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21.01.2015 01:02

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20.01.2015 05:25

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20.01.2015 05:24

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Maximilian Bähring  Hölderlinstraße 4 D-60316 Frankfurt  a.M.


 

Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
Zeil 42 

D-60313 Frankfurt a.M. 



Frankfurt a.M., den 20. Januar 2015


92 F 1351/14 Amtsgericht Frankfurt a.M.
EA Sogrerchet

Soeben 20. Januar 2015 erhalte ich im Umschlag der mit Klebestreifen nach öffen wiedervesiegelt wurde. Darin Anschriebn vom 14./16. Januar zu oben geannten Aktenzeichen.

1. Richterin Körenr ist befangen das ergibt sich as den Anträgen in 92 F 403/13 Amstgericht Bad Homburg, Verfahren auf das sie selbst hinweist. Ich habe beantragt die richterin psychiatrisch mehrerer Monate lang begutachten zu lassen, weil der begründete verdacht besteht daß diese aus dem grunde eine Sexistin zu sein mein Kind oder ganz allegmein auch andere Kidner Gefahr bringt. Das wäre Fremdgefährdung. Beantragtes Guatchten liegt bis heute nicht vor und über den Beweisanrag vom Jahreswechesl 2013/14 wurde auch nicht befunden.

2. Es liegt mir datiert auf Datum des 7. Januar ein besuchsbericht eines Herrn Andre Schmidt vor. Dieser ist nicht fähig einen Satz richtig zu formulieren. Er schreibt: ?Die Kindesmutter streitet die im Schreiben des Kindesvaters vom 06.12.2014 Aussagen ab.? Wo es richtig heißen müßte: ?Die Kindes-mutter streitet die im Schreiben des Kindesvater vom 06.12.2014? GEMACHTEN/GETROFFENEN ?Aussagen ab.? Er schreibt ?besteht keinerlei Anhaltsunkt für Kidnswohlgefährdung? wo ?bestehen keinerlei Anhaltsunkt für Kindeswohlgefährdung? hingehört.

Frau Riek lügt wenn sie sagt es gebe seit 11 Jahren keinen Kontakt zwischne Vater und Kind es sind 14. Daß sie nicht zählen kann ist eindeutig Kindeswohlgefährdend. Wahsrcheinlich verwechselt Sie die Zeit seit Ende des Umgangsverfahrens (Termin Dezember 2002) in dem sie mich über übelste Verleumdungen bedroht und erpresst hat was aktenkundig ist. Schon daher ist (siehe 1.) klar erkennbar daß die Richterin eine Sexitsin ist denn der Anscheinsbeweis gilt bei ihr nur für Frauen.

Weiterhin ist Gerichtsentscheidung beigefügt datiert auf 14.01.2014 ausgefertiogt am 16.01.2014.
Was mir auffällt ist daß die zuvor erwähnten Wohnräume der Frau Riek in Neu-Anspach im Gerichts-beschluß nicht als Wohnort auftauchen.

Zudem hat die Richterin den Vater nicht (schriftlich) angehört. Ansonsten wäre ihr aufgefallen daß der Vater vorgetragen hat daß die Kindesmutter das Kidn MASSIVST GESUNDHEISTGEFÄHRDET HAT weil Sie eien Hausgeburt mit Reiki wollte satt das Kind in enem krankenhaus zur Welt zu bringen.

Eine ambulante oder Hausgeburt erhöht das Riksio der Kidnerstrblichkeit in den ersten Lebensowchem um 300 %! -    ?/-2-
 
-2-

Um mir eine reinzwürgen habe ich als drejenige den es am meisten aghet nämlich mit voollster absicht als letzte über die Geburt meisn Kindes erfharen erst zwei Tage später und auch nur weil die Gefahr bestand daß ich es anderweitig über Dritte erfahre.

Am 22. September hat Uta Riek mir folgende SMS gesendet! Morgens erhält der Kindsvater eine Testmitteilung auf sein Mobiltelefon.

HUARR TABEATIST DA-3430 GR-52 CM-WIR SIND SEHR ERSCHÖPFT-ABER GESUND-
AMBULANT ENTBUNDEN-JETZT DAHEIM-UTA+TABEA

Sie gibt als zu ambulant entbinden zuhaben. Esie hat ambulant entbunden weil sei GEGEN ÄRZTLICHEN RAT ? unbdedingt wollte daß ihre Mutter Reiki praktiziert. Schon damals hätte man ihr das Kind deshlab wegnehmen können wegen akuter Gesundheitsgefährdung des Neugeborenen.
Wege diese Kindeswohlgefährudng und weil Frau Riek mir das gemeisname Sorgercht an meinem Kid verwehrt hat haben wir uns getrennt. Weil ich davon ausgehe daß sie meinem Kind in ihrem Esoterikwahn schwer schadet.

Zum Thema daß Reiki eine okkulte pseudomedizinsiche Praktik ist ud ddaß unter der ?Behandlung? ihrer Mutter in Engalnd eine Frau verstorben ist möchte ich neues Beweismaterial einbringen:

Diese Tage wurde mir von der Innenbhörde der Freien und Hansestadt Hamburg eine Broschüre als PDF zugespielt die folgenden Titel hat: ?Arbeitsgruppe Scientology? ? ?Satanismus und Okkultismus?.
Hier wird REIKI als Prakatik aufgeführt.

Hans-Peter Grösgen, der Lebensgefärte der Tochter von Frau Rieks Schwester unterhält über seien Ex-Frau deren Kidner er 14-tägig bei sich hat laut auskunft von frau Riek enge Kontakte zu Scientology. Ist das immer noch nicht ausreichend kindeswohlgefährdend? Wir kennen das doch mit der Religions-freiheit  und Sexismus. Beschneiduung weiblicher genitalien ist verboten aber bei Knaben kann man ja Genitalien verstümmlen wenn man Jude ist oder Moslem.

Ich lege hiermit SOFORTIGE BESCHWERDE gegen den skandalösen Gerichtseschluß ein.

Zur Sache 92F 493/13 SO Amtstegricht Bad Homburg bleibt zu sagen. Es gibt in der Sache kein Urteil.  Und: Die erforderliche rechtsmittelbelehrung (das kann auch die Negative sein wie: ?Unanafechtbar beim BVerfG? - gegenüber dem EGMR) fehlt. Wohl um mich daran zu hindern schleppende, parteiische und schlampige Verfahrensführung des Gerichtes einem Bundesgericht vorzulegen. Dennoch habe ich die Möglichkeit genutzt  nach § 93 BVerfGG Verfassungsbeschwerde einzulegen weil von Artikel 1 bis Artikel 8 jedes Grundrecht verletzt wurde.


Gru&SZlig;


(Maximilian Bähring) 



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20.01.2015 02:27

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Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
D-60316 Frankfurt a.M.

vorb per Fax: +49/(0)721/9101-382
Bundesverfassungericht
Schloßbezirk 3
D-76131 Karlsruhe

20. Januar 2015

3 UF 70/14 Oberlandesericht Frankfurt a.M. vom 24. Dezember 2014
Verfassungsbeschwerde Teil 3 von 3


Der gebotenen Eile halber und da man mir keine Prozesskosenhilfe gewähren wollte muß ich die Verfassungsbeschwerde in vorgeannter Sache selbst vorbringen. Erschwerend kommt hinzu daß es ? auch wenn mit Schreiben vom 14. Januar 2015 anderes behauptet wird ? die Erreichbarkeit des Faxgerätes des Bundesverfassungsgrichtes nicht nur von meinem sondern auch vom Anschluß in einem Internetcafe in der Nähe hier gestört war ? im Internetcafe gibt es hierfür Zeugen.

Zu den vorgangegagnen Einschreiben versendet am 29. Dezember 2014 und 16. Januar 2015 möchte ich nun die Grundrecte benennen die verletzt wurden so daß die Verafssungbeschwerde dann zusammengefasst besteht aus Beschwerde gegen die Entscheidung 3 UF 70/14 Oberlandesgericht Frankfurt a.M. (die ich beigefügt hatte), der nachgreichten Vorgesichte und jetzt nochmal genauer Aufzählung der angegriffenen Grundrechte. Ich bitte dieses Chaos zu enstchuldigen aber ich bekomme heir keine anwaltliche Untertützung organisiert, vielmehr terrorisert man mich permanent was meine Aufmerksamkiet ablenkt aber das ist für diese Verafssungklage nicht erheblich.

Die angegriffenen Grundrechte sind:

Artikel 1 Absatz 1 - Die Menschenwürde: Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. folgt der Argumentation des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d. Höhe wonach Männer und Behinderte
 nicht die selben Recht zustehen sollen wie Frauen. Es geht also davon aus daß Männern
und Behinderte keienvollwertigen Menschen sind und man Ihnen dashalb ? ähnlich wie den psychsich kranken oder den Juden im dritten Reich ? nicht die Eigenschaft zugestehn muß ein vollwertiger Mensch zu sein dem aus diesem Mensch sein recht erwachens wie ? 
Artikel 1 Absatz 2 ? ? die Menschrechte. Das Gericht akzepietert nicht daß die Bundesrepublik mehrfach vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden ist wegen eklatanter Menschenrechtsverletzungen in Sachen väterlicher Gleichberechtigung was sein Elternrecht angeht. Letzte diesbezügliche Entscheidung des BverfG datiert auf den 21. Juli 2010
unter Aktenzeichen - 1 BvR 420/09!
Artikel 1 Absatz 3 ? hier: Normenkontrolle - Bereits am 29. Januar 2003 hatte das Bundesver-fassungericht festgestellt daß die Regelung des Sorgerechtes unverheirateter Väter gegen das Grundgesetzt verstoße. 1 BvR 933/01             ?. /-2-

-2-

Das Grundgesetz bindet auch den Gestzgeber zur Einhaltung der Grundrechte beim Erlassen neuer Gesetze. Im aufgeführetn Urteil ahtte das Bundesver-fassungericht dem Gestzgeber Bundestag BEFOLHELN eine Neuregelung bis zu treffen und ihm hierfür die Jahresfrist gestzt bis zum 31. Demzember 2003. Diese Frist hat der Budnestag als Gestzgeber verstreichen lassen.
Artikel 2 ? AG und OLG haben versucht durch List - nämlich das verleumderische Erpressen unnötiger psychiatrischer Begutachtung ? den Antragsteller der Freiheit zu breauben und zu nötigen mit schwerst gesundheitsschädigenden Psychopharmaka an sich herumexperimnetieren zu lassen hilfsweise dessen Krankenakten offenzulegen. Das ist eien gezileter Racherkt. Der Antragsteelr ist der erste Vater der nich ewa einen so geannten illegalen Vatershcaftstest ? sondern einen gerichtlich genehmigte DNA-Vaterschaftsfeststllung gegen den willen der Kindesmutter erwirkt hatte. Nachweis war erforderlich geworden wiel die Kidnesmutter durch anerkennenden Unterschrift unter die von ihr voher mit dem Jugendamt eingeforderte Vaterschaftsanerkennugsurkunde nach §1595 (2) BGB verweigert hatte um so zu bockieren daß der Kindesvatre jure als Vater galt und somit ein Umgangs- oder Sorgercht wahrenehmen konnte. Mutmaßlich um sich zu rächen für diesen aus Sicht der Amts- und Oberlandesgerichtsrichterinnen ungeheurlichen Fall von Zwangsvorführung der unkooperativen Kidnesmutter zum DNA-Gutachten hat man dann mit allen Mitteln verscuht den aver feministische sexistisch heruntrzumachen, der in seienr Zeit als aktiver Poltiker des Jugenparlamnets der Stadt Bad Homburg anläßlich der §218-Debatte für Lösungen wie Babyklappen ausgesprochen hatte wodurch sich protestierende Frauen die nicht fähig sind ihre Triebe unter Konrrolle zu haben und unstete sexuelle Arbenetuere als legitime Grundlage eienr eElternschaft betarchten als zur ?Gebärmaschine? degradiert gefühlt hatten. Nachweis daß man der Meinung war einem Vater würden gar keine Rechte zustehen nur eien Zahlunspervpflichtung, er sei allenfalls Erezuegr/Samenspender ergeben sich aus Verafhren 3 WF 174/01 Oberlandesgericht Frankfurt a.M. in Verbindung mit 9F 104/01 KI Amstegricht Bad Homburg v.d.Höhe.  Warum psychiatrische Begutachteung. Nun: es geht eindeutig darum den Vater der zu diesem Zeitpunkt Unternehemer ist zu verleumden und gesellschaftlich wie finanziell  zu ruinieren. Hierin liegt die massive Epressungw enn der Geenrische Anwlt offene Briefe verschickt der Vater solle sich mal psychitarisch untersuchen assen, würde Drogen nehmen usw.
Das ist aber nur einer der Aspekte. Es geht bei diesem Rufmord ja auch darum

gegenüber dem Kind den Eindruck zu vermitteln bei eienm vater würde es sich um einen mesnchlich minderwertigen Irren handeln der nichts zu sagen hat was die Erziehung angeht.

Und genau darum gehte es im angestrebten Sorgerecht.

abegsehend avon kam es zur Trenjung und dem auszug der kIdnesmuter aus der gemienshcftlichen Wohnung weil wir uns darpber zerstritten haben weil ihre mutter das Kind bei der Geburt zusätzlich gefährden wollte idnem Sie Reiki proktizeirenw ollte statt Schulmdeizin. Bei Hausgeburetn sit das Rsikio des Kidnestodes um denFaktor 3 erhöht.

Wird Reiki praktiziert verdreifacht  das die Wahrschein-lichkeit daß das Kind die Geburt nicht üerlbet.
unumstößlcigerr wissenscahftlciher Fakt. Keien Kideswohlgefährdung

                                                                                                                                                                                            ?. /-3-

-3 -

Artikle 3 Nicht alle Menschen sidn vor dem Gestz gleich sondern Mütter sind gleicher als Väter. Auch wenn ein Vater dank Flaschen-Erstlingsnahrung  rein technisch inder Lage ist ein Kind nach Geburt vollständig selbst zu großzuziehen wird das natürliche Recht des Vaters auf sein Kind deshalb als von geringerem Gewichte zu sein eingeschätzt als dasselbe der Mutter.

Artikle 3 Absatz 2 ? der Staat förder Gelcihbrechtigung - Der Staat kpümmert sich in der Praxis und aus meienr Erfahrung nicht etwa um die Druchstzung von Gleichberechtigung sondern erschwert sie.
Als mann der im Wehrdienst Opfer sexuellen mißbrauchs geworden ist weiß ich daß es nur Frauenbeauftragte und Frauennotrufe gibt damit Frauen Quoetenstellen besetzen können aber männliche Opfer regelrecht verhöhnt werden.  Jugendämter sind voll von Sexistinnen die meinen wenn die Kidesmutter nicht zu Vorladungen zu terminen erscheint dann ?Kann man da eben nichts machen? die es fördern daß frauen ihre Kidner als menschliche Schutzzschilde gegen den Vater missbrauchen. ?Wenn Sie etwas gegen die Mutter unternehemn schadet das auch dem Kind? ist vorherrschende Meinung. Sichert Ihnen ein Richter am Telefon zu er habe einstweilig Umgang angeordnet, dann weigerten sich Polizei und Jugendamt einfach gerichtliche Enstcheidung durchzusetzen es geht ja nicht ewta darum Unterahlt für die Unterstützung eines vom Unterhaltspflichtigen unerwüschten Erziehungsstils aus jemandem herauszuprüglen.

Artikle 3 Absatz 3 ? niemand darf wegen seines Geschlechtes benachtiligt werden ? niemand darf seienr Behinderung wegen Bnachteiligt werden. Im § 1626a BGB sethet eindeutig drinne daß Mänenr benachteiligt wrden. Sie bekommen ein Sorgercht nur dann wenn dei Kidnesmutter keine Schlammschlacht beginnt und mit Dreck um sich schmeißt wei im vorliegenden Fall als Sie in 15 eng mit der maschine beschriebene Seiten den Vater WISSENTLCIHE FALSCH der Drogenenham bezichtigt hat. Der § 1626a BGB nah der Reform entspricht dem vor der Reform. Ob die Mutter dem Kindeswohl schadet ? weil sie das Kind in einer Sekte großziehen will oder pseudomedizinische esoterische Behandlungen  vornehmen lassen will satt schulmedizinischer ? zählt nicht wenne s draum geht dieser mit Gbeurt automatisch ein Sorgercht zuzugestehen. Das Kidneswohl ist dem satt pardon aber der deftige ausdruck muß hir sein  SCHEISSEGAL wenn die Mutter es schädigt. Für dei Mutter gil der Kidneswohvorbehalt nicht. Nenen Sie das eien nciht-banchteiligung des vaters aufgrund seienr eigenschaft männlcihen geschlechtes zu sein? Das Amts- udn Oebrlandesgericht
meien wenn ein Vater psychsich krank/Behidnert wäre habe er kein Recht auf ein Sorgecht. Das ist behidnertendiskiminierung. Sinngemäß: Entziehen des Sorgerchtes von Rollstulfahrern mit der Beguündung daß diese behindert sind. Ist das gleichbrechtigung von Behindeten?

Artikel 4 ? religionsfreiheit ? ich als vatere Atheist habe etwas gegen religiöses pseudomedizinsiches Sektenreiki. Die Mutter meiesn Kides darf aber trozdem das Kidne in der Skete erziehen. Mag ja seind aß so ihre Religiosnfreiheit geahctit wird, meien aber nicht. Stellen wir usn mal vor dei Kidnesmuter wäre Moselm oder jude udn würde mein Kind rituell beschneiden lassen wollen udn cih als sagen wir christ wäre dagegen. Ist das Genitalvertümmeln dannerlaubt, also jene religiöse erziehung dei dem Kind im weitesten siene ienen Schaden zufügt? Wäre es nicht anbrachtedr eienm soclehn Eletrenetiol das Sorgercht zu entziehen udn des demjenigen elternetil zuzusprechen der dem Kind als Atheist  die Möglichkeit läßt solche Enstcheidung später als Erwachsener selbst zu treffen. Ich bitte zu bedenken daß dei zahl der Menshcne die eien andere religion annehmen als die ihrer eltern in der sie frühkindlich geprägt wurden schwinden gering ist.                                                                                                                                                                                         ? /-4-


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Ich füge heir als beweismittels auszüge aus eienm Werk der Innenebhörde der hansestadt Hamburg bei welche als staatliche intitution die das pseudomedizinische treiben der Reiki-Sekte/Religion einordnet unter : OKKULTISMUS UND SATANSIMUS / SCIENTOLOGY!

Ich tippe mal Wenn ich anfangen würde satanistsiche Messen anbzuhalten mit menschenopfern dann gilt das whsrcheinlich nicht als Mord sondernals ungestörte Religionsausübung.

Artikel 5 ? Presse- udn Kunstfreiheit ? Der Verafhrensbeistad des Kidnes versucht mitallen Mittel zu verhindern daß ich deisne Skandal n die Pressegebe. Ich war selbstuim Rahemen eienr Schülerzeitung journalistisch tätig. Als ich neuelich eine Fotomontage gebloggt habe auf der ich den ?heiligen Vater? in Rom, den Papst, dem Running Gag derFigur ?Baby Sinclair? aus der Fernsehserie ?die Dinos? nach  als ?nicht der Papa? bezeichnet habe hat man mich hierfür polizeilich zusammschlagen alssen und  wochanlang in u-haft gehalten. Die christlich kirche predigt immer noch ungestraft die

?UNBEFLECKTE EMFPÄNGNIS? was ein Kreuzzug gegen die leibliche/bioligische Vaterschaft ist.

Wer gegen weibliche Genitalverstpümmelung bloggt st ein Held, wer gegen die verstümmelung von Vorhäuten von Knaben schreibt dem wird als vermeintlichem Antisemiten das Wohnaus angezündet.
Ich bekomme auch schriftliche Morddrohungen weilcih Atheist/Humanist bin.

Artikel 6 Absatz 1 - Ehe und Famile ? Eine Familie entsteht durch ein Kind. Der Staatt schütz meine Vater-Kind Familienbeziehung nicht.
Artikel 6 Absatz 2 ? Erziehungsvorrecht der Eltern ? Ich willjetzt agr keien exkurrs machen in richtung Stasi-Kindesetführungen.  

ICH BIN zu ERZIEHUNG meines Kidnes BERECHTIGT udn verpflichtet.

Aber man verweigert mir die juristischen und exekutiven vollmachten über das Gesetzgeungsdefitit beim  § 1626a BGB.

Artikel 6 Absatz 3 ? ternnung vom Erzeihungsberchtiggten ? Das Grundgetz sieht mich als grundsätzlich Erziehungsberchtigt und sogare verpflichtet  an, es ist das niederrangige Recht
des BGB welches das anders sieht. Trotdzem kann niederrangiges Sorgrecht des § 1626a BGB
genutzt werden um mein Höhherangiges Grundrecht zu beeinträchtigen. Ic bitte daher das Bundesverfassungsericht klarzustellen was es unter Eziheungsberchtigten Eltern versteht. Sind
das vorrrangig niocht leibliche Adoptionseltern oder Bettegschichten eiens getrennetne elternteils oder sind Eltern die biologsichen Eltern? Denn wenn man enstcheidne würde daß Kinder belibig an andere als sie biologsichen Letern gebudnen werdne können dann würde man das einzige sichere und verlässliche anknüpfiungsmerkmal, die genetische Abstammung aufgeben um ein System zu etablieren in dem Kidesrziehung den alle Hui wechslenden Liaisonen von Kidensmüttern überlassen würde statt den tatsächlichen, echten, leiblichen, einzig richtigen Vätern. Wenn man das dann noch geshlechtergleichbrechtigt einführt wären die Kidner einer totalen Willkür ausgesetzt dahingehend wo sie hingehören.                                                                                                                                                                    ? /-5-

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Schlimm genug daß die gentsiche Bindung seit medizinsichen Kidnerwunsch-industrieperversionen wie Leihmutterschaften an die Persongebunden wird die es gebärt, die ist nämlich per Gentest nachher nicht festsstellbar sollten etwa ach einem krieg oder eienr Kastastrophe die Stammbücher und Geburtenregister verlorengehen.

Mit der Loslösung der Eziheungsberchtig von dr egentsicehn Abstammung ist dem ADIPTIONS- UDN KIDNERHANDEL Tür udn Tor geöffnet. Es kann nicht im Intersse von Kidnern sein die einzig solide Eltenrbindung ohne not zu verlieren bevor sie in etwa Vollwaisen sind.

Artikel 6 Absatz 4 ? Mutterschutz während der Schwangerschaft ? Unter den Mutterschutz fällt wohl auch solcher von Frauen die ihre Kidner töten oder wi im vorleigen fall massivst gefährden.

Artikel 6 Absatz 5 ? Gelcihberchtigung uneleicher Kinder ? Im vorleigenden Fall haben wir eine ganz massives Stockholm Syndrom. Das Kidn wurde dem vater anbscihtlich entfremdet um nachher zu behaupten es kenen densleben nicht udn deshalb knne er auch kein Sorercht wahrnehmen. Das ist alles nur keine gesudnes seelsiche enticklung, vor allem im Dunskreise der Rieki-sekte.

Artikel 7 Absatz 2 - Weder darf ich als Gurndgesetzliche aber nicht BGB-Erziehungsberchtigeter über die Schulwahl des Kindes (mit-)bestimmern noch über dessen Religonsunterricht.

Artikel 19 Absatz 2 ? Das Amtsgericht Bad Homburg hat die Verfahren schuldhaft verzögert.

Mit freundlichem Gruß




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18.01.2015 03:16

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Das ist der Unetsrcheid zwischen NAZI-Fmeinismus (Mann ist mindwertiges Elternteil) und Abtreibungsgesetzgebung: Frauen gehen in über 100.000 Fällen im jahr FREIWILLIG mit Kidnestötungswusnch zum Frauenarzt. Das ist natürlich keine Fremdgefährdung.

?

GESCHAFFTNACH > 14 JAHREN ENTFREMDUNG WILL ICH MEIN KIND NICHT MEHR SEHEN ? NICHT AUS FREIEM WILLEN ENTSCHIEDEN SONDERN ERFOLTERTKindesmutter ging es mit ihren nicht enden wollenden Verleumdungen sowieso nur darum den Vater als Irren hinzustellen und nicht als gleichberechtigten Elternteil



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16.01.2015 03:22

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Zusätzlich muessten Sie ggf fuer ggf vorhandene Publifikationen bzgl der von Ihnen sog REIKI sekte aus seriösen Quellen sorgen die nachweisen dass diese Vereinigung nachweislich schulmedizinische Behandlung v Kindern im gg Satz zu von ihnen vertretenen esoterischen Ansätzen grds und 8 Bezug auf Ihr Kind verweigert bzw bevorzugt und so das Kindeswohl gefaehrdet. Und damit meine ich nicht Ihre eigenen Publikationen



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16.01.2015 02:10

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Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
D-60316 Frankfurt a.M.

Fax: (0) 721 / 9101-382
Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3
D-76131 Karlsruhe

15. Januar 2015

Verfassungsbeschwerde des Maximilian Bähring vom 29.Dezember 2014 gegen das ?Urteil? in
3 UF 70/14 Oberlandesgeriicht Frankfurt a.M. (Nichterteilung des Sorgerechtes), Nachtrag.
Man verweigert(e) mir anwaltliche Unterstützung. Zwecks Fristwahrung will ich noch Sachverhalts-schilderung im Entwurf einreichen die ich für Klage vor dem Europäische Gerichtshof für Menschen-rechte angefertigt habe.

Schon 2002 unterstellten wir der Gegenseite in 9F 434/02 UG AmtsgerichtBad Homburg das Ziel:
?So lange wie möglich? KONTAKT ?zu vereiteln um sich dann? [?] ?auf den Standpunkt zu stellen in der Zwischenzeit sei der Vater dem Kind ?entfremdet??
genau mit dieser Begründung hat das Gericht jetzt das Sorgerecht nicht eretilt. Nicht ich war untätig sondern die Gerichte und der Bundestag der entgegen den Weisungen in 1 BvR 933/01 Bundesver-fassungericht demseben Frist setzte zum 31.Dezember 2003 Verfassungskonforme Neuregelung des
§ 1626a BGB zu als Bundesgesetz erlassen.

Ich bin soweit gegangen den Widerstandsfall/Bürgerkrieg nach Artikel 20 abstaz 4 Grundgestz gegen die Regierungen Schröder/Merkel  und Koch/Bouffier zu erklären weils ich der Bundestag einfach nicht an die Vorgaben des Verfassungsgerichtes hält, nachdem keine andere Abhilfe mehr möglich war, und zwar auch deshlab weil sowohl die Polizei, Jugendamt als auch das Amtsgericht die Sache wissentlich und willentlich verzögerten so daß der weiter Instanzenweg blockiert war. Ich gehe davon aus daß der Abgeordnete Michel Friedmann, der Nachwuchspolitikern wie mir im Hochtaunuskreis verscuht hat Drogen unterzuchieben? möglicherweise erpresst von ukrainischen Zwangsprost-ituierten ? an der politischen Blockade Anteil hatte. Sein CDU-Kreisverband um Petra Roth legaliserte damals Drogen (?Frankfurter Weg?/Methadon) und Prositiution.  Die Reiki-Sekte der die Kindes-mutter huldigt ist ja nur deshalb nicht verboten weil sie von jenem ?Welpenschutz? profitiert den das Judentum durch den Holocaust hat. Ich denke beim vorliegenden Falle; ?Das weibliche Kind habe,? behauptet die Sekte, ?eine männliche Seele, die nicht zum weiblichen Körper passe, das habe man beim Lichtaura-Kindesenergie-channeln festgestellt? eben auch an das Recht des Kindes nicht aus religiösem Wahn heraus genitalvestümmelt zu werden wie durch Beschneidungen im Judentum oder Islam wenn ein athesitsicher Elternteil ? in diesem Falle ich ? das nicht will. Hier sollten keine Fakten geschaffen werden können.

Mit freundlichem Gruß



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[1]  http://40.media.tumblr.com/8a847188bbcb786f2ff4d6ca515e88e/tumblr_ni9wov9ktk1sq93cpo2_1280.jpg

14.01.2015 11:57

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http://take-ca.re/ug.htm

VORABVERSION KLAGE BEIM EGMR

Verfassungsbewschwerde ist raus. Vor dem BverfG herrscht keine Anwaltspflicht. Ich habe Ihnen angeboten das Mandat zu übernehmen. Abgesehen davon habe ich gegenüber dem EGMR angekündigt Klage zu erheben. Mir macht allein ihre problematische Eisntellun gegepber Reiki zus haffen.

Aus eienr eheähnlichen Lebensgemeinschaft mit gemeinsamer Wohnung ging am 19.09.2000 due Tochter Tabea-Lara des Vaers und Klägers Maximililan Bähring hervor. Kurz vor der Geburt kam es zum Streit darüber daß die Mutter das Kind mittels Reiki, das ist eine nicht anerekannte pseudomedizinsiche Heilmethode, zur Welt bringen wollte satt Schulmedizinsich und so eienr erhöhten gefährdung aussetzen wollte. Hintergrund hierfür istd aß die Mutter der Kidnesmutter einen esoterische Sekten-Zrikel der wie ein Schneeblllsystem aufgbeuat ist betreibt bei dem gegen Barzahlungen aller mögliche esotersiche Schwachsinn unfugg getrieben wird, von Tarot-Karten bis hin zur Heilung von unheilbaren Krkanheiten wie Krebs per Handauflegen gegen Vorkasse. Die Kidnesmutter ist daraufhin aus der egemeisnamen Wohnung ausgezogen und unter der Faslchangabe sie sei bei ihrer Schwetser eingzogen zu Ihrer Mutter in die Räumlichkeitend er Skete gezogen.

In der Folge hat sie dann versucht die Angabe der Vaterschaft in der Geburtsurkunde rechtswirksam zu unterrdücken nachdem sie aber gelichzeitig vorher versucht hatte an das nicht uenrhbeliche Vermögen der Kidnesgroßeltern väterlicherseits per Unterhaltsfrderung aus vaterschaftsvermutung hin zu gelangen. Hierzu hat sie versucht unter dem falschvorwurf der Kidnesvater würde Drogen nehemn idesen in eien anstalt einweisenzu lassen und über ihn so eine rehtliche Vormundscahft zu errichten. Es besteht der mehr als dringende Tatverdacht daß vermögen der Kidnesväterlichen Familie (Anteiel an der Firma des Kidnesvaters, 5% Anteil an der wolfram Bergbau in österreich die auch die israelische Rüstungsindustrie beliefert) der Reiki-Sekte einverleibt werden sollte.

Im verfahren 9F 104/01 KI Amstegricht Bad Homburg und 3 WF 174/01 Oberlandesericht Frankfurt a.M. hat der Kläger und Kindesvater daraufhin ? der versuchten Unterhalsforderung auf vaterscaftsvermutung hin ? in eienm über einem jahr daurenden verafhren die gerichtliche Zwangsvorführung der Kindesmutter zu einem Vaterschaftstest erwirken können womit das Kind dann de jure als seines galt udn er auf Umgasgrecht kalgen konnte. Von eienr Klage auf Entzug des Sorgerchtes der kindesmutter aht er abgesehen und sattedessen versucht mit anderen Vätern die Reform des § 1626a BGB vornazutreiben.
Der Kidnesvater udn Kläger hat niemals versucht der Kidnesmutter das sSorgerecht gänzlich zu  netziehen.

Anläßlich des nun folgenden Umgasnverafhren 9F 434/02 UG desssen prozessuale Voraussetzung die langwierige Klärung der Vatershcfatfrage per DNA_Test duch vershculden von Kidesmutter schleppender verahrensfürhung von Jugednamt udn Gericht gewesen war ordnete ein Richter Umgang einstweilig und telefonsich an nachdem dei Kidnesmutter nicht zu eiem vermittlungsgesprächd es Jugendmates erschienen war so wie sei bisher schlicht dn ergreifend sich um keierelic belange des Kidnes gekpümmert ahztte. Jugendamt und Polizei weigerten sich eine socl vorläufigen Entscheidung zu volstrecken.

Die Kidnesmutter schrieb dann dem gericht 15 eng mit der Mashcien ebschireben Seiten nach denen der vater Drogenabhängig sei. Abegshen davon hat sie das von ihren Anwälten in die Bürogemeisnchaft das Unternehemsn des Kindesvaters schicken lassen, eienr otgesourcten EDV-Abteilung die ihr Sekreatriat mit dem größten Kinden aund andere geslslchafter udn finazier teilte. Die Mitgeselslchafter stiegen daraufhin aus der Gesellschaft aus, das Unternehmen gin der Difamierungun und Fejhlvorwürfe der kidnesmutetr wegen pleite. Mherfach evrsuchte an mir in dieser zeit Drioge unzeterszchiene um den  Fehlvorwürfe der Kindesmutter Gehalt zu verleihen. Mehrfahc sandte die Kidnesmutter dem Vater verleumdenderweise Krnakenwagen udn Orgdungsämter zur feststellung von Drogennahme vor dei Tür. Ich wurdet stelelnweise merere Wochen fetsgehalten um irgendwelche Droegtetstw zu amchen die allesam negativ ausfielen. Als 2012 emate wider versuchten mir auf eienn soclhes gespinnerten Anwurf hin meien grundechte zu  entziehen habe ich micht notgwehrt, ich und drei ebamte wurdne verlefzte. Cih wurd indesme Zusammenhang gefoltert udn durch medikamentengabe ohen Diagnose vergiftet. Man hat evrsucht mcih zu nötigen Erkläruingen zu unetsrchreiben die mir im Sorgerchtsvefahren hidnerlich gewesen wären.

Deisen Erpressungen wegen haben ich schon Ende 2002 den antrag auf Umgsnagsregelung zurückgezoen und ab 2003 darauf gewartet daß der Budnestag den §1262a BGB ändert, der bereits 2003 für verafssungswidrog erklärt worden ar. Das Gestzgebungsvefahren solle ja bis zum 31.12.2003 abgeschlossen sein. An die vom Budnesverfassungericht gesetzte Frist hat sich aber der Bundestag nicht gehlten. Erst nachdem 2007 (Görgülü) udn 2009 die Budnesrepublik Deutschlad erfolgreich auf Menschrechtsverletzung vor dem Eourpäischen gerichthof für Menschrecht gezrrt worden wra nahmen dei ?Schläfer? im Budnetag sich der Reform des §1626a BGB an die dann erst am 19.03.2013 in Kraft trat. Andeisem tag hat der kidnesvater gaklagt.

In der gnazen zeit hat die kidnesmuttter den Umagng durch Erpressung/Nötigung vereitelt. Der Kidesvater hat seizt 14 lediglich die unvershcämte Auskunft de gerichtes ad homburge rhalten dem kidn gehe es gut, es bekomme schließlich Rieki-Behanldungen.

Unetr dem zynischen Hiwneis ES SEI NUN ZUVILE ZEIT INS LAND GEGANGEN; DAS KIDN KENNE DEN VATER NICHT hat das OLG schlußendlich aabgelehnt dem avter das gemeinsame sorgerecht hisl-7eratzweise eintelsorgercht zu erteilen udn zwar

Unter der prämisse der vater sei möglicherweis geistig behidnert und müsse deshalb, weile r szusagen im rollstuihl sitz ? vor dem gestz benachteiligt wrden, abgehsen davon daß er banchteiliget werden muß wel e4r als vater der midnewretige Letrenteil ist.

Das verstößt gegen so ziemlich jedes Grundrecht und Menshcrecht. Auf ejden Fall das natürliche Elternrecht, die menschenwürde (behidnerte bekommen kein Sorgercht), die Gelcuiherechtigung wegen des geschlechtes, das echt auf einfaires verafren in dem ich nicht etwa nachweisene muß gesund zu sein nur weil mich die geneparte außerprozessoal (Mißbaruch des §10 HFEG) vom ordnungsamt zusmmenshclägen läßt um ein psychitrsiche Gutachten zu erzwingen mit dem dann mein vermögen unter Zwnagsverwlatung DERS EKTE egstellt werdne soll.




13.01.2015 05:12

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Frankfurt/M., 13. Januar 2015

Pet 4-18-07-40236-007577 FALSCHE SACHVERHALTSDARSTELLUNG
Wie dämlich ist der Petitionsausschuß eigentlich. Mir wurde kein Umgangsrecht entzogen! Mir wurde ein Sorgercht nicht erteilt und zwar deshalb weil der Bundestag zwsichen 2003 und 2013 verpennt hat die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zu erfüllen und den
§ 1626a BGB menschen-rechtskonform zu ändern. Ein Umgangsrecht mit einem Minderjährigen kann man auch nicht dauerhaft entziehen weil es ein absolutes Elternrecht ist. Das geht eindeutig aus mir vorliegendern OLG- Urteilen hervor. Ich abe den Budnetsag nicht egeten ein Uretil aufzuheben, ich habe den Budnestag gebeten ein Gesetz zu erlassen. Das ist Kernaufgabe dieses verafssungsorgans.
Aufgrund dieses Versäumnisses bestand für mich ekeirnlei Möglichkeit gegen die Kindesmutter erichtlich vorzuegehen. Vorher hatte die Kindesmutter versucht duch rechtunwirsksame Angabe der avterschaft zu verhindern daß ich dei belange des Kidnes gerichtlich klären lasse. http://take-ca.re/ug.htm

Richtig ist: Artikel 146 Grundgestz äußert sich ausdrücklich zum Übergangslösungscharakter des Grundgestztes indem es angibt daß das Grundgestz von dem deutschen Volke (?Deutschen? nach Artikel 116) durch eine endgältige Verfassung ersetzt werden kann. Ich habe zudem darauf hingweisen daß wegen der Menschrechtsverltzung beim Sorgerecht Bürgerkrieg in Deutschland herrscht. (Pet A-17-99-1030-021771 Deutscher Budnestag). Als nach Artikel 20 Absatz 4 GG handelnde Bürgerkriegspartei ist es mir erlaubt ohne Vorwarnung Verantwortliche für Menschrechstverbrechen, etwa die Abgeordnete Steinbach zu töten wie jeden anderen feindlichen Kombattanten auch. Wann udn ob ich von dieser möglichkeit gebrauch mache erfahren sie ? um Operation nicht gefährden ? frühestens im Nachhineien!
GruSS

( Maximilian Baehring )



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[1]  http://40.media.tumblr.com/f827b282a79a3b61c54c62237c6c750/tumblr_ni4l4tuhJt1sq93cpo4_1280.jpg

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[4]  http://40.media.tumblr.com/9a73218d851a165d113f9f71799a676/tumblr_ni4l4tuhJt1sq93cpo3_1280.jpg

05.01.2015 12:50

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Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.

vorab per Fax: +49 / (0)69 / 1367-2976

Dem Präsidenten des Oberlandesgerichtes Frankfurt a.M. als dessen Dienstaufsicht Zeil 42

D-60313 Frankfurt a.M.

 

Frankfurt/M., 05. Januar 2014

 

Dienstaufsichtsbeschwerde

DAS OLG LÜGT NACHWEISLICH

3 UF 70/14 Oberlandesgericht Frankfurt a.M. oder

3 UF 370/14 Oberlandesgericht Frankfurt a.M.

wie üblich vernichtet das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. Opfer und Täter verwechselnd Aktenbestandteile. Sonst wäre diesen ?SCHLÄFERN? aufgefallen daß datiert auf den 24. Mai 2014 die Strafanzeigen gegen Richter des 3. Senates vorliegen müssen. Von denen in der Beschluss-ausfertigung vom 19. Dezember 2014, mir zugestelt am 24. Dezember 2014 behauptet wird diese lägen nicht vor.  Diese füge ich als Faxbestätigung bei. Ich beantrage die für Beweismittelvernichtung in Frage kommenden Richter Justizangestellten und Beamten in U-Haft gesperrt werden bis klar ist wer hier VERDUNKELT.

Sonst wäre auch aufgefallen daß ich nicht bedrohe sondern bei mir das Haus zwei mal brennt und ich ?Bekennerschreiben? von irgend-welchen fundamental religiösen christlichen Gruppen, wohl einem Ableger der Reiki-Sekte, bekomme ? ich wurde und werde bedroht. Es hat Mordanschläge auf mich gegeben. Das Gericht bescheinigt sich für sein AKTENVERNICHTEN von allem was die skandalöse Verfahrensführung nachweist erstmal selbst ordentlich gerarbietet zu haben. Kopien der Faxbestätigungen die ich meinem Anwalt habe zukommen lassen GEHEN AUF DEM POSTWEGE verloren und zwar wiederholt und unabhängig ob per Post oder per Email/Scans auf USB-sick an diesen versendet. Ich habe mich daraufhin entschieden Dinge persönlich bei Gericht einzu-reichen, wurde auf dem Fußwege dorthin aber gleich mehrfach über-fallen und tätlich angegriffen.

GruSS

 

( Maximilian Baehring )



[0]  http://40.media.tumblr.com/2515b06c6996cb7babe1382f60b6d06/tumblr_nhpfocGpuV1sq93cpo1_1280.jpg

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[2]  http://40.media.tumblr.com/1ba299520db78ff3d00c3af7baae0b1/tumblr_nhpfocGpuV1sq93cpo3_1280.jpg

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[4]  http://41.media.tumblr.com/1e9799cd70ee485688ba07cc1ce191b/tumblr_nhpfocGpuV1sq93cpo5_1280.jpg

04.01.2015 11:41

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Maximilian Bähring  Hölderlinstraße 4 D-60316 Frankfurt  a.M.

vorb per Fax: +49 (0)69 / 1367-2100

nächstgelegene   Polizeidienststelle
mittels Oberstaatsanwalt Dr. König
via        Generalstaatsanwalstchaft
Zeil 42

D-60313 Frankfurt a.M.


Frankfurt a.M., den 24. Mai 2014


Hiermit ersatte ich Strafanzeige gegen die Richter am Oberlandesgericht Reitzmann und Dr. Fritz, Anzeige wegen Beihilfe zum sexuellen Mißbrauch Schutzbefohlener (Fall Hett/Baumstark), wegen Verleumdung und wegen des Verdachtes der Vorteilsgewährung, bestechlichkeit und der Beihilfe zur Kindesentführung. Zudem gegen alle anderen Richter dieses Senats.

?Ich erstatte gegen das komplette Oberlandesgericht  samt und sämtlich Strafanezieg wegen des mehr als dringenden tatverdachtes der politisch motivierten beihiklfe zum sexuellen Mißbrauch Schutzbefohlener (Fall Hett/Baumstark), der Vorteilsgewährung und Bestechlichkeit! Ich verlange die Offe-legung und Versicherung an Eides satt über sämtliche Vermögenswerte der Angestellten und Beamten (also auch Richter) die am OLG sind inklusive Erklärung wie sie in deren Besitz gelangt sind.?

http://anschlag215.tumblr.com/post/86696188019/maximilian-bahring-holderlinstrasse-4-60316



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04.01.2015 11:14

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http://tabea-lara.tumblr.com/post/106515360473/seltsam-ich-bekomme-faxe-uberallhin-durch-nur



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[1]  http://40.media.tumblr.com/79b4090d35b9b0da570a37f57a80e86/tumblr_nhngkiiXTW1sq93cpo1_1280.jpg

31.12.2014 03:16

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Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.

vorab per Fax: +49 / (0)69 / 1367-2976

Oberlandesgericht

Frankfurt a.M.

Zeil 42

D-60313 Frankfurt a.M.

 

Frankfurt/M., 31. Dezember 2014

 

 

3 UF 70/14 Oberlandesgericht Frankfurt a.M. oder

3 UF 370/14 Oberlandesgericht Frankfurt a.M.

HEIL HITLER! Nazi-Richter/in Dr. Fritz!

Ich habe die Wahl der Anrede sorgfältigst (beiblatt) begründet Soeben erreicht mich mit einfacher Post und versehen mit Begleit-schreiben datiert auf den 29. Dezember 2014 dienstliche Äußerung zum Ablehungsgesuch vom 06. Dezemebr 2014, Druckdatum (ausgefertigt) am 18. Dezember 2014, Frankierstempeldatum ist der 30. 12. 2014.

Zudem unter falschem Aktenzeichen, aber deshalb bekommt der drogen-abhängige Fitz Ducreay ja auch problemlos Sorgecht und ich nicht.

Weil die schwarzafrikansiche Drogenmafia das AG Bad Homburg kontrolliert. Es soll auch Versuche aus diesem Milieu gegeben haben per unge-wollter Patenschaft für fremde Kidner Abschiebung zu verhidnern. Deshalb versuchen die ja auch ?Marihuana ist trendy? Artikel in Schülerzeitungen zu platzieren. Sobald dann die ersten Politkersöhnchen Joint rauchen war es das mit der Unabhängigkeit.

Dreinigekeit von Staat / Gewaltenteilung zwischen Ankläger und Gericht gibt es villeicht beim kirchlichen Klerus aber nicht in einem Rechtsstaat. Wird gegen sie ermittelt dann erfahren Sie das als Beschuldigter nur dann davon wenn es den Ermittlungszweck nicht gefährdet (Verdunklungsgefahr). Ich dachte im Jura-Studium lernt man das. Abgesehen davon wurde in den Verfahren nachweislich mehr-fach Post unterschlagen.

GruSS

 

( Maximilian Baehring )

+++

http://sch-einesystem.tumblr.com/post/106051806083/

Uta Riek versucht mit allen mitteln mich in meiner Menschen-würde (Das ist ein Minderwertiger, sowas wie ein Jude zwischen 1933-45, aber kein Mensch) herabzuwürdigen DEM KIND SOLL GEZEIGT WERDEN: DU HAST KEINEN VATER SONDERN - DAS IST EIN IRRER DER KEIEN RECHTE HAT WENN DIKTATUR-/NUTTI DAS SO WILL.

Das ist also kein Vater jemand der als (wohlgemerkt vermeint-lich) Behinderter ohne das Menschenrecht natürliches Eltern-recht dastehen soll, ganz genau die argumentation mit der die Nazis die Ausrottung von geistig Behinderten oder das vergasen Juden ?legtimieren? wollten. Untermenschenm, sowas wie Vieh.

Uta Riek ist ihrer Gesinnung nach ein NAZI!

(genau wie ihre anwlatliche Vertretung)

Einziges Ziel der permanenten Psychiatrisierungsversuche von denen die Nutte (Definition: Mehrverkehr und Geldforderung) ganz genau weiß daß mich das umbringt ? nicht nur weil man wieder und wieder versucht mir extrem lebensverkürzende Drogen zu verabreichen ? sondern weil cih genau festgelegt habe daß ich im Falle deiens Psychiatrisierngsversuches in den lethalen Hunger/Durststerik entreten werde und das are Uta Riek bestens beaknnt. Zudem betrachte ich Psychitrisierung als erFOLTERn von Zugeständnissen betrachte (jemanden so lange einsperren bis er seine ?Fehldiagnosenkrnakheit einsieht? / ?unter-schreibt?) was er in Freiheit nicht tun würde nur um zunächst aus der FOLTERSituation mit massivem Psychoterror herauszu-kommen. Allein schon an der Gesichte daß sie zwar bei mir akassieren, mich aber gleichzietig nicht als Sorgebrechtigten Elternteil eintragen lassen wollte sehen wir glasklar daß es der nur um Geld http://reiki-direkt.de/huessner/ geht für ihre heilen durch Handuaflegen REIKI-Sekte!

 

Genau wie den Pennern von OLG-Richtern die meinen sie könnten noch RACHE-Urteile fällen während gegen dieselben Verfahren wegen Rechtsbeugung durch nichtstun laufenw as sie vom Richteramt ausschließt.

+++

Maximilian Bähring  Hölderlinstraße 4 D-60316 Frankfurt  a.M.

 

per Fax (Fax- ist dieselbe wie Telefonnummer,

Quelle: Internet) 069/4365758

persönlich/vertraulich

Dr. Wolfgang Hasselbeck

Rotlintstr. 13

D-60316 Frankfurt am Main

 

Frankfurt a.M., den 09. Juni 2013

 

Sehr geehrter Herr Dr. Hasselbeck,

Ich will Sie mit weiteren Informationen versorgen. Zunächst mal wäre da meine Patientenverfügung die jegliche Behandlung ausschließt. In Gefangenschaft trete ich als Protestmaßnahme Heinrich Hoffmanns ?Suppen-kasper? gleich- in Hungerstreik, dessen Behandlung mit Patientenverfügung untersagt wird, zudem erinnere ich ursprünglich eine gefertigt zu haben die jegliche Behandlung - insbesondere seelische ? untersagt, das war vorrangiger Sinn und Zweck der Sache, nicht medikamentös ruhiggestellt bis zum Tode unter Einbußen des Denkvermögens dahinvegetieren zu müssen, da können Sie Mitunterzeichnerin Nowatius, Heusenstamm fragen!

 

Aber auch dieses Exemplar genügt vollauf um Zwangsernährung ? lebensverlängernde Maßnahme ? im Hungerstreik zu unterbinden. Damit ist jeder Versuch einer Psychiatrisierung ein Mordversuch. Es gilt:

Psychiatrisierung = Gegenmaßnahme Hungerstreik + verbotene Zwangsernährung = Tod also Mordversuch

Gru&SZlig;

 

(Maximilian Bähring)



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31.12.2014 01:38

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http://take-ca.re

http://nazis.dynip.name

Uta Riek versucht mit allen mitteln mich in meiner Menschenwürde (das ist ein Minderwertiger, sowas wie ein Jude, aber kein Mensch) herab-zuwürdigen

DEM KIDN SOLL GEZEIGT WERDEN: DU HAST KEINEN VATER SONDERN - DAS IST EIN IRRER DER KEINE RECHTE HAT WENN DIKTATUR-/NUTTI DAS WILL.

 Das ist kein Vater (Menschenrecht) sodnern das ist jemand der als (wohlgemerkt vermeintlich) Behinderter ohne das Menschenrecht natürlcihes Eltrnrecht dastehen soll, ganz genau so wie die Nazis die Ausrottung von geistig Behinderten oder das vergasen Juden ?legtimieren? wollten.

Uta Riek ist iher Gesinnung nach ein NAZI! (genau wie ihre anwlatliche Vertretung)

Einziges ziel der permanenten Psychiatrisierungsversuche von denen die Nutte (mehrverkehr udn Geldforderung) ganz genau weiß daß mich das umbringt ? nicht nur weil man wieder und wieder evrsucht mir extrem lebensverklürzende Drogen zu verabreichen - und daß ich das das als erFOLTERn von Zugeständnissen ebtarhcte (jemanden so lange einspreeen bis er ?einzeht? / ?unterschreibt?) was er inFreiheit nciht tun würde bnur um aus der FOLTERSituation mit massivem Psychoterror herrauszukommen. Alleins hcon an der Gesichte daß sie zwar bei mir bkassieren, mich aber gelichzietig nicht als Sorgebrechtigten Elternteil eintragen lassen wollte sehen wir galskalr daß es der nur um Geld für die Reiki-sekte http://reiki-direkt.de/huessner/ geht.

 Genau wie den Pennern von OLG-richtern die meien sie könnten noch RACHE-Urteile fällen während gegen dieselben Strafanzeigeverfahren wegen Rechtsbeugung durch nichtstun laufenw as sie vom Richteramt ausschließt.

 

http://sch-einesystem.tumblr.com/post/106051806083/es-wird-mord-gewesen-sien



30.12.2014 05:37

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eben Rücksparche mit der Polizei: entweder (eine Anzeige) ist unbekannt (also nicht vorhanden) ODER (dieselbe) läßt keine tatsachen erkennen (steht nichts strafrechtliche relvantes drinn).



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30.12.2014 05:03

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entweder (eine Anzeige)

ist unbekannt

(also nicht vorhanden) ODER (dieselbe)

läßt keine tatsachen erkennen

(steht nichts strafrechtlich relevantes drinn)



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[1]  http://41.media.tumblr.com/58d32d650d75d6d38af13c994916436/tumblr_nhend3ejOi1sq93cpo2_1280.jpg

[2]  http://40.media.tumblr.com/f8b2784528a92f9bd3517f545deb1f5/tumblr_nhend3ejOi1sq93cpo1_r1_1280.jpg

[3]  http://40.media.tumblr.com/9ef204adb6bb47f5ddd98ae11591d41/tumblr_nhend3ejOi1sq93cpo4_1280.jpg

30.12.2014 01:19

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?



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[1]  http://41.media.tumblr.com/a8c94d222bc63130da1d802be055bef/tumblr_nhed0khI1m1sq93cpo2_1280.jpg

29.12.2014 03:43

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Seltsam, ich bekomme faxe überallhin durch nur nicht zur Nebenstelle 382 des Budnesverfassungsgerichtes. Da legt die Gegenstelle nach einer Seite auf was mich frappierend an das hessische Ministerium der Justiz Ende 2002 erinnert, wo man sich weigerte Beschwerdeschreiben über die unsäglichen zustände um Amstgericht Bad Homburg v.d.Höhe weiterzuleiten.

 

mit freundlichem Gru&SZlig; / Yours sincerely

 

Maximilian Baehring
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Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
D-60316 Frankfurt a.M.

Fax: (0) 721 / 9101-382

Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3
D-76131 Karlsruhe


29.Dezember 2014

Verfassungsbeschwerde

Gegen das ?Urteil? in 3 UF 70/14 Oberlandesgericiht Frankfurt a.M. (Nichterteilung des Sorgerechtes)

dem unermeßlichen Taktgefühl des 3. Senates

der sich wie Vorinstanz immerhin insgesamt mehr als zwei Jahre Zeit gelassen hat nachdem der Bundestag die 2003 vom Bundesverfassungericht angemahnte Reform des §1626 etwa zehn Jahre lang einafch nicht abgearbeitet hatte

wegen zugestellt am 24. Dezember 2014

lege ich hiermit Verfassungsbeschwerde ein. Es werden mein natürliches Elternrecht (Atikel 6 GG) ebenso verletzt wie meine Menschenwürde als vermeintlich Behinderter dem AUFGRUND einer Behinderung (sozusagen ?weil udn augrund der Tatsache daß er im Rollstuhl sitzt also behidnert ist?) das Sorgerecht verwehrt wird,  den Gleichberechtigungsgrundsatz nach dem geschlechte verletzt Neufassung des § 1626a BGB mit dem Kindeswohlvorbehalt ebenfalls. Der Gesetzgeber kommt ja auch nicht auf die Idee einer Mutter das Sorgercht deshalb nicht automtsich mit Gerburt des Kidnes abzusprechen weil diese die, (Pardon) ?Titte voll Hardenberg? hat, also beispielweise durch Drogennahme während der Stillzeit das Kind gefährdet. Daher kann ein §1626a BGB nur dann verfassungskonform sein wenn der Kindeswohlvorbehalt auch für die Mutter gilt.

Meine Ex gehört zu einer Sekte ?REIKI? die pseudomediziniesche ?Heilen durch Handauflegen? betreibt. Weil die Kidnesmutter schon bei der Geburt das Kind diruch Reiki statt schulmedizin-
ischer Geburthife unnötig gefährden wollte kam es zur Trennung aus ehenähnlicher Lebens-gemeinschaft. Meine Ex fröhnt einem religösen und esoterischen Wahnsystem das für das Kind gefährlich ist und von dem ich nicht möchte daß es in diesem erzogen wird. Das Leben des Kidnes ist auf das allermassivste gefährdet.

Mir wurden von der Kindesmustter WAHRHEITSWIDRIG unterstellt ich würde Drogen nehmen. Da solche Briefe offen ins Sekretariat meienr Bürogemeinschaft mit meinem größten Kunden flatterten, ich war Geshcäftsführer und 50% Inhaber der outgesourcten EDV-Abteilung , ging der Betrieb zugrunde und ich verlor meinen Job weil die Mitgesellschafter wegen der Diffamierung ihr Kapital abzogen. Allein der schaen aus entgangen Lohn beläuft sich auf mehr als eien halbe Million Euro. Den auf die üblen VERLEUMDUNGEN erfolgenden wiederholtem Versuche mich psychiatrisch Zwmagseinzuweisen habe ich mich dann gegen Polizeigewalt notgewehrt. NACHDEM ich die Polizisten die mich bei der Zwangweisen Vorführung zum Drogentest übelst verletzt hatten  wegen dieser Körpererletzung strafangezeigt hatte kamen Bemate des Reviers vorbei und schüchterten mich mit den Worten ein wenn ich die Strafanzeige gegen die körperveletzenden Beamten nicht zurückzöge würde ich mal für mindestens ein Jahr in der Psychiatrie landen. Als genau diese Beamten mich erneut (übrigens mehrfach) aufs übelste Bedrängten ? ich kann das teilweise per Schriftverkehr nachweisen ? habe ich mich gegen die permanenten Übegriffe notgwehrt, ich hatte zu diesem Zeitpunkt bereits eine Petition wegen massiver Polizeigewalt gegen Behindert unter anderem beim europäischen Parlament eingereicht. Ich wurde in diesem Zeitraum übrigens auch zufällig Opfer eines Mordanschlages per Erwürgen aber das ist nur insofern relevant als es möglicherweise das Bild der Brandanschlägen auf mein Wohnhaus und schriftlichen Morddrohungen DER SEKTE (meiner Ex?) vervollständigt ? als psychiatrisch Diffamierter weiß ich inzwischen daß die Polizei mich nicht schützt sondern eher versucht das lebensunwerte Leben psychsich Kranker in Arbeitslagern für Zhalungen an die menshcnrechlich bevortelten wiblichen Übermenschinnen auszubeuten oder als Behindert diffamierte gezielt in den Selbstmord zu treiben.

Da ich schon wieder soeben beim Schriebnd dieses textes bereits erenut durch Drohnarugfe eingeschüchtert werde sende ich das FAX JETZT SOFORT ab damit ich nicht wieder durch RECHTMSISSBRÄCUHLICHE Entführung und Vergiftung mit Medikamenten nach psychiatrischer Diffamierung daran gehindert werde fristgerecht Rechtsmittel einzureichen wie man das in der Vergangenheit mehrfach versucht hat.



[0]  http://40.media.tumblr.com/6280997fec19e37a02a52ecb09d6e4a/tumblr_nhcp0eqsTi1sq93cpo2_1280.jpg

[1]  http://41.media.tumblr.com/2db1c789988740c8ef2de9deb7721df/tumblr_nhcp0eqsTi1sq93cpo1_1280.jpg

[2]  http://36.media.tumblr.com/dc98d82b6f476b2e3335d34f30933e9/tumblr_nhcp0eqsTi1sq93cpo3_1280.jpg

[3]  http://36.media.tumblr.com/16592ccb62eaa4fd28d7135504ff29c/tumblr_nhcp0eqsTi1sq93cpo4_1280.jpg

[4]  http://40.media.tumblr.com/824083da7ea5a10a328eebd341fd916/tumblr_nhcp0eqsTi1sq93cpo5_r1_1280.jpg

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[6]  http://41.media.tumblr.com/41cb858cd65834930afb04c133b0660/tumblr_nhcp0eqsTi1sq93cpo7_r1_1280.jpg

[7]  http://40.media.tumblr.com/672f201b1a399127648cd0a844cdccf/tumblr_nhcp0eqsTi1sq93cpo8_r1_1280.jpg

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27.12.2014 12:48

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Gang nach Karlsruhe/Straßburg ist seit Oktober vorbereitet!

http://juristiauskunft.de/nachrichten/lediger_vater_sorgerecht.html

1626a BGB geändert von ?Die Mutter bestimmt allein über das Sorgercht? in ?Der Vater bekommnt nur dann ein Sorgercht wenn die Mutter ihn nicht vor Gericht verleumdet also nichts dagegen hat? kurz: gesetzesänderung vorher = nachher!



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27.12.2014 12:46

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27.12.2014 12:45

tumblr# 106314535973


http://www.icd-code.de/icd/code/F43.2.html

Abk.: http://www.med-serv.de/ma-1917-Va.html

Floskeln: https://www.thieme.de/de/anaesthesiologie/entlassung-gegen-aerztlichen-rat-61379.htm



[0]  http://36.media.tumblr.com/9a054bd05d066961b8ec82837a0322b/tumblr_nh8rg5qQl31sq93cpo1_1280.jpg

25.12.2014 04:11

tumblr# 106113674428


Dumemrweise hat man  irgendwann aufgehört die vorher kontinuierlichen hexenverbennungen durchzuführen oder die Steinigungen oder das fehelnde Frauenwahlrecht.

Frauenwahlrecht? Gabs noch nic? Und es würde die Gesllschaft aus iren gewohnheiten reissen wenn es eingeführt würde.



25.12.2014 03:42

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Es interssiert mich auch nicht was MEIN Kind mit seienr mutter macht. Es  hat vollaufg genügt daß dem Kind REIKI ?gegeben? wurde um zu wissen daß ich eienn Blutsturz bekommen wenn ich mir noch mehr anhöre. Reiki ist der Versuch ein Demoktraishcen Geslsschaftssystem zugunsten eiens Kastensystems nach indishem Vorbild zu tauschen. Das ist findterstes Mittelater. Im gegenatz zu Ihen kennne ich mich da aus weil ich mi der Sclampe von Kidesmutter ein Jahr lang zusammen gelebt habe.

Ich will das kind was man mir entfremdet aht nicht sehen, keine Fotos udn anderen noch verletzenderen Unfug.

?GUCK MAL WO DU ÜERLL NICHT MIT DABEI WARST. Das können Sie sich sparen. SIE LEGEN ES DARAF AN ANDERE AUFS BRUTALSTE SEELISCH ZU MASSKRIEREN UND ZU QUÄLEN.

ICH WILL DIESES KIND NICHT SEHEN. WEIL SIE ? GERICHT UND POLITIK UND DIE ANDEREN VERSAGER MIR DAS EIGEN KIND ZUM FREMDEN GEMACHT HABEN! ÜBELR GEHT ES NICHT.

ICH WERDE DEM KIND JEGLICHE MÖGLICHKEIT NEHMEN SEINEN VATER KENNENZULEREN. DA HABEN SIE IHREN SCHEISS-WILLEN.



25.12.2014 03:07

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Ich muß einen Menschen nicht kennen um zu wissen daß das fassen auf die heiße Herdplatte schlecht für ihn ist.



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