_o2slhp5tiH1sq93cpo4_1280.jpg

06.02.2016 01:09

tumblr# 138788416788


Sendeberichte / Einlieferungsbestätigungen!



[0]  http://40.media.tumblr.com/c33497b98841e827216e8696576ba76/tumblr_o24n7kjhgt1sq93cpo4_1280.jpg

[1]  http://41.media.tumblr.com/f1cd7bc496954cc1b0179d5f897662d/tumblr_o24n7kjhgt1sq93cpo3_1280.jpg

[2]  http://40.media.tumblr.com/2ef7d9ba646b52d9083cd28754cea8a/tumblr_o24n7kjhgt1sq93cpo2_1280.jpg

[3]  http://41.media.tumblr.com/13258d0a26d04f52a218d0b72fa460b/tumblr_o24n7kjhgt1sq93cpo1_1280.jpg

[4]  http://40.media.tumblr.com/f9e331d4e8060b37a5a05c574022368/tumblr_o24n7kjhgt1sq93cpo5_1280.jpg

06.02.2016 12:35

tumblr# 138787300363


KINDESENTFÜHRUNG.

So trickts man um einsicht in jene medizinsiche Unteralgen zu bekommen die einem AUSDRPÜCKLICH NICHT zusteht.

Man prügelt sein Opfer ienfach wieder und wieder zusammen und interneirt es unter dem Falschvorwurf der Drogennahme und dann solk der selbe Richter der gutachtenfälschung in Auftrag gibt über Vormundschaftssachen wegen des Kindes entscheiden!



[0]  http://41.media.tumblr.com/5d78a1e4312d2901a8b6732dc982c14/tumblr_o24lmm3kI61sq93cpo1_1280.jpg

[1]  http://41.media.tumblr.com/869ad422577657a000f84a8f6a3db10/tumblr_o24lmm3kI61sq93cpo2_1280.jpg

06.02.2016 12:33

tumblr# 138787252933


Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.
nu-H-r per Fax: +49 / (0)69 / 1367-2629

Amtsgericht
Gerichtsstraße 2

D-60313 Frankfurt a.M.

Frankfurt/M., 06. Februar 2016

471 F 17156/14 EAGS Amtsgericht Frankfurt/M. Einstweilige Anordnung
Gewaltschutz u.a. des Maximilian Bähring vor Familie Riek wg. Reiki

Soeben, 06. Februar 2016 erhalte ich per Post die Stellungnahme des Amtsrichters Bauer hinsichtlich meiens Befangenheitsantarges.

Ich teile hierzu mit: Die Anältin der Uta Riek, (Tochter jener Jutta Riek de Gegensand des verafhrens ist), eine Dagmar Asfour hatte mit dem Flaschvorwurf der Drogennahme und Gefälligkeitsgutachten versucht eine rechtliche Betreuung über mich zu errichten um so unter Vortäsucheung faslcher Tatsachen an das Vermögen meiner Eltern ? ein Haus - zu gelangen. Es gibt hierzu ein Strafverfahren.

In diesen Vorgang war der Richter Bauer involviert. Außerdem ist für der für richterliches Fehlverhalten strafangezeigt worden wegen Rechtsbeugung, Vergiftzungs- und Mordversuch (er wollte mich im Hungrestreik gegen die Willkürmaahme verrecken lassen) - und wahrscheinlich in ein verschindelassen von Deinstaufsichts-beschwerdeakten (ich bitte um BEIZIEHUNG des Vorganges 3 Zs 1795/08 bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M.) in diesem falle erheblich mitverantwortlich.

Abegsehen davon hätte er über ILLEGALE Einsicht in Krankenakten vollkommen falsche Vorstellungen von mir. Es kann kein Zufall sein daß es wieder Richter Bauer ist der heir urteilt. Das selbe sletsame Spielchen hatte en ageblich von der Staats-/Amtsanwltschaft zum Vormundschaftsgericht gewechstelte Richtzer ?Fabry? gespielt.

Wie Sie wissen wird die Geschäftsverteilung der Gerichte nach dem Initial des Beklagten vorgenommen. Beklagte ist hier Frau Riek udn das ?R? liegt unzweifelhaft woanders im Alphabet verordnet als das ?B? wie Bähring. Man versucht Verfahren miteiender zu Veriden die man nicht miteiender Verbidnen darf um mir eien eklatenten Nachteil zuzufügen. Es handelt sich also definitiv um BEFANGENHEIT!



[0]  http://40.media.tumblr.com/9c193008d9c72676c12076d4a192d47/tumblr_o24lk2lCBS1sq93cpo1_1280.jpg

[1]  http://41.media.tumblr.com/74884fa9e30bacffdc4d7aa8c1960fd/tumblr_o24lk2lCBS1sq93cpo2_1280.jpg

[2]  http://36.media.tumblr.com/7458937e8428a70d3fd200ccd979259/tumblr_o24lk2lCBS1sq93cpo3_1280.jpg

06.02.2016 12:32

tumblr# 138787215438


Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.
vorab per Fax: +49 / (0)69 / 1367-2629
Einchreiben/Einwurf

Amtsgericht
Gerichtsstraße 2

D-60313 Frankfurt a.M.

Frankfurt/M., 06. Februar 2016 471 F 17156/14 EAGS Amtsgericht Frankfurt/M. Einstweilige Anordnung
Gewaltschutz u.a. des Maximilian Bähring vor Familie Riek wg. Reiki

anbei übersende ich per zwotem fax an diesem tage zur vorbe-zeichneten Sache weitere Analgen, mit dem ersten Fax hatten Sie erhalten:

- Von Amts wegen abgelhente Verfahrenspflegschaft durch Rechtsanwältin Asfour. Dagamr Asfour ist die Anwältin meiner Ex. Sie hatte durch den Falschvorwurf der Drogennahme versucht mich mundtot zu machen und über Entführung meines Kidnes versucht falsche Gutachten zu epressen um mich in einem Missbrauchverfahren als unglaubwürdig erschien zu lassen. Zur Belohnunmg bekam sie über das Allein-sorgercht meiner Ex an meinem Kidn an das Haus meiner Eltern zusammen mit ihrem stueidnekollegen Rechtanlwt Scharmm der das Verfahren Fitz Ducreay, eines Drogendealers den er vertrat, dazu missbraucht hat um mit vertauschen der Akten vorzutäsuchen ich sei nicht erziehungsfähig. Schramm hatte gegen meien Eltren ein Verfahren verloren und wollte sich rächen. Ducreay ist ein Freund der Uta Riek. Uat Riek mutter ,meienr Tochetr ist in einer Sekte die Reiki praktizeirt, das sit sowas wi SCIENTOLOGY. Im gegenzug für ihre Verleumdung gegen mich unter Epressung über das gemeisname Kind hat Sie versucht mich mundtot zu machen. Gegenleistung war neben dem Erbe emeinr Eltern das Salonfähig machen ihrer Sekte. Plötzlich bot die Klinik Dr. Baumstark Reiki an.

- Collage ?Fabry? die aufzeigt daß ein 0Herr Fabry Richtfunkmasten an der Klinik Dr. Baumstrak in Bad Homburg montiert wo man mich während meiner Zeit als Zivildienstleistender dort sexuell missbrauchte ? und nachher ein Herr Fabry der angeblich Staatsanwalt ist als ich Dienstaufsichstbeschwerde erhabe weil mich die Polizei Frankfurt veruscht hatte auszuhungern und mundtot zu machen (Aktenzeichen 3 ZS 1795/08 GStA Frankfurt a.M. ? Vorinstanz 3540 AR 2000429/07 AG Frankfurt a.M.) sowie 2012 ? erneut ein herr fabry der deismal plötzlich Vormudnshcaftsrichter sein will ? wieder evrsuchte ere ein Dienstaufsichtsbeschwerde fegen dei korrupten polizisten die sich weigerten meien Staranzeigee entgegenzunehmen dadurch niedrzuschlagen dass er sich als Vormdusnchafstrichter ausgab der mich internieren wollte.

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-2-

Mit diesem zwoten heuigen Fax in der Sache sende Ich Ihnen nun, die vorher genannten Shriftstücke lege ich dem Schreiben, nicht der Vorabverison per Fax bei:

- vom 06. Juli 2010 oder 2012 Ein Notruffax in dem ich mich bei der polizei Beschwere über Beamte die mich nach einer Dienstaufsichts-beschwrede aufgesucht ahtten und mich eisnchüchterten sie würden mich verschinden lassen wenn ich die Anzeige gegen Sie nicht zurückzöge. Die Drohung haben Sie dann auch wahrgemacht und zwar obgelich ich

- 2013 mehrfach (siehe Eingangsstempel) unter Hinweis auf das Aktenzeichen 3 Zs 1795/08 GstA Frankfurt a.M. wieder und wieder über diese Beamten beschwret hatte (siehe Bogen ?Gewaltpräventionsrat?) mehrfach nach Schutz vor diesen korrupten Schanden für ihren Berufssttand ersucht und darauf hingweisen hatte daß man mich mit dem Leben bedroht wurde. Trotzdem wurde ich von den Beamten zusammen-geschalgen (außerdem verfolgten sie einen Mordversuch durch einen Nachbarn gegen mich nicht weiter).

Und:

- 92 F 493/13 EASO - Amtsgericht Bad Homburg ? erfolgreicher Ablhnungsnatrag richterin Leichthammer die versucht hatte mich noch schnell der Freiheit zu berauben bevor sie für befangen erklärt worden ist.Ich habe mich bisher gegen die korrupoten parteibuchkartelle bei Gericht wehren können, für willkür U-haft bin ich enstchädigt worden.



[0]  http://36.media.tumblr.com/73beaf5be893ed24942a88aa2984355/tumblr_o24lhx3UGX1sq93cpo1_1280.jpg

[1]  http://41.media.tumblr.com/e549c2291f26d3ff4c6a409e131d971/tumblr_o24lhx3UGX1sq93cpo2_1280.jpg

[2]  http://41.media.tumblr.com/5022eece90194129055fed0baed2009/tumblr_o24lhx3UGX1sq93cpo3_1280.jpg

[3]  http://40.media.tumblr.com/637e78c5cb628dff6085f4e700ababd/tumblr_o24lhx3UGX1sq93cpo4_1280.jpg

[4]  http://40.media.tumblr.com/2a224416671b21dfea83a3e166bee4f/tumblr_o24lhx3UGX1sq93cpo5_1280.jpg